Informationen und Hilfe

Veröffentlichungen und Berichte

Berichte

Gemäß § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes erstellt die registerführende Stelle alle zwei Jahre, erstmalig zum 31. März 2025, einen Bericht über die Führung des Lobbyregisters, der anschließend der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Der erste Bericht der registerführenden Stelle über den Zeitraum 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2024 wurde am 31. März 2025 als Bundestagsdrucksache 20/15100 veröffentlicht.


Veröffentlichungen

Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister (Version 2.0) - Stand: 1. März 2024

Evaluierung

Gemäß § 9 Absatz 2 des Lobbyregistergesetzes überprüfen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung die Auswirkungen dieses Gesetzes erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und veröffentlichen die Ergebnisse der Überprüfung.

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