Aktuell
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Gegen die Ausweitung medizinischer Alterseinschätzung im SGB VIII zulasten des Kindeswohls
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Angegeben von:
Ärzte ohne Grenzen e.V. am 13.05.2026
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Beschreibung:
Wir sprechen uns gegen die geplante Ausweitung medizinischer Verfahren zur Alterseinschätzung im Rahmen des § 42f SGB VIII aus. Wir warnen davor, dass medizinisch und medizinethisch nicht vertretbare Untersuchungen faktisch zum Regelfall werden könnten, obwohl sie keine verlässliche Grundlage zur Feststellung der Volljährigkeit bieten. Stattdessen fordern wir, dass das Kindeswohl konsequent im Mittelpunkt steht und bei bestehenden Zweifeln weiterhin von Minderjährigkeit auszugehen ist, im Einklang mit internationalen und europäischen Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Schutz vor den psychologischen und gesellschaftlichen Risiken von suchtfördernden und sykophantischen KI-Systemen (Companion AI)
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Angegeben von:
Zentrum für Digitalrechte und Demokratie am 13.05.2026
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Beschreibung:
KI-Systeme, die im fortlaufenden Dialog mit Nutzern Emotionen erkennen, persönliche Bedürfnisse adressieren und darauf reagieren, werden als Companion-AI bezeichnet. Dies kann eine Funktion allgemeiner Sprachmodelle oder spezieller Apps sein. Die Bindung von Nutzenden durch Sykophanz (Gefälligkeit), emotionale Bindung, Simulation eines menschlichen Gegenübers und suchterzeugende Praktiken birgt eine Reihe von Risiken für die psychische und physische Gesundheit, die Privatsphäre und die Entscheidungsautonomie. Wir fordern eine Reihe von Gesetzesanpassungen, die dieses Problem adressieren.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Eigenständiges Bundesförderprogramm für die klimagerechte Sanierung von Sozialimmobilien der Freien Wohlfahrtspflege
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Angegeben von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Beschreibung:
Ziel ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundesförderprogramms für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm soll ein Volumen von 10 Mrd. Euro umfassen und ab 2027 in Tranchen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. über den Klima- und Transformationsfonds in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es soll hohe Zuschussquoten, geringe Eigenmittelanforderungen, die Förderfähigkeit von Planungs- und Begleitkosten sowie die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln sicherstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/779 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/2060
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung -
BT-Drs. 21/1060
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Modernisierung der Schuldenbremse für investitionsfähige und tragfähige Staatsfinanzen
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Angegeben von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Beschreibung:
Ziel ist eine Reform der Schuldenbremse, die öffentlichen Investitionsbedarf, konjunkturelle Handlungsfähigkeit und fiskalische Tragfähigkeit besser miteinander in Einklang bringt. Vorgesehen sind eine an der Schuldenstandsquote ausgerichtete Begrenzung des strukturellen Defizits, eine mehrjährige Anpassungsregel nach außergewöhnlichen Notsituationen, eine klarere investitionsorientierte Nutzung zusätzlicher Kreditspielräume sowie weiterentwickelte Transparenz-, Tilgungs- und Kontrollregelungen im Artikel-115-Gesetz. Auf diese Weise sollen unnötig starre jahresbezogene Anpassungen vermieden werden, ohne den konsolidierenden Charakter der Schuldenbremse aufzugeben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) -
BT-Drs. 20/15117
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) - c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetze...
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Änderungen am Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz
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Angegeben von:
MEW Mittelständische Energiewirtschaft Deutschland e.V. am 13.05.2026
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Beschreibung:
Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Gebäudemodernisierungsgesetzes im Hinblick auf eine technologieoffene und bundesweit einheitliche Ausgestaltung der Regelungen für den Wärmemarkt. Dabei geht es insbesondere um die Berücksichtigung flüssiger und gasförmiger erneuerbarer Energieträger als Erfüllungsoptionen, die Ausgestaltung der Vorgaben zu Bioöl und Biogas, eine bürokratiearme Umsetzung erneuerbarer Anteile, etwa über massenbilanzielle Nachweissysteme beim Inverkehrbringer, sowie um eine technologieoffene Aktualisierung der 1. BImSchV.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Betroffene Bundesgesetze:
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Verhinderung einer Absenkung bzw. Befristung von Cybersecurity-Vorgaben an die Hersteller im Rahmen der UNECE-Regularien (insbesondere R155)
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Angegeben von:
Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e.V. (ADAC) am 13.05.2026
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Beschreibung:
Nichteinführung einer neuen rechtlichen Regelung auf Ebene der UNECE: In UNECE-Gremien wird diskutiert, die Verpflichtung zur Bereitstellung von Cybersecurity-Updates seitens der Hersteller zu verkürzen. Der ADAC setzt sich dafür ein, die Verpflichtung weiterhin an die Lebenszeit des Fahrzeugs (End-of-Life) zu verknüpfen, um eine Verschlechterung der Verkehrssicherheit und des Verbraucherschutzes zu verhindern. Im Rahmen der UNECE Gesetzgebung sind nur Contracting Partners stimmberechtigt, das BMV vertritt die Bundesrepublik Deutschland in fahrzeugbezogenen Gremien.
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Gebäudemodernisierungsgesetz
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Angegeben von:
Stiftung KlimaWirtschaft am 13.05.2026
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Beschreibung:
Die Stiftung KlimaWirtschaft möchte darauf hinwirken, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich so ausgestaltet wird, dass die nationalen und europäischen Klimaziele erreicht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Reform des Bauplanungsrechts
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Angegeben von:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla am 13.05.2026
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Beschreibung:
Die Bundesregierung bereitet die Reform des Baugesetzbuches und weitere Gesetze vor. Hierzu beabsichtigt Argumente für ein klimagerechtes Städtebaurecht in die politische Debatte einzuführen.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Informationen über umweltbezogene Wirkungen des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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Angegeben von:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla am 13.05.2026
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Beschreibung:
Dder Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Infrastruktur-Zukunftsgesetz vom 19.12.2025 (BR-Drs. 780/25) beabsichtigt, Verfahren zu vereinfachen und die Umsetzung notwendiger Infrastruktur- und Energiewendeprojekte zu beschleunigen. Angesichts der vorgesehenen inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen sieht der bdla erheblichen fachlichen Klärungs- und Korrekturbedarf.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Infrastruktur-Zukunftsgesetzes
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BR-Drs. 780/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Streichung der Regelungen in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG
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Angegeben von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Beschreibung:
Das in § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 InvStG normierte Rückgabeerfordernis für die dem Investmentfonds ausgestellte Steuerbescheinigung sollte gestrichen werden.
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Betroffene Bundesgesetze:
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2605120004 (PDF - 9 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Ärzte ohne Grenzen e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegen die Ausweitung medizinischer Alterseinschätzung im SGB VIII zulasten des Kindeswohls
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Wir sprechen uns gegen die geplante Ausweitung medizinischer Verfahren zur Alterseinschätzung im Rahmen des § 42f SGB VIII aus. Wir warnen davor, dass medizinisch und medizinethisch nicht vertretbare Untersuchungen faktisch zum Regelfall werden könnten, obwohl sie keine verlässliche Grundlage zur Feststellung der Volljährigkeit bieten. Stattdessen fordern wir, dass das Kindeswohl konsequent im Mittelpunkt steht und bei bestehenden Zweifeln weiterhin von Minderjährigkeit auszugehen ist, im Einklang mit internationalen und europäischen Vorgaben.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605130051 (PDF - 29 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Deutscher Caritasverband e. V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
Umsetzung der Vorschläge der FinanzKommission Gesundheit zur GKV Beitragssatzstabilisierung
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Steuerzuschuss für Beiträge Bürgergeldbeziehende; Erhöhung der Tabak-, Alkohol- und Zuckersteuer für Prävention; keine Abkehr von den Tariftreueregelungen Pflege, Krankenhaus sowie Reha- und Vorsorgeeinrichtungen; keine Belastungen Versicherten durch Erhöhung Zuzahlungen und Kürzungen Krankengeld; Reform der Minijobs statt Abschaffung Familienmitversicherung; Sicherung der Finanzierungsgrundlage für freigemeinnützige und tarifgebundene kirchliche Krankenhäuser; Bürokratieabbau stationäre Versorgung; bedarfsgerechte Personalbemessung für die Pflege im Krankenhaus
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Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605130050 (PDF - 3 Seiten)
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Bereitgestellt von:
GermanZero e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zweifel an der Klimaschutzwirkung und der ökonomischer Sinnhaftigkeit der Eckpunkte einer geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes zum Gebäudemodernisierungsgesetz sollen geäußert werden. Anpassungen zugunsten des effektiven Klimaschutzes sollen eingebracht werden.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (13.05.2026) [alle SG dorthin] -
Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605040023 (PDF - 2 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Die Diakonie Deutschland setzt sich für umfassende Maßnahmen zur Reformierung der Pflege ein: in der Finanzierung, bei Rahmenbedingungen und in der Anerkennung von Pflegeleistungen.
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (30.04.2026) [alle SG dorthin], Gremien (30.04.2026) [alle SG dorthin] -
Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605130012 (PDF - 2 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Ziel ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundesförderprogramms für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm soll ein Volumen von 10 Mrd. Euro umfassen und ab 2027 in Tranchen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. über den Klima- und Transformationsfonds in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es soll hohe Zuschussquoten, geringe Eigenmittelanforderungen, die Förderfähigkeit von Planungs- und Begleitkosten sowie die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln sicherstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/779 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/2060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung -
BT-Drs. 21/1060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605130048 (PDF - 2 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Ziel ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundesförderprogramms für Klimaanpassungs- und Klimaschutzmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Sozialimmobilien gemeinnütziger Träger der Freien Wohlfahrtspflege. Das Programm soll ein Volumen von 10 Mrd. Euro umfassen und ab 2027 in Tranchen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bzw. über den Klima- und Transformationsfonds in den Bundeshaushalt eingestellt werden. Es soll hohe Zuschussquoten, geringe Eigenmittelanforderungen, die Förderfähigkeit von Planungs- und Begleitkosten sowie die Kombinierbarkeit mit anderen Fördermitteln sicherstellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/779 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) -
BT-Drs. 21/2060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026 - HG 2026) - Drucksachen 21/600, 21/602 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung -
BT-Drs. 21/1060
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) - Drucksachen 21/500, 21/501 - hier: Einzelplan 60 - Allgemeine Finanzverwaltung
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BT-Drs. 21/1578
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Mitglieder des Bundestages (06.03.2026) [alle SG dorthin] -
Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605130049 (PDF - 2 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
Modernisierung der Schuldenbremse für investitionsfähige und tragfähige Staatsfinanzen
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Ziel ist eine Reform der Schuldenbremse, die öffentlichen Investitionsbedarf, konjunkturelle Handlungsfähigkeit und fiskalische Tragfähigkeit besser miteinander in Einklang bringt. Vorgesehen sind eine an der Schuldenstandsquote ausgerichtete Begrenzung des strukturellen Defizits, eine mehrjährige Anpassungsregel nach außergewöhnlichen Notsituationen, eine klarere investitionsorientierte Nutzung zusätzlicher Kreditspielräume sowie weiterentwickelte Transparenz-, Tilgungs- und Kontrollregelungen im Artikel-115-Gesetz. Auf diese Weise sollen unnötig starre jahresbezogene Anpassungen vermieden werden, ohne den konsolidierenden Charakter der Schuldenbremse aufzugeben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) -
BT-Drs. 20/15117
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und CDU/CSU - Drucksache 20/15096 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) - b) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 20/15098 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115) - c) zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 20/15099 - Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung eines Verteidigungsfonds für Deutschland und zur Änderung des Grundgesetze...
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BT-Drs. 20/15096
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
Bundestag: Fraktionen/Gruppen (27.01.2026) [alle SG dorthin], Gremien (27.01.2026) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (27.01.2026) [alle SG dorthin], Organe (27.01.2026) [alle SG dorthin] -
Betroffene Bundesgesetze:
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SG2605130047 (PDF - 6 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Wir setzen uns dafür ein, dass die Verwendung traditioneller statistischer Verfahren in ihrer stand-alone-Anwendung nicht als KI im Sinne von Art. 3 Nr. 1 KI-Verordnung eingeordnet wird. Dies gilt insbesondere für Verfahren, die keine Formen des maschinellen Lernens oder der Selbstoptimierung aufweisen. Erfasst sind dabei insbesondere lineare Modelle, verallgemeinerte lineare Modelle (GLMs), logistische Regression sowie vergleichbare etablierte statistische Methoden, sofern sie als eigenständige Modelle eingesetzt werden und ihre Entscheidungslogik vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar ist, um die Verhältnismäßigkeit und praktische Anwendbarkeit der EU-Vorschriften nachhaltig zu gewährleisten.
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Adressatenkreis:
Bundesregierung: BKAmt (05.05.2026) [alle SG dorthin], BMF (30.04.2026) [alle SG dorthin], BMDS (30.04.2026) [alle SG dorthin]
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SG2605130042 (PDF - 6 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Bundesverband deutscher Banken e.V. am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge zur Verordnung der EU-Kommission über den 28. Rechtsrahmen für Unternehmen (28. Regime)
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Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft durch Schaffung eines international wettbewerbsfähigen optionalen einheitlichen europäischen Rechtsrahmens ("28 Regime") für eine europäische Gesellschaft mit begrenzter Haftung als ein Baustein der Savings and Investment Union (SIU).
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Adressatenkreis:
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SG2605130041 (PDF - 6 Seiten)
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Bereitgestellt von:
Stiftung KlimaWirtschaft am 13.05.2026
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Zu Regelungsvorhaben:
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Die Stiftung KlimaWirtschaft möchte darauf hinwirken, dass der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich so ausgestaltet wird, dass die nationalen und europäischen Klimaziele erreicht werden können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
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Adressatenkreis:
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Betroffene Bundesgesetze:
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Statistik
Regelungsvorhaben
Diese betreffen folgende Interessenbereiche (Mehrfachnennungen möglich):
Interessenbereiche
Statistik
Stellungnahmen/Gutachten
18.895 Stellungnahmen/Gutachten
Diese richteten sich an folgende Adressatinnen und Adressaten (Mehrfachnennungen möglich):
Adressatenkreise
Bundesregierung (61,73%) 9.288
davon:
Bundestag (38,27%) 5.759
davon: