Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.223)
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- Angegeben von: Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe am 21.04.2026
- Beschreibung: Zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 fordern wir: Eine auskömmliche Finanzierung der Eingliederungs- und Verwaltungstitel im SGB II ist sicherzustellen. Die für 2026 veranschlagten 4,7 Mrd. Euro Eingliederungsmittel sollten mindestens beibehalten werden. Es darf nicht zu erheblichen Umschichtungen von Eingliederungsmitteln in den Verwaltungstitel kommen. Die Zweckbindung der Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen muss gestärkt werden, damit diese tatsächlich für Qualifizierung, Beschäftigungsförderung und soziale Teilhabe eingesetzt werden können.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: DSLV Bundesverband Spedition und Logistik e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Angesichts der anhaltend angespannten wirtschaftlichen Lage in Deutschland spricht sich der DSLV gegegen die Umsetzung einer steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie aus. Sollte die Entlastungsprämie dennoch umgesetzt werden, fordert der DSLV, dass auch bereits vereinbarte Leistungen bis zu 1.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlt werden können. Zudem muss die Höhe der Prämie angepasst und nach Möglichkeit eine einkommensabhängig gestaffelte Auszahlung geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
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BT-Drs. 21/4550
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Reformagenda der BReg erfordert: Steuerentlastungen durch degressive AfA, erweiterten Verlustrücktrag, Abbau der Mindestbesteuerung, verbesserte Thesaurierungsregelung, vorgezogene Körperschaftsteuersenkung und Wahrung des Schutzes von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Beim Bürokratieabbau muss die Wirtschaft über Genehmigungsfiktionen, Praxis-Checks und eine sofortige Beschränkung der LkSG-Verpflichteten entsprechend des Omnibus I entlastet werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind auf unter 40 Prozent zu deckeln. Bei den Energiepreisen braucht es eine Wettbewerbsstrategie, auch durch Anpassung des Emissionshandels. Auf EU-Ebene sind über ESRS-Vereinfachung und EUDR-Novelle, bei der Arbeitnehmerentsendung und durch das „One in, two out"-Prinzip Entlastungen voranzutreiben.
- Betroffene Bundesgesetze (8):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Maßnahmen zur Bekämpfung von Epi-/Pandemien müssen Belange von behinderten Menschen berücksichtigen.
- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 20.04.2026
- Beschreibung: Maßnahmen zur Bekämpfung/Begleitung einer Epi-/Pandemie: - Bestehenden staatlichen Maßnahmen müssen überprüft werden, ob sie Auswirkungen auf Menschen mit Behinderung & ihre Familien haben. Sie sind ggf. anzupassen um den spezifischen Bedarfen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden. - Das individuelle Risiko der jeweiligen Person muss bei gesetzlichen Regelungen & der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen berücksichtigt werden. - Alle relevanten Informationen müssen in barrierefreier Form zur Verfügung stehen. - Menschen mit Behinderung dürfen nicht aufgrund ihrer Behinderung pauschal zur Risikogruppe erklärt werden. - Die Auswirkungen von Maßnahmen auf die Soziale Teilhabe & Bildung sind zu berücksichtigen. - Es müssen ausreichend Notunterstützungsangebote zur Verfügung stehen.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BDKV Bundesverband der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft e. V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Die im Referentenentwurf zum Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz) unter § 249b Satz 1 geplante Regelung zur Anhebung des pauschalen Krankenversicherungsbeitrags für geringfügige Beschäftigte soll ersatzlos gestrichen werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Einführung einer neuen sozialversicherungsrechtlichen Form von selbstständiger Tätigkeit (sog. neue Selbstständigkeit), die einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbstständigkeit im Sozialversicherungsrecht
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Die Chancen der Digitalisierung müssen genutzt werden, um die Unternehmen zukunftsfest aufzustellen und langfristig Arbeitsplätze zu sichern. Ein moderner Rechtsrahmen muss dazu die notwendigen Spielräume schaffen.
- Betroffene Bundesgesetze (9):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Ermöglichung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: VDMA e.V. am 17.04.2026
- Beschreibung: Es sollten gesetzliche Maßnahmen ergriffen werden, welche die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung senken. Dazu gehört insbesondere die Übernahme von versicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz)
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Allianz der Chancen am 14.04.2026
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben zielt darauf ab, die ESF‑Plus‑Förderpraxis für die kommende Förderperiode zu reformieren. Konkret sollen Kommunikations‑, Prüf‑ und Nachweisprozesse standardisiert und digitalisiert, die Finanzierungs‑ und Mittelabruflogik flexibilisiert sowie das ZEUS‑Portal modernisiert werden. Zudem sollen Förderrichtlinien stärker an Unternehmensbedarfe angepasst und die Förderlogik für Qualifizierungs‑ und Transformationsprojekte vereinfacht und skalierbar gestaltet werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Affairs GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
- Kaufland Stiftung & Co. KG
- Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
- Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG
- Lidl Stiftung & Co. KG
- PreZero Stiftung & Co. KG
- Schwarz Corporate HR Solutions GmbH & Co. KG
- Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG
- Schwarz Digits IT KG
- Schwarz Digits KG
- Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG
- Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits Cloud GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Immobilien Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Digits IT KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: PreZero Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Produktion Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Kaufland Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Lidl Stiftung & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate Solutions KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Schwarz Corporate HR Solutions GmbH & Co. KG am 10.04.2026
- Beschreibung: Vorschläge zu einer bürokratiearmen und praxisgerechten Umsetzung der neuen Vorgaben der EU- Entgelttransparenz-RL; Erhaltung der bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung, keine nationalen Verschärfungen über die Vorgaben der Richtlinie hinaus, Beibehaltung der Angemessenheitsvermutung für tarifvertragliche Entgeltsysteme, keine gesetzliche Festlegung auf bestimmte Arbeitsbewertungsverfahren, Vereinfachung bei Informations- und Offenlegungsanforderungen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (10):
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- Angegeben von: DGfB e.V., Deutsche Gesellschaft für Beratung - German Association for Counseling am 02.04.2026
- Beschreibung: Qualität von beruflicher Bildung sichern Da es seit dem sogenannten „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 28.06.2022 – B 12 R 3/20 R, SozR 4-2400) durch die daraus abgeleitete Verwaltungspraxis der Deutschen Rentenversicherung (DRV) zu massiven Unsicherheiten in der beruflichen Bildung kommt. Das beeinträchtigt die Qualität von beruflicher Bildung. Dem soll gesetzgeberisch entgegengewirkt werden, da die Problematik durch die Übergangsvorschrift von § 127 SGB IV nur verschoben, nicht aber gelöst wird. Um über 2026 hinaus Rechtssicherheit bei selbstständig Lehrenden und Bildungseinrichtungen zu gewährleisten, werden Änderungen in den Vorschriften §§ 7, 7a SGB IV und § 2 SGB VI diskutiert
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 38/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR und zur Änderung weiterer Vorschriften -
BT-Drs. 20/14744
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 20/12789, 20/13250, 20/13439 Nr. 4 - Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/13250
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR - Drucksache 20/12789 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung -
BT-Drs. 20/13439
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
über die gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen Vorlagen - (Eingangszeitraum: 26. September bis 14. Oktober 2024)
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BR-Drs. 38/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Stiftung Familienunternehmen und Politik am 01.04.2026
- Beschreibung: Bei den laufenden Gesetzesverhandlungen auf EU-Ebene u. a. zur Vereinheitlichung und Digitalisierung nötiger Meldungen bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins europäische Ausland (eDeclaration) sollte sich die Bundesregierung für eine zügige Einigung mit weitgehenden bürokratischen Vereinfachungen einsetzen.
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- Angegeben von: Zusammenkunft aller Physik Fachschaften e.V. (ZaPF) am 31.03.2026
- Beschreibung: Erhalt von § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer (ArbZG), also der maximalen Arbeitszeit pro Werktag von 8 Stunden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/3169 - Auswirkungen einer Umstellung von täglicher zu wöchentlicher Höchstarbeitszeit
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BT-Drs. 21/3703
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):