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Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003266
- Ersteintrag: 10.03.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Neustädtische Kirchstr. 7a10117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302064550
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E-Mail-Adressen:
- gielow@baeckerhandwerk.de
- berg@baeckerhandwerk.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23320.001 bis 330.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (5):
- Dr. Friedemann Berg
- Christopher Kruse
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Katrin Gielow
Tätigkeit bis 03/23:
Büroleiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Roland Ermer
- Dr. Friedemann Berg
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Gesamtzahl der Mitglieder:
13 Mitglieder am 10.04.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (5):
- Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
- Unternehmerverband Deutsches Handwerk (UDH)
- Lebensmittelverband Deutschland e. V.
- Europäische Bäcker- und Konditorenvereinigung (CEBP)
- Bargeld zählt! e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (30):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Allgemeine Energiepolitik; Entwicklungspolitik; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kultur; Lebensmittelsicherheit; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Werbung; Integration; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Ländlicher Raum; Wohnen; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Sonstiges im Bereich "Staat und Verwaltung"; Klimaschutz; Verkehrspolitik; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. ist die Dachorganisation des deutschen Bäckerhandwerks und nimmt vielfältige Aufgaben wahr, um die Interessen der Handwerksbäckerinnen und Handwerksbäcker gegenüber Politik, Behörden und der Öffentlichkeit zu vertreten. Der Zentralverband setzt sich aktiv für politische Rahmenbedingungen ein, die das deutsche Bäckerhandwerk stärken. Dies erfolgt durch die gezielte Ansprache von Abgeordneten, Regierungsvertretern und politischen Institutionen auf Bundes- und Landesebene. Der Verband entwickelt hierzu Positionspapiere und Stellungnahmen zu relevanten Gesetzesvorhaben, beispielsweise im Arbeitsrecht, Lebensmittelrecht oder Steuerrecht. Der Zentralverband bietet seinen Mitgliedern umfassende Beratungsleistungen in wirtschaftlichen, rechtlichen und technischen Fragen. Durch die Auswertung von Gesetzesänderungen und -vorschriften erhalten die Mitglieder aktuelle Informationen und Handlungsanleitungen zur Umsetzung im Betrieb. Der Verband wirkt in anderen Wirtschaftsverbänden und -gremien mit, um die Position des Bäckerhandwerks innerhalb der Wirtschaftspolitik zu stärken. Dabei steht die Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen im Vordergrund. Themen wie Bürokratieabbau, sichere und bezahlbare Energie- und Rohstoffversorgung und Markterschließung werden gezielt angegangen. Der Zentralverband setzt sich für die qualitative Weiterentwicklung der Aus- und Weiterbildung im Bäckerhandwerk ein. Er erarbeitet Empfehlungen und Hilfestellungen für Ausbildungsbetriebe und fördert die Fortbildung von Fachkräften durch Informationskampagnen. Durch Kampagnen, Medienarbeit und Veranstaltungen stärkt der Zentralverband das öffentliche Bild des Bäckerhandwerks. Ziel ist es, den Berufsstand als Qualitätslieferant für traditionelle Backwaren zu positionieren und die Wertschätzung für Handwerksbäckereien zu erhöhen. Ebenfalls wird der Austausch zwischen Mitgliedsbetrieben und Organisationen des Bäckerhandwerks auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene gefördert. Diese Netzwerkbildung hilft, branchenspezifische Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Durch diese vielfältigen Tätigkeiten setzt sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. effektiv für die Interessen seiner Mitglieder ein, stärkt deren Wettbewerbsfähigkeit und trägt zur positiven Wahrnehmung des Bäckerhandwerks in der Öffentlichkeit bei.
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Änderung von § 10 Abs.3 ArbZG
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Beschreibung:
Nach § 10 Abs.3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen erlaubt, sich in Bäckereien und Konditoreien für bis zu drei Stunden mit der Herstellung, dem Austragen oder Ausfahren von Konditoreiwaren und an diesem Tag zum Verkauf kommenden Bäckereiwaren zu beschäftigen. Die Arbeitszeiten an Sonn- und Feiertagen sollten auf acht Stunden ausgeweitet werden – und zwar unmittelbar kraft Gesetzes, unabhängig von einem Tarifvertrag.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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BEG IV
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Beschreibung:
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV soll die übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) durch Regelungen abbauen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Reihe konkreter Maßnahmen vorgeschlagen, die darauf abzielen, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Das Hauptziel der Interessenvertretung besteht darin, dass die geplanten Gesetzesänderungen spürbare Erleichterungen für KMU bieten, beispielsweise durch die Vereinfachung der Arbeitsvertragsform, eine automatische Zustellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das Streichen unnötiger Dokumentationspflichten bei der Abfalltrennung. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, KMU den Fokus auf ihre Kernaufgaben zu ermöglichen, indem bürokratische Hürden minimiert werden.
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Referentenentwurf:
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405060010 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
590.001 bis 600.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (7):
- Landes-Innungsverband für das bayerische Bäckerhandwerk
- Bäcker-Innungsverband Niedersachsen/Bremen
- Bäcker-Innungsverband Hessen
- Bäckerinnungsverband Baden e. V.
- Landesinnungsverband für das württembergische Bäckerhandwerk
- Bäckerinnungs-Verband Westfalen-Lippe
- Verband des Rheinischen Bäckerhandwerks
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23