Aktuell
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Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
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Angegeben von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Beschreibung:
Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
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Angegeben von:
Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Beschreibung:
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
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Angegeben von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Beschreibung:
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Ambitionierte Umsetzung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD; EU-Lieferkettengesetz)
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Angegeben von:
Initiative Lieferkettengesetz am 12.05.2026
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Beschreibung:
Nachdem die Überabeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch das Omnibus-I-Paket am 18.3.2026 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Iinitiative Lieferkettengesetz setzt sich dafür ein, dass hierbei die Errungenschaften des deutschen LkSG, u.a. ein weiterer Anwendungsbereich, erhalten bleiben und gleichzeitig der nationale Handlungsspielraum bei der CSDDD-Umsetzung weitreichend im Sinne von Menschenrechts- und Umweltschutz ausgeschöpft wird.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes - Petiten an das BMWE
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Angegeben von:
Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.05.2026
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Beschreibung:
Hinweise und Petiten zu drei Themen: 1. Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, 2. Datenpunkte im Energieausweis und 3. Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Infrastrukturzukunftsgesetz
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Angegeben von:
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 12.05.2026
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Beschreibung:
Einsatz für die Einhaltung von Umweltstandards bei der Planung und Genehmigung von (Verkehrs-)Infrastruktur.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BT-Drs. 21/4099
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze:
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Änderung Stromsteuergesetz
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Angegeben von:
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V. am 12.05.2026
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Beschreibung:
Absenkung der Stromsteuer für alle auf das EU-Mindestmaß erreichen.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Verzicht auf weitergehende Eingriffe in die Preisgestaltung bei Basiskonten.
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Angegeben von:
Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Beschreibung:
Wir setzen uns dafür ein, auf weitere Beschränkungen im Hinblick auf die Preisgestaltung bei Basiskonten zu verzichten.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume im Tierarzneimittelrecht zur kontrollierten Abgabe nicht antibiotischer Fischarzneimittel im Zoofachhandel
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Angegeben von:
Fressnapf Holding SE am 12.05.2026
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Beschreibung:
Einsatz für die Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume im Tierarzneimittelrecht zur kontrollierten Abgabe nicht‑antibiotischer Fischarzneimittel im Zoofachhandel. Ziel ist eine niedrigschwellige, fachlich begleitete Versorgung von Aquarien- und Teichfischen zur Verbesserung von Tierwohl, Anwendungssicherheit sowie Umwelt- und Verbraucherschutz unter Beibehaltung strenger Vorgaben für antibiotische Wirkstoffe.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Nutzung nationaler Gestaltungsspielräume im Tierarzneimittelrecht für eine kontrollierte Abgabe wirksamer Floh und Zeckenmittel im Zoofachhandel
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Angegeben von:
Fressnapf Holding SE am 12.05.2026
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Beschreibung:
Einsatz für eine praxistaugliche Anpassung der Abgaberegelungen für Floh‑ und Zeckenmittel im Rahmen des geltenden europäischen Tierarzneimittelrechts. Ziel ist es, eine kontrollierte, fachlich begleitete Abgabe wirksamer antiparasitärer Tierarzneimittel außerhalb der Verschreibungspflicht zu ermöglichen. Im Fokus stehen die Verbesserung des Tierwohls durch schnellen Zugang zu wirksamen Präparaten, die Reduktion von Resistenzrisiken durch geeignete Wirkstoffe, die Entlastung tierärztlicher Kapazitäten sowie eine Stärkung von Umwelt- und Verbraucherschutz durch qualifizierte Beratung im Fachhandel
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120031 (PDF - 5 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
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Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120032 (PDF - 3 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)
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Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Streichung der verpflichtenden Kaskadennutzung für Holzbrennstoffe, da diese praktisch nicht umsetzbar ist und Holzheizungen ausschließen würde. Ebenso fordert der DEPV die Streichung nicht erfüllbarer EUDR-Nachweispflichten für Anlagenbetreiber. Der Primärenergiefaktor für Holz soll bei 0,2 verbleiben. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120044 (PDF - 8 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120043 (PDF - 8 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120013 (PDF - 8 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Initiative Lieferkettengesetz am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Nachdem die Überabeitung der EU-Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) durch das Omnibus-I-Paket am 18.3.2026 in Kraft getreten ist, muss die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Iinitiative Lieferkettengesetz setzt sich dafür ein, dass hierbei die Errungenschaften des deutschen LkSG, u.a. ein weiterer Anwendungsbereich, erhalten bleiben und gleichzeitig der nationale Handlungsspielraum bei der CSDDD-Umsetzung weitreichend im Sinne von Menschenrechts- und Umweltschutz ausgeschöpft wird.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.03.2026) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (13.04.2026) [alle SG dorthin], BKAmt (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMF (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMJV (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMAS (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMUKN (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMWE (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMZ (13.04.2026) [alle SG dorthin] -
Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120014 (PDF - 8 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Initiative Lieferkettengesetz am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen. Es darf nicht abgeschwächt werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (24.03.2026) [alle SG dorthin]
Bundesregierung: AA (13.04.2026) [alle SG dorthin], BKAmt (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMF (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMJV (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMAS (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMUKN (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMWE (13.04.2026) [alle SG dorthin], BMZ (13.04.2026) [alle SG dorthin] -
Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120040 (PDF - 2 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
Entwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes - Petiten an das BMWE
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Hinweise und Petiten zu drei Themen: 1. Datenbanken für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, 2. Datenpunkte im Energieausweis und 3. Energieeffizienzklassen von Wohngebäuden
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605120034 (PDF - 5 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Wir setzen uns für einen kompletten Verzicht auf die insolvenzrechtlichen Regelungen (Kapitel X - Vereinfachtes Liquidationsverfahren für innovative Startups) im Rahmen des Vorschlags für eine EU-Verordnung für ein 28. Regime als neuen gesellschaftsrechtlichen Rechtsrahmen für EU Incs. ein.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BMF (05.05.2026) [alle SG dorthin], BMJV (23.04.2026) [alle SG dorthin], BMWE (05.05.2026) [alle SG dorthin]
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SG2605120036 (PDF - 6 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
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Adressatenkreis:
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SG2605120037 (PDF - 6 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Die Deutsche Kreditwirtschaft am 12.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
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Adressatenkreis:
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Statistik
Regelungsvorhaben
Diese betreffen folgende Interessenbereiche (Mehrfachnennungen möglich):
Interessenbereiche
Statistik
Stellungnahmen/Gutachten
18.845 Stellungnahmen/Gutachten
Diese richteten sich an folgende Adressatinnen und Adressaten (Mehrfachnennungen möglich):
Adressatenkreise
Bundesregierung (61,81%) 9.229
davon:
Bundestag (38,19%) 5.702
davon: