Inhalte der Interessenvertretung

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Inhalte der Interessenvertretung

In diesem Bereich des Lobbyregisters werden die Inhalte von Interessenvertretung, also deren Gegenstände und Ziele, dargestellt. Diese ergeben sich aus den in den Registereinträgen angegebenen konkreten Regelungsvorhaben, zu denen Interessenvertretung ausgeübt wird. Zudem sind hier die im Register hochgeladenen grundlegenden Stellungnahmen oder Gutachten zu finden, die gegenüber den Adressatinnen und Adressaten im Deutschen Bundestag oder in der Bundesregierung abgegeben und nicht innerhalb formalisierter Beteiligungsverfahren veröffentlicht wurden.

Statistikbereich

Aktuell

  • Verschiebung und inhaltliche Überarbeitung der Entwaldungsfreien Lieferkettenverordnung - EUDR | (EU) 2023/1115

    • Angegeben von:

      Waldbesitzerverband für Sachsen-Anhalt e. V. am 03.12.2024

    • Beschreibung:

      Der Waldbesitzerverband steht hinter dem Ziel der EUDR die weltweite Entwaldung zu stoppen. Gleichzeitig setzt er sich dafür ein, dass die Umsetzung der EUDR verschoben wird und eine inhaltliche Überarbeitung stattfindet, die eine unzumutbaren Mehrbelastung von sowohl Waldeigentümern als auch Städten und Kommunen abwendet.

  • Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV

    • Angegeben von:

      Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024

    • Beschreibung:

      Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.

    • Betroffene Bundesgesetze:

      SGB 5 [alle RV hierzu]

    • Stellungnahmen/Gutachten (2):

      SG2412030001 (PDF, 2 Seiten)
      SG2412030003 (PDF, 1 Seite)

  • Neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in der GKV

    • Angegeben von:

      Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024

    • Beschreibung:

      Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.

    • Betroffene Bundesgesetze:

      SGB 5 [alle RV hierzu]

    • Stellungnahmen/Gutachten (3):

      SG2412030002 (PDF, 2 Seiten)
      SG2412030004 (PDF, 4 Seiten)
      SG2412030005 (PDF, 2 Seiten)

  • Vergaberechtstransformationsgesetz: Vereinfachung des Vergaberechts und Reduzierung des hohen Mehraufwandes für alle Akteure

  • Abbau von bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Carbon Border Adjustmenet Mechanism (CBAM) der EU

    • Angegeben von:

      Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024

    • Beschreibung:

      Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]:

        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024)

      2. BR-Drs. 497/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]:

        Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024)

  • Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten

    • Angegeben von:

      Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024

    • Beschreibung:

      Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.

    • Betroffene Bundesgesetze:

      AWV [alle RV hierzu]

  • Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung

    • Angegeben von:

      Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024

    • Beschreibung:

      1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))

    • Betroffene Bundesgesetze:

      AWV [alle RV hierzu]

  • Verbesserungen bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche

    • Angegeben von:

      Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024

    • Beschreibung:

      1) Einführung eines nationalen Tierversuchsgesetzes 2) Einführung bundesweit angepasster, digitalisierter und einheitlicher Antragsformulare für Tierversuchsvorhaben 3) Es sollte ermöglicht werden, dass Forschungsverbünde ein gemeinsames Tierversuchsvorhaben beantragen (z.B. ein gesamter SFB, Exzellenz- und Schwerpunktprogramme oder Forschungsinstitute). 4) Aktualisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes (AVV) durch Anpassung an die aktuelle Rechtslage (inklusive EU-Recht).

  • Vereinfachung von Berichtspflichten über die Vergabe von außertariflichen Sonderzahlungen sowie die Leistungshonorierung nach § 18 TVöD bzw. der BLBV

    • Angegeben von:

      Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024

    • Beschreibung:

      Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand

    • Betroffene Bundesgesetze:

      BLBV [alle RV hierzu]

  • Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1

    • Angegeben von:

      Allianz der Wissenschaftsorganisationen am 02.12.2024

    • Beschreibung:

      Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.

    • Betroffene Bundesgesetze:

      GenTG [alle RV hierzu], GenTAufzV [alle RV hierzu], GenTSV [alle RV hierzu]

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  • SG2412030001 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV

    • Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.

    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (06.11.2024)

    • Betroffene Bundesgesetze:

      SGB 5

  • SG2412030002 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in der GKV

    • Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.

    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: BMWK (06.11.2024)

    • Betroffene Bundesgesetze:

      SGB 5

  • SG2412030003 (PDF, 1 Seite)

    • Bereitgestellt von:

      Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Beibehaltung homöopathischer Arzneimittel in der GKV

    • Homöopathische Arzneimittel müssen als Satzungsleistungen beibehalten werden. Homöopathische Mittel dürfen nicht ungerechtfertigt anders als andere verschreibungsfreie Arzneimittel behandelt werden. Rund 62 % der Bevölkerung wünschen eine GKV-Erstattung für Homöopathika, was die Notwendigkeit unterstreicht. Der Zugang zu Satzungsleistungen muss gewahrt bleiben, um negativen Folgen wie der verstärkten Inanspruchnahme privater Krankenversicherungen vorzubeugen und so bedarfsgerechte Ansätze zu erhalten. Der Ausschluss homöopathischer Arzneimittel würde die Versicherten erheblich benachteiligen. Daher müssen sie in die Satzungsleistungen der GKV integriert bleiben.

    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (06.11.2024)

    • Betroffene Bundesgesetze:

      SGB 5

  • SG2412030004 (PDF, 4 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in der GKV

    • Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.

    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: BMWK (06.11.2024)

    • Betroffene Bundesgesetze:

      SGB 5

  • SG2412030005 (PDF, 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. am 03.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge zur Sicherung der Arzneimittelversorgung in der GKV

    • Der BPI fordert neue sozialrechtliche Vorgaben für Arzneimittelrabattverträge, um die Arzneimittelversorgung in der GKV zu sichern, Wettbewerbsfähigkeit zu fördern und Versorgungsengpässe zu vermeiden. Die wichtigsten Forderungen des BPI umfassen ein Ausschreibungsverbot für kritische Arzneimittel, die Abschaffung der Bevorratungspflicht, einen neuen Generikawettbewerb mit 1,5 Jahren Karenzzeit, die zwingende Mehrfachvergabe für relevante Arzneimittel, die Einhaltung von Kartellrechtsvorgaben sowie eine Anpassungsverpflichtung für bestehende Rabattverträge. Die neuen Vorgaben sind entscheidend für eine nachhaltige Arzneimittelversorgung in der GKV und zur Sicherstellung der Versorgungsqualität.

    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: BMWK (06.11.2024)

    • Betroffene Bundesgesetze:

      SGB 5

  • SG2412020022 (PDF, 4 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre e.V. am 02.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen

    • 1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen zum Aufbau einer Atomwirtschaft. Wir setzen uns für eine Aufkündigung dieses Abkommens ein. Wir fordern konkret, dass die aktuelle Prüfung durch die Bundesregierung zur Kündigung des Atomabkommens führt und die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.

    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: AA (17.09.2024), BMUV (17.09.2024), BMWK (17.09.2024)

  • SG2412020021 (PDF, 4 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Brasilien Initiative Berlin am 02.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Deutsch-Brasilianisches Atomabkommen

    • 1975 schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Brasilien ein Atomabkommen zum Aufbau einer Atomwirtschaft. Wir setzen uns für eine Aufkündigung dieses Abkommens ein. Wir fordern konkret, dass die aktuelle Prüfung durch die Bundesregierung zur Kündigung des Atomabkommens führt und die Bundesrepublik Deutschland ihre bisherige Zulieferrolle für das brasilianische Atomprogramm aufgibt.

    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: AA (17.09.2024), BMUV (17.09.2024), BMWK (17.09.2024)

  • SG2407090038 (PDF, 13 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Aktionsbündnis Patientensicherheit am 02.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung

    • Die Ursachen der Probleme und Probleme in der Akut- und Notfallsversorgung selbst müssen klar benannt werden, um diese Probleme durch eine Gesetzesänderung lösen zu können. Auch Ziele müssen klar formuliert und messbar umgesetzt werden.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Referentenentwurf (BMG):

        Gesetz zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) (Vorgang)

    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: BMG (25.06.2024)

  • SG2407090039 (PDF, 5 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Aktionsbündnis Patientensicherheit am 02.12.2024

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit

    • Das GHG wird vom APS grundsätzlich positiv gewertet. Vier konkrete Punkte werden ergänzt: Sichere Datenübertragung, Faktor geschlechtsspezifische Medizin, Gesundheitsförderung durch KK (mit Verweis auf §25b SGB V-E) und Vorsorge Bonus. Zudem darf der Präventionsgedanke nicht alleinig mit Statinen verankert werden, sondern auch andere präventive Behandlungsmöglichkeiten nach neuestem Wissensstand müssen eingeschlossen werden.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Referentenentwurf (BMG):

        Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (Vorgang)

    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: BMG (08.07.2024)

  • SG2412020015 (PDF, 3 Seiten)

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Statistik
Regelungs­vorhaben

13.465 Regelungs­vorhaben

Diese betreffen folgende Interessenbereiche (Mehrfachnennungen möglich):
 

Interessenbereiche

Statistik
Stellungnahmen/​Gutachten

6.555 Stellungnahmen/​Gutachten

Diese richteten sich an folgende Adressatinnen und Adressaten (Mehrfachnennungen möglich):

Adressatenkreise

Bundesregierung (61,41%) 8.027

davon:

  • BMWK (22,47%) 1.804

  • BMF (12,50%) 1.003

  • BMG (9,98%) 801

  • BMJ (9,69%) 778

  • BMUV (9,36%) 751

  • BKAmt (7,34%) 589

  • BMDV (6,55%) 526

  • BMEL (5,42%) 435

  • BMI (3,53%) 283

  • BMAS (3,26%) 262

  • BMFSFJ (2,74%) 220

  • BMBF (2,48%) 199

  • BMWSB (2,04%) 164

  • AA (1,03%) 83

  • BMZ (0,93%) 75

  • BMVg (0,67%) 54

Bundestag (38,59%) 5.044

davon:

  • Mitglieder des Bundestages (56,56%) 2.853

  • Fraktionen/Gruppen (22,88%) 1.154

  • Gremien (13,05%) 658

  • Organe (7,51%) 379

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