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Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001553
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 24.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 24.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Am Karlsbad 1510785 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49302350090
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E-Mail-Adressen:
- bgst@dptv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2370.001 bis 80.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (12):
- Carsten Frege
- Hans Strömsdörfer
- Elisabeth Dallüge M.Sc.
- Sylvia Tittel
- Monique Schilberg
- Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel
- Dipl.-Psych. Barbara Lubisch
- Dipl.-Psych. Dr. Enno Maaß
- Dipl.-Psych. Dr. Anke Pielsticker
- Dipl.-Psych. Michael Ruh
- Dipl.-Psych. Sabine Schäfer
- Dipl.-Psych. Dr. Christina Jochim
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Gesamtzahl der Mitglieder:
30.099 Mitglieder am 01.06.2024, ausschließlich natürliche Personen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (5):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Hochschulbildung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung hat die vorrangige Aufgabe, den Einfluss der Psychotherapeut*innen und die Bedeutung der Psychotherapie zu stärken. Psychotherapeut*innen im Sinne dieser Satzung sind Personen mit der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologische Psychotherapeutin", "Psychologischer Psychotherapeut", "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin" oder "Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut" nach § 26 des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG) in der Fassung vom 15. November 2019 (BGBI. I S- 1604) und Personen mit der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" oder "Psychotherapeut" nach § 1 Absatz 1 PsychThG unabhängig davon, ob sie eine Gebietsbezeichnung zu führen berechtigt sind. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung sieht sich der Entwicklung des Berufsstandes und des Fachgebietes Psychotherapie unter Berücksichtigung der Besonderheiten psychotherapeutischer Verfahren und Tätigkeitsfelder verpflichtet. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Grundprinzip der Arbeit innerhalb der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung. Bei der Zusammensetzung der Delegiertenversammlung und ihrer*ihres Vorsitzenden (§ 6), des Bundesvorstandes (§ 7), der Landesvorstände (§ 9) und der Ausschüsse (§ 6) innerhalb der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung wird dafür Sorge getragen, dass die unterschiedlichen Geschlechter in angemessenen Anteilen Verantwortung innerhalb der Organe wahrnehmen können. Die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung setzt sich mit ihrer Fachgruppe „Wissenschaft und Forschung“ verfahrensunabhängig für die fachlich hochstehende Weiterentwicklung des Fachgebiets Psychotherapie in seiner ganzen Breite in Lehre, Forschung und Patientenbehandlung ein. . Der Verein vertritt die Interessen seiner Mitglieder. Insbesondere sind seine Aufgaben, a. die Interessen seiner Mitglieder gegenüber dem Gesetzgeber, Kostenträgern, gesetzlichen Körperschaften, Behörden, Institutionen und Verbänden sowie in den Organen der Selbstverwaltung und in der Öffentlichkeit zu vertreten, b. für ein gutes Verhältnis der Mitglieder untereinander und zu den anderen Berufen des Gesundheitswesens zu sorgen, c. die Mitglieder in Fragen der Berufsausübung zu beraten, d. über berufspolitische Entwicklungen zu informieren, e. auf eine qualitätsgesicherte und bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung der Bevölkerung hinzuwirken und f. bei der Anwendung psychotherapeutischer Verfahren und Methoden dafür Sorge zu tragen, dass dies entsprechend den wissenschaftlichen Standards geschieht, g. Wissenschaft und Forschung in der Psychotherapie zu fördern. Hierfür kann der Bundesvorstand eine wissenschaftliche Fachgruppe sowie einen wissenschaftlichen Beirat berufen. Der Verein erfüllt den Zweck nach Satz 1 insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen, die Förderung der Weiterbildung der Berufsträger sowie die Unterstützung des wissenschaftlichen Nachwuchses und die Auswertung wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Berufsgruppe. Die DPtV - engagiert sich für die Anliegen ihrer Mitglieder und vertritt erfolgreich deren Interessen gegenüber Politik, Institutionen, Behörden, Krankenkassen und in allen Gremien der Selbstverwaltung der psychotherapeutischen Heilberufe, - vertritt ihre Mitglieder in den Gremien der Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigungen und Psychotherapeutenkammern, - kooperiert mit den wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Verbänden, - entwickelt neue innovative Versorgungsmodelle und -verträge zur Optimierung der psychotherapeutischen Versorgung und bringt diese in den politischen Diskurs ein, - setzt sich gegenüber den politischen Institutionen und bei den Krankenkassen für die Psychotherapeut*innen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen ein, - setzt sich unnachgiebig für bessere Vergütung und bessere Arbeitsbedingungen ein, - engagiert sich bei der Reform der Psychotherapeutenausbildung
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Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
Die DPtV begrüßt die Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Stärkung der Gesundheitsversorgung insbesondere in der ambulanten Versorgung grundsätzlich. Kritisch betrachtet die DPtV die Rolle der Fachgesellschaften in Entscheidungsprozessen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die DPtV lehnt vor allem die geplante Ergänzung des § 96 Abs. 2a SGB V um das Einvernehmen der für die Sozialversicherungen zuständigen obersten Landesbehörden ab.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2404300003 (PDF - 15 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Krankenhausreform
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Beschreibung:
Die DPtV begrüßt das Vorhaben der vollständigen Tarif Kosten Refinanzierung. Darüber hinaus werden Verbesserungen in der stationären Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in der Psychiatrie und Psychosomatik vermisst. Die DPtV appelliert daher diese im Rahmen der Krankenhausreform zu berücksichtigen und stellt entsprechende Forderungen
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.04.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
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Beschreibung:
Die DPtV begrüßt den Referentenentwurf , da für die organisatorischen Probleme, die im Zusammenhang mit der Durchführung der bisherigen Parcoursprüfungen bestehen, Lösungen gefunden werden müssen. Die DPtV unterstützt die Beibehaltung der anwendungsorientierten Parcoursprüfung mit dem Einsatz von Schauspielpersonen. Die Kombination der Kompetenzbereiche in zwei Prüfungen erscheint uns durchführbar, sodass es weiterhin möglich sein wird, die Kompetenzbereiche getrennt zu erfassen und zu bewerten. Dazu schlagen wir allerdings vor, in § 48 eine Festlegung zu treffen, die die Abfrage der Kompetenzbereiche anders aufteilt als im Referentenentwurf vorgesehen. Wir begrüßen außerdem, dass ein Mindestanteil von 20 Prozent der Prüfungsaufgaben sich auf Kinder und Jugendliche beziehen müssen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 14.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
5.810.001 bis 5.820.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23