- Registernummer: R006314
- Ersteintrag: 23.10.2023
- Letzte Änderung: 07.04.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 01.11.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Baron-Voght-Straße 106a22607 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4940893889
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E-Mail-Adressen:
- service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24130.001 bis 140.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/240,65
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Peter Mlodoch
- Professor Dr. Ansgar Staudinger
- Birgit Heß
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Gesamtzahl der Mitglieder:
614 Mitglieder am 30.10.2024, davon:
- 584 natürliche Personen
- 30 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (1):
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat DVR
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Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Schienenverkehr; Schifffahrt; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in allen Bereichen der Verkehrsrechts. Der Verein richtet jährlich den Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar mit jeweils acht Arbeitskreisen zu verschiedenen Bereichen des Verkehrsrecht aus. Schwerpunkt dabei ist das Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht im Straßenverkehr. Teilnehmer der interdisziplinären Veranstaltung sind Juristen sowie Experten aus Polizei, Behörden, Medizin, Versicherungswirtschaft und Verbänden. Die zum Abschluss der Veranstaltung öffentlich beschlossenen Empfehlungen richten sich an den Gesetzgeber, an die Justiz und an die Verwaltung sowie die Öffentlichkeit. Daneben veranstaltet der Verein Kolloquien zum Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Außerdem richtet er Seminare und Lehrgänge zur Fortbildung von Personen, die sich beruflich mit Fragen des Verkehrsrecht beschäftigen, aus.
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Strengere Regeln gegen Cannabis-Missbrauch im Straßenverkehr
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Beschreibung:
Festlegung einer Nulltoleranz bei Mischkonsum von Cannabis und Alkohol im Straßenverkehrsgesetz - analog zu Fahranfängern. Aufnahme von Mischkonsum aufgrund der unvorhersehbaren Gefahren der Wechselwirkung in den Katalog der Eignungseinschränkungen der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anpassung des § 315c StGB an neue Formen der Straßenverkehrsgefährdung
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Beschreibung:
Der Katalog der grob verkehrswidrig und rücksichtslos begangenen Verhaltensweisen soll um die Tatbestände falschen Fahren an durch Lichtzeichenanlagen gesteuerte Fußgängerüberwege, der Missachtung des Vorrangs von Fußgängern beim Abbiegen, falsches Fahren im Bereich von Baustellen oder Unfallstellen sowie die Benutzung einen elektronischen Kommunikationsgeräts erweitert werden. Die nicht ausreichende Kenntlichmachung von haltenden oder liegengebliebenen Fahrzeugen soll dagegen aus der Vorschrift gestrichen werden, da sie kein besonderes unfallträchtiges Verhalten darstellt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Mehr Schutz für den Fußgängerverkehr
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Beschreibung:
Bei Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen soll der in § 45 Abs. 9 S. 3 StVO geforderte besondere Gefährdungsnachweis zugunsten von Fußgängern überdacht werden, um so den Handlungsspielraum der Kommunen auch für präventive Verkehrssicherheitsmaßnahmen zu öffnen. Beim Abbiegen von Fahrzeugen sollen die Rechte die Sicherheit von zu Fuß Gehenden gestärkt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Berufsordnung für Kfz-Sachverständige
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Beschreibung:
Es soll eine bundesweit einheitliche Berufsordnung für Sachverständige für Kraftfahrwesen und Straßenverkehr, insbesondere für Fahrzeugschäden und Fahrzeugbewertung geschaffen werden.
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Interessenbereiche:
- Straßenverkehr [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung der Fahrgastrechte im Schienenersatzverkehr
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Beschreibung:
Die Fahrgastrechte im Schienenersatzverkehr sollen speziell geregelt werden, da die bestehenden Vorschriften der Eisenbahn-Fahrgastrechte Verordnung EU 2021/782 den Problemen nicht umfassend gerecht werden. Dazu gehört eine gesetzliche Definition des SEV ebenso wie die Verantwortlichkeit des Eisenbahnverkehrsunternehmen für die korrekte Durchführung des SEV und die Verantwortlichkeiten weiterer Beteiligter wie zB der ausführenden Unternehmen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24
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Gesamtsumme:
60.001 bis 70.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
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Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschüsse zur Durchführung des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstages -
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschüsse zur Durchführung des 62. Deutschen Verkehrsgerichtstages
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Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24
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Gesamtsumme:
40.001 bis 50.000 Euro
Geschäftsjahr: 07/23 bis 06/24