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Bund der Versicherten e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003297
- Ersteintrag: 11.03.2022
- Letzte Änderung: 23.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 23.12.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Haus 4Gasstr. 1822761 HamburgDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4940357373098
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E-Mail-Adressen:
- info@bundderversicherten.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2390.001 bis 100.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,60
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Constantin Papaspyratos
- Dr. Christian Gülich
- Stephen Rehmke
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Gesamtzahl der Mitglieder:
43.277 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 43.275 natürliche Personen
- 2 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
- Verbraucherzentrale Bremen e. V.
- Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
- Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
- Mieterverein zu Hamburg von 1890 r. V.
- Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V.
- European Federation of Investors and Financial Services Users (Better Finance)
- institut für finanzdienstleistungen e.V. (iff)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (10):
Pflege; Rechtspolitik; Zivilrecht; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Bank- und Finanzwesen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mit Sitz in Hamburg wurde 1982 gegründet und zählt mit etwa 43.000 Mitgliedern zu den wichtigsten verbraucherpolitischen Organisationen in Deutschland und Europa. Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden, erhält als Institution keine öffentliche Förderung. Er ist damit im Bereich des Verbraucherschutzes eine der wenigen vollkommen unabhängigen Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Der BdV versteht sich nach seiner Satzung als Verbraucherschutzverein, der speziell für die Interessen von Versicherten eintritt. Er will insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher zu den Themen Versicherung und Altersvorsorge informieren und beraten. Und er will durch seine verbraucherpolitischen Aktivitäten und verbraucherrechtlichen Maßnahmen dafür Sorge tragen, dass das Versicherungswesen sich an die Maßgaben der hiesigen Rechts- und Wirtschaftsordnung hält. Zu diesem Zweck nutzt der Verein die Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes wie Abmahnungen und Verbandsklagen. Er wird vom Bundesamt für Justiz in der Liste der qualifizierten Verbraucherverbände gemäß § 4 Unterlassungsklagegesetz. Er engagiert sich auf deutscher und europäischer Ebene in verschiedenen finanzpolitischen Gremien und Institutionen und gibt Stellungnahmen zu gesetzgeberischen Initiativen oder parlamentarischen Erörterungen ab. Er ist mit seinen verbraucherpolitischen Positionen regelmäßig auf Fachtagungen der Versicherungsbranche und der Wissenschaft präsent und organisiert selbst Veranstaltungen dieser Art. Der BdV ist gefragter Ansprechpartner der Presse, sowohl in verbraucherpolitischen Fragen als auch für Servicethemen. Er ist präsent in allen Medien (TV, Radio, Print- und Online-Medien). Und er informiert selbst über diverse Publikationsformen (Broschüren, Informationsblätter, Homepages).
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Verpflichtende Elementarschadenversicherung
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Beschreibung:
Wir schlagen dazu kollektives Pflichtsystem vor, das die Bundesländer zusammen mit der Versicherungswirtschaft als Poollösung bereitstellen und durch einen Zuschlag auf die Grundsteuer finanzieren. Wer eine private Elementarschadenversicherung hat, wird von dem Pflichtsystem und dem Zuschlag befreit. Es wird ein Risikopool zur Regulierung von erweiterten Elementarschäden auf Ebene des Bundeslandes eingerichtet (bzw. gemeinsame Poollösungen mehrerer Bundesländer). Die Bundesländer entscheiden eigenständig über die Ausgestaltung Der Betrieb des Risikopools sowie die Leistungsregulierung werden an private Versicherer ausgeschrieben Im Schadensfall reguliert der Risikopool bis die Rücklage aufgebraucht ist (ggf. nach Quote).
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8732 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Elementarschadenversicherung fit für die Zukunft machen -
Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.03.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Leitentscheidungsverfahren
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Beschreibung:
Nach zutreffender Bewertung des Entwurfs stellen Massenverfahren eine große Belastung der Zivilgerichte dar. Diese Überlastung wirkt sich negativ auf die Bearbeitungsdauer der anhängigen Verfahren und die Zufriedenheit der Verbraucher*innen mit der Justiz aus. Auch hier zeigt sich deutlich, v. a. in den Widerspruchsfällen bei kapitalbildenden Lebensversicherungen und den Prämienrückforderungsfällen in der privaten Krankenversicherung, dass die berechtigten Erwartungen der Verbraucher*innen an zeitnaher Entscheidung durch die Justiz häufig enttäuscht werden, weil streitentscheidende Rechtsfragen durch den BGH erst entschieden sind, nachdem eine Vielzahl von Verfahren den vollen Instanzenzug durchlaufen haben.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof Datum des Referentenentwurfs: 14.06.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beitragssteigerung und Öffnung des Standardtarifs in der privaten Krankenversicherung
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Beschreibung:
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) erfolgen Beitragsanpassungen auf Basis klarer Regeln. Diese sind für manchen Versicherten aber nur schwer nachvollziehbar, weil die aktuelle Gesetzeslage tendenziell unregelmäßige und dann eher stark ausfallende Beitragserhöhungen provoziert. Das bedeutet, dass Jahre mit starken Steigerungen besonders auffallen, Jahre ohne Erhöhungen jedoch in der Wahrnehmung untergehen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11762 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Reformen in der Privaten Krankenversicherung im Interesse der Versicherten jetzt angehen -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Finanzielle Entlastung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen bei stationärer Pflegeversorgung
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Beschreibung:
Der Experten-Rat Pflegefinanzierung schlägt vor, zur generationengerechten Umsetzung einer Absicherung der Eigenanteile an den pflegebedingten Kosten in stationären Pflegeeinrichtungen eine ergänzende kapitalgedeckte Pflegekostenversicherung als Pflichtversicherung einzuführen: die Pflege+ Versicherung. Die Versicherungsunternehmen, die die Pflege+ Versicherung anbieten wollen, unterliegen einer strikten Regulierung. So herrscht Kontrahierungszwang und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Beim Versichererwechsel werden die Alterungsrückstellungen mitgegeben, zum Ausgleich unterschiedlicher Versichertenstrukturen findet ein Risikoausgleich zwischen den Versicherern statt, der den Wettbewerb zwischen den Unternehmen stärkt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Pflege [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Merkblatt zu wohlverhaltensaufsichtlichen Aspekten bei kapitalbildenden Lebensversicherungsprodukten
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Beschreibung:
Es spielen bei kapitalbildenden Versicherungen zwei Aspekte eine besondere Rolle: 1) die Versicherungsleistung der lebenslangen Verrentung sowie 2) „Beitragsdynamiken“ als vertraglich vereinbarte regelmäßige Erhöhungen der Beiträge und Leistungen. Diese sind hinsichtlich Produkteigenschaft, Kundennutzen, Zielmarktbestimmung und Geeignetheitsprüfung von entscheidender Bedeutung, bleiben aber in dem Merkblatt-Entwurf unberücksichtigt. Daher regen wir an, zu prüfen, inwieweit sie – perspektivisch – im Merkblatt zu ergänzen sind.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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EU-Kleinanlegerstrategie - Provisionsverbot
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Beschreibung:
Ursprünglich war in der EU-Kleinanlegerstrategie ein Provisionsverbot wenigstens für „unabhängige“ Vermittler im Versicherungsbereich vorgesehen. Nun hat das EU-Parlament dem Gesetzentwurf eine neue Textpassage hinzugefügt, die selbst dieses nur partielle Provisionsverbot aufhebt. „Die angestrebte Abgrenzung von Beratung und Verkauf im Versicherungsvertrieb wird dadurch erneut verhindert. Wir fordern die Abgrenzung von Verkauf und unabhängiger Beratung ein.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9496 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Kapitalmarkt für Kleinanleger attraktiver machen -
Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Fokusgruppe private Altersvorsorge
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Beschreibung:
Die Fokusgruppe hat die Chance versäumt, die Weichen für ein staatlich organisiertes und verbindliches Standardprodukt zu stellen. Bürgerinnen und Bürger müssen sich weiterhin eigenständig informieren, wie sie an eine faire und einträgliche zusätzliche Altersvorsorge kommen. Das ist für viele keine einfache Aufgabe. Es braucht eine klare und einheitliche Kostendarstellung, damit möglichst viele Verbraucherinnen und Verbraucher eine gut informierte Auswahl treffen und gegen die gnadenlose Vertriebsmaschine von Banken, Versicherungen und Vermittlergesellschaften bestehen können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Verbandsklagerichtlinienumsetzungsgesetz
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Beschreibung:
Versicherungsbedingungen stehen häufig im Fokus rechtlicher Auseinandersetzungen, die einen Leistungsanspruch betreffen und wegen ihrer Intransparenz und ungemessenen Benachteiligung einen Unterlassungsanspruch rechtfertigen können. Ein solcher Anspruch verhindert etwa, dass zu Unrecht Leistungen im individuellen Versicherungsfall verweigert oder wegen eines missverständlichen Leistungsversprechens ausgeschlossen werden. Auch solche Unterlassungsansprüche betreffen eine Vielzahl von Verbraucher*innen. Auch in diesem Bereich ist die Fortentwicklung eines effektiven Schutzes von Kollektivinteressen geboten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderungen der aufsichtsrechtlichen und Kalkulationsvorschriften für die Prämienkalkulation in der Lebensversicherung
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Beschreibung:
Zielsetzung ist die Schaffung einer Legaldefinition des „Nettotarifs“ sowie ihre verbraucherorientierte Anwendung beim Vertrieb von Lebensversicherungsverträgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Rechtssicherheit bei Vorvertraglichen Anzeigepflichten unter besonderer Berücksichtigung weiblicher Antragsteller
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Beschreibung:
Zum einen handelt es sich bei einer Schwangerschaft nicht um eine Krankheit und zum anderen besteht für die Interessierten eine sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht. Wer hier absichtlich falsche oder unvollständige Angaben im PKV-Antrag macht, der drohen harte Konsequenzen. In der Praxis werden solche Anträge abgelehnt oder bis zur Geburt zurückgestellt. Abgesehen davon, dass die Annahmerichtlinien der einzelnen privaten Krankenversicherer sehr unterschiedlich ausfallen – die einen den Antrag einer Schwangeren unkompliziert durchwinken während die anderen (unberechtigte) Risikozuschläge verlangen oder von Vornherein ablehnen – können die Wartezeiten zum großen Hindernis werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
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Basisdepot-Vorsorge zu einer nachhaltigen und bedarfsgerechten Altersabsicherung
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Beschreibung:
Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer. Die Basisdepot-Vorsorge ist – vergleichbar mit einem Wertpapierdepot – ein Konto zur Verwahrung und Verwaltung von Guthaben. Grundsätzlich kann so jedes sparfähige Finanzprodukt als Basisdepot-Vorsorge verwahrt werden. Die Funktionsweise: Bis zum Rentenbeginn können in die Produkte Sparbeiträge – Riester- oder Rürup gefördert – eingezahlt, aber nicht entnommen werden. Ab dem Rentenbezugsalter können Gelder dann entnommen werden: regelmäßig als Rente, als Entnahmeplan, einmalig als Summe oder auch unregelmäßig. Kapital, das nach dem Tod vorhanden ist, kann vererbt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge
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Beschreibung:
Der BdV bewertet den Entwurf weitestgehend positiv, wenn auch teilweise Verbesserungsbedürftig. Diese wünschenswerten Veränderungen laufen jedoch Gefahr völlig in das Nichts zu laufen, sofern die Umstellung von dem PIA- auf das PRIIP-System vorgenommen wird. Daher sollte diese Umstellung gestrichen werden. Weiterhin sollte bzgl. Wechselkosten in der Ansparphase die Belastung mit marktüblichen Zillmerkosten verhindert werden. Der Förderung von nur zwei Verträge haben wir nichts entgegenzusetzen, allerdings fordern wir die Streichung der Regelung, dass die Verträge nicht derselben Produktkategorie angehören dürfen. Zuletzt ist unklar, ob laufende Leistungen aus Auszahlungsplänen von § 82 Absatz 5 SGB XII erfasst sind. In unserer Stellungnahme unterbreiten wir hierzu einen Vorschlag.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110005 (PDF - 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.10.2024 an:
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Bundestag
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Organe [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung
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Beschreibung:
Der BdV betrachtet die im Entwurf gesetzten Ziele als positiv. Dennoch besteht teilweise Handlungsbedarf. Anstatt eines Antragserfordernisses für gescheiterte Einigungsversuche, sollte eine ganzheitliche gesetzesübergreifende Lösung erarbeitet werden. Sollte über die bisher bestehenden Länderregelungen hinaus kein Bedarf bestehen, könnte § 15a Abs. 1 Nr. 1 ZPOEG gestrichen werden. Die rechtliche Fiktion in § 30 VSBG, sollte aufrechterhalten werden. Als Kompromiss, sollte der Verbraucher die Kosten lediglich im Falle einer missbräuchlichen Verwendung tragen. Weiterhin sollten Regelungen zu den Auskunfts- und Informationspflichten beibehalten werden. Zusätzlich fordern wir eine branchenübergreifende Teilnahmepflicht für Unternehmer und eine Bindungswirkung der Entscheidung für Unternehmer.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Förderung und Entbürokratisierung der Verbraucherstreitbeilegung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 16.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Versicherungswesen [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz im Bereich der privaten Versicherungen und der privaten Altersvorsorge
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412110012 (PDF - 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
3.330.001 bis 3.340.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23