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netzwerk-m e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002298
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 20.08.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 02.05.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Druseltalstr. 12534131 KasselDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49561938750
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E-Mail-Adressen:
- info@netzwerk-m.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
c/o Samaritan´s PurseTrachenbergring 9312249 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +493076883300
- E-Mail-Adresse: groy@netzwerk-m.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Sonstiges, Mitgliedsbeiträge, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2340.001 bis 50.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,10
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Gaetan Roy
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Gesamtzahl der Mitglieder:
89 Mitglieder am 29.02.2024, davon:
- 6 natürliche Personen
- 83 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Interessen- und Vorhabenbereiche (23):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Internationale Beziehungen; Menschenrechte; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Entwicklungspolitik; EU-Gesetzgebung; Familienpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Religion/Weltanschauung; Kultur; Asyl und Flüchtlingsschutz; Ausländer- und Aufenthaltsrecht; Integration; Migration; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Breitensport
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere, regelmäßige Austauschtreffen sowie Begegnungen bei Empfängen und Parlamentarischen Abenden werden Kontakte mit Politikerinnen und Politikern gesucht und gepflegt. Der Austausch über notleidende Menschen weltweit sowie Briefings zur Verfolgung religiöser Minderheiten in Einzelgesprächen oder überkonfessionellen Gesprächsforen zielen darauf ab, Abgeordnete für Verletzungen von Menschenrechten und Religionsfreiheit in betroffenen Ländern zu sensibilisieren und sie für diplomatische Lösungsansätze sowie die Unterstützung von Interventionen zu gewinnen. Ein weiterer Schwerpunkt der Interessensvertretung liegt auf der Förderung von Freiwilligendiensten im In- und Ausland sowie der generellen Stärkung des ehrenamtlichen Engagements und der kirchlichen Arbeit in der Bundesrepublik und in Europa. Als freikirchlicher Verband umfasst unsere Beziehungsarbeit im Bundestag ebenso die Seelsorge mit Abgeordneten.
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Bewilligung weiterer Bundeszuschüsse für Freiwilligendienste
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Beschreibung:
Erhalt der Bundeszuschüsse, keine Kürzungen, Verstetigung der Mittel
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung eines Wahlgerichtsstands für gewaltbetroffene Frauen in Schutzeinrichtungen
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Beschreibung:
Frauenhäuser in privater Trägerschaft sehen sich seit Längerem mit der Problematik konfrontiert, dass Ehemänner durch die Gerichte die Aufenthaltsregion ihrer Frauen erfahren, wenn diese wegen Ehrgewalt von zuhause flohen. Als Lösung schlagen wir daher die Schaffung eines Wahlgerichtsstands zum Schutz der Frauen vor, damit ihre Ehemänner durch gerichtliche Schreiben keine Rückschlüsse zur Region ihres Verbleibs ziehen können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Berücksichtigung privater Frauenhäuser bei der geplanten Regelfinanzierung des Bundes
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Beschreibung:
Private Frauenhäuser erhalten nach bisherigen Regelungen mitunter keine staatlichen Zuschüsse. 2024 soll ein Gesetzentwurf für die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Rechtsrahmens zur Finanzierung von Frauenhäusern vorgelegt werden. Hierbei sollten Frauenhäuser und Beratungsstellen, die Mitglieder oder untergeordnete Mitglieder von Wohlfahrtsverbänden sind, ohne weitere Einschränkungen als förderberechtigt gelten – insbesondere unabhängig davon, ob sie bundesweit tätig sind, ob sich der Sitz ihres Trägervereins im selben Bundesland befindet wie der Standort des Schutzhauses, ob sie auf eine bestimmte Zielgruppe spezialisiert sind, sowie ohne zusätzlich geforderte Bedarfsbestätigung der Kommune oder des Landes.
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Steuerbefreiung für Mitarbeiter in der humanitären Hilfe hinsichtlich Schul- und Internatskosten
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Beschreibung:
Der Staat übernimmt zum größten Teil die Schul- und Internatskosten von Entwicklungshelfern als steuerfreie Unterhaltsleistung. Nach § 3 Nr. 64 EStG sind diese nicht zu besteuern und bewirken zugleich eine Befreiung der Verbeitragung in § 1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV. Da Mitarbeiter entwicklungsrelevanter NGOs im EStG unerwähnt bleiben, sind die Schulkosten, die von ihren Spenden beglichen werden, in der Sozialversicherung zu verbeitragen. Um ihre Gleichbehandlung zu erzielen, sollte die Steuerbefreiung im § 3 Nr. 64 EStG um den Begünstigtenkreis im § 1 Abs. 1 Nr. 2 BKGG ausgedehnt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Entwicklungspolitik [alle RV hierzu];
- Schulische Bildung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (2):
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Bund- und Länderzuschüsse Freiwillige Dienste
Deutsche Öffentliche Hand – BundBund und BundesländerBetrag: 1.550.001 bis 1.560.000 EuroBundes- und Länderzuschüsse für Freiwilligendienste (Freiwilliges Soziales Jahr, Bundesfreiwilligendienst, Internationaler Jugendfreiwilligendienst) -
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundHannoverBetrag: 110.001 bis 120.000 EuroZuschuss aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes für entsprechende Aktivitäten
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
50.001 bis 60.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
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Gemeinnützige Stiftung Friedhelm Loh
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroSpende -
JobRad GmbH
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroSpende -
Rentrop Stiftung gGmbH
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroSpende
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
70.001 bis 80.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23