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BKK Dachverband e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002706
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 15.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
-
Adresse:
Mauerstraße 8510117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493027004060
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E-Mail-Adressen:
- info@bkk-dv.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.710.001 bis 1.720.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2310,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Sara Klinkebiel
- Sebastian Jörg Brauneis
-
Stephanie Bosch
Tätigkeit bis 02/23:
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages -
Ulrike Elisabeth Müller
Tätigkeit bis 05/23:
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages -
Antonia Müller
Tätigkeit bis 04/23:
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. Julia Katharina Schröder
- Dr. Thomas Peter Schepp
- Dr. Patricia Ex
- Franz Knieps
- Anne-Kathrin Klemm
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Gesamtzahl der Mitglieder:
65 Mitglieder am 01.01.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Bundesverband Managed Care e.V. (BMC e.V.)
- Deutsches Netzwerk Versorgungsforschung
- Diabetes@Work
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Arzneimittel; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Pflege; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Versicherungswesen; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird in eigenem Interesse selbst sowie durch die Beauftragung Dritter und die Interessenvertretung im Auftrag Dritter ausschließlich selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Durch direkten Mitgliederentscheid wurde der BKK Dachverband e.V. im Januar 2013 als politische Interessenvertretung der betrieblichen Krankenversicherungen in Deutschland gegründet. Verbandsmitglieder sind aktuell 68 Betriebskrankenkassen (BKK) sowie vier BKK Landesverbände. Zweck des Vereins ist die Förderung und Vertretung der Interessen seiner Mitglieder. Die Interessenvertretung erfolgt gegenüber allen wichtigen Beteiligten des Gesundheitswesens, insbesondere gegenüber Politik, Sozialpartnern, GKV-Spitzenverband und anderen Krankenkassen und Leistungserbringerverbänden, Trägern der Sozialversicherung, Behörden, Wissenschaft und Medien. Der Zweck des Vereins wird insbesondere verwirklicht durch: - die Koordinierung des Willensbildungsprozesses der Mitglieder zur Durchsetzung der gemeinsamen Interessen, - die Erarbeitung und Zurverfügungstellung von Informationen über gesundheitspolitische Konzepte und Gesetzesvorhaben sowie deren spezifische Analyse, - Begleitung von Gesetzgebungsverfahren, -Koordinierung der Förderung wissenschaftlicher Arbeiten, -Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, - Mitarbeit in Organisationen des Gesundheitswesens durch Beteiligung, - Informationsaustausch und Entsendung von Vertretern in deren Gremien, -Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die soziale Aufgabenstellung von Betriebskrankenkassen, -Ausrichten von Symposien und Fachtagungen, -Erarbeitung und Konzeptionierung von Maßnahmen.Im Verband arbeiten Experten und Spezialisten in den Bereichen Politik & Kommunikation, Versorgungsmanagement, Gesundheitsförderung, Datenmanagement und Strategisches Controlling sowie in der Verbandsarbeit.
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Medizinforschungsgesetz (MFG)
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Beschreibung:
Primäres Ziel ist die Verhinderung der vertraulichen Erstattungsbeträge gemäß §130b SGB V. Diese haben unkalkulierbare Auswirkungen auf die GKV-Finanzen.
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Referentenentwurf:
Medizinforschungsgesetz (MFG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
-
Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)
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Beschreibung:
Die hälftige Finanzierung des Transformationsfonds durch die Beitragszahler der GKV ist nicht gesetzeskonform und wird abgelehnt. Die Reform der Krankenhausstrukturen startet ohne konkretes Zielbild. Dies schafft Unsicherheiten und damit Widerstand bei Krankenhäusern, Kostenträgern und Bevölkerung. Maßnahmen zur Liquiditätssicherung per Gießkanne sind abzulehnen. Sie sichern nicht bedarfsnotwendige Strukturen und verzögern die Umstrukturierung der Krankenhäuser. Die Ablösung der Einzelfallprüfungen von Krankenhausrechnungen durch Stichprobenprüfungen wird abgelehnt.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
-
SG2405240007 (PDF, 28 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
Organe
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
SG2405240009 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Organe
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
SG2409240002 (PDF, 29 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Organe
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG)
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Beschreibung:
Die hausärztliche Vorhaltepauschale wird abgelehnt, da die Vorhaltung bestimmter Strukturen und Angebote zum Versorgungsauftrag gehört. Eine Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen wird ebenfalls abgelehnt. Sie hat keinerlei Auswirkungen auf das Versorgungsangebot. Die Mindestbagatellgrenze für Wirtschaftlichkeitsprüfungen benachteiligt kleine Kassen und wird für die gesetzliche Krankenversicherung eine Last. Diese wird daher abgelehnt und soll verhindert werden. Die Einführung der jährlichen Versorgungspauschale wird begrüßt. Im Gesetz sollte eine finanzneutrale Umsetzung festgeschrieben werden.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409270124 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Gesundheitsdigitalagentur (GDAG)
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Beschreibung:
Den eigenverantwortlichen Betrieb von TI-Diensten durch die gematik sehen wir kritisch. Die eRezept-App der gematik hat gezeigt, dass Anwendungen mit direktem Versichertenbezug dann erfolgreich sind, wenn sie integriert in bestehende digitale Angebote von Kassen angeboten werden. Die Ausweitung der Aufgaben der gematik wird mittelfristig zu einer Haushaltsausweitung der gematik führen. Die Kostenwirkung für die GKV ist im Entwurf nicht realistisch erfasst. Eine staatliche Beteiligung am Finanzierungsaufwand für die gematik oder eine faire Kostenumlage auf alle Gesellschafter wären angemessen, da die gematik öffentliche Infrastruktur schafft und betreibt. Die Ermächtigung des BMG zur Erweiterung der gematik-Aufgaben per RechtsVO stellt einen Zugriff auf Beitragsgelder dar.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit (Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz - GDAG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 15.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406240147 (PDF, 21 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Verbesserung der pflegerischen Versorgung
-
Beschreibung:
Die Lage der Pflegeversicherung und der pflegerischen Versorgung ist besorgniserregend: Die Finanzierung ist nicht gesichert. Pflegebedürftige haben zwar Anspruch auf Leistungen, aber keine Angebote vor Ort. Wer einmal pflegebedürftig ist, bleibt es wohl auch ein Leben lang. Die meisten werden von Angehörigen gepflegt, doch immer mehr Menschen leben allein. Und die Zahl der Pflegebedürftigen steigt weiter und weiter. Angesichts dieser Herausforderungen stellen sich drängende Fragen: Wie können wir zukünftig eine angemessene pflegerische Versorgung überhaupt noch gewährleisten? Und ist dies unter den derzeitigen Rahmenbedingungen überhaupt möglich? Der BKK Dachverband macht dazu in diversen Positionspapiere Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung und Sicherung der Finanzlage der SPV.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (7):
-
SG2406070025 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
SG2406070026 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
SG2406070027 (PDF, 26 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
SG2406250196 (PDF, 33 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
SG2408290001 (PDF, 24 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
SG2408290002 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
SG2409300153 (PDF, 57 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Organe
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stabilisierung der GKV Finanzen
-
Beschreibung:
Der BKK DV stellt in seinem Format "Unter der Lupe" die GKV-Finanzergebnisse dar. Es gibt im Drei-Monats-Rhythmus einen Überblick über die jeweils aktuelle Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der verschiedenen Kassenarten. In jeder Ausgabe analysieren wir darüber hinaus ein bestimmtes, gerade besonders im Fokus bzw. in der politischen Debatte stehendes Thema im Zusammenhang mit den GKV-Finanzen oder dem morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406070034 (PDF, 16 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Notfallversorgung
-
Beschreibung:
Eine Vernetzung bereits bestehender, etablierter Strukturen wird begrüßt. Eine Reform der Notfallversorgung muss zwingend inhaltlich mit einer Reform der Notfallrettung abgestimmt werden. Weitere, aktuelle Reformvorhaben – wie etwa die Krankenhausreform und das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – sind stärker mit der Reform der Notfallversorgung zu verknüpfen, um Synergien zu schaffen und Doppelstrukturen zu vermeiden. Die Konkretisierung des Sicherstellungsauftrages reduziert die Verpflichtung zur Sicherstellung der Versorgung außerhalb der Sprechzeiten auf die Erstversorgung, während gleichzeitig doppelte Strukturen wie Terminservicestellen und Akutleitstellen mit zusätzlichem Finanzbedarf geschaffen werden. Diese Regelung wird daher abgelehnt.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung Datum des Referentenentwurfs: 03.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2406270014 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Organe
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
-
-
-
SG2406270016 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
Organe
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit (BIPAM)
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Beschreibung:
Es ist von entscheidender politischer Bedeutung, veraltete Strukturen wie rein medizinische Prävention aufzubrechen und an die Anforderungen unserer modernen Gesellschaft anzupassen. Dies erfordert die Verankerung von Gesundheit in allen Politikfeldern (health in all policies), die Entwicklung einer gesundheitsfördernden Gesamtpolitik und die Umsetzung von Integrationsmodellen. Dabei sollen die bisherigen verschiedenen Einzelstrategien vereint und gemeinsam weiterentwickelt werden. Es mangelt weiterhin an einem strukturierten Aufbau vernetzter Public-Health-Strukturen. Im internationalen Vergleich hinken wir bei der durchschnittlichen Lebenserwartung deutlich hinterher und geben im Verhältnis zu anderen Ländern vergleichsweise mehr für Gesundheitsversorgung aus.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2407260006 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
SG2410150006 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Organe
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Gesundes-Herz-Gesetz (GHG)
-
Beschreibung:
Die Ausweitung der Ansprüche auf Statine auch im Kindesalter wird abgelehnt. Die Förderung von Medikamente zulasten der Primärprävention werden abgelehnt. Die damit faktische Streichung von qualitätsgesicherten Bewegungs- und Ernährungskursen, Suchtpräventionskursen und Kursen zur Stressbewältigung und psychischen Gesundheit wird abglehnt. Bewegung und Ernährung als wichtigste Faktoren von Prävention werden verkannt. Die Verordnungsermächtigung des BMG die den G-BA unterläuft und damit eine Evidenzbasierung aussetzt wird abgelehnt.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
SG2407260007 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
SG2407260008 (PDF, 37 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Apotheken-Reformgesetz
-
Beschreibung:
Die Stärkung der Hilfstaxe wird begrüßt, sollte jedoch nicht nur auf ein erweitertes Auskunftsrecht mit digitalisierten Prozessen beschränkt sein. Die Herstellungszuschläge aus der Arzneimittelpreisverordnung sollen als Obergrenze dienen. Rabatte von Großhandlungen an Apotheken sind abzulehnen. Die Apothekenvergütung sollte vom prozentualen Aufschlag zu einem höheren Fixum je Arzneimittelpackung umverteilt werden. Mehr Transparenz über die regionale Apothekenverteilung und ein separates Institutskennzeichen für deutsche Versandapotheken sind erforderlich. Der prozentuale Aufschlag sollte gedeckelt werden. Eine Reduktion des Zuschlags für pharmazeutische Dienstleistungen ist nötig. Eine direkte Abrechnung zwischen Apotheken und Krankenkassen würde den Verwaltungsaufwand reduzieren.
-
Referentenentwurf:
Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform (Apotheken-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 14.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Arzneimittel [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407240004 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Organe
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Pflegeassistenzeinführungsgesetz
-
Beschreibung:
Der BKK Dachverband begrüßt ausdrücklich den vorliegenden Entwurf einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung. Es ist allerdings höchst irritierend, dass lediglich die Versichertengemeinschaft entweder direkt oder indirekt zur Finanzierung der Pflegeassistenzausbildung herangezogen werden solle. Insofern bleiben, letztendlich ca. 90 % des Finanzierungsaufwands bei der beitragszahlenden Versichertengemeinschaft „hängen“. Der BKK Dachverband sieht die angedachten Möglichkeiten zur Abweichung von den Zugangsvoraussetzungen (auch in Abweichung zum PflBG) hochkritisch.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Pflegeassistenzeinführungsgesetz Datum des Referentenentwurfs: 15.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
13.360.001 bis 13.370.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
- SBK Siemens-Betriebskrankenkasse
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23