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Anthropoi Selbsthilfe | Bundesvereinigung Selbsthilfe im anthroposophischen Sozialwesen e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001523
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 06.02.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.04.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Anthropoi SelbsthilfeArgentinische Allee 2514163 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493080108518
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E-Mail-Adressen:
- info@anthropoi-selbsthilfe.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310.001 bis 20.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,09
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Marthe Westermann
- Rechtsanwältin Sabine Westermann
- Rükiye Keskin
- Volker Hauburger
- Andreas Enke
- Dr. Maya Halatcheva-Trapp
- Jutta Neuhauser-Wichtler
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Gesamtzahl der Mitglieder:
45 Mitglieder am 01.01.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (4):
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung, chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE)
- Deutscher Behindertenrat (DBR)
- Gesundheit aktiv e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Rechte von Menschen mit Behinderung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Anlassbezogener, unregelmäßiger Kontakt mit Mitgliedern des Bundestages, vor allem den behindertenpolitischen Sprecher*innen der Fraktionen sowie von Bundesregierung, BMG und BMAS. Zusendung unserer Stellungnahmen zu aktuellen Themen.
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§ 43a SGB XI: Gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung
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Beschreibung:
Die in § 43a SGB XI vorgesehene einheitliche Pauschale für die Pflegegrade 2 bis 5 beträgt derzeit maximal 266 EUR/Monat. Sie benachteiligt Menschen mit Assistenzbedarf in besonderen Wohnformen wesentlich und führt zu einer Lücke in der Versorgung mit bedarfsgerechten Sozialleistungen. Diese Pauschale ist zuletzt 2015 erhöht worden. Als Konsequenz der begrenzten Leistungen der Pflegeversicherung in besonderen Wohnformen sieht § 103 Abs.1,S. 2 SGB IX vor, dass Menschen mit Assistenzbedarf, die «zu pflegebedürftig» geworden sind, in eine Pflegeeinrichtung umziehen müssen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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§ 219 Abs. 2 SGB IX: Reform der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
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Beschreibung:
Anthropoi Selbsthilfe begrüßt es, dass das Entgeltssystem in der WfbM reformiert werden soll. Wir erachten eine gerechte und transparente Bezahlung von WfbM-Beschäftigten, so dass diese nicht ergänzend auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, für notwendig. Aus Sicht von Anthropoi Selbsthilfe ist bei dieser Reform auch zwingend die Gruppe der Menschen mit Assistenzbedarf zu berücksichtigen, die aktuell keinen Zugang zur WfbM haben. Art 27 UN-BRK gewährt allen Menschen mit Behinderung ein Recht auf Arbeit. Das Zugangskriterium Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben muss deswegen gestrichen werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Überarbeitung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf soll zurückgenommen und überarbeitet werden. In seiner jetzigen Fassung führt er zu massiven Verschlechterungen und letztendlich zur Gefährdung der Existenz des gesamten Betreuungswesens. Er würde dazu führen, dass Betreuungsvereine und rechtliche Betreuer*innen ihre Arbeit aufgeben müssten.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern Datum des Referentenentwurfs: 16.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechte von Menschen mit Behinderung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
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Stiftung Lauenstein
Betrag: 20.001 bis 30.000 EuroFörderung von mittelpunkt-Schreibwerkstätten und von Publikationen
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
80.001 bis 90.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Freundeskreis Camphill e.V.
- Förderverein für das Christopherus-Haus e. V.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23