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Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW)
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002191
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 21.11.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Institut der Wirtschaftsprüferin Deutschland e.V.Roßstraße 7440476 DüsseldorfDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4921145610
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E-Mail-Adressen:
- info@idw.de
- lobbyregister@idw.de
- Webseiten:
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Adresse:
-
Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Landesgeschäftsstelle des IDWNiederwallstraße 3210117 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +49302628942
- E-Mail-Adresse: daniele.nati@idw.de
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Adresse
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23400.001 bis 410.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (18):
- Wolfgang Böhm CA CPA (BC) FCA (UK) CPA (Ill)
- Peer Hendrik J. Deckers RA (Syndikus-RA) LL.M.
- Dr. Viola Eulner WP StB
- Dr. Sebastian Kuck RA (Syndikus-RA)
- Daniele Nati
- Andreas Pöhlmann WP StB
- Ulrich Schneiß WP StB
- Prof. Dr. Bernd Stibi WP StB
- Cathérine Viehweger WP StB
- Jürgen Brokamp RA LL.M.
- Dr. Michael Wagenknecht StB
- Dr. Christina Stappert WP
- Michael Peun WP
- Thomas Schorn WP
- Dr. Anja Schmitz-Herkendell WP
- Melanie Sack WP StB
- Dr. Torsten Moser WP
- Dr. Daniel Siegel WP StB
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Gesamtzahl der Mitglieder:
14.493 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 13.357 natürliche Personen
- 1.136 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- Bundesverband der Freien Berufe e.V.
- Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V.
- Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
- Wirtschaftsforum der FDP
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (36):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Hochschulbildung; Parlamentarisches Verfahren; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Gesundheitsförderung; Pflege; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Internetpolitik; Kommunikations- und Informationstechnik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Öffentliches Recht; Strafrecht; Zivilrecht; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Automobilwirtschaft; Bank- und Finanzwesen; E-Commerce; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Versicherungswesen; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) ist ein eingetragener Verein, der die Fachgebiete der Wirtschaftsprüfer sowie die Weiterentwicklung des Berufsbildes fördert und unterstützt. Dafür bietet das IDW Aus- und Fortbildung an und vertritt die Interessen des Berufsstands. Kernthemen der Arbeit sind Prüfung und Rechnungslegung, betriebswirtschaftliche und steuerliche Beratung, Berufsrecht sowie der Transformationsprozess der Wirtschaft im Rahmen der Corporate Governance, Digitalisierung und Nachhaltigkeit.
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Zulassung von Dritten für die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten und Herstellung eines Level Playing Field
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Beschreibung:
Das IDW begrüßt die Entscheidung des Referentenentwurfs, die Nachhaltigkeitsberichterstattung dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zu übertragen. Dieser verfüge über die notwendige Expertise und eine etablierte Qualitätssicherungsinfrastruktur, um sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Informationen zuverlässig zu prüfen. Für den Fall, dass sich der Gesetzgeber dafür entscheiden sollte, neben Wirtschaftsprüfern auch andere Dienstleister zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen, fordert das IDW, Dritten dieselben strengen Regularien aufzuerlegen wie Wirtschaftsprüfern, um ein faires Wettbewerbsumfeld zu gewährleisten. In seinem Schreiben an BMJ, BMWK und Bundeskanzleramt v. 19.04.2024 geht das IDW ausführlich auf die geltenden Anforderungen an Wirtschaftsprüfer ein.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200240 (PDF, 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Referentenentwurf des BMI zum NIS2UmsuCG Anregung weiterer Maßnahmen
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Beschreibung:
Das IDW hat sich zum Referentenentwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) geäußert. In seiner Stellungnahme gegenüber dem Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) regt das IDW angesichts der Cyberbedrohungslage weitere Maßnahmen zur externen Qualitätssicherung und zur Stärkung der Cyberresilienz an.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200241 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Beschreibung:
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Referentenentwurf des Jahressteuergesetz 2024
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Beschreibung:
Das IDW hat zum Referentenentwurf (RefE) eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) Stellung genommen. Ziel des RefE ist es in erster Linie notwendige Anpassungen in verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts an das EU-Recht, die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) und des Bundesfinanzhofs (BFH) umzusetzen. Das IDW begrüßt diese Zielsetzung, weist aber darauf hin, dass insbesondere im UmwStG weiterer dringend gebotener gesetzgeberischer Änderungsbedarf besteht.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200242 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Referentenentwurf Rechtsverordnung Geldwäscherechtliche Identifizierung per Video (GwVideoIdentV)
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Beschreibung:
Das IDW begrüßt das Ziel des Entwurfs, mit dem Videoidentifizierungsverfahren ein bereits etabliertes Verfahren gesetzlich zu regeln, das auch im Bereich des Nichtfinanzsektors zur geldwäscherechtlichen Identifizierung geeignet ist. Ebenso begrüßt das IDW das Ziel, dem Bedarf von stärker automatisierten Verfahren gerecht zu werden. Das IDW regt an, von der geforderten zwingenden Verbindung mehrerer Identifizierungsverfahren abzusehen und weiterhin den zuständigen Aufsichtsbehörden Raum für die notwendige individuelle Flexibilität und Verhältnismäßigkeit bei der Anwendung der Identifizierungsfahren durch die Verpflichteten einzuräumen.
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Referentenentwurf:
Verordnung zur geldwäscherechtlichen Identifizierung durch Videoidentifizierung (Geldwäschevideoidentifizierungsverordnung - GwVideoIdentV) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406200243 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.05.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Referentenentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der (CSRD) in deutsches Recht
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Beschreibung:
Das IDW begrüßt, dass die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten als Vorbehaltsaufgabe dem Berufsstand der Wirtschaftsprüfer zugewiesen werden soll. Das IDW lehnt die geforderte Aufstellung des Lageberichts von zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen in dem einheitlichen elektronischen Berichtsformat (ESEF) ab und spricht sich dafür aus, die für den Abschluss etablierte „Offenlegungslösung“ auch für Zwecke der CSRD-Umsetzung beizubehalten. Das IDW bittet um Klarstellung der teilweise unkonkreten Regelungen, wann genau Tochterunternehmen von Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit sind. Die Erstellung eines (separaten) Prüfungsberichts für die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts lehnt das IDW ab.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406200246 (PDF, 35 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 19.04.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Beschreibung:
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Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025
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Beschreibung:
Das IDW unterstützt ausdrücklich das Ziel, die Einführung der elektronischen Rechnung voranzutreiben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für dieses Vorhaben ist die Schaffung einer breiten Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen. Es ist daher zu begrüßen, dass im Entwurf des BMF-Schreibens zu einer Reihe von Fragen aus der Anwendungspraxis Stellung genommen wird, u. a. im Hinblick auf das Recht zum Vorsteuerabzug und den Umgang mit Dauerschuldverhältnissen. Das IDW regt an, einige Klarstellungen vorzunehmen. Dies betrifft u.a. die Ausführungen im Entwurf des BMF-Schreibens zur Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, zu den Rechnungsformaten, zum Umfang und der Übermittlung von E-Rechnungen sowie zum Vorsteuerabzug.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ab dem 01. Januar 2025 Datum des Referentenentwurfs: 13.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407230013 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Referentenentwurf eines 2. Jahressteuergesetzes 2024, 2. Jahressteuergesetz 2024 JStG 2024 II
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Beschreibung:
Zwar unterstützt das IDW ausdrücklich das Ziel des Gesetzgebers, Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Schädigung des Staates im Rahmen von Steuergestaltungen zu verhindern. Gleichwohl hält das IDW die Maßnahme der Erweiterung der Mitteilungspflicht auch auf innerstaatliche Steuergestaltungen für nicht zielführend. Die Einführung einer solchen Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen steht nach Ansicht des IDW dem politisch geäußerten Willen zum Bürokratieabbau und der Verbesserung der Standortbedingungen entgegen. Das IDW regt daher an, die Einführung der Mitteilungspflicht innerstaatlicher Steuergestaltungen zu überdenken. Sollte diese dennoch aus politischen Gründen gewünscht sein, sollten die Regelungen so unbürokratisch wie möglich ausgestaltet sein.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 (2. Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024 II) Datum des Referentenentwurfs: 10.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2407230014 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.07.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Angedachte Nichtbeanstandungsregelung zum Vorsteuerabzug aus der Rechnung eines Ist-Versteuerers
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Beschreibung:
Im Rahmen der Stellungnahme zur angedachten Nichtbeanstandungsregelung regt das IDW nunmehr eine Gesetzesänderung an, die dazu beitragen würde, die möglicherweise entstehende Unsicherheit hinsichtlich des Vorsteuerabzugs beim Leistungsempfänger – ohne die Notwendigkeit einer Nichtbeanstandungsregelung – zu beseitigen. Die vorgeschlagene Änderung überträgt das Risiko einer unvollständigen Rechnung verursachungsgerecht vom Rechnungsempfänger auf den Aussteller der Rechnung.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409170001 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.08.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Stellungnahme zum Referentenentwurf des Fondsmarktstärkungsgesetzes
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Beschreibung:
Das IDW weist in seiner Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zum Referentenentwurf eines Fondsmarktstärkungsgesetzes darauf hin, dass die vorgesehenen Änderungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Bewertung von Investmentvermögen haben können.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des deutschen Fondsmarktes und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Bank- und Finanzwesen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409170002 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.09.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz, MinStGAnpG)
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Beschreibung:
Das IDW begrüßt in seiner Stellungnahme zu einem Diskussionsentwurf eines Mindeststeueranpassungsgesetzes, dass mit der vorgesehenen Ergänzung des § 50 Abs. 1 Nr. 3 MinStGE die Regelung zum Aktivierungswahlrecht eines sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs latenter Steuern nach § 274 HGB im System der Mindeststeuer abgebildet werden soll. Gleichwohl regt das IDW an, den Wortlaut der Regelung anzupassen, um Missverständnisse zu vermeiden. Darüber hinaus werden in der Stellungnahme Klarstellungen zu den vorgesehenen Konkretisierungen des CbCR Safe Harbours angeregt. Diese betreffen u.a. die Anforderungen an Berichtspakete sowie die Hinzurechnung von sog. „hybriden“ Dividenden.
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Referentenentwurf:
Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen - Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz - MinStGAnpG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 20.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410010042 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 06.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (vormals JStG 2024II) gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags
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Beschreibung:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410070009 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2024 an:
-
Bundestag
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Organe
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Beschreibung:
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Künftige Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen der öffentlichen Hand
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Beschreibung:
Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in nationales Recht zeigt das IDW auf, wie sich die Vorgaben mittelbar auf kleine und mittelgroße privatrechtliche Unternehmen der öffentlichen Hand und auf öffentlich-rechtliche Organisationsformen auswirken können. In seinem Schreiben an die Finanz-, Innen- und Wissenschaftsministerien der Länder äußert sich das IDW zu Auslegungsfragen, zum Anwendungsbereich, zu Ausnahmen im Konzern und zum Umfang der anzuwendenden Vorschriften. Angesichts der bestehenden Rechtsunsicherheit will das IDW mit seinem Schreiben eine Hilfestellung für die weitere politische Diskussion bieten und auf Klarstellungsbedarf mehrdeutiger Vorschriften hinweisen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410150001 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 04.09.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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-
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-
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Beschreibung:
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Abbau unnötiger Bürokratie: Vorschläge zur Unterstützung politischer Maßnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft
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Beschreibung:
Derzeit wird in der öffentlichen Diskussion auf erhebliche Belastungen der Unternehmen aufgrund einer Vielzahl neuer Berichtspflichten über Nachhaltigkeitsaspekte hingewiesen. Der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer ist bereit, einen Beitrag bei der Bewältigung der nachhaltigen Transformation zu leisten. Wir unterstützen ausdrücklich die Notwendigkeit nachhaltigen Handelns und die mit den neuen Transparenzanforderungen verbundene Zielsetzung des EU-Gesetzgebers. Allerdings dürfen die Unternehmen nicht überfordert werden, soll die Akzeptanz von sinnvollen Maßnahmen nicht verloren gehen. Dies betrifft insbesondere viele mittelständische, nicht kapitalmarktorientierte Unternehmen, die in kurzer Zeit umfangreiche neue Berichtssysteme etablieren und Informationen erheben müssen.
-
Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410150002 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
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-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Steuerfortentwicklungsgesetzes (vormals JStG 2024II) gegenüber dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags
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Beschreibung:
Das IDW begrüßt die Ausweitung der Regelung zur Poolabschreibung und die vorgesehene überschneidungsfreie Ausgestaltung im Verhältnis zur Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das IDW lehnt eine Einführung einer Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen weiterhin ab. Das IDW begrüßt die Ausweitung und Verlängerung der degressiven AfA, um Investitionsanreize zu setzen. Es regt an, die geplante Abschaffung der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht zu überdenken. Das IDW steht dem Vorschlag des BR positiv gegenüber, die Übergangsregelungen zu den Befreiungsvorschriften für Personengesellschaften zu entfristen. Weiterhin besteht die Notwendigkeit, das GrEStG durch eine umfassende Gesetzesreform deutlich zu vereinfachen.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12778 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs (Steuerfortentwicklungsgesetz - SteFeG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410150003 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.10.2024 an:
-
Bundestag
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Organe
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Beschreibung:
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Stellungnahme zum Regierungsentwurf Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022
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Beschreibung:
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages seine Anmerkungen zu aus unserer Sicht wesentlichen Aspekten des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 übermittelt. Die Richtlinie hätte von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 06.07.2024 umgesetzt werden müssen. Insoweit begrüßt das IDW die Veröffentlichung des Regierungsentwurfs am 24.07.2024 und bittet um eine möglichst zeitnahe Befassung und Verabschiedung des Gesetzes, um den von der CSRD betroffenen Unternehmen und Wirtschaftsprüfern schnellstmöglich Rechtssicherheit zu geben. Im Übrigen verweist das IDW auf seine Stellungnahme vom 19.04.2024 zum Referentenentwurf des Gesetzes.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12787 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410150004 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.10.2024 an:
-
Bundestag
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Organe
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Beschreibung:
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IDW Stellungnahme zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU: Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen
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Beschreibung:
Das IDW spricht sich für einen Abbau steuerlicher Befolgungskosten durch den konsequenten Abbau unnötiger Anforderungen und einen Verzicht auf die Einführung neuer Mitteilungs- und Dokumentationspflichten aus. Zudem unterstützt das IDW das Ziel eines modernen und effizienten Steuersystems. Die Missbrauchsvermeidungsvorschriften sollten insbesondere aufgrund der Einführung des Mindeststeuergesetzes überprüft werden und überholte Vorschriften wegfallen. Das IDW spricht sich dafür aus, insgesamt die die Steuersystematik durchbrechenden Regelungen deutlich zu reduzieren. Im Übrigen unterstützt das IDW die Forderung nach einer Weiterentwicklung des Verfahrens der Betriebsprüfung.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11954 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Modernisierung des deutschen Unternehmensteuerrechts voranbringen -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2410170009 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 14.10.2024 an:
-
Bundestag
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Organe
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Beschreibung:
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Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG
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Beschreibung:
Das IDW begrüßt den Entwurf eines BMF-Schreibens zur Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Abs. 4 UStG. Die im Entwurf vorgeschlagene Segmentierung erscheint sinnvoll und ist durch die (graphische) Darstellung nachvollziehbar. Zu begrüßen ist die für die Kreditinstitute bestehende Möglichkeit der Berechnung des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen, der auf den Anteil der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Ausgangsumsätze entfällt. Eine grundsätzliche Verpflichtung oder Beschränkung der Kreditinstitute auf die dargelegte Zuordnung erscheint verfehlt. Zu begrüßen ist, dass die Rechtsprechung des BFH konsequent umgesetzt werden soll und Anregungen aus der Wirtschaft und Beraterschaft zur Vorsteueraufteilung bei Kreditinstituten aufgenommen wurden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411210004 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Referentenentwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO); Aktenzeichen: VIIB3-72204/002#008
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Beschreibung:
Das IDW äußert sich im Rahmen der Verbändeanhörung gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zum Referentenentwurf (RefE) eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO-Novelle). Es begrüßt im Grundsatz die geplante Modernisierung des Berufsrechts der Wirtschaftsprüfer, insbesondere die geplante Einführung eines Syndikus-Wirtschaftsprüfers, wodurch eine Harmonisierung der Berufsrechte weiter vorangetrieben wird. Das IDW schlägt u.a. zusätzlich eine Öffnung des Gesellschafterkreises von WPG für mitarbeitende Experten aus anderen Fachgebieten (§ 28 Abs. 2 WPO) im Interesse von WP und ihren Mandanten vor, da die Bedeutung von spezialisierter Expertise aus anderen Fachbereichen, insbesondere zu Nachhaltigkeit und Digitalisierung weiter zunimmt
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411210005 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 30.10.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Entwurf eines überarbeiteten BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)
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Beschreibung:
Die Notwendigkeit zur Überarbeitung BMF-Schreibens zur Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG) ergibt sich aufgrund der Änderungen bei der Zinsschranke durch das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023 (BGBl I Nr. 411). Das IDW begrüßt, dass mit dem überarbeiteten BMF-Schreiben offene Fragestellungen beantwortet werden sollen und bestehenden Rechtsunsicherheiten entgegengewirkt werden soll. Das IDW regt an, verbliebene offene Fragen im finalen BMF-Schreiben zu adressieren.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2411210006 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 07.11.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
19.880.001 bis 19.890.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- PriceWaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
- KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23