Benachrichtigungskonten im Lobbyregister
Das Benachrichtigungskonto im Lobbyregister (abrufbar über „Registrierung/Login“ > „Öffentlichkeit“) bietet Ihnen die Möglichkeit, sich individuell und automatisiert per E-Mail über bestimmte Änderungen, Aktualisierungen und Entwicklungen in den Registereinträgen informieren zu lassen. Die entsprechenden zeitlichen Intervalle können Sie dabei selbst wählen.
Als Benachrichtigungsgründe können Sie einzelne
speichern, indem Sie diese im Lobbyregister suchen und bei den konkreten Suchergebnissen das Lesezeichen neben den Titeln anklicken.
Dazu müssen Sie ein Konto eingerichtet haben und über Ihr Konto angemeldet sein. Falls dies noch nicht erfolgt ist, öffnet sich ein Pop-up-Fenster und Sie werden direkt zum Login bzw. zur Möglichkeit einer Neuregistrierung geleitet.
Sie können bis zu 15 Gründe für regelmäßige Benachrichtigungen per E-Mail angeben (aktive Benachrichtigungen).
Sie können sich Benachrichtigungsgründe auch speichern, ohne hierzu regelmäßige E-Mails zu erhalten (inaktive Benachrichtigungen).
Gespeicherte Benachrichtigungen können im Benachrichtigungskonto jederzeit wieder gelöscht werden.
Bei der Kontoeinrichtung müssen Sie den Datenschutzhinweisen für die Nutzung der Benachrichtigungskonten im Lobbyregister zustimmen.
Administratorinnen und Administratoren von Registereinträgen stehen die o. g. Funktionalitäten im Admin-Konto zur Verfügung, ohne dass hierfür ein zusätzliches Benachrichtigungskonto eingerichtet werden muss.