Aktuelles
*** HINWEIS: Die Verwaltung des Deutschen Bundestages bietet auch eine Beschäftigung als Studentische Aushilfe an https://www.bundestag.de/studis Dabei kommt nicht nur eine Tätigkeit im Besucherdienst in Betracht. Auch in anderen Organisationseinheiten kann ein Einsatz erfolgen, so - je nach Bedarf - auch beim Lobbyregister.
Bewerben Sie sich mit den unter dem Link oben angegebenen Unterlagen bei studis.zv2@bundestag.de . Bei Interesse am Lobbyregister schreiben Sie uns auch gerne eine E-Mail mit den Unterlagen an lobbyregister@bundestag.de oder setzen uns bei der E-Mail an den Account für Studierende ins cc. ***
Am 1. März 2024 ist das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 10) in Kraft getreten. Die gesetzlich vorgesehene Übergangszeit, innerhalb derer alle bestehenden Registereinträge von den Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern an die neue Gesetzeslage anzupassen waren (Migration), endete zum 30. Juni 2024.
Wichtiger Hinweis: Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter, die die Frist zur Migration verpasst haben und daher automatisch in die Liste früherer Interessenvertreter/-innen übertragen wurden, haben die Möglichkeit, den Eintrag über das Admin-Konto zu reaktivieren. Dies ist zwingend erforderlich, wenn die Interessenvertretung weiterhin ausgeübt wird. Wer eintragungspflichtige Interessenvertretung selbst betreibt oder in Auftrag gibt, ohne im aktiven Lobbyregister eingetragen zu sein, handelt ordnungswidrig!
Das neue Register bietet eine Vielzahl neuer Informationen und Suchoptionen an und bildet insbesondere zum ersten Mal die Inhalte der Interessenvertretung ab:
Inhalte der Interessenvertretung.
Ausführliche Informationen zur aktuellen Gesetzeslage sowie zu den Gesetzgebungsverfahren finden Sie hier:
Rechtsvorschriften, parlamentarische Materialien und Gesetzgebungsverfahren.
Ausführliche Hinweise zu den im Lobbyregister zu tätigenden Angaben können dem umfassend überarbeiteten und an die neue Gesetzeslage angepassten
Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister
entnommen werden. Es enthält ausführliche Erläuterungen zum gesamten Eintragungsprozess und führt Schritt für Schritt durch das Verfahren zur Erstellung eines Eintrags.
*** Specific information is provided in English in the section Information in English. ***
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Die telefonische Hotline des Lobbyregisters ist unter der Telefonnummer +49 (0)30 227-37555 zu den unter Kontakt angegebenen Servicezeiten für Fragen zur Eintragung in das Lobbyregister erreichbar.
Wenn Sie künftig über Neuigkeiten zum Lobbyregister informiert werden möchten, können Sie sich hier zum Newsletter „Lobbyregister“ anmelden: Anmeldung zum Newsletter Lobbyregister.
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07.11.2024: Die Version 2.12 der IT-Anwendung des Lobbyregisters ist online!