Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (399)
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- Angegeben von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 17.07.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist eine praxistaugliche Anpassung des BEG-Richtlinienentwurfs, insbesondere beim iSFP-Bonus, WPB-Bonus, der Förderfähigkeit von Fachplanung und Baubegleitung, den GWP-Vorgaben für Wärmepumpen sowie dem Erhalt der Effizienzhaus-Stufe EH70.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. am 05.07.2026
- Beschreibung: Erneuerbare Kraftstoffe
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- Angegeben von: Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) - Gewerkschaft & Fachverband am 01.07.2026
- Beschreibung: Auswirkung einer Änderung des GEG aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks darzustellen und auf die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) im Gesetzesentwurf achten. Das GEG soll vor allem folgende Punkte aus der EPBD umsetzten: Sicherstellung der Raumluftqualität, Prüfung der Energieffizienz bei Wärmeerzeugern und Gebäuden.
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- Angegeben von: Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) - Gewerkschaft & Fachverband am 01.07.2026
- Beschreibung: Überarbeitung der Ausbildung im Schornsteinfegerhandwerk, um den aktuellen und neuen Herausforderungen im Handwerk gerecht werden zu können. Ein besonderer Augenmerk liegt auf der Anpassung der Anforderungen im modernen Handwerk. Durch striktere Klimaschutzziele und der vermehrten Abkehr fossiler Energieträger ist der Beruf des Schornsteinfegers im Wandel. Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger müssen die richtigen Werkzeuge an die Hand bekommen, um vorbereitet an die neuen Aufgaben gehen zu können. Dazu gehören Aufgaben rund um Energieeffizienz, Lüftung und Klimaschutz.
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- Angegeben von: Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) - Gewerkschaft & Fachverband am 01.07.2026
- Beschreibung: Meistergesellen und Selbstständige stehen in naher Zukunft vor Herausforderungen des wandelnden Berufsbildes des Schornsteinfegers. Angehende Meister sollen für die weitreichenden Aufgaben im Bereich Lüftung, Energieeffizienz und Klimaschutz vorbereitet werden. Es ist essenziell, dass die Meisterprüfungsverordnung auf die neuen Anforderungen angepasst wird, damit der Meistertitel auch weiterhin als qualifizierter Abschluss im Handwerk angesehen werden kann.
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- Angegeben von: Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS) - Gewerkschaft & Fachverband am 01.07.2026
- Beschreibung: Das Arbeitsschutzgesetz sowie die Gefahrstoffverordnung muss für die Sicherheit der Mitarbeiter sorgen. Es muss zudem auch Möglichkeiten für eine praxisnahe Umsetzung der Regelungen geben.
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- Angegeben von: Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW) am 30.06.2026
- Beschreibung: Mit der Einführung des Gebäudetyp E verfolgt die BReg das Ziel, Planen und Bauen zu vereinfachen und dadurch die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu beschleunigen, um der zunehmenden Verknappung von Wohnraum in Ballungsgebieten entgegenzuwirken. Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, wird eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen. BMJV und BMWSB haben im November 2025 Gemeinsame Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt und einen Stakeholder-Prozess eingeleitet. Die Fokussierung der Diskussion auf Vereinfachung birgt die Gefahr, dass dies mit einer Absenkung funktionaler und gesundheitlicher Mindeststandards gleichgesetzt wird. Dies könnte zu einem Verzicht auf technische Anforderungen führen, u.a. im Bereich der Lüftungstechnik.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Beschreibung: Änderung der geplanten EEG-Reform mit dem Ziel, verlässliche Förderbedingungen für PV-Anlagen, insbesondere kleine Dachanlagen und Mieterstrom, beizubehalten, keine generelle Pflicht zur Direktvermarktung ohne massengeschäftstaugliche Angebote einzuführen, den Smart-Meter- und Steuerungs-Rollout auf neue PV-Anlagen zu fokussieren und pauschale Wirkleistungsbegrenzungen nach Einbau und Testung intelligenter Mess- und Steuerungstechnik zu vermeiden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes für einen planbaren, kosteneffizienten, netzverträglichen und marktorientierten Ausbau der erneuerbaren Energien im Stromsektor
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Beschreibung: Änderung des Netzpakets mit dem Ziel, digitale und beschleunigte Netzanschluss- und Inbetriebnahmeprozesse praxistauglich auszugestalten, zugleich aber investitionshemmende Redispatch-Regelungen in netzlimitierten Gebieten zu vermeiden und den Ausbau erneuerbarer Energien nicht an einem unzureichenden Netzausbau auszurichten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Beschreibung: Änderung des StromVKG mit dem Ziel, Kapazitätsmechanismen technologieoffen auszugestalten, Batteriespeicher und hybride Lösungen wie Kombinationen aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherpark-Cluster in Ausschreibungen zuzulassen und kostengünstige Beiträge zur Versorgungssicherheit nicht auszuschließen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke ZVEH am 30.06.2026
- Beschreibung: Änderung des Ökodesign-Gesetzes und der ÖkodesignG-Verordnung mit dem Ziel, die Reparaturfähigkeit elektrischer und elektronischer Produkte praxistauglich zu sichern. Herstellerpflichten zur Bereitstellung von Ersatzteilen, Reparatur- und Wartungsinformationen sowie Demontageanleitungen sollen mit klaren Fristen, angemessenen Kostenregelungen und wirksamer Durchsetzung ausgestaltet werden. Der Zugang zu Ersatzteilen und Reparaturinformationen soll fachlich kompetenten Reparateuren unter Anerkennung der Handwerksrolleneintragung vorbehalten bleiben; die Gewerke Informationstechniker, Elektrotechniker und Elektromaschinenbauer sollen für die einschlägigen Produktbereiche vollständig berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen
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BT-Drs. 21/5141
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ENVIRIA Energy Holding GmbH am 30.06.2026
- Beschreibung: Neuregelung der Förderung erneuerbarer Energien sowie der Rahmenbedingungen für den Netzanschluss.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die unverhältnismäßige Durchbrechung der Beweiskraft der Buchführung und die Eröffnung der Schätzungsbefugnis beim Verstoß gegen die Vorgaben der DSFinVBV (§§ 158 Abs. 2 Nr. 2 und 162 Abs. 2 Satz 2 AO) sollte in einem Gesetzgebungsverfahren gestrichen werden; zumindest sollte eine Konkretisierung der Schätzungsbefugnis in der DSFinVBV erfolgen. Die Anwendung der DSFinVBV sollte auf bilanzierende Betriebe und auf die steuerliche Buchführung im Hauptbuch beschränkt werden. Für sog. Altsysteme sollte eine Härtefallregelung und für einen Übergangszeitraum eine Erprobungsregelung eingeführt werden. Mehrfache Bereitstellungen von identischen Daten über verschiedene Datenschnittstellen sollten vermieden werden. Vor einer Beschlussfassung sollte die Verordnung einem Praxistest unterzogen werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Einkommensteuerreform: Erhalt und Verbesserung der transparenten Besteuerung für Personenunternehmen
- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
- Beschreibung: Personenunternehmen müssen ein wirkungsgleiches steuerliches Entlastungssignal wie Kapitalgesellschaften bei der Körperschaftsteuersenkung erhalten. Konkret sollen die Besteuerung nicht entnommener Gewinne (§ 34a EStG) nachgebessert und das Optionsmodell (§ 1a KStG) praxisgerecht verbessert werden. Ziel ist die Stärkung der Belastungsneutralität zwischen transparenter Besteuerung von Personenunternehmen und der Körperschaftsbesteuerung von Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus sollen bestehende steuerliche Nachteile der Option (z. B. Wegfall der Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG, Lock-in-Effekte, eingeschränkte Verlustverrechnung und Aufdeckung stiller Reserven) beseitigt bzw. deutlich reduziert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die in § 15 Abs. 4 S. 1 AGG-RefE vorgesehene Verlängerung der Präklusionsfrist von bisher zwei auf zukünftig vier Monate schafft neue Rechtsunsicherheiten für die Handwerksbetriebe und ist daher abzulehnen. Die gemäß § 27a AGG-RefE vorgesehene Schlichtungsstelle muss organisatorisch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) getrennt werden, um deren fachliche Unabhängigkeit zu gewährleisten. Der Schlichtungsvorschlag der Schlichtungsstelle (vgl. § 27a Abs. 5 AGG-RefE) muss für die beteiligten Parteien unverbindlich sein.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.06.2026
- Beschreibung: Die vorgesehenen finanziellen Entlastungen (vgl. § 1 Abs. 7 ArbPlSchG-E) bei Reservedienstleistungen, die zeitlich von längerer Dauer sind, sind nicht ausreichend und müssen nachgebessert werden. Der Grundsatz, Reservedienstleistungen grundsätzlich nur mit Zustimmung des Arbeitgebers durchzuführen, hat sich bewährt und sollte beibehalten werden. Das vorgesehene Anhörungsrecht der Arbeitgeber vor Erlass eines Heranziehungsbescheides gemäß § 16 Abs. 1 ResG-E ist nicht ausreichend. Arbeitgeber sollten künftig umfassend in die Entscheidungsprozesse und das Verfahren der Unabkömmlichstellung (vgl. § 11 ResG-E) eingebunden werden. Die Systemrelevanz des Handwerks für Wirtschaft und Gesellschaft in Krisenzeiten sollte stärker berücksichtigt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMVg): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Reserve (Reservestärkungsgesetz - ResStG) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Systematische Verankerung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen in Normungsprozessen. Überprüfung bestehender DIN-Normen auf Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Schaffung rechtssicherer Abweichungsmöglichkeiten von anerkannten Regeln der Technik bei Wahrung der Schutzziele (§ 633 BGB). Vereinheitlichung bauordnungsrechtlicher Rahmenbedingungen (MBO/LBO). Einführung eines gestuften Normensystems (verbindlicher Mindeststandard/optionale Zusatzanforderungen). Klare Abgrenzung bauaufsichtlich eingeführter Normen. Weiterentwicklung der Folgenkostenabschätzung in der Normung. Sicherstellung kohärenter gesetzlicher Rahmenbedingungen für Planung und Ausführung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Durch verbindliche Vorgaben zur Feldbelegung in der E-Rechnung und ein staatliches Validierungstool sollen eine rechtssichere Ausstellung von E-Rechnungen ermöglicht und der Vorsteuerabzug beim Rechnungsempfänger gesichert werden. Klarstellung, dass ab dem 1.1.2027 bis zum 1.7.2030 der Vorsteuerabzug bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen sonstigen Rechnung gewährt wird. Übernahme zentraler FAQ-Inhalte (insbesondere Leistungsbeschreibung in Baurechnungen, Anzahlungs-/Voraus- und Abschlagsrechnungen) in den UStAE zur Herstellung verbindlicher Rechtssicherheit. Kostenfreie Bereitstellung der CEN-Norm 16931 in der aktualisierten Form für B2B durch den Gesetzgeber.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Einführung zinsloser Steuerstundungen bis mindestens Jahresende. Weiterentwicklung des Investitionsabzugsbetrags (§ 7g EStG): Anhebung des Höchstbetrags auf ca. 300.000 €, Erhöhung der Gewinngrenze, Ausweitung der begünstigten Investitionsquote. Weiterentwicklung des Optionsmodells (§ 1a KStG): Einbeziehung von Einzelunternehmen in den Anwendungsbereich; praxistaugliche Behandlung von Sonderbetriebsvermögen ohne faktisches Nutzungsverbot; Vermeidung von Lock-in-Effekten und automatischen Sperrfristverletzungen; keine Benachteiligung der Nutzung der Thesaurierungsbegünstigung (§ 34a EStG) bei Optionsausübung; Vereinfachung der Regelung zur Reduzierung der Komplexität und der steuerlichen Beratungserfordernisse. Senkung der Einkommensteuer durch Anpassung des Tarifs.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Die Gewährung der Entlastungsprämie ist größtmöglich zu flexibilisieren. Der Bezugszeitraum muss über das Jahr 2026 hinaus bis zum 31.12.2027 ausgeweitet werden. Die gesetzliche Ausgestaltung als Freibetrag ist zwingend beizubehalten: Tranchierung des vorgesehenen Gesamtbetrags von 1.000 Euro durch Anpassung der gesetzlichen Grundlage in § 3 Nummer 11d EstG. Politisch ist die Fehlvorstellung zu korrigieren, Betriebe erhielten die Prämie vom Staat erstattet. Bei der Einkommensteuerreform 2027 müssen Personenunternehmen das Zentrum spürbarer Entlastungen bilden. Flankierend sind zur sofortigen Liquiditätssicherung befristete, zinslose Steuerstundungen als Übergangslösung bis zum Wirksamwerden der Reform einzuführen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/4550, 21/4783 - Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, Max Lucks, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/4953 - Berufsrecht der Steuerberaterinnen und Steuerberater modernisieren - EU-Recht einhalten, Selbstständige und Kleinunternehmen entlasten...
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BT-Drs. 21/5529
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Für das personalintensive Handwerk ist eine kostendämpfende Reform des Gesundheitswesens dringend notwendig. Zusätzliche Ziele der AG GHW: Streichung des Auskunftsanspruchs gegenüber einzelnen Leistungserbringern in § 36 SGB V; verpflichtende Berücksichtigung von Dienstleistungsanteilen bei der Festbetragsfestsetzung sowie paritätische Beteiligung der Leistungserbringer und effektiver Rechtsschutz; keine Anwendung des dreiprozentigen Abschlags nach § 127 SGB V sowie Anpassung der Preissicherungsklausel und der Darlegungslastregelung; keine Absenkung der Grundlohnsumme nach § 71 SGB V; keine Absenkung der Festzuschüsse in § 55 SGB V; Ausweitung von § 43c SGB V auf Hilfsmittelleistungserbringer sowie Sicherstellung auskömmlicher Vergütungsstrukturen und fairer Wettbewerbsbedingungen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Das Handwerk ist zentraler Akteur für Klimaschutz und Anpassung, zugleich sind Handwerks-betriebe von Extremwetter unmittelbar betroffen. Trocken- und Hitzeperioden können zu Engpässen oder gar zu Verboten der Wassernutzung bei Handwerksbetrieben führen. Sofern Einschränkungen der Wassernutzung behördlich angeordnet werden müssen, ist die Systemrelevanz vieler Handwerksbetriebe unbedingt zu beachten. Systemrelevante Handwerksbetriebe sollten nicht pauschal als „normal gewerblich Nutzende“ der öffentlichen Wasserversorgung bei Betrachtung der Nutzungskonkurrenzen verortet werden, da sie besondere betriebliche Anforderungen aufweisen. Schlussendlich dient Wasser dem Handwerk als unersetzlicher Rohstoff und ermöglicht deren Produktions- und Arbeitsprozess.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Entwurf der Leitlinien zum Umgang mit Nutzungskonkurrenzen bei Wasserknappheit
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Regelungen zum Umfang und Dauer der Außenprüfungen sollten stärker zum Ausdruck bringen, dass diese auf das notwendige Maß zu beschränken sind, um die Beschleunigungswirkung nicht einzuschränken (§ 2 Abs. 4 Satz 2 ApO). Zur Stärkung des Instruments der Rahmenvereinbarungen sollten die Regelungen praxistauglicher und rechtssicherer ausgestaltet werden (§ 8 Abs. 5 ApO). Die Bekanntgabefristen von Prüfungsanordnungen sollten vereinheitlicht werden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zu Anträgen auf Verlegung von Außenprüfungen sollten praxistauglicher ausgestaltet werden, um unverhältnismäßige organisatorische Belastungen zu vermeiden (§ 6 Abs. 5 Satz 2 ApO). Die Regelungen zum qualifizierten Mitwirkungsverlangen sollten rechtssicherer und praxistauglicher gefasst werden (§ 9 ApO).
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Reform der umsatzsteuerlichen Organschaft (§ 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG) durch Ersetzung des Automatismus durch ein optionales Erklärungsverfahren. Einführung eines gesonderten, in die Umsatzsteuerveranlagung integrierten Feststellungsverfahrens sowie Verkürzung der Festsetzungsverjährung für diese Feststellung auf ein Jahr. Die organisatorische Eingliederung soll als erfüllt gelten, wenn Organträger und Organgesellschaft die Organschaft gemeinsam erklären. Der Wegfall der Organschaft soll grundsätzlich nur mit Wirkung für die Zukunft (ex nunc) erfolgen; ein rückwirkendes Ende ist auf die Insolvenzeröffnung zu beschränken. Gesetzliche Begrenzung der Haftung einer Organgesellschaft auf ihre eigene Geschäftstätigkeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 24.06.2026
- Beschreibung: Das Ziel ist der Erhalt der Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen durch eine Reform des § 35a EStG anstelle einer ersatzlosen Streichung. Gezielte Weiterentwicklung des Instruments durch Abbau von Mitnahmeeffekten und konsequente Nutzung von Digitalisierungspotenzialen. Zudem wird eine strukturelle Vereinfachung der gesetzlichen Vorgaben in § 35a EStG angestrebt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):