Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4.037)
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Inhabergeführte Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Das pharmazeutische Fachwissen in der Vor-Ort-Apotheke soll besser für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apothekerinnen und Apotheker gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Der bpa fordert umfassende Änderungen beim PNOG. Lohn- und Vergütungssteigerungen über der Grundlohnsummensteigerung müssen auch zukünftig refinanziert werden. Mit der geplanten Pflegebegleitung wird ein Irrweg beschritten werden. Die vorgesehenen Änderungen bei der Dynamisierung sind eine Mogelpackung. Die Zusammenlegung von Ansprüchen als vermeintliche Vereinfachung ist in Wahrheit eine versteckte Leistungskürzung für die Pflegebedürftigen Das geplante Sachleistungsbudgets darf nicht dazu führen, dass bewährte ambulante Leistungen faktisch entfallen. Der bpa begrüßt das Förderprogramm zur Digitalisierung; auch vollstationäre Einrichtungen müssen förderfähig sein Der bpa begrüßt die vorgesehenen Transformationsstellenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen ausdrücklich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung Pflegeneuordnungsgesetz PNOG
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) am 09.06.2026
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Einführung einer Widerspruchslösung aus und setzen uns für die Verbesserung der Aufklärungs- und Registrierungsmöglichkeiten ein. Unser Vorschlag ist eine Erklärungslösung im Rahmen der hausärztlichen Praxis, z.B. in Verbindung mit Gesundheits-Check-ups oder bei der Erhebung von Patientendaten. Zudem plädieren wir dafür, auf das separat geführte Organspenderegister zu verzichten und die Erklärung zur Spendebereitschaft stattdessen systematisch in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu dokumentieren. Um eine verlässliche Beratungs- und Aufklärungsstruktur sicherzustellen, sollte die geplante Streichung der gesonderten Vergütung der ärztlichen Beratung zur Organspende im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz unterlassen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Wir verweisen auf die Notwendigkeit, die ambulante hauswirtschaftliche Versorgung ab Pflegegrad 1 als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge mit aufzunehmen. Nur so kann und wird der Präventionsansatz erfolgreich sein. Im vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung wird der Entlastungsbetrag gerade zu Beginn eines Hilfebedarfs gestrichen. Wir halten dies nicht nur für falsch, sondern auch für teuer. Die ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung muss als zentralen Baustein die Pflege- und Gesundheitsvorsorge stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): PNOG - Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 09.06.2026
- Beschreibung: Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets ist nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen. Die Bezugnahme auf die PpUG ist abzulehnen, da sie ungeeignet als Qualitätskriterium für LG ist. Die PpUG gilt weiterhin und wird sanktioniert. Die Regelung im KHAG führt nur zu neuer Bürokratie, da der Medizinische Dienst nun zusätzlich die testierten PpUG-Jahresmeldungen zu prüfen hat. Es muss bei der Streichung im Gesetzentwurf bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 09.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Berlin und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Allein für die Berliner Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im kommenden Jahr auf 500 Millionen Euro.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung im Hinblick auf die Ausgestaltung Integrierter Notfallzentren (INZ), der standardisierten digitalen Ersteinschätzung, der Vergütungsregelungen sowie der Einbindung von Krankenhausapotheken. Insbesondere sollen bundesgesetzliche Regelungen zur flächendeckenden Erreichbarkeit von INZ, zur Ausgestaltung der Patientensteuerung, zu einer fallzahlunabhängigen Finanzierung der Ersteinschätzung, zur Einführung eines bundeseinheitlichen Notfallregisters sowie zur Arzneimittelversorgung ambulanter Notfallpatientinnen und -patienten durch Krankenhausapotheken ergänzt bzw. angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Finanzierung und Vergütung von Krankenhäusern. Insbesondere sollen Regelungen zur Begrenzung der Vergütungsentwicklung, zur Deckelung des Pflegebudgets, zum Wegfall pflegeentlastender Maßnahmen sowie zur Ausweitung von Prüfquoten und Prüfaufträgen angepasst werden. Zudem wird eine stärkere Berücksichtigung tarifbedingter Mehrkosten, die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System sowie die Weiterentwicklung des Falldialogverfahrens angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Regelung der Anforderungen an die Ausbildung nach dem PflFAssG, der staaatlichen Prüfung sowie der Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung, Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission und des Bundesinstituts für Berufsbildung, Verfahren zu Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise. Die Anforderungen der evangelischen Leistungserbringer in allen Pflegesettings an die Absolvent:innen und die Ausbildungsprozesse sollen Beachtung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 46/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflFAssAPrV)
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BR-Drs. 46/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Pfleger und der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insbes. betr. Befugnis zur Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen, eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene, Entwicklung von Empfehlungen für einen Muster-Scope of Practice und Mindestanforderungen an Weiterbildungen. Der DEKV setzt sich dafür ein, dass das Gesetz die Belange der Krankenhäuser ausreichend berücksichtigt. Personalvorgaben im Krankenhaus nach § 137k SGB V sollen die vom Gesetz vorgenommene Erweiterung der pflegerischen Aufgaben abbilden und dafür entsprechend weiterentwickelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3311
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksachen 21/1511, 21/1935, 21/2641, 21/2893 -
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BT-Drs. 21/3311
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nachvollziehbare Kostenziele, greift jedoch mit pauschalen Preisregulierungen in zentrale Bereiche der Medizintechnik ein und birgt Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit. Positiv ist die erweiterte Definition von Verbandmitteln, die moderne Wundversorgung und medizinischen Fortschritt abbildet. Zusätzliche Preisrestriktionen konterkarieren jedoch diesen Ansatz. Im Dentalbereich könnten regulatorische Einschränkungen unbeabsichtigte Versorgungslücken verstärken. Erforderlich sind differenzierte, qualitäts- und innovationsorientierte Lösungen, die Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Fortschritt ausgewogen sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Fachklinikum Wiesen GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Fachklinikum Wiesen GmbH zuständigen Bundestagsabgeordneten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA am 08.06.2026
- Beschreibung: Die vorgesehenen Sparmaßnahmen bei innovativen Arzneimitteln sind überproportional hoch im Vgl. zu ihrem Kostenanteil, insb. problematisch aufgrund ihres systemverändernden Charakters sind: - Einführung eines dynamischen Herstellerabschlags - Verschärfung der Preis-Mengen-Regelungen in AMNOG-Preisverhandlungen - Verordnungssteuerung über Rabattverträge für Patentarzneimittel Sie stehen im Widerspruch zum AMNOG-Konzept wertbasierter Preise und höhlen dieses vollends aus. Die Dynamisierung des Herstellerabschlags bedeutet den Beginn einer Medikation nach Kassenlage, sie droht Deutschland vom künftigen medizinischen Fortschritt abzuschneiden und verschlechtert Deutschlands Position im globalen Wettbewerb um die Wachstumsbranche Pharma. Deshalb müssen die Maßnahmen gestrichen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (3):
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- Angegeben von: ADAVED-Ayurveda Dachverband Deutschland am 08.06.2026
- Beschreibung: Der ADAVED verfolgt folgende Regelungsziele: Integration geeigneter Ayurveda-Therapien in Leistungskatalog von GKV, PKV und Beihilfe sowie in Praeventionsprogramme nach § 20 SGB V sowie in Rehabilitationsleistungen nach §§ 40-43 SGB V. Einfuehrung eines gesetzlich geregelten Berufsbildes fuer Ayurveda-Therapeutinnen und -Therapeuten sowie aerztliche Ayurveda-Anwender mit definierten Ausbildungsstandards. Anerkennung von Ayurveda-Weiterbildungen im aerztlichen CME-System und langfristiger Beruecksichtigung von Ayurveda in der Methodenbewertung des G-BA.
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- Angegeben von: European Health Data Alliance e.V. am 08.06.2026
- Beschreibung: Interessenvertretung für die EHDS-Kompatibilität der Datenraumtechnologien und -prinzipien unserer Mitglieder und Vorprojekte zur Umsetzung menschzentrierter, Metastandard-konformer Datenräume.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens - (Digital-Gesetz – DigiG)
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BT-Drs. 20/9048
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Einrichtungen der Tagespflege sollten von den bürokratischen Anforderungen des Personenbeförderungsrechts ausgenommen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMV): Entwurf eines Gesetzes zum Bürokratierückbau im Verkehrsbereich (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Sicherung und Särkung der Diabetesversorgung bei der Reform der Gesetzlichen Krankenkassen und Entlastung von Menschen mit Diabetes
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Diabetes Gesellschaft e. V. am 05.06.2026
- Beschreibung: Wir möchten erwirken, dass im Gesetz ein kohärentes Chronikerversorgungskonzept integriert wird und technische Mindeststandards für das dDMP festgelegt werden, um die Sicherheit für die Verwendung digitaler Anwendungen, darunter insbesondere für CGM-Systeme und dedizierte DMP-Managementsysteme, zu gewährleisten.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hubert Gerd Gottschalk – GERD Consulting am 04.06.2026
- Beschreibung: Fachlicher Input zu Regelungen im Sozialgesetzbuch
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Verband der Chemischen Industrie e.V. am 04.06.2026
- Beschreibung: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Überwachung und Kontrolle von Drogenausgangsstoffen und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 273/2004 und (EG) Nr. 111/2005
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ADAC Luftrettung gGmbH am 04.06.2026
- Beschreibung: Ziel des Regelungsvorhabens ist es, die geplanten Änderungen im §133 SGB V so auszugestalten, dass durch Aufnahme eines ausdrücklichen Ausnahmetatbestandes für die Luftrettung eine vom starren Grundlohndeckel abweichende Vergütungsentwicklung erlaubt wird.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (4):
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- Angegeben von: Pernod Ricard Deutschland GmbH am 04.06.2026
- Beschreibung: Wir verfolgen die politischen und regulatorischen Entwicklungen auf nationaler Ebene im Zusammenhang mit möglichen Anpassungen der Branntwein bzw. Spirituosensteuer. Maßnahmen zur Besteuerung sollten jedoch kohärent, evidenzbasiert und verhältnismäßig ausgestaltet werden sowie mögliche wirtschaftliche und gesellschaftliche Auswirkungen berücksichtigen.
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- Angegeben von: Bundesverband ambulanter medizinischer Rehabilitationszentren (BamR) e.V. am 04.06.2026
- Beschreibung: Aufschiebung der Decklung auf die Veränderungsrate bis die Verträge auf Basis der verbindlichen Rahmenempfehlungen (Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReG)) abgeschlossen sind.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):