Inhalte der Interessenvertretung

Inhalte der Interessenvertretung

In diesem Bereich des Lobbyregisters werden die Inhalte von Interessenvertretung, also deren Gegenstände und Ziele, dargestellt. Diese ergeben sich aus den in den Registereinträgen angegebenen konkreten Regelungsvorhaben, zu denen Interessenvertretung ausgeübt wird. Zudem sind hier die im Register hochgeladenen grundlegenden Stellungnahmen oder Gutachten zu finden, die gegenüber den Adressatinnen und Adressaten im Deutschen Bundestag oder in der Bundesregierung abgegeben und nicht innerhalb formalisierter Beteiligungsverfahren veröffentlicht wurden.

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Aktuell

  • Mietrecht II

    • Angegeben von:

      Zeitwohnwerk UG am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Austausch mit der Politik über den unverzichtbaren positiven Lösungsbeitrag, den das möblierte Wohnen auf Zeit insbesondere für hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte leistet; mit dem Ziel - dass der seit über 30 Jahren bestehende, spezialisierte und sehr gut funktionierende möblierte Mietmarkt durch neue Gesetzgebungsvorhaben nicht beschädigt oder in seiner Funktion beeinträchtigt wird - dass die Versorgung der realen Nachfrage am möblierten Mietmarkt nicht behindert oder verhindert wird - dass den potentiellen Vermietern, insbesondere den Privatvermietern, die Bereitstellung von Mietwohnungen für das möblierte Wohnen auf Zeit nicht erschwert oder unmöglich gemacht wird.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BR-Drs. 265/26 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • Ablehnung der im UMoG und in der UMoV vorgesehenen Einschränkungen der Öffentlichkeitsbeteiligung

    • Angegeben von:

      ClientEarth gGmbH am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Das Gesetz (UmoG) und die Verordnung (UmoV) zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes enthält einige sinnvolle und dem Titel des Gesetzes entsprechende Neuerungen wie im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Allerdings sind die vorgeschlagenen Einschränkungen von Beteiligungsrechten, insbesondere der Wegfall der Jedermannbeteiligung im BImSchG deutlich zu kritisieren und werden entschieden abgelehnt.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Referentenentwurf (BMUKN): Verordnung zur Stärkung eines modernen, digitalen und wirksamen Umweltschutzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
  • Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften

    • Angegeben von:

      ClientEarth gGmbH am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Mithilfe rechtlicher Bewertung wird auf eine Reihe von ernsthaften Bedenken hinsichtlich Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes („StromVKG“) und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, insbesondere den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“), hingewiesen. Die im StromVKG anvisierten Maßnahmen sind weder notwendig noch verhältnismäßig noch angemessen oder geeignet, um in Deutschland Energiesicherheit zu erreichen, und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Betroffene Bundesgesetze:

    • Stellungnahmen/Gutachten (1):

  • Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen

    • Angegeben von:

      Rona Duwe am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 21/7350 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten
      2. BT-Drs. 21/7061 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
    • Betroffene Bundesgesetze:

    • Stellungnahmen/Gutachten (2):

  • Umsetzung der EU-Änderungsrichtlinie Menschenhandel geschlechtsdifferenziert ausgestalten

    • Angegeben von:

      Rona Duwe am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Zum Themenkomplex liegen der Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/6584) und der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) vor. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich dagegen, dass die Geschlechterperspektive unberücksichtigt bleibt: Der Regierungsentwurf bezeichnet seine Regelungen ausdrücklich als geschlechtsneutral, obwohl Frauen und Mädchen die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung sind. Abgelehnt wird zudem die im Antrag geforderte gesetzliche Verankerung und dauerhafte Finanzierung der Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Ziel ist eine geschlechtsdifferenzierte Ausgestaltung der Umsetzung.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 21/6584 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1712
      2. BT-Drs. 21/6347 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
    • Betroffene Bundesgesetze:

    • Stellungnahmen/Gutachten (1):

  • Informationsfreiheitsgesetz erhalten

    • Angegeben von:

      Rona Duwe am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Der Koalitionsausschuss hat am 02.07.2026 in Punkt 32 seines Reformprogramms beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz einzuschränken; die Bundesregierung hat dies in ihrer Antwort auf schriftliche Fragen (BT-Drs. 21/7180) bestätigt. Ein Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Innern ist in Vorbereitung. Das Projekt „Was ist eine Frau" setzt sich für den Erhalt des Gesetzes ein, weil Informationsfreiheitsanfragen ein niedrigschwelliges Mittel sind, um Missstände zulasten der Rechte von Mädchen und Frauen aufzudecken – etwa die Unterbringung von Männern in Frauengefängnissen.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 21/7180 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung
    • Betroffene Bundesgesetze:

    • Stellungnahmen/Gutachten (1):

  • Rechtsstatus und parlamentarische Kontrolle des Deutschen Instituts für Menschenrechte klarstellen

    • Angegeben von:

      Rona Duwe am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob das Deutsche Institut für Menschenrechte als staatlich mandatierte Einrichtung oder als Nichtregierungsorganisation handelt, dem Parlament überlassen. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 21/6347) fordert, die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Instituts gesetzlich zu verankern und dauerhaft aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren. Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen eine Verankerung ohne vorherige Klärung des Rechtsstatus und setzt sich für eine gesetzliche Klarstellung sowie eine wirksame parlamentarische Kontrolle ein. Nach den Recherchen der Initiative „Geschlecht zählt" legt das Institut CEDAW und die Istanbul-Konvention transgenderideologisch aus.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 21/6347 (Vorgang) [alle RV hierzu]
        Betroffene besser schützen - Menschenhandel und Zwangsprostitution bekämpfen
    • Betroffene Bundesgesetze:

    • Stellungnahmen/Gutachten (1):

  • Natürliche Infrastruktur stärken und Eingriffsregelung praxistauglich fortentwickeln

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude planbar und praxistauglich ausgestalten

    • Angegeben von:

      Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Die BAK hat die Entwürfe der Förderrichtlinien BEG EM, BEG WG und BEG NWG sowie die überarbeitete WPB-Definition kommentiert und sich hierzu in mehreren Verbändegesprächen mit dem BMWE eingebracht. Ziel sind planbare, vollzugssichere und fachlich konsistente Förderbedingungen. Die BAK setzt sich unter anderem für angemessene Übergangsregelungen, eine stärkere Berücksichtigung von Gebäudehülle und systemischer Sanierung, praxistaugliche Regelungen für iSFP und Worst Performing Buildings sowie geeignete Anforderungen an Wärmenetze, Lüftung und Lebenszyklusbetrachtungen ein.

    • Betroffene Bundesgesetze:

    • Stellungnahmen/Gutachten (1):

  • Aktionsplan Nachhaltigkeit umsetzungsorientiert und praxistauglich ausgestalten

    • Angegeben von:

      Bundesarchitektenkammer e. V. am 07.08.2026

    • Beschreibung:

      Die BAK hat sich an der Konsultation zum Aktionsplan „Nachhaltigkeit für ein modernes und zukunftsfähiges Deutschland“ beteiligt. Sie unterstützt die stärkere Umsetzungsorientierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. Die BAK setzt sich insbesondere dafür ein, vorhandene qualitätsgesicherte Register und Planungsinstrumente zu nutzen, Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren durchgängig zu digitalisieren und die Nachhaltigkeitsprüfung um einen Kohärenzcheck zu ergänzen. Weitere Schwerpunkte sind eine KMU-taugliche Nachhaltigkeitsberichterstattung, nachhaltige öffentliche Beschaffung, Umnutzung und Sanierung sowie klima- und ressourcengerechte Quartiere.

    • Stellungnahmen/Gutachten (1):

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  • SG2608040001 (PDF - 1 Seite)

    • Bereitgestellt von:

      Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    • Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Fraktionen/Gruppen (03.07.2026) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (03.07.2026) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • SG2608040002 (PDF - 1 Seite)

    • Bereitgestellt von:

      Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    • Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Fraktionen/Gruppen (03.07.2026) [alle SG dorthin], Mitglieder des Bundestages (03.07.2026) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • SG2608040003 (PDF - 1 Seite)

    • Bereitgestellt von:

      Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    • Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (29.06.2026) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • SG2608040004 (PDF - 1 Seite)

  • SG2608040005 (PDF - 5 Seiten)

  • SG2608070013 (PDF - 1 Seite)

    • Bereitgestellt von:

      Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    • Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: BMWE (03.08.2026) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • SG2608070014 (PDF - 1 Seite)

    • Bereitgestellt von:

      Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    • Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:

      Bundesregierung: BMV (03.08.2026) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • SG2608070015 (PDF - 1 Seite)

    • Bereitgestellt von:

      Deutscher Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Sicherung der Rolle von Holzwärme im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

    • Der DEPV setzt sich in Bezug auf das GModG für folgende Anpassungen ein: Die Streichung des Bezugs zur Biomassestrom-Nachhaltigkeits-Verordnung und den damit verbundenen Bürokratiefaktor. Sowie den Ausschluss der Installation luftführender Pelletkaminöfen zu streichen und Holzheizungsanlagen bei der Anrechnung auf die Bio-Treppe gleichzubehandeln. Der Primärenergiefaktor für Holz soll so niedrig bleiben, wie es das EU-Recht erlaubt. Zudem sollen Öl- und Gasheizungen, die seit dem 01.01.2024 und vor Inkrafttreten des GModG in Bestandsgebäude eingebaut wurden und bereits der Biotreppe unterliegen, in § 43 Abs. 1 GModG einbezogen werden. Das Verbot fossiler Brennstoffe ab 2045 ist beizubehalten. Ziel ist eine praktikable, rechtssichere und klimazielkonforme Ausgestaltung des GModG.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich
    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (03.08.2026) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • SG2608070027 (PDF - 5 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      ClientEarth gGmbH am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Kritik der Unvereinbarkeit des StromVKG mit den EU-Beihilfevorschriften

    • Mithilfe rechtlicher Bewertung wird auf eine Reihe von ernsthaften Bedenken hinsichtlich Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetzes („StromVKG“) und dessen Vereinbarkeit mit dem EU-Beihilferecht, insbesondere den Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 („KUEBLL“), hingewiesen. Die im StromVKG anvisierten Maßnahmen sind weder notwendig noch verhältnismäßig noch angemessen oder geeignet, um in Deutschland Energiesicherheit zu erreichen, und führen zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zulasten sauberer Technologien.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 21/6279 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom und zur Bereitstellung neuer Kapazitäten und zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BNetzA
    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Mitglieder des Bundestages (23.06.2025) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

  • SG2608070020 (PDF - 2 Seiten)

    • Bereitgestellt von:

      Rona Duwe am 07.08.2026

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Rechtsgrundlage für Leistungen zur Geschlechtsangleichung im SGB V klarstellen

    • Zwei Anträge fordern, Ansprüche auf körpermodifizierende bzw. geschlechtsangleichende Behandlungen im SGB V zu verankern (BT-Drs. 21/7350 und 21/7061). Das Projekt „Was ist eine Frau" wendet sich gegen die Schaffung solcher Ansprüche, weil damit die Anforderungen an den Nachweis von Nutzen und medizinischer Notwendigkeit umgangen würden, die das Bundessozialgericht mit Urteil vom 19.10.2023 (B 1 KR 16/22 R) aufgestellt hat. Der Antrag der Fraktion Die Linke sieht zudem vor, auf das Erfordernis eines besonderen Leidensdrucks zu verzichten. Ebenfalls Gegenstand ist die Rechtsgrundlage der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses. Ziel ist, dass entsprechende Leistungen – insbesondere bei Minderjährigen – nur auf Grundlage belastbarer Evidenz erbracht werden.

    • Zu Regelungsentwurf:

      1. BT-Drs. 21/7350 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Selbstbestimmung und Versorgungssicherheit bei Geschlechtsinkongruenz gewährleisten
      2. BT-Drs. 21/7061 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Versorgung von transgeschlechtlichen und nichtbinären Menschen sicherstellen
    • Adressatenkreis:

      Bundestag: Gremien (26.04.2026) [alle SG dorthin]
    • Betroffene Bundesgesetze:

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Statistik
Regelungs­vorhaben

27.591 Regelungs­vorhaben

Diese betreffen folgende Interessenbereiche (Mehrfachnennungen möglich):
 

Interessenbereiche

Statistik
Stellungnahmen/​Gutachten

22.426 Stellungnahmen/​Gutachten

Diese richteten sich an folgende Adressatinnen und Adressaten (Mehrfachnennungen möglich):

Adressatenkreise

Bundesregierung (61,26%) 13.699

davon:

Bundestag (38,74%) 8.664

davon:

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