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Stop Ecocide Deutschland
Deutsches Team der internationalen Kampagne "Stop Ecocide"
- Registernummer: R005902
- Ersteintrag: 15.04.2023
- Letzte Änderung: 06.05.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 06.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hagelbergerstr. 314827 WiesenburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +491751607167
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E-Mail-Adressen:
- wolf.hingst@gmail.com
- deutschland@stopecocide.de
- uv@saltywaters.com
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231 bis 10.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Wolf Hingst
- Ulrich Voss
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Außenpolitik; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; EU-Gesetzgebung; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Rechtspolitik; Strafrecht; Artenschutz/Biodiversität; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Völkerrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Wir sind der deutsche Zweig der internationalen Kampagne "Stop Ecocide". Die Stop-Ecocide-Organisation arbeitet daran, Ökozid zu einem internationalen Verbrechen zu machen. Die Schaffung einer persönlichen, individuellen, strafrechtlichen Verantwortung für Entscheidungsträger:innen ist ein zentrales Element im Umgang mit der gegenwärtigen größten Herausforderung in der Menschheitsgeschichte. Der Weg, den wir verfolgen, ist die Ergänzung der Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH); des einzigen globalen Mechanismus, der unmittelbar auf die Justizsysteme seiner 123 Mitgliedstaaten zugreift. Dadurch ist eine weltweit einheitliche Gesetzgebung relativ schnell umsetzbar. Nur globale Regelungen schaffen die nötigen Rahmenbedingungen für nachhaltiges und faires Wirtschaften ohne Wettbewerbsnachteile. Die Stop-Ecocide-Kampagne findet zunehmend Unterstützung: In den letzten Monaten haben acht IStGH-Mitgliedstaaten und Parlamentarier:innen aus weiteren dreizehn Staaten die Diskussion über eine Ökozid-Gesetzgebung gefordert. Prominente Persönlichkeiten wie António Guterres, Jane Goodall oder Papst Franziskus und sogar das Europäische Parlament unterstützen den Vorstoß, Ökozid als internationales Verbrechen anzuerkennen. Die Stop-Ecocide-Foundation hat ein Gremium internationaler Top-Jurist:innen einberufen, eine solide Legaldefinition von Ökozid zu entwerfen. Am 22. Juni 2021 wurde dieser Entwurf in einer weltweiten Pressekonferenz vorgestellt - ein zentraler Meilenstein der jahrelangen Arbeit. Diese Definition muss nun von den IStGH-Mitgliedstaaten beraten werden - dabei spielt Deutschland als eine der wichtigsten Wirtschaftsnationen eine entscheidende Rolle! Kurz vor Ostern 2024 wurde in der Europäischen Union eine neue "Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt" verabschiedet. Darin werden u.a. Verbrechen "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schwere Straftaten anerkannt. Deutschland hat nun knapp 2 Jahre Zeit, diese EU-Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Aus diesen Gründen suchen wir Unterstützung, um den Diskurs über eine Ökozid-Gesetzgebung auf internationalem und deutschem Gebiet in die Politik und die Breite der Gesellschaft zu tragen. Es geht dabei nicht um Vergeltung, sondern um das Verhindern von irreversiblen Schäden. Der Erfolg zeigt sich nicht in der Anzahl von Verurteilungen, sondern in der Anzahl der Ökosysteme, die vor Raubbau und Zerstörung geschützt werden können.
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Umsetzung der EU-Richtlinie zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt
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Beschreibung:
Die EU hat direkt vor Ostern 2024 ein neues Umweltstrafrecht verabschiedet - u.a. wird darin Naturzerstörung "vergleichbar mit Ökozid" als besonders schweres Verbrechen anerkannt. Deutschland hat ALS EINZIGES LAND nicht dafür gestimmt. Umweltverbrechen generieren pro Jahr Umsätze von mehr als 200 Milliarden € - mit gravierenden Folgen für die menschliche Gesundheit und die Natur. Dem deutschen Umweltstrafrecht steht durch die Neufassung der EU-Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (2008/99/EG) eine deutliche Verschärfung bevor.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Artenschutz/Biodiversität [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro