Informationen und Hilfe

Erläuterungen zum Bereich „Inhalte der Interessenvertretung“

Bei den im Menüpunkt Inhalte der Interessenvertretung (Inhaltsbereich) dargestellten Informationen handelt es sich im Wesentlichen um Angaben und Dokumente, die Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern in deren Registereinträgen zur Darstellung der bezweckten Einflussnahme gemäß § 3 Absatz 1 Nummer 5 Buchstaben a und b Lobbyregistergesetz (LobbyRG) veröffentlicht haben. Es handelt sich dabei um konkrete Regelungsvorhaben der Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sowie um grundlegende Stellungnahmen oder Gutachten, die zu diesen Regelungsvorhaben an die Bundesregierung oder an Adressatinnen oder Adressaten im Deutschen Bundestag übermittelt worden sind.

Grundlegende Stellungnahmen und Gutachten, die von den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern innerhalb formalisierter Beteiligungsverfahren (Beteiligungsverfahren der Bundesregierung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien oder Ausschussanhörungen nach § 70 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages) abgegeben und dort veröffentlicht werden, müssen nicht im Lobbyregister bereitgestellt werden. Sie dürfen zur Herstellung der Transparenz dennoch hochgeladen werden.

Hinsichtlich der im Lobbyregister veröffentlichten Inhalte ist darauf hinzuweisen, dass die Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern die Eintragung, Änderung und Aktualisierung der Einträge sowie das Hochladen von Dokumenten gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 LobbyRG selbstständig und allein in eigener Verantwortung vornehmen.

Als Regelungsvorhaben haben die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter den Gegenstand ihrer Interessenvertretung konkret zu benennen. Im Lobbyregister angegebene Regelungsvorhaben müssen daher nicht deckungsgleich mit den Vorhaben der Bundesregierung oder einzelnen Vorhaben aus der Mitte des Deutschen Bundestages sein.

Werden Referentenentwürfe der Bundesregierung im Prozess der Angabe des Regelungsvorhabens referenziert, können über den Link unter dem Klammerzusatz „(Vorgang)“ Informationen zum jeweiligen Referentenentwurf und zu möglicherweise in formalisierten Beteiligungsverfahren der Bundesregierung nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien eingeholten Stellungnahmen oder Gutachten auf den Internetseiten der jeweiligen Bundesministerien verfolgt werden.

Werden Bundesrats- oder Bundestags-Drucksachennummern zu den Regelungsvorhaben in Bezug genommen, gelang man über den Link zum Vorgang entsprechend zum Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP).

Eine inhaltliche Aussage dazu, inwieweit Stellungnahmen und Gutachten tatsächlich Einfluss genommen haben auf die Erstellung des jeweiligen Gesetzentwurfs, ist hiermit nicht verbunden.

Um eine Auswertung der im Register vorhandenen Daten zu ermöglichen, werden die entsprechenden Such-, Filter- und Sortierfunktionen im Lobbyregister, die sich auf diese Angaben beziehen, in einem gesonderten Bereich angeboten. Dies erfolgt auch deshalb, weil Angaben zu Regelungsentwürfen und Stellungnahmen/Gutachten im Unterschied zu den sonstigen Angaben in den Registereinträgen wegen der gesetzlichen Regelung in § 3 Absätze 4 und 5 LobbyRG acht Jahre lang nach den dort genannten Stichtagen in der Registeranwendung vorgehalten werden müssen.

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