Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (2.752)
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- Angegeben von: Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. am 16.10.2026
- Beschreibung: § 21a KStG regelt die steuerliche Behandlung von Deckungsrückstellungen. Die heutige Regelung erscheint sachgerecht.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. am 15.10.2026
- Beschreibung: Der BDEW setzt sich für verbindliche Prüfkriterien zur Vermeidung unnötiger Bürokratiekosten in Energiehandel und -vertrieb bei Gesetzgebungs- und Festlegungsverfahren auf Bundesebene ein. Er fordert eine dokumentierte Prüfung milderer Mittel, realistische und adressatengerechte Kosten-Nutzen-Abschätzungen sowie die transparente Begründung nationaler Übererfüllungen von EU-Vorgaben. Die Branche soll frühzeitig einbezogen werden. Umsetzungsfristen sollen erst bei finalen, widerspruchsfreien Vorgaben beginnen und technische Abhängigkeiten sowie kumulative Belastungen berücksichtigen. Der BDEW setzt sich zudem für vorgelagerte Markttests, Rückfalloptionen und verbindliche Evaluationen mit Korrekturmechanismen ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ECO STOR am 15.10.2026
- Beschreibung: Beibehaltung der Außenbereichsprivilegierung von Batteriespeicheranlagen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
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BT-Drs. 21/6588
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: ECO STOR am 15.10.2026
- Beschreibung: Ziel ist eine praktikable Ausgestaltung des Industrial-Accelerator-Acts bzw. der nationalen Umsetzung des IAA, sodass die Regulierungsziele europäischer Souveränität, zügiger Elektrifizierung und Einhaltung der Energiewende-Pfade in Bezug auf den Ausbau Erneuerbarer Energien und von Batteriespeichersystemen miteinander in Einklang gebracht werden können.
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- Angegeben von: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der IVD strebt Anpassungen am Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BT-Drs. 21/6807) an. Starre Fristen bei der Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch sollen entfallen oder flexibilisiert werden. Beim Möblierungszuschlag soll die gesonderte Ausweisung genügen; zusätzliche prozentuale Grenzen werden abgelehnt. Auf die geplante Begrenzung von Indexmieten und die generelle Ausweitung der Schonfristzahlung auf ordentliche Kündigungen soll verzichtet werden. Die Wertgrenze des vereinfachten Modernisierungsverfahrens und die Kappungsgrenzen für Modernisierungsmieterhöhungen sollen dynamisiert werden. Die Klarstellung zu § 566 BGB wird unterstützt.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
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BT-Drs. 21/6807
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV schlägt daher eine Abkehr von der bisherigen Ersatzeinreichung hin zu einer Fristverschiebung und schlägt hierfür eine Neufassung von § 130d S. 2, 3, 4 und 5 ZPO vor. Danach soll die Frist im Fall einer technischen Störung erst mit dem Ablauf des nächsten Werktages enden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Die nunmehr angestrebte Reform der UVgO begrüßt der DAV. Bei einigen wenigen Vorschriften wird allerdings Nachbesserungsbedarf gesehen, so sollte etwa auf die Ex-post-Bekanntmachung bei Direktaufträgen über 25.000 Euro (§ 2 Direktaufträge) verzichtet werden. Ebenso sollte der Losgrundsatz unterhalb der EU-Schwellenwerte für Liefer- und Dienstleistungen (§11 Losgrundsatz) nach Auffassung des DAV vollständig gestrichen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Reform der Unterschwellenvergabeordnung 2026
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Die EU-Kommission konsultiert, um nationale Übererfüllungen unionsrechtlicher Vorgaben sichtbar zu machen und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsanwendung und Rechtssicherheit zu untersuchen. Der DAV übermittelt dazu eine Auswahl von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Inhaltlich nimmt der DAV zu § 9 AEG-E Stellung: Die zusätzliche eisenbahnrechtliche Zustimmung aus § 9 Abs. 7 würde bestehende landesrechtliche Genehmigungsfreistellungen faktisch entwerten. Damit steht die Regelung aus Sicht des DAV im klaren Widerspruch zu anderen gesetzgeberischen Bemühungen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen/vereinfachen. Der DAV schlägt vor, Sicherheitsanforderungen an bahnnahe Bauvorhaben als materielle Anforderungen im Bauordnungsrecht zu regeln, statt ein zusätzliches eigenständiges eisenbahnrechtliches Zustimmungsverfahren einzuführen. Bei der vorgesehenen Zustimmungsfiktion in § 9 Abs. 2 AEG-E bestehen aus Sicht des DAV Unklarheiten, wann die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: § 2 Abs. 6 Nr. 3 und § 50 UVPG: Die vorgesehene Trennung von Strategischer Umweltprüfung (SUP) auf Planebene und UVP auf Zulassungsebene ist aus Sicht des DAV grundsätzlich unionsrechtskonform. Der DAV kritisiert die Annahme des Entwurfs, das geltende Recht führe zu unnötigen Doppelprüfungen § 9 Abs. 3a UVPG: Kritisch bewertet der DAV den geplanten Verzicht auf UVP-Vorprüfungen bei bestimmten Änderungsvorhaben, insbesondere bei Tierhaltungsanlagen und klimaschutzbezogenen Änderungen Anlage 1a: Der vorgesehene generelle Verzicht auf UVP bzw. Vorprüfung für bestimmte klimaschutzbezogene Änderungsvorhaben wird kritisch gesehen. Das überragende öffentliche Interesse am Klimaschutz rechtfertigt nach Auffassung des DAV keine weniger strenge Prüfung möglicher nachteiliger Umweltauswirkungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMUKN): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung an unionsrechtliche Vorgaben und zur Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung bei dem Umwelt- und Klimaschutz dienenden Änderungsvorhaben (UVP-Anpassungsgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Eigene operative Eingriffsbefugnisse für Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst gefährden aus Sicht des DAV die verfassungsrechtlich gebotene Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Der Schutz anwaltlicher Kommunikation sollte gestärkt werden. Mitteilungs-, Auskunfts- und Rechtsschutzmöglichkeiten der Betroffenen bewertet der DAV als unzureichend. Der Entwurf gewährleistet aus Sicht des DAV keine hinreichend umfassende Kontrolle und Durchsetzungsbefugnisse für den Unabhängigen Kontrollrat. Der DAV kritisiert den Einsatz staatlicher Trojaner, insbesondere auch gegen RAinnen und RAen. Er beanstandet die vergleichsweise niedrigen Eingriffsschwellen bei nicht privat genutzten IT-Systemen und eine fehlende eigenständige Verhältnismäßigkeitsprüfung.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die Reform des LVerfG weitgehend. Die Konstitutionalisierung zentraler Organisations-, Wahl-, und Verfahrensregeln bilden eine sinnvolle Absicherung der Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der Verfassungsgerichtsbarkeit. Der DAV befürwortet auch die Verankerung des einstweiligen Rechtsschutzes, die Regelungen zu Amtszeit, Weiterführung des Amts bis zur Nachfolge und Ausschluss der Wiederwahl sowie die Regelungen zum vorzeitigen Ausscheiden. Besondere Bedeutung misst der DAV dem Ersatzwahlmechanismus für Verfassungsrichter bei. Von der geplanten Änderung hinsichtlich der Ministerpräsidentenwahl in Art. 33 Abs. 4 S. 3 LV SH-E sollte aus Sicht des DAV jedenfalls ohne flankierende Regelungen abgesehen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/4286 - Überprüfung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung durch die Financial Action Task Force -
BT-Drs. 20/4531
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Durch die Bundespolizei in Thüringen aufgegriffene, sich illegal in Deutschland aufhaltende Personen von Januar 2015 bis zum 30. September 2022
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BT-Drs. 20/4532
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Reformbestrebungen des Gesetzgebers, soweit im FamFG in Eilverfahren die Rechtsmittel betreffend Umgang und Elterliche Sorge angeglichen werden sollen; er fordert allerdings an mehreren Stellen notwendige Änderungen bezogen auf den Bestimmtheitsgrundsatz, insbesondere bezogen auf die Weitergaben von Daten aus familiengerichtlichen Verfahren zu Forschungszwecken und einen Wahlgerichtsstand.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (10):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Vorbereitung einer neuen EU-Strategie für die Rechte von Opfern von Straftaten zur Weiterentwicklung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern in der Europäischen Union. Ziel ist insbesondere, die praktische Durchsetzbarkeit bestehender Opferrechte zu verbessern, den Zugang zu qualifizierter rechtlicher Unterstützung zu stärken und die Kohärenz der europäischen Maßnahmen mit bestehenden nationalen Opferentschädigungs- und Unterstützungssystemen sicherzustellen.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV begrüßt die geplante Verschlankung des DCGK grundsätzlich und unterstützt die vorgeschlagenen Streichungen/Kürzungen mit einigen Detailabweichungen. Dies betrifft insbesondere die detaillierten Vorgaben zur Vorstandsvergütung, zum Kompetenzprofil und zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Beibehalten werden sollen jedoch die Empfehlungen zu Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; eine Herabstufung zu bloßen Anregungen wird wegen geringerer Transparenz und Risiken für Nachfolgeplanung sowie Machtkonzentration abgelehnt. Ebenfalls kritisch sieht der DAV die Streichung der Empfehlungen zur Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft und zu den Fristen für die Veröffentlichung der Finanz- und Halbjahresfinanzberichte.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 14.10.2026
- Beschreibung: Im Rahmen der europäischen und nationalen PFAS-Regulierung wird eine differenzierte Ausgestaltung eines möglichen PFAS-Verbots angestrebt, die die Kälte-, Klima- und Wärmepumpenwirtschaft angemessen berücksichtigt. Ziel ist es, PFAS-Emissionen zu vermeiden und zugleich die Versorgungssicherheit, den Wärmepumpenausbau und wichtige industrielle Anwendungen zu gewährleisten. Für Anwendungen ohne praktikable Alternativen, mit hohen Sicherheitsanforderungen oder erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sollen nach dem Vorbild der F-Gase-Verordnung regelmäßig überprüfte und an strenge Auflagen geknüpfte Ausnahmen vorgesehen werden. Hohe Anforderungen an Anlagendichtheit, qualifiziertes Servicepersonal, Dichtheitskontrollen und wirksame Sanktionen sollen zusätzlich Emissionen vermeiden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) am 14.10.2026
- Beschreibung: Finanzielle Bildung ist ein wesentlicher Teil der Allgemeinbildung. Mehr Finanzkompetenz bedeutet mehr Möglichkeiten zu gesellschaftlicher Teilhabe, Unabhängigkeit und selbstbestimmtem Handeln. Der Entwurf bildet die Grundlage für die weitere Abstimmung und die nachhaltige Umsetzung der Strategie, die ab 2027 erfolgen wird. Die Bundearbeitsgemeinschaft bringt die Erfahrungen und Aspekte der Schuldenberatungspraxis ein.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf einer Finanzbildungsstrategie
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: German Datacenter Association e. V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Der Entwurf plant die Einführung eines besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstabes für Betreiber von Rechenzentren (§ 29 Absatz 1 Nummer 4 des Gewerbesteuergesetzes – GewStG). Die Rechenzentrumswirtschaft ist wichtiger Stakeholder und nimmt aktiv teil an einer tragfähigen Neuausrichtung des Zerlegungsmaßstabs. Er ist wichtige Voraussetzung für Neuansiedlungen für die dringend gebotene Rechenkapazitäten.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: FGK - Fachverband Gebäude-Klima e. V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Herstellerverband RLT-Geräte e. V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: TGA-Repräsentanz Berlin GbR am 13.10.2026
- Beschreibung: Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind kein Selbstzweck und kein Instrument, um immer neue Anforderungen zu erzeugen. Sie sind ein über Jahrzehnte entwickelter Mechanismus, um technische Sicherheit und Qualität mit praktischer Erfahrung, fachlicher Erkenntnis und rechtlicher Verlässlichkeit zu verbinden. Die unterzeichnenden Verbände appellieren deshalb an die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern, die allgemein anerkannten Regeln der Technik als bewährten Bestandteil unseres technischen und rechtlichen Ordnungsrahmens zu erhalten.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):