Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (4.048)
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- Angegeben von: Deutscher Caritasverband e. V. am 12.06.2026
- Beschreibung: Einführung von Leistungsbudgets, Pflegebegleitung, Stärkung Prävention und Gesundheitsförderung, Berücksichtigung Tarifsteigerungen, nachhaltige Finanzierung, Förderung Digitalisierung und energetische Sanierung, Investitionskostenförderung Länder, Behandlungspflege ins SGB V, Entlastung Kommunen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG)
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Asklepios Klinikum Uckermark GmbH am 12.06.2026
- Beschreibung: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung) ist ein weitreichendes Spar- und Strukturpaket der Bundesregierung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft e.V. (DOG) am 12.06.2026
- Beschreibung: Die DOG fordert Anpassungen am Gesetzesentwurf, um kleine spezialisierte Register nicht zu benachteiligen. Insbesondere soll klargestellt werden, dass eine Qualifizierung keine Voraussetzung für öffentliche Förderung ist. Zudem werden gestaffelte und verhältnismäßige Qualifizierungs- sowie Bürokratieanforderungen gefordert, die sich bei kleinen Registern auf Datenqualität und Datenschutz konzentrieren. Darüber hinaus soll der Begriff „Marktforschung“ eindeutig definiert werden, so dass Versorgungsforschung mit kommerziellen Partnern nicht unter ein Verbot fällt. Außerdem werden konkrete und angemessene Interoperabilitätsstandards gefordert. Die DOG bietet ihre Unterstützung bei der Gesetzgebung an und kann praktische Beispiele aus der ophthalmologischen Registerforschung beisteuern.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen in der Bundesrepublik Deutschland e.V. (AKEK) am 12.06.2026
- Beschreibung: Der AKEK hat seine Stellungnahme auf Art. 7, Ziff. 10: Einfügung eines neuen § 26 GDNG fokussiert. Der AKEK hat gegen den vorgeschlagenen § 26 GDNG erhebliche Bedenken und stellt die Gründe in der Stellungnahme dar.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Sächsische Schweiz Kliniken GmbH am 12.06.2026
- Beschreibung: Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), dies ist nicht in der Liste betroffenes recht zu finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG)
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BT-Drs. 20/11854
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: APOGEPHA Arzneimittel GmbH am 12.06.2026
- Beschreibung: Unsere Ziele der Interessenvertretung sind: (1) Rahmenbedingungen für die Entwicklung innovativer Arzneimittel, insb. neuer Arzneimittel mit bekannten Wirkstoffen, zu sichern und diese durch die Ausweitung des bestehenden Preismoratoriums nicht zu verschlechtern; Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Pharmamittelstandes (2) Verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für mittelständische Unternehmen zu sichern und wirtschaftliche Risiken, insb. durch die Einführung des dynamischen Herstellerabschlags, zu minimieren (3) Geeignete Rahmenbedingungen zur Sicherung einer hochwertigen und verlässlichen Arzneimittelversorgung der Patienten zu schaffen
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: APOGEPHA Arzneimittel GmbH am 12.06.2026
- Beschreibung: Ziel ist es, die Belastung der pharm. Industrie und der Arzneimittel im niedrigen und mittleren Preissegment, die durch Umlage der Kosten für die 4. Klärstufe entstehen, zu vermeiden und damit die künftige Versorgung mit diesen Arzneimitteln zu sichern.
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- Angegeben von: Renovabis e.V. am 11.06.2026
- Beschreibung: Renovabis setzt sich dafür ein, dass anstatt freiwilliger Gütesiegel für private Vermittlungsagenturen rechtliche Vorgaben mit entsprechenden Regluationsmechanismen und eine feste Bindung an die WHO Regeln zur fairen Rekrutierung eingeführt werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
- Beschreibung: Die Deutsche Stiftung Patientenschutz lehnt den Einsatz nicht anerkannter ausländischer Fachkräfte während des Anerkennungsverfahrens ab. Denn ohne abschließende Überprüfung der Ausbildungsinhalte und -qualität besteht die Gefahr, dass unzureichend qualifizierte oder in Einzelfällen sogar unrechtmäßig ausgewiesene Abschlüsse den Versorgungsprozess gefährden. Ebenso darf es keine Ausweitung einfacher pharmazeutischer Tätigkeiten auf nicht-pharmazeutisches Personal und Auszubildende geben. Denn diese Tätigkeiten sind wesentliche Bestandteile der Arzneimittelqualitätssicherung und erfordern höchste Genauigkeit. Darüber hinaus spricht sich die Deutsch Stiftung Patientenschutz gegen die Einführung einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr für die Abgabe der Arzneimittel nach §§ 48a, 48b AMG aus.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
- Beschreibung: Pflegebedürftige und deren Angehörige dürfen nicht schlechter gestellt werden. So darf es keine Leistungskürzungen geben, im Gegenteil: Sie benötigen deutlich mehr Unterstützung und Entlastung. Die Leitungskürzungen beim Pflegegrad 1 sind zurückzunehmen. auch dürfen die Rentenbeiträge pflegender Anghöriger nicht gekürzt werden. Die Eigenanteile der reinen Pflegekosten in der stationären Langzeitpflege sind auf 1.000 Euro zu deckeln.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Stiftung Patientenschutz am 11.06.2026
- Beschreibung: Eine wohnortnahe, verlässliche Versorgung ist für Patienten unverzichtbar – besonders für chronisch erkrankte, pflegebedürftige und ältere Menschen. Doch der vorliegende Referentenentwurf zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz erweitert die Kompetenzen von Apotheken in Bereiche, die bislang der ärztlichen Heilkunde vorbehalten sind. So werden ärztliche Aufgaben schrittweise in den Apothekenbereich verlagert, ohne dass hierfür verbindliche Qualitätsstandards und Dokumentationspflichten festgelegt werden. Zudem sollen die Kompetenzen der Apotheker erweitert, während ihre bisherigen Aufgaben an weniger qualifizierte Apothekenmitarbeiter abgegeben werden. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht dieses Vorgehen kritisch, weil viele Details ungeklärt bleiben.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesapothekerverband Niedersachsen e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Inhabergeführte Apotheken sollen wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Das pharmazeutische Fachwissen in der Vor-Ort-Apotheke soll besser für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apothekerinnen und Apotheker gestärkt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
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BT-Drs. 21/4084
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (5):
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- Angegeben von: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. am 10.06.2026
- Beschreibung: Der bpa fordert umfassende Änderungen beim PNOG. Lohn- und Vergütungssteigerungen über der Grundlohnsummensteigerung müssen auch zukünftig refinanziert werden. Mit der geplanten Pflegebegleitung wird ein Irrweg beschritten werden. Die vorgesehenen Änderungen bei der Dynamisierung sind eine Mogelpackung. Die Zusammenlegung von Ansprüchen als vermeintliche Vereinfachung ist in Wahrheit eine versteckte Leistungskürzung für die Pflegebedürftigen Das geplante Sachleistungsbudgets darf nicht dazu führen, dass bewährte ambulante Leistungen faktisch entfallen. Der bpa begrüßt das Förderprogramm zur Digitalisierung; auch vollstationäre Einrichtungen müssen förderfähig sein Der bpa begrüßt die vorgesehenen Transformationsstellenanteile in vollstationären Pflegeeinrichtungen ausdrücklich.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung Pflegeneuordnungsgesetz PNOG
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die Begrenzung der Punktwerte und der Gesamtvergütungen auf ein angemesseneres Maß zurückgestuft werden. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich dafür ein, dass die geplante Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts ausnahmslos gestrichen wird. Die Bundeszahnärztekammer stimmt der Rückführung der Festzuschüsse für Zahnersatz auf das vor dem TSVG bis Oktober 2020 herrschende Niveau zu.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundeszahnärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK) am 10.06.2026
- Beschreibung: Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) unterstützen nach wie vor das vom Gesetzgeber verfolgte übergeordnete Ziel der Digitalisierung im Gesundheitswesen, wenn die Digitalisierungsmaßnahmen zu einem spürbaren Mehrwert für die (Vertrags-)Zahnärzte und Patienten sowie deren Versorgung führen und die vorgesehenen Maßnahmen technisch ausgereift, hinreichend erprobt und wirtschaftlich, zeitlich wie organisatorisch in realistischer Weise umsetzbar sind.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM) am 09.06.2026
- Beschreibung: Wir sprechen uns gegen die Einführung einer Widerspruchslösung aus und setzen uns für die Verbesserung der Aufklärungs- und Registrierungsmöglichkeiten ein. Unser Vorschlag ist eine Erklärungslösung im Rahmen der hausärztlichen Praxis, z.B. in Verbindung mit Gesundheits-Check-ups oder bei der Erhebung von Patientendaten. Zudem plädieren wir dafür, auf das separat geführte Organspenderegister zu verzichten und die Erklärung zur Spendebereitschaft stattdessen systematisch in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu dokumentieren. Um eine verlässliche Beratungs- und Aufklärungsstruktur sicherzustellen, sollte die geplante Streichung der gesonderten Vergütung der ärztlichen Beratung zur Organspende im GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz unterlassen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutsche Gesellschaft für Hauswirtschaft (dgh) e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Wir verweisen auf die Notwendigkeit, die ambulante hauswirtschaftliche Versorgung ab Pflegegrad 1 als zentralen Baustein der Pflege- und Gesundheitsvorsorge mit aufzunehmen. Nur so kann und wird der Präventionsansatz erfolgreich sein. Im vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung wird der Entlastungsbetrag gerade zu Beginn eines Hilfebedarfs gestrichen. Wir halten dies nicht nur für falsch, sondern auch für teuer. Die ambulante hauswirtschaftliche Unterstützung muss als zentralen Baustein die Pflege- und Gesundheitsvorsorge stärken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): PNOG - Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 09.06.2026
- Beschreibung: Eine nachhaltige Reform des Pflegebudgets ist nur auf Grundlage eines neu entwickelten und sorgfältig durchdachten Gesamtsystems sinnvoll. Einzelne isolierte Eingriffe schaffen neue Abgrenzungsprobleme, ohne bestehende zu lösen. Die Bezugnahme auf die PpUG ist abzulehnen, da sie ungeeignet als Qualitätskriterium für LG ist. Die PpUG gilt weiterhin und wird sanktioniert. Die Regelung im KHAG führt nur zu neuer Bürokratie, da der Medizinische Dienst nun zusätzlich die testierten PpUG-Jahresmeldungen zu prüfen hat. Es muss bei der Streichung im Gesetzentwurf bleiben.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz - KHAG)
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BR-Drs. 120/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Berliner Krankenhausgesellschaft am 09.06.2026
- Beschreibung: Der Entwurf des GKV Beitragssatzstabilisierungsgesetz bedeutet für die Krankenhäuser in Berlin und bundesweit weitreichende Einschnitte. Erlöse sollen durch erhebliche Preisabsenkungen reduziert werden, ohne dass kostentreibende Struktur- und Bürokratievorgaben abgebaut werden. Zudem werden gesetzlich vorgeschriebene Vorhaltekosten nicht mehr refinanziert. Allein für die Berliner Krankenhäuser summieren sich die erwarteten Erlöseinbußen im kommenden Jahr auf 500 Millionen Euro.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Referentenentwurfs zur Reform der Notfallversorgung im Hinblick auf die Ausgestaltung Integrierter Notfallzentren (INZ), der standardisierten digitalen Ersteinschätzung, der Vergütungsregelungen sowie der Einbindung von Krankenhausapotheken. Insbesondere sollen bundesgesetzliche Regelungen zur flächendeckenden Erreichbarkeit von INZ, zur Ausgestaltung der Patientensteuerung, zu einer fallzahlunabhängigen Finanzierung der Ersteinschätzung, zur Einführung eines bundeseinheitlichen Notfallregisters sowie zur Arzneimittelversorgung ambulanter Notfallpatientinnen und -patienten durch Krankenhausapotheken ergänzt bzw. angepasst werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Änderung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung hinsichtlich der Finanzierung und Vergütung von Krankenhäusern. Insbesondere sollen Regelungen zur Begrenzung der Vergütungsentwicklung, zur Deckelung des Pflegebudgets, zum Wegfall pflegeentlastender Maßnahmen sowie zur Ausweitung von Prüfquoten und Prüfaufträgen angepasst werden. Zudem wird eine stärkere Berücksichtigung tarifbedingter Mehrkosten, die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in das DRG-System sowie die Weiterentwicklung des Falldialogverfahrens angestrebt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BR-Drs. 256/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Regelung der Anforderungen an die Ausbildung nach dem PflFAssG, der staaatlichen Prüfung sowie der Gliederung und Durchführung der praktischen Ausbildung, Konkretisierung der Aufgaben der Fachkommission und des Bundesinstituts für Berufsbildung, Verfahren zu Anerkennung ausländischer Ausbildungsnachweise. Die Anforderungen der evangelischen Leistungserbringer in allen Pflegesettings an die Absolvent:innen und die Ausbildungsprozesse sollen Beachtung finden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 46/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegefachassistenz (Pflegefachassistenz-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung - PflFAssAPrV)
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BR-Drs. 46/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Deutscher Evangelischer Krankenhausverband e. V. am 09.06.2026
- Beschreibung: Umfangreiche Regelungen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für professionelle Pfleger und der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, insbes. betr. Befugnis zur Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen, eigenverantwortlich erbrachte Leistungen der ärztlichen Behandlung, Stärkung der Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene, Entwicklung von Empfehlungen für einen Muster-Scope of Practice und Mindestanforderungen an Weiterbildungen. Der DEKV setzt sich dafür ein, dass das Gesetz die Belange der Krankenhäuser ausreichend berücksichtigt. Personalvorgaben im Krankenhaus nach § 137k SGB V sollen die vom Gesetz vorgenommene Erweiterung der pflegerischen Aufgaben abbilden und dafür entsprechend weiterentwickelt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3311
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege - Drucksachen 21/1511, 21/1935, 21/2641, 21/2893 -
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BT-Drs. 21/3311
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: Solventum Germany GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Das GKV‑Beitragssatzstabilisierungsgesetz verfolgt nachvollziehbare Kostenziele, greift jedoch mit pauschalen Preisregulierungen in zentrale Bereiche der Medizintechnik ein und birgt Risiken für Innovation, Versorgungssicherheit. Positiv ist die erweiterte Definition von Verbandmitteln, die moderne Wundversorgung und medizinischen Fortschritt abbildet. Zusätzliche Preisrestriktionen konterkarieren jedoch diesen Ansatz. Im Dentalbereich könnten regulatorische Einschränkungen unbeabsichtigte Versorgungslücken verstärken. Erforderlich sind differenzierte, qualitäts- und innovationsorientierte Lösungen, die Versorgung, Wirtschaftlichkeit und Fortschritt ausgewogen sichern.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Fachklinikum Wiesen GmbH am 09.06.2026
- Beschreibung: Änderungen am Referentenentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz durch Ansprache des für die Fachklinikum Wiesen GmbH zuständigen Bundestagsabgeordneten
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):