Aktuelles
*** Am 19. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in der Fassung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung verabschiedet. Weitere Informationen zum Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens finden Sie unter Informationen zur neuen Rechtslage ab dem 1. März 2024. ***
Die registerführende Stelle arbeitet jetzt mit Hochdruck daran, die Lobbyregisteranwendung hinsichtlich der neuen gesetzlichen Vorgaben zu überarbeiten, so dass zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2024 die im Gesetz vorgesehene Anpassung der mehr als 6.000 Registereinträge an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen bis zum 30. Juni 2024 möglichst reibungslos und komfortabel erfolgen kann.
Informationen zur Vorbereitung der Migration des Registereintrags auf die neue Gesetzeslage 2024
Vom 1. März 2024 bis einschließlich 30. Juni 2024 müssen alle bestehenden Registereinträge entsprechend der neuen Gesetzeslage überarbeitet, ergänzt und zur Veröffentlichung im Lobbyregister freigegeben werden (Migration).
Um frühzeitig über die beschlossenen Änderungen zu informieren und den Umstellungsprozess so praktikabel und einfach wie nur möglich zu gestalten, hat die registerführende Stelle bereits jetzt ausführliche Erläuterungen („To-do-Listen“) zu den Auswirkungen der Gesetzesänderung auf den Eintragungsprozess in der Lobbyregisteranwendung erarbeitet.
Aus diesen „To-do-Listen“ lässt sich entnehmen, welche zusätzlichen Informationen nach der neuen Gesetzeslage benötigt werden, um den erforderlichen Migrationsprozess ab dem 1. März 2024 bis einschließlich zum 30. Juni 2024 durchzuführen zu können:
„To-do-Liste“ für Interessenvertreter/-innen, die als juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen registriert sind
„To-do-Liste“ für Interessenvertreter/-innen, die als natürliche Personen registriert sind
Darüber hinaus bietet der Leiter der Unterabteilung Recht (ZR) der Bundestagsverwaltung, MDg Christian Heyer, in den nächsten Monaten mehrere Online-Videokonferenzen (Webinare) an, um die neuen gesetzlichen Regelungen zu erläutern und Fragen zur Durchführung des notwendigen Migrationsprozesses zu beantworten.
Aufgrund der teils unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen werden die Webinare thematisch getrennt durchgeführt werden: Einerseits für Interessenvertreter/-innen, die als juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen und andererseits für diejenigen, die als natürliche Personen im Lobbyregister eingetragen sind.
28. November 2023: Für das heutige Webinar für juristische Personen, Personengesellschaften und sonstige Organisationen sind keine Anmeldungen mehr möglich!
Weitere Termine werden zeitnah bekannt gegeben.
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Im Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister finden Sie nützliche Informationen zur Eintragung im Lobbyregister. Es führt Schritt für Schritt durch das Verfahren zur Erstellung eines Eintrags. Bitte beachten Sie auch diese Hinweise zum Eintrag in das Lobbyregister.
Die telefonische Hotline des Lobbyregisters ist unter der Telefonnummer +49 (0)30 227-37555 zu den unter Kontakt angegebenen Servicezeiten für Fragen zur Eintragung in das Lobbyregister erreichbar.
Wenn Sie künftig über Neuigkeiten zum Lobbyregister informiert werden möchten, können Sie sich hier zum Newsletter „Lobbyregister“ anmelden: Anmeldung zum Newsletter Lobbyregister.
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27.11.2023: Die Version 1.28 der IT-Anwendung des Lobbyregisters ist online!