- Registernummer: R003297
- Ersteintrag: 11.03.2022
- Letzte Änderung: 29.12.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 29.12.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Haus 4Gasstr. 1822761 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4940357373098
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E-Mail-Adressen:
- info@bundderversicherten.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2480.001 bis 90.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,60
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Constantin Papaspyratos
- Dr. Hanno Plass
- Stephen Rehmke
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Gesamtzahl der Mitglieder:
42.580 Mitglieder am 31.12.2024, davon:
- 42.573 natürliche Personen
- 7 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
- Verbraucherzentrale Bremen e. V.
- Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
- Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
- Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V.
- Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
- European Federation of Investors and Financial Services Users (Better Finance)
- institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (15):
Pflege; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Bauwesen und Bauwirtschaft; Ländlicher Raum; Stadtentwicklung; Rechtspolitik; Zivilrecht; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Klimaschutz; Bank- und Finanzwesen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der BdV versteht sich nach seiner Satzung als Verbraucherschutzverein, der speziell für die Interessen von Versicherten eintritt. Er will insbesondere Verbraucherinnen und Ver-braucher zu den Themen Versicherung und Altersvorsorge informieren und beraten. Und er will durch seine verbraucherpolitischen Aktivitäten und verbraucherrechtlichen Maß-nahmen dafür Sorge tragen, dass das Versicherungswesen sich an die Maßgaben der hiesigen Rechts- und Wirtschaftsordnung hält. Hauptsächlich verfassen wir zu diesem Zweck Positionspapiere, Stellungnahmen und Pressemitteilungen, um unsere Standpunkte, insbesondere zu Änderungen an beste-henden Gesetzen zu verdeutlichen und um Politiker*innen, sowie Vertreter*innen ver-schiedener Ministerien von unseren Standpunkten zu überzeugen. Zusätzlich nehmen wir als Vertreter*innen des Verbraucherschutzes auch an Veranstal-tungen wie Podiumsdiskussionen oder Konferenzen teil, die von Mitgliedern des Bun-destags oder Ministeriumsvertreter*innen besucht und teilweise auch von den Ministe-rien oder Fraktionen des Bundestags veranstaltet werden und. Wir organisieren zudem selbst Wissenschafts- und Fachveranstaltungen, zu denen wir Mitglieder des Bundes-tags und der Ministerien einladen. Dabei beabsichtigen wir für die Interessen von Versicherten einzustehen, sowie Meinungen und Perspektiven auszutauschen.
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Grundsätzliche Unterstützung des Leitentscheidungsverfahren
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Beschreibung:
Grundsätzlich unterstützen wir das Leitentscheidungsverfahren, allerdings haben wir zur zum Zwecke der Effizienz Änderungsvorschläge: Begrenzung des Umfangs von Schriftsätzen, Ermöglichung der Revision bei Verbandsklagen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof Datum des Referentenentwurfs: 14.06.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Finanzielle Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bei stationärer Pflegeversorgung
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Beschreibung:
Zur finanziellen Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bei stationärer Pflegeversorgung setzen wir uns für eine striktere Regulierung der Versicherungsunternehmen, die die Pflegeversicherung anbieten wollen. Wir schlagen die Pflege+ Versicherung mit folgenden Kernelementen vor: Die beim Pflegebedürftigen verbleibenden pflegebedingten Eigenanteile bis auf einen aus Anreizgründen vorzusehenden Selbstbehalt von 10 % versichert, Einführung eines Anwartschaftsdeckungsverfahren und Kontrahierungszwang, Risikoausgleich zwischen Versicherern, Nachteilsfreier Wechsel zwischen den Versicherern.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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EU-Kleinanlegerstrategie - Einführung eines Provisionsverbot
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Beschreibung:
Wir fordern zur Vermeidung von Interessenkonflikten im Vertrieb ein Provisionsverbot. Zum Verbraucherschutz sollte es eine klare Abgrenzung zwischen Beratung und Verkauf von Versicherungs- und Finanzprodukten geben.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9496 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen -
Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Verbesserungen des Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetzes
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Beschreibung:
Im Wesentlichen unterstützen wir den Referentenentwurf, haben aber folgende Verbesserungsvorschläge: opt-in bis nach dem Urteil oder Vergleich, die Verjährung aller von der Verbandsklage abhängigen Ansprüche geschädigter Verbraucher*innen ist unabhängig von einer Anmeldung zum Klageregister automatisch zu hemmen, breite Klagebefugnis für inländische Verbände nicht mehr ggü ausländischen zu benachteiligen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderungen der aufsichtsrechtlichen und Kalkulationsvorschriften für die Prämienkalkulation in der Lebensversicherung
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Beschreibung:
Zielsetzung ist die Schaffung einer Legaldefinition des „Nettotarifs“ sowie ihre verbraucherorientierte Anwendung beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Schaffung von Rechtssicherheit bei Vorvertraglichen Anzeigepflichten unter besonderer Berücksichtigung weiblicher Antragsteller
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Beschreibung:
Wir engagieren uns dafür, dass Antragsteller, insbesondere Frauen mehr Sicherheit bei der Anzeige von vorvertraglichen haben. Dafür schlagen wir vor, dass die Regelung hierzu vereinheitlicht werden, sodass gleiche Fälle in der Versicherungsbranche gleichartig behandelt werden. Zudem setzen wir uns für eine Regelung ein, die Wartezeiten für die Antragsannahme beschränken oder zumindest eine Regelung, die Absehbarkeit schafft.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Einführung einer Basisdepot-Vorsorge zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Altersabsicherung
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Beschreibung:
Wir setzen uns für die Einführung einer Basisdepot-Vorsorge als Modell für die Alterssicherung ein. Die Basis-Depot Vorsorge ist an ein Wertpapierdepot angelehnt. Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup-gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Grundsätzliche Unterstützung des Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
Der BdV unterstützt den Entwurf grundsätzlich, jedoch sehen wir Verbesserungsbedarf. Die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System sollte vorgenommen werden. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Die angekündigte Evaluierung sollte auch zum Gegenstand haben, den förderfähigen Höchstbetrag für die Zukunft weiter zu erhöhen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/14027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge und zur Einführung eines Altersvorsorgedepots (Altersvorsorgedepotgesetz)
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (20. WP) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110005 (PDF - 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.10.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderungsvorschläge für das Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
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Beschreibung:
Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Der Verzicht auf die rechtlichen Fiktionen eines Streiteintrittes für Unternehmer sollte nicht abgeschafft werden. Es sollte kein teilweiser Verzicht der Erhebung der Verfahrenskosten erfolgen. Die allgemeine Informationspflicht der Unternehmer sollte nicht beschränkt werden, gleiches fordern wir für die Informationspflicht nach Entstehen der Streitigkeit. Weiter fordern wir Branchenübergreifende Pflicht zur Teilnahme von Unternehmern an der Verbraucherstreitbeilegung und eine Regelung zur Bindungswirkung des Entscheides der Streitbeilegungsverfahren für Unternehmer bis zu einem festgelegten (branchenabhängigen) Streitwert
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.10.2024 Federführendes Ministerium: BMJ (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110012 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.10.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
Organe [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
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Beschreibung:
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Verbesserungsvorschlag zur Änderung des Verbrauchervertrags- und Versicherungsvertragsrechts
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Beschreibung:
Wir sind mit der Beschränkung des Widerrufsrechts auf ein oder zwei Jahre nicht einverstanden. Das ewige Widerrufsrecht sollt erhalten bleiben. Wir sprechen uns gegen die Streichung der Formulierung "deutlich gestaltete" in § 8 Abs.2 S.1 Nr.2 VVG und die länge der Musterwiderrufsbelehrung aus.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 09.07.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.08.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Einführung eines kollektiven Pflichtsystem für die Elementarschadenversicherung
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Beschreibung:
Anlässlich der sich immer häufiger ereignenden Naturkatastrophen schlagen wir die Einführung eines kollektiven Pflichtsystems mit einer Naturkatastrophenversicherung als Basis vor. Dieses System würde Notfallpläne, Instandhaltungsmaßnahmen, Wiederaufbaumaßnahmen, sowie die bautechnische als auch raumtechnische Prävention regeln. Kernstück ist die Poollösung für die Naturkatastrophenversicherung, die an die Grundsteuer angebunden wäre. Mit Hilfe des Pools würden Schäden beglichen werden, aber auch Präventionsmaßnahmen finanziert werden. Die Pools könnten durch Public Private Partnerships mit Privatversicherern und den einzelnen Bundesländern geformt werden. Garant für das System wäre de Bund.
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Interessenbereiche:
- Bauwesen und Bauwirtschaft [alle RV hierzu];
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Ländlicher Raum [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Stadtentwicklung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderungsvorschläge zum Referentenentwurf des Altersvorsorgereformgesetzes
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Beschreibung:
Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.12.2025 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2512190041 (PDF - 19 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.12.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
3.330.001 bis 3.340.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24