Informationen und Hilfe

Rechtsvorschriften, parlamentarische Materialien und Gesetzgebungsverfahren

Gesetzliche Grundlagen

Lobbyregistergesetz vom 16. April 2021
Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024
Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juni 2024
Konsolidierte Fassung des Lobbyregistergesetzes in der aktuell geltenden Fassung
Verhaltenskodex
Konsolidierte Fassung des Lobbyregistergesetzes in der aktuell geltenden Fassung (englisch)
Verhaltenskodex (englisch)

Parlamentarische Materialien zum Lobbyregistergesetz vom 16. April 2021

Vorgang zum Lobbyregistergesetz vom 16. April 2021 im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP)
Protokoll der öffentlichen Anhörung im 1. Ausschuss einschließlich Stellungnahmen der Sachverständigen
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses zum Verhaltenskodex

Parlamentarische Materialien zum Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024

Vorgang zur Änderung des Lobbyregistergesetzes im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP)
Beschlussempfehlung und Bericht des 1. Ausschusses zum an die neue Rechtslage angepassten Verhaltenskodex
Auszug Plenarprotokoll zur Änderung des Verhaltenskodex

Gesetzgebungsverfahren (Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes)

Am 20. Juni 2023 hatten die Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in den Deutschen Bundestag eingebracht.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. Juni 2023 in erster Lesung über den Gesetzentwurf und weitere Vorlagen zum Lobbyregistergesetz beraten und diese dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur federführenden Beratung sowie verschiedenen anderen Fachausschüssen zur Mitberatung überwiesen.

Mediathek: 113. Sitzung vom 23.06.2023, TOP 26, ZP 14, 15 Änderung des Lobbyregistergesetzes

Der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung hat am 19. September 2023 eine öffentliche Anhörung mit acht Sachverständigen durchgeführt.
Im weiteren Verlauf des parlamentarischen Verfahrens haben die Koalitionsfraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP im Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung einen Änderungsantrag zu dem Gesetzentwurf vorgelegt.
Mit seiner Beschlussempfehlung vom 12. Oktober 2023 hat der Ausschuss mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE dem Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs in der geänderten Fassung empfohlen.
Am 19. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf beraten und ihn in der vom Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE verabschiedet.

Mediathek: 131. Sitzung vom 19.10.2023, TOP 29 Änderung des Lobbyregistergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner Beratung zum Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes in seiner 1038. Sitzung am 24. November 2023 den Vermittlungsausschuss nicht angerufen und damit das Gesetz gebilligt.

Das Gesetz zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 10) ist am 18. Januar 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 1. März 2024 in Kraft getreten. Zuletzt ist das Lobbyregistergesetz durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 190) geändert worden.

Festlegung des Verhaltenskodex

Gemäß § 5 Absatz 2 Lobbyregistergesetz waren der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, einen Verhaltenskodex festzulegen, der Vorgaben für die Ausübung von Interessenvertretung auf Basis der Grundsätze von Offenheit, Transparenz, Ehrlichkeit und Integrität enthält.

Im Rahmen der gesetzlich geforderten Beteiligung der Zivilgesellschaft konnten bis zum 25. Mai 2021 gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung Stellungnahmen zu einem Entwurf des Verhaltenskodex abgegeben werden. Alle eingegangenen Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und der ursprüngliche Entwurf überarbeitet.

Anschließend hat die Bundesregierung den Verhaltenskodex in ihrer Kabinettssitzung am 16. Juni 2021 beschlossen. Am 21. Juni 2021 hat der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung dem Deutschen Bundestag empfohlen, den Verhaltenskodex als Anlage 2a in seine Geschäftsordnung einzufügen. Diese Beschlussempfehlung hat der Deutsche Bundestag am 24. Juni 2021 angenommen.

Am 22. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Lobbyregistergesetzes vom 15. Januar 2024 den folgenden an die neue Gesetzeslage angepassten Verhaltenskodex beschlossen:

Verhaltenskodex für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter im Rahmen des Lobbyregistergesetzes (Beschluss des Deutschen Bundestages vom 22. Februar 2024)

Verwaltungsvereinbarung

Gemäß § 4 Absatz 1 Lobbyregistergesetz haben der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung eine Verwaltungsvereinbarung über die Einzelheiten der Führung des Lobbyregisters geschlossen.

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