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Bundesverband der Betreiber medizinischer Versorgungszentren (BBMV) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000242
- Ersteintrag: 01.02.2022
- Letzte Änderung: 25.03.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 18.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Marienstraße 1510117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493027593805
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E-Mail-Adressen:
- info@bbmv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23780.001 bis 790.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (7):
- Florian Gómez de Löhn
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Alexandra Gutwein
Tätigkeit bis 01/24:
Referentin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Sibylle Stauch-Eckmann
- Dr. Dr. Dirk Knüppel
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Alexandra Gutwein
Tätigkeit bis 01/24:
Referentin
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. Ulrich Wandschneider
- Carolin Tetzel
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Gesamtzahl der Mitglieder:
30 Mitglieder am 21.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- BMC - Bundesverband Managed Care e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (1):
Gesundheitsversorgung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Grundlage der Arbeit des BBMV e.V. ist die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern und externen Akteurinnen und Akteuren aus Gesundheitswesen und Politik. Mit diesen sind wir im Gespräch, um die Rahmenbedingungen für Medizinische Versorgungszentren (MVZ) und die ambulante Versorgung zu verbessern. Mithilfe von Positionspapieren informieren wir über Herausforderungen und Potenziale von MVZ-Gruppen mit privaten nicht-ärztlichen Kapitalgebern und machen Vorschläge für gesetzliche Regelungen zur Förderung von mehr Wettbewerb und einer weiterhin qualitätsorientierten medizinischen Versorgung. Des Weiteren vernetzt der BBMV e.V. seine Mitglieder mit Politikerinnen und Politikern, um den direkten Dialog zu fördern. Es werden Fachveranstaltungen und Podien organisiert, aber auch unmittelbar Stellungnahmen und Gutachten veröffentlicht und/oder an Abgeordnete sowie an die Bundesregierung übermittelt.
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Änderung Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
I. Benachteiligung von Schwerpunktpraxen wird abgelehnt. II. Begrenzung von Sicherheitsleistungen für MVZ wird unterstützt. III. Kritik am erweiterten Mitentscheidungsrecht der Landesbehörden IV. Repräsentation von MVZ in den KVen Es wird eine direkte Beteiligung der MVZ auf Geschäftsführungsebene gefordert, um ihre Interessen gleichberechtigt zu vertreten. V. Hinweise zu Begleitdebatten MVZ tragen seit ihrer Einführung 2004 entscheidend zur medizinischen Versorgung bei. Deswegen ist von einer weitergehenden Regulierung abzusehen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 234/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11853 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (8):
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SG2405280003 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Versendet am 16.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2405280005 (PDF - 76 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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SG2405280006 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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SG2405280007 (PDF - 24 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Versendet am 12.03.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 05.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 10.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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SG2405280027 (PDF - 28 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 10.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.11.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz
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Beschreibung:
Nachbesserungsbedarf: - Implementierung einer Verpflichtung der Krankenhausplanungsbehörden, bei krankenhausplanerischen Maßnahmen die Auswirkungen auf die ambulante Versorgung zu berücksichtigen - Abschaffung des Erfordernisses eines zugelassenen Leistungserbringers zur Gründung und zum Betrieb eines MVZ im Sinne des § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V - Hilfsweise: Gesetzliche Klarstellung hinsichtlich der Gründungsfähigkeit gemäß § 95 Absatz 1a Satz 1 SGB V dahingehend, dass MVZ-gründungsbefugte Krankenhäuser auch sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen im Sinne des § 115g SGB V n. F. nach dem KHVVG-E sind.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 235/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13407 (Vorgang) [alle RV hierzu]
a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/11854, 20/12894, 20/13059 Nr. 4 - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) - b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Jörg Schneider, Dr. Christina Baum, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 20/5550 - Geburtshilfe in Deutschland flächendeckend sicherstellen - Fehlanreize beseitigen - c)...
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2405280008 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Versendet am 16.05.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Unterstützung des Gesundes-Herz-Gesetz
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Beschreibung:
Wir unterstützen die geplanten verstärkten Maßnahmen zur Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Wichtig ist dabei, dass wissenschaftliche Evidenz die Grundlage für Prävention und Therapie bleibt. Die Vergütung der neuen Gesundheitsuntersuchungen (GU) und DMP muss, wie bereits bei den bestehenden GU und DMP, extrabudgetär bleiben. Bei der Einbindung von Apotheken in die Präventionsmaßnahmen muss ein enger Austausch mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten sichergestellt werden. Wir begrüßen den Einstieg in die outcome-orientierte Vergütung in den DMP.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13094 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Herzgesundheit - (Gesundes-Herz-Gesetz - GHG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
690.001 bis 700.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
BBMV-Rechenschaftsbericht-2023-inkl-EinnahmenAusgabenRechnung.pdf