Statistik: Interessen- und Vorhabenbereiche

Interessen- und Vorhabenbereiche der Regelungsvorhaben

Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sind verpflichtet, die Interessen- und Vorhabenbereiche der Regelungsvorhaben anzugeben, zu denen sie Interessenvertretung betreiben oder betreiben wollen. Hierdurch wird eine Einordnung der Interessenvertretungstätigkeiten ermöglicht.

Die folgende Statistik stellt dar, wie häufig einzelne Interessenbereiche durch die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter bei ihren Regelungsvorhaben ausgewählt wurden. Bei einem Regelungsvorhaben können mehrere Interessenbereiche ausgewählt werden.

Die Statistik bezieht sich auf den Datenbestand der aktiven sowie der abgeschlossenen Regelungsvorhaben jeweils in ihrer zuletzt veröffentlichten Version. Die Prozentzahlen der Oberbereiche stehen dabei im Verhältnis zur Gesamtzahl der ausgewählten Interessen- und Vorhabenbereiche; die Prozentzahlen der Unterbereiche zeigen den Anteil innerhalb des betreffenden Oberbereichs an.

Alle Oberbereiche

Alle Unterbereiche

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