Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (437)
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- Angegeben von: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks - Zentralinnungsverband (ZIV) - am 13.10.2026
- Beschreibung: Erhalt der allgemein anerkannten Regeln der Technik als Referenzmaßstab für Sicherheit, Qualität und Rechtssicherheit sowie Vermeidung ihrer pauschalen Streichung aus gesetzlichen Regelungen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 07.10.2026
- Beschreibung: Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in einem Omnibus-Verfahren. In diesem Gesetz sollen auch Folgeregelungen zum GKV-BStabG getroffen werden. Änderungsantrag 5 der Ausschussdrucksache 21(14)207 sieht neben der begrüßenswerten Neufassung des § 127 Abs. 1b einen - gänzlich neuen - § 127 Abs. 1c SGB V vor zur Wiedereinführung der Möglichkeit, Verträge über die Hilfsmittelversorgung im Wege der Ausschreibung zu schließen. Die geplante Wiedereinführung von Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung ist ab- zulehnen. Dem Änderungsantrag darf seitens des Bundesgesundheitsministers und der Bundesregierung nicht entsprochen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband für Orthopädietechnik am 07.10.2026
- Beschreibung: Der mit dem GKV-BStabG eingeführte pauschale Abschlag von 3% für jede Hilfsmittelversorgung soll nach aktueller Gesetzesfassung vom Leistungserbringer vorgenommen werden. Wir fordern, dass der Abschlag auf Kostenträgerseite vorgenommen wird. § 127 Abs. 1b SGB ist entsprechend zu ändern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. am 02.10.2026
- Beschreibung: Der DMB setzt sich für eine Steuerpolitik ein, die Eigenkapital und Investitionen in KMU stärkt, etwa durch eine Anhebung der Grenze für den Spitzensteuersatz, den vollständigen Ausgleich der kalten Progression, praxistaugliche Thesaurierungs- und Optionsregeln (§ 34a EStG, § 1a KStG), eine spürbare Senkung der Körperschaftsteuer bereits ab 2027, eine kommunale Wirtschaftssteuer statt der Gewerbesteuer und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Beim Einkommensteuerreformgesetz 2027 wendet sich der Verband vor allem gegen die Verschärfung der sogenannten "Reichensteuer". Denn alle Erhöhungen der Einkommensteuer treffen letztlich die inhabergeführten Personenunternehmen, die einen Großteil der KMU in Deutschland ausmachen und nicht der Körperschaftsteuer unterliegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. am 02.10.2026
- Beschreibung: Rund 80 Prozent der Ausbildungsplätze stellt der Mittelstand – doch immer weniger Betriebe finden geeignete Auszubildende. In einer DMB-Umfrage von 2026 berichten knapp drei Viertel der ausbildenden Unternehmen von Besetzungsproblemen. Gegenüber Bund und Ländern benennt der DMB deshalb fünf Handlungsfelder: eine frühere und praxisnahe Berufsorientierung, bessere Ausbildungsreife, praxistaugliche Ausbildungsbedingungen mit weniger Bürokratie und finanzieller Entlastung für Ausbildungsbetriebe, ein besseres Matching von Angebot und Nachfrage sowie die Aufwertung der beruflichen Bildung.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. am 01.10.2026
- Beschreibung: Ziel ist die Einführung eine flexiblen Mutterschaftsausgleich für Selbstständige im Rahmen der gesetzlichen Mutterschutzfristen auf Grundlage des WHKT-Modells
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- Angegeben von: Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. am 01.10.2026
- Beschreibung: Ziel ist, dass die Interessen des Handwerks bei der Neuabgrenzung der GRW-Fördergebiete ab 2028 angemessen berücksichtigt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Westdeutscher Handwerkskammertag e.V. am 30.09.2026
- Beschreibung: Punktuelle Verschiebung der E-Rechnungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz vom 1. Januar 2027 auf den auf den 1. Januar 2028
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Wir fordern folgende Anpassungen im Referentenentwurf: Streichung der zusätzlichen Bestimmung angemessener Unterrichtsstunden je Maßnahmenabschnitt in § 2 Abs. 5 S. 5; Erhöhung der Förderrahmen in § 12 Abs. 1 auf 20.000 Euro für Lehrgangs-/Prüfungsgebühren und 5.000 Euro für Meisterstücke; Erhöhung des Darlehenserlasses nach § 13b Abs. 1 auf 70%; Flexibilisierung der Vollzeit-Fortbildungsdichte durch Streichung „an vier Werktagen“ in § 2 Abs. 3 Nr. 1c; Förderung von Vollzeitmaßnahmen der ersten Fortbildungsstufe durch Anpassung von § 2 Abs. 3 S. 2; grundsätzliche Förderung zweiter Fortbildungen gleicher Stufe in § 6 Abs. 3; Förderfähigkeit von Verbrauchsmaterialien in § 12 Abs. 1; Zinsfreiheit des KfW-Darlehens in § 13 Abs. 2 sowie die Erweiterung der AFBG-Statistik in § 27.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBFSFJ): Fünftes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: ZDH begrüßt Ansatz der 1-zu-1 Umsetzung des EU-Rechts. Fahrverbote sollten nur als Ultima Ratio sein und der Fokus auf Modernisierung von Fuhrpark und Heiztechnik liegen. Ggf. sind einheitliche Ausnahmen festzulegen, um Handwerks- und Versorgungsverkehre zu ermöglichen. Es sollten keine vorzeitigen Verbote für bestimmte Heizmethoden erfolgen. Unterstützung bei Nachrüstung (Filter) wird angeregt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Die allgemeine Bonpflicht ist vollständig abzuschaffen: Übergang zur Belegausgabe auf Verlangen. Die Kassenpflicht ist stärker am Umfang der Barumsätze auszurichten bzw. Ausnahmen für Betriebe mit geringen Barumsätzen vorzusehen; Benennung klarer Ausnahmetatbestände und begünstigter Fallgruppen (§ 146b Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 148 AO ergänzen). Die Anwendung der Registrierkassenpflicht ist mindestens bis 2028 zu verschieben und mit der Implementierung der DSFinV-K 3.0 zu synchronisieren; genereller Termin für den erstmaligen Einsatz ist der 1. Juli. Eine gesonderte Abschreibungsregelung für elektronische Aufzeichnungssysteme i.S.d. § 146a Abs. 1 AO ist einzuführen. Die Akzeptanzpflicht digitaler Zahlungsoptionen ist so zu regeln, dass die offene Ladenkasse weiter nutzbar bleibt.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt den Regelungsentwurf und unterbreitet weitere Anregungen zum Bürokratieabbau beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot (StVO), Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG), bei der Anwendung des Tachographenrechts und beim Straßenverkehrsgesetz (Flexibilisierung der Kontrolle der Führerscheine der Mitarbeiter) sowie beider Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Die WIPANO-Normungsförderung soll so weiterentwickelt werden, dass sie auf den nachhaltigen Aufbau von Normungskompetenz und dauerhafte Beteiligungsstrukturen ausgerichtet wird. Fachverbände des Handwerks sollen künftig selbst antragsberechtigt sein und unmittelbar gefördert werden können. Ein nationales Beteiligungsmodell nach dem Vorbild von Small Business Standards (SBS) soll geprüft und aufgebaut werden. Normungswissen soll frühzeitig in der beruflichen Weiterbildung vermittelt werden; hierzu sollen die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen sowie die Entwicklung praxisorientierter Lehr- und Lernmaterialien gefördert werden. Der freie Zugang zu branchenrelevanten Normen für Teilnehmende und Lehrkräfte der beruflichen Weiterbildung soll Bestandteil der Förderung werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Die Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/2110 mittels AVV Eisenmetallverarbeitung soll auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben beschränkt bleiben. Darüberhinausgehende nationale Anforderungen sollen ausgeschlossen werden. Bestehende Genehmigungen und bewährte Verfahren sollen geschützt, gleichwertige technische Lösungen zugelassen und bauliche Anforderungen nur soweit technisch möglich und verhältnismäßig umgesetzt werden. Zudem sollen ausreichende Übergangsfristen, Fristverlängerungen bei nicht vom Betreiber zu vertretenden Verzögerungen sowie Bestandsschutz für bestehende Genehmigungen vorgesehen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Der ZDH begrüßt die Verschlankung der UVgO, kritisiert aber das Erleichterungen überwiegend den Auftraggebern zugutekommen. Begrüßt werden der Erhalt des Losgrundsatzes im Unterschwellenbereich sowie die weiterhin nur optionale Anwendung von sozialen oder umweltbezogene Zuschlagskriterien im Zusammenhang mit Vergabeverfahren. Kritsch bewertet wird die fehlende Datenbasis für die Erhöhung der Wertgrenzen sowie die fehlende Verpflichtung deren Auswirkungen auf die Vergabepraxis zu evaluieren. Gänzlich vermisst wird eine Regelung zum Rechtsschutz im Unterschwellenbereich, die zudem bundesweit einheitlich ausgestaltet sein sollte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Aus Sicht des Handwerks bitten wir, den vorliegenden Entwurf zur Umsetzung der EUDR in folgenden Punkten nachzubessern: Klarstellung, dass Sorgfalts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich beim Erstinverkehrbringer liegen und nachgelagerte, insbesondere mittelständische Betriebe davon entlastet werden; keine Doppelprüfung, rechtssichere Vermutungs- und Plausibilitätsregelung für Altbestände, Sonderregelung für Reparatur, Restaurierung, Konservierung und Erhaltung kulturhistorischer Güter, praxistaugliche Klarstellung des Anwendungsbereichs, verhältnismäßiger Vollzug unter Berücksichtigung von Betriebsgröße, Verschulden und Umweltbezug; Schutz von Betriebs- und Kundendaten sowie frühzeitige Beteiligung des Handwerks und seiner einzelnen Gewerke.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: ür das Handwerk ergebende sich folgende Petita: Nachhaltigkeit muss mit einer wettbewerbsfähigen marktwirtschaftlichen Ordnung, unternehmerischer Freiheit, Technologieoffenheit und verlässlichen staatlichen Rahmenbedingungen einhergehen. Der Aktionsplan Nachhaltigkeit sollte stärker auf Wachstum, Investitionen, Produktivität und Standortattraktivität ausgerichtet werden als auf zusätzliche Steuerungsinstrumente, Berichtssysteme und Förderstrukturen. Neue Regulierungs-, Dokumentations-, Berichts- und Nachweispflichten sowie Marktzugangshürden für Betriebe und Unternehmen lehnen wir ab. Nachhaltigkeitsanforderungen, Lieferkettenpflichten und Berichtsvorgaben müssen verhältnismäßig bleiben und auf tatsächlich von den Betrieben beeinflussbare Risiken beschränkt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: KMU-gerechte, praxistaugliche und rechtssichere Umsetzung mit eindeutigen Formulierungen und möglichst einheitlichem Vollzug in Bund und Ländern, spürbarer Bürokratieabbau durch einfache und bundesweit möglichst einheitliche digitale Verfahren, klare Verantwortungs- und Haftungsregelungen sowie rechtzeitige Bereitstellung aller erforderlichen Standort- und Materialinformationen, ausreichende regionale Labor-, Untersuchungs- und Schulungskapazitäten, rechtssichere Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft für qualitätsgesicherte und nachweislich schadlos verwendbare mineralische Ersatzbaustoffe, verständliche, verbindliche und bundesweit abgestimmte Auslegungshilfen sowie Einbindung des Handwerks in Praxischecks, Vollzugshilfen etc.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf einer Verordnung zur Novelle der Ersatzbaustoffverordnung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: 1:1-Umsetzung des EU-Rechts ohne nationale Übererfüllung, Wettbewerbsneutralität der neuen kommunalen Aufgaben sicherstellen, Neue Abfallvermeidungsziele (§ 7b KrWg-E) und Kontrollmechanismen (§ 10 KrWG) dürfen nicht zu mittelbaren Berichts- und Nachweispflichten für KMU führen – „Fördern vor Fordern" als Grundsatz. Klarstellung, dass Rohstoffsouveränität und Rohstoffversorgungssicherheit nicht auf kritische Rohstoffe verengt werden und bei der Auslegung und Anwendung der materiellen Vorschriften des KrWG angemessen berücksichtigt werden. Das Handwerk ist zudem als Umsetzungsakteur der Wiederverwendung und Reparatur strukturell zu verankern, d. h., Reparatur-, Aufbereitungs- und Sortierbetriebe sind explizit in der Ausgestaltungsverordnung zu § 20a KrWG-E zu berücksichtigen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Das Handwerk ist zentraler Akteur im Umwelt- und Klimaschutz und unterstützt grundsätzlich eine zeitgemäße, rechtsklar formulierte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die die Kosten- und Bürokratiebelastung für KMU spürbar begrenzt und zugleich Schutzgüter zuverlässig sichert. Die Handwerksorganisation fordert Nachbesserungen des Referentenentwurfs. Nur klare Kriterien für Freistellungen mit eindeutiger Abgrenzung für Kleinst- und Kleinvorhaben, verlässliche Kostenkennzahlen pro Fall, praxisnahe Hilfestellungen und planbare Übergangsfristen ermöglichen eine rechtssichere Planung in finanzieller und zeitlicher Hinsicht. Eine breite Akzeptanz der neuen Regelungen hängt wesentlich davon ab, ob Handwerksbetriebe klare Hinweise erhalten, welche Vorhaben UVP-pflichtig bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Unternehmen unter globaler Mindeststeuer vollständig von parallelen Regelungen mit gleichem Ziel (insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung nach ATAD sowie DAC 6) entlasten; für übrige Unternehmen spürbare Vereinfachungen, reduzierten Erfüllungsaufwand und vergleichbare Nachbesteuerung in der Hinzurechnungsbesteuerung; Verzicht auf Mindeststeuerberichtspflicht für große inländische Gruppen; keine Ausweitung der allgemeinen Missbrauchsregel der ATAD auf alle Unternehmenssteuern. Vereinfachung der Quellensteuerbefreiung nach Zins- und Lizenzrichtlinie sowie Mutter-/Tochterrichtlinie (inkl. optionaler Freistellungsbescheinigung); EU-weite Harmonisierung der Substanzanforderungen; Ausdehnung der Steuerbefreiungen. Einheitliche nationale Umsetzung ohne Gold-Plating.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Beibehaltung Textform und mehrjährige Gültigkeit bei R 3.26 LStR; Klarstellung Steuerfreiheit nachträglicher Altersteilzeitleistungen in R 3.28 LStR; Haftungsschutz, standardisierte Ersatzbescheinigung sowie Übergangsregelung bei R 3.62 LStR (PKV/PV-Daten); Safe-Harbour und Klarstellung Homeoffice bei digitalen Essenszuschüssen in R 8.1 LStR; Beibehaltung Textform bei R 9.11 und R 19.7 LStR; Erhalt 110-Euro-Grenze sowie klare Kriterien „Fest des Arbeitgebers“ und Nichtlohnqualität von Parkplätzen/E-Ladeplätzen in R 19.3 LStR; praktikable Vertrauens-/Korrekturregeln in R 39.4 LStR; massentaugliche elektronische Anzeige in R 41c.2 LStR; einfache nachträgliche Pauschalierung in R 42d.1 LStR; Aufnahme Regelungen zur Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) und Anpassung R 19.5 LStR.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Lohnsteuer-Richtlinien 2023
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
- Beschreibung: Erhalt der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO und klare Abgrenzung zur Berichtigungspflicht nach § 153 AO. Keine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Verzicht auf ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen. Risikoorientierte Bundesbetriebsprüfung anhand transparenter, bundesweit einheitlicher Kriterien unter Berücksichtigung wirksamer Tax-Compliance-Management-Systeme; Größe und Konzernstrukturen allein begründen kein erhöhtes Risiko. Neue Unternehmenssanktionen nur bei zurechenbarem schuldhaftem Verhalten unter Berücksichtigung von Compliance und Mitwirkung. Verbesserung behördlicher Zusammenarbeit ohne parallele Prüfungen oder Mehrfachanforderungen (Once-Only).
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 28.09.2026
- Beschreibung: Unterstützung des Vorhabens der Bundesregierung die Bürokratie bei der Zulassung von Ferunterricht abzubauen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMBFSFJ): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk am 15.09.2026
- Beschreibung: Reform und Neufassung der StVZO in zwei Bereiche zur Steigerung der Lesbarkeit und Entbürokratisierung. Die vorgesehenen Neuregelungen betreffen unsere Mitgliedsbetriebe unmittelbar bei Herstellung, Reparatur und Änderung von Fahrzeugen, bei individuellen Umbauten und Einzelanfertigungen sowie bei Einzelgenehmigungen und der Verwendung von Fahrzeugteilen. Dies gilt insbesondere für Kraftfahrzeuge der Klasse L, aber auch für Fahrräder, Pedelecs und Fahrradanhänger.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf einer Verordnung zur Neuregelung für den Betrieb und die Genehmigung von Fahrzeugen sowie straßenverkehrsrechtlicher Regelungen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):