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Deutscher Reiseverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002668
- Ersteintrag: 02.03.2022
- Letzte Änderung: 14.01.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 02.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Deutscher Reiseverband e.V.Lietzenburger Straße 9910707 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930284060
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E-Mail-Adressen:
- info@drv.de
- adams@drv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23550.001 bis 560.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/233,50
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (6):
- Volker Adams
- Corinna Kleinert
- Olaf Collet
- Dr. Martin Post
- Norbert Fiebig
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Achim Wehrmann
Tätigkeit bis 05/24:
Unterabteilungsleiter
im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) oder dessen Geschäftsbereich
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Gesamtzahl der Mitglieder:
2.810 Mitglieder am 01.01.2024, davon:
- 28 natürliche Personen
- 2.782 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (10):
- Round Table Human Rights in Tourism e.V.
- Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD)
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.
- Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V.
- Vereinigung hessischer Unternehmerverbände e.V. (VhU)
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft e.V. (BTW)
- Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT)
- Deutsches Institut für Normung (DIN)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
EU-Gesetzgebung; Tourismus; Personenverkehr; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der DRV vertritt gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung sowie einer breiten Öffentlichkeit die Interessen der deutschen Reisewirtschaft, vor allem die der Reisebüros und Reiseveranstalter sowie der touristischen Dienstleister. Die Verbandsmitglieder zeichnen für rund 90 Prozent des Branchenumsatzes verantwortlich. Insbesondere die Ausgestaltung des wirtschaftlichen und fiskalischen Handlungsrahmens, die Regulierung des internationalen Reiseverkehrs, Fragen des Verbraucherschutzes und die Absicherung von Verbrauchern gegen den Insolvenzeintritt von Reiseveranstaltern stehen im Fokus der Verbandstätigkeit. Im Zuge dessen werden parlamentarische Mittagessen und Abendveranstaltungen sowie Konferenzen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Bundesministerien eingeladen werden. Schließlich werden im Bedarfsfall Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
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Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie zukunftsorientiert gestalten
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Beschreibung:
Im Zuge der Novellierung der EU Pauschalreiserichtlinie mit Augenmaß sollen Preissteigerungen vermieden werden. Ziel sollte sein, den Anteil an Pauschalreisen perspektivisch zu erhöhen. - Keine Einbeziehung von Geschäftsreisende - Beibehaltung der Regelung im Bereich der verbundenen Reiseleistungen - Bei Click-Through-Buchungen muss die 24-Stunden-Frist erhalten bleiben - Keine gesetzliche Regelung der Anzahlungsmodalitäten - Keine Ausweitung der Informationspflichten - Keine Ausweitung der Rücktrittsgründe - Beibehaltung der aktuellen Regelung bei Reisehinweisen/Reisewarnungen - Ablehnung eines Krisenfonds - Recht auf Vergabe von obligatorischen Gutscheinen bei Großschadensereignissen - Verhinderung von Doppelabsicherung - Gleichlauf der Haftungssysteme
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 24/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/2302 zur wirksameren Gestaltung des Schutzes von Reisenden und zur Vereinfachung und Klarstellung bestimmter Aspekte der Richtlinie -
Interessenbereiche:
- Tourismus [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2404090006 (PDF, 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen
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Beschreibung:
Es wird das BMF um Prüfung gebeten, ob es entgegen dem Schreiben vom 25.10.2023 (GZ III C 2 - S 7287-a/23/10001 :006) doch eine Ausnahme zur verpflichteten E-Rechnung bei den Reiseleistungen nach § 25 UStG geben kann. Hintergrund ist der, dass auf einer Rechnung nach § 25 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird und die Höhe der Margensteuer zum Zeitpunkt der Rechnungstellung in der Regel nicht final feststeht. Insofern kann die Umsatzsteuer zu diesem Zeitpunkt nicht an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Von daher sollten die Reiseleistungen nach § 25 UStG, wie die steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 8-29 UStG, von der E-Rechnung ausgenommen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Tourismus [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407080021 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
2.220.001 bis 2.230.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23