Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.218)
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit), die einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Die Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden, um die Unternehmen zukunftsfest aufzustellen und langfristig Arbeitsplätze zu sichern. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu die notwendigen Spielräume schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Ermöglichung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Es sollten gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, welche die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung senken. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz der Chancen am 14.04.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die ESF‑Plus‑Förderpraxis für die kommende Förderperiode zu reformieren. Konkret sollen Kommunikations‑, Prüf‑ und Nachweisprozesse standardisiert und digitalisiert, die Finanzierungs‑ und Mittelabruflogik flexibilisiert sowie das ZEUS‑Portal modernisiert werden. Zudem sollen Förderrichtlinien stärker an Unternehmensbedarfe angepasst und die Förderlogik für Qualifizierungs‑ und Transformationsprojekte vereinfacht und skalierbar gestaltet werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
- Kaufland Stiftung & Co. KG
- Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
- Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG
- Lidl Stiftung & Co. KG
- PreZero Stiftung & Co. KG
- Schwarz Corporate HR Solutions GmbH & Co. KG
- Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG
- Schwarz Digits IT KG
- Schwarz Digits KG
- Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate HR Solutions GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
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- Angegeben von: DGfB e.V., Deutsche Gesellschaft für Beratung - German Association for Counseling am 02.04.2026
- Beschreibung: Qualität von beruflicher Bildung sichern Da es seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R, SozR 4-2400) durch die daraus abgeleitete Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu massiven Unsicherheiten in der beruflichen Bildung kommt. Das beeinträchtigt die Qualität von beruflicher Bildung. Dem soll gesetzgeberisch entgegengewirkt werden, da die Problematik durch die Übergangsvorschrift von § 127 SGB IV nur verschoben, nicht aber gelöst wird. Um über 2026 hinaus Rechtssicherheit bei selbstständig Lehrenden und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, werden Änderungen in den Vorschriften §§ 7, 7a SGB IV und § 2 SGB VI diskutiert
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 38/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften -
BT-Drs. 20/14744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/13250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR - Drucksache 20/12789 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/13439
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 26. September bis 14. Oktober 2024)
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BR-Drs. 38/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 01.04.2026
- Beschreibung: Bei den laufenden Gesetzesverhandlungen auf EU-Ebene u. a. zur Vereinheitlichung und Digitalisierung nötiger Meldungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins europäische Ausland (eDeclaration) sollte sich die Bundesregierung für eine zügige Einigung mit weitgehenden bürokratischen Vereinfachungen einsetzen.
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- Angegeben von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erhalt von § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer (ArbZG), also der maximalen Arbeitszeit pro Werktag von 8 Stunden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3169 - Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DFL Deutsche Fußball Liga GmbH am 31.03.2026
- Beschreibung: Berücksichtigung der Besonderheiten des Profisports bei der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht.
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- Angegeben von: pervormance international GmbH am 30.03.2026
- Beschreibung: Ziel der Interessenvertretung ist die Schaffung oder Weiterentwicklung bundesrechtlicher arbeitsschutzbezogener Regelungen und Vorgaben, damit Kühlwesten als Maßnahme des Hitzeschutzes am Arbeitsplatz ausdrücklich berücksichtigt werden. Angestrebt wird insbesondere, dass bei hohen Raum- oder Umgebungstemperaturen, insbesondere ab 26 Grad Celsius, eine rechtliche Grundlage für die Berücksichtigung von Kühlwesten als geeignete Schutzmaßnahme für Beschäftigte geschaffen oder weiterentwickelt wird (Empfehlungen der ASR A5.1 durch den Ausschuss für Arbeitsstätten, BMAS).
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Im Rahmen des Omnibus-I-Pakets prüft die EU-Kommission auch eine Überarbeitung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards), die die Berichtspflichten der CSRD konkretisieren. Der BDI drängt die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Vereinfachungen einzusetzen – etwa weniger Datenpunkte, stärkere Fokussierung auf wesentliche Informationen und bessere Abstimmung mit internationalen Standards. Ziel ist es, den Berichtsaufwand für Unternehmen zu reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Dasselbe gilt für die VSME-Standards, welche für die KMU freiwillige Standards bereitstellen.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Der BDI fordert die praxisgerechte Ausgestaltung der Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), den Bezug auf Biomonitoring-Werte für Blei und die Streichung der Zustimmungspflicht der beschäftigten bei Eintragungen in ODIN.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 110/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Verordnung zur Anpassung von Luftgrenzwerten im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge an die Richtlinie (EU) 2024/869 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 und zur Änderung der Biostoffverordnung
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BR-Drs. 110/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. am 30.03.2026
- Beschreibung: Aus psychologischer Sicht sind dabei präventive Aufklärung, elterliche Sensibilisierung und die Stärkung verantwortlicher Medienerziehung vorrangig. Der BDP fordert: 1) Nationale präventive Aufklärungskampagne 2) Leitlinien für verantwortungsbewusstes „Mindful Sharenting“ und professionelle Beratung 3) Monitoring, Forschung und kindgerechte Beschwerdestrukturen 4) Altersabhängige Einwilligungs- und Widerspruchsrechte stärken 5) Verankerung eines effektiven „Rechts auf Vergessenwerden“ 6) Klare Einbeziehung von Family Influencing in das Jugendarbeitsschutzrecht 7) Wirtschaftliche Absicherung durch Treuhandlösungen
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):