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Deutscher Verkehrsgerichtstag
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R006314
- Ersteintrag: 23.10.2023
- Letzte Änderung: 21.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 22.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Baron-Voght-Straße 106a22607 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4940893889
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E-Mail-Adressen:
- service@deutscher-verkehrsgerichtstag.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge, Öffentliche Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23180.001 bis 190.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/230,65
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Peter Mlodoch
- Professor Dr. Ansgar Staudinger
- Birgit Heß
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Gesamtzahl der Mitglieder:
630 Mitglieder am 21.06.2024, davon:
- 601 natürliche Personen
- 29 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (12):
Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Schienenverkehr; Schifffahrt; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung in allen Bereichen der Verkehrsrechts. Der Verein richtet jährlich den Deutschen Verkehrsgerichtstag in Goslar mit jeweils acht Arbeitskreisen zu verschiedenen Bereichen des Verkehrsrecht aus. Schwerpunkt dabei ist das Straf-, Verwaltungs- und Zivilrecht im Straßenverkehr. Teilnehmer der interdisziplinären Veranstaltung sind Juristen sowie Experten aus Polizei, Behörden, Medizin, Versicherungswirtschaft und Verbänden. Die zum Abschluss der Veranstaltung öffentlich beschlossenen Empfehlungen richten sich an den Gesetzgeber, an die Justiz und an die Verwaltung sowie die Öffentlichkeit. Daneben veranstaltet der Verein Kolloquien zum Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse und praktischer Erfahrungen. Außerdem richtet er Seminare und Lehrgänge zur Fortbildung von Personen, die sich beruflich mit Fragen des Verkehrsrecht beschäftigen, aus.
Konkrete Regelungsvorhaben (4)
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Einziehung von Täterfahrzeugen bei strafbaren Trunkenheitsfahrten
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Beschreibung:
Es soll im StGB eine Einziehungsmöglichkeit für genutzte Fahrzeuge bei Trunkenheitsfahrten nach den §§ 315 c I Nr. 1a, 316 StGB eingeführt werden.
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Betroffenes geltendes Recht: StGB
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Interessenbereiche: Strafrecht, Straßenverkehr
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Beschreibung:
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Schaffung von Sanktionsvorschriften gegen den "Punktehandel" nach Verkehrsverstößen
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Reform der Unfallflucht, aber ohne Abstufung zur Ordnungswidrigkeit
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Beschreibung:
Der Unfallflucht-Paragraf 142 StGB soll bei Wartepflicht und tätiger Reue praxistauglicher gestaltet werden, ohne allerdings die bisherige Strafbarkeit zu einer Ordnungswidrigkeit herabzustufen-
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Betroffenes geltendes Recht: StGB
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Interessenbereiche: Strafrecht, Straßenverkehr
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Beschreibung:
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Einführung einer Gefährungshaftung für die Schifffahrt
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Stadt Goslar
Deutsche Öffentliche Hand – KommuneGoslarBetrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschüsse zur Durchführung des 60. und 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages
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Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23
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Gesamtsumme:
110.001 bis 120.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (4):
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Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
Betrag: 30.001 bis 40.000 EuroZuschüsse zur Durchführung des 60. und 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages -
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroZuschüsse zur Durchführung des 60. und 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages -
Deutscher Anwalt Verein
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschüsse zur Durchführung des 60. und 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages -
Deutscher Verkehrssicherheitsrat
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroZuschüsse zur Durchführung des 60. und 61. Deutschen Verkehrsgerichtstages
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Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23
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Gesamtsumme:
40.001 bis 50.000 Euro
Jahresabschluss/Rechenschaftsbericht
Geschäftsjahr: 07/22 bis 06/23