Veröffentlichungen und Berichte
Veröffentlichungen
Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister
Berichte
Gemäß § 9 Absatz 1 des Lobbyregistergesetzes veröffentlichen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Anwendung des Lobbyregisters, erstmalig zum 31. März 2024 für die vergangenen zwei Kalenderjahre.
Evaluierung
Gemäß § 9 Absatz 2 des Lobbyregistergesetzes überprüfen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung die Auswirkungen dieses Gesetzes erstmalig fünf Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes und veröffentlichen die Ergebnisse der Überprüfung.