Willkommen auf der Seite des Lobbyregisters

für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung

Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer Demokratie.

Das Lobbyregister ermöglicht es, Strukturen der Einflussnahme durch Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess transparent nachzuvollziehen. Es soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich der Beteiligung von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern an diesen Prozessen zu schaffen.

Anpassung des Lobbyregisters an die neue Gesetzeslage 2024 (GL2024)

Gesamtergebnisse: 6.212

Das Lobbyregistergesetz ist mit Wirkung zum 1. März 2024 geändert worden (Einzelheiten zur Reform).
Mit der Gesetzesreform werden viele zusätzliche Angaben von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern in ihren Einträgen im Lobbyregister verlangt. Insbesondere ist auch eine Verweigerung von Angaben nicht mehr zulässig.
Alle bestehenden Einträge im Lobbyregister müssen gemäß § 8 Absatz 2 Lobbyregistergesetz bis spätestens zum 30. Juni 2024 um die zusätzlich erforderlichen Angaben ergänzt und an die neue Gesetzeslage angepasst werden (Migration).
Alle Einträge, für die dieser Migrationsprozess nicht bis zum 30. Juni 2024 durchgeführt worden ist, werden automatisch und ausnahmslos unmittelbar nach Ablauf der Übergangszeit in die Liste früherer Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter übertragen. Bei Bestehen einer Registrierungspflicht kann dann durch diese Interessenvertreter/-innen keine Interessenvertretung mehr ausgeübt werden, ohne gleichzeitig ordnungswidrig zu handeln.
Nach Ende der Übergangszeit wird ein schlüssiges und aktuelles Register auf Grundlage der neuen gesetzlichen Vorgaben vorliegen.
Die Grafik rechts verdeutlicht, wie viele Einträge noch nach der alten Gesetzeslage bestehen, wie viele Einträge inzwischen bereits an die neue Gesetzeslage angepasst wurden, und wie viele Interessenvertreter/-innen sich seit dem 1. März 2024 neu registriert haben.

Statistikbereich

Aktuell

Letzte Eintragungen

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Register-Statistik

davon:

Gesamtergebnisse: 33.626

  • Anzahl der registrierten natürlichen Personen (0,96%)
    322
  • Anzahl der (gesetzlichen) Vertreter/-innen, die die Interessenvertretung unmittelbar selbst ausüben (55,70%)
    18.730
  • Anzahl der Personen, die mit der Interessenvertretung betraut sind, ohne (gesetzliche) Vertreter/-innen der eingetragenen Organisationen zu sein (43,34%)
    14.574
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