Informationen und Hilfe

Veröffentlichungen und Berichte

Veröffentlichungen

Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister (Version 2.0) - Stand: 1. März 2024

Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister (Version 1.1) - Stand: 15. November 2022

Berichte

Gemäß § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes erstellt die registerführende Stelle alle zwei Jahre einen Bericht über die Führung des Lobbyregisters, erstmalig zum 31. März 2025, der anschließend der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag vorgelegt wird.

Evaluierung

Gemäß § 9 Absatz 2 des Lobbyregistergesetzes überprüfen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung die Auswirkungen dieses Gesetzes erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und veröffentlichen die Ergebnisse der Überprüfung.

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