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Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland (VGSD) e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R003339
- Ersteintrag: 11.03.2022
- Letzte Änderung: 27.06.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Altheimer Eck 1380331 MünchenDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +498959908182
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E-Mail-Adressen:
- info@vgsd.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23100.001 bis 110.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/230,80
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (4):
- Dr. Vera Maria Charlotte Dietrich
- Jörn Freynick
- Lars Bösel
- Dr. Andreas Lutz
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Gesamtzahl der Mitglieder:
5.698 Mitglieder am 20.06.2024, davon:
- 4.930 natürliche Personen
- 768 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- BAGSV - Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände
- vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft
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Interessen- und Vorhabenbereiche (21):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Schulische Bildung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Kultur; Digitalisierung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Politisches Leben, Parteien; Öffentliches Recht; Strafrecht; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung; Unfallversicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Verwaltungstransparenz/Open Government; Handel und Dienstleistungen; Handwerk; Kleine und mittlere Unternehmen; Wettbewerbsrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Vertretung der Interessen von Gründern, Soloselbstständigen und Kleinstunternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern vor allem in den Bereichen soziale Absicherung, Rechtssicherheit, Bürokratieabbau und Gründungsförderung
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Rechtssichere Statusfeststellung
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Beschreibung:
Wir setzen uns für die Novellierung des Statusfeststellungsverfahrens (§ 7a SGB IV) ein, um Rechtssicherheit bei der Beauftragung von Soloselbstständigen und kleinen Unternehmen zu erreichen. Die aktuell geltende Praxis der Deutschen Rentenversicherung führt zu hoher Rechtsunsicherheit und Verlust von Wettbewerbsfähigkeit bei Auftraggebern wie -nehmern, der Existenzbedrohung insb. kleinerer Auftraggeber, der extremen Bürokratisierung der Auftragsvergabe, einer Verdrängung von Selbstständigen in Zeitarbeit und der Verlagerung von innovativen Projekten ins Ausland. Dies ist verbunden mit der Abwanderung insbesondere von jungen und hochqualifizierten Erwerbstätigen und einer Verschärfung des Fachkräftemangels.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Umsetzung der EU-Richtlinie zur Plattformarbeit mit Augenmaß
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Beschreibung:
Eng mit dem Anliegen "Rechtssichere Statusfeststellung" hängt die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit (Interinstitutionelles Dossier: 2021/0414(COD) zusammen, deren Umsetzung in deutsches Recht mit Augenmaß erfolgen muss. Ansonsten sehen wir die Gefahr einer zusätzlichen Erhöhung der Rechtsunsicherheit– aufgrund der unscharfen Plattform-Definition, fehlender Kriterien für Scheinselbstständigkeit und der Einführung einer Beweislastumkehr.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beitragsgerechtigkeit: Faire Bemessung der Sozialversicherungsbeiträge für Selbstständige
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Beschreibung:
72 Prozent der Solo-Selbstständigen sind gesetzlich kranken und -pflegeversichert. Sie müssen mindestens 20 % höhere Beiträge bezahlen als Arbeitnehmer (AN) mit vergleichbarem Einkommen und deren Arbeitgeber (AG) zusammen. Dies führt zu einem mindestens 10 % niedrigeren Nettoeinkommen und verzerrt den Wettbewerb zu Lasten kleinerer Unternehmen, erschwert zudem den Zugang zu Sozialleistungen. Von diesen Folgen sind weibliche Selbstständige in besonderem Maße betroffen. Hierfür gibt es drei Gründe. 1) Für Selbstständige gelten 2,33-mal so hohe Mindestbeiträge wie für AG und AN zusammen. 2) Der rechnerische AG-Beitrag zählt (anders als bei AG) nicht als Betriebsausgabe und muss nochmals verbeitragt werden. 3) Auch Zinsen, Mieteinnahmen und weitere Einkunftsarten sind zu verbeitragen.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Pflegeversicherung [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Faire Ausgestaltung der Altersvorsorgepflicht für Selbstständige (AVP)
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Beschreibung:
Die AVP muss Rücksicht auf die große Mehrheit der Bestands-Selbstständigen nehmen, die gut für ihr Alter vorsorgt hat und hierzu langfristige Verpflichtungen eingegangen ist. Deshalb begrüßen wir, dass eine AVP nur für künftige Selbstständige gelten soll. Der Bestandsschutz darf nicht umgangen werden, indem Bestandsselbstständige durch ein übergriffiges Statusfeststellungsverfahren "durch die Hintertür" in Pflichtversicherte umgewandelt werden und setzt deshalb eine rechtssichere Statusfeststellung voraus. Künftige Selbstständige müssen sich die Rentenversicherungsbeiträge leisten können, dies setzt Beitragsgerechtigkeit voraus. Das vorgesehene Opt-out bietet eine echte Wahlmöglichkeit nur dann, wenn es nicht auf Basis-Rentenversicherungen begrenzt ist.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Altersvorsorge-Depot (AV-Depot)
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Beschreibung:
Wir fordern die Einführung eines insolvenz- und pfändungssicheren AV-Depots, mit dem alle Bürger gezielt für ihr Alter vorsorgen können. Als Anlageinstrument sollen vor allem ETFs dienen, die breit diversifiziert sind und sich durch niedrige Kosten auszeichnen. Sie sollen mit vergleichbaren steuerlichen Vorteilen ausgestattet sein wie Basis-Rentenverträge und die Umwandlung in eine Rente oder einen Auszahlplan ermöglichen. Dabei soll jederzeit ein Anbieterwechsel möglich sein, um ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen. AV-Depots sollten bei der AVP als Opt-out anerkannt werden, vor allem aber – als Lehre aus der Corona-Krise – den Bestandsselbstständigen eine insolvenz- und pfändungssichere private Altersvorsorge ermöglichen.
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Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Betriebliche Altersvorsorge für Selbstständige (BAV)
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Beschreibung:
Oft wird beklagt, Selbstständige sorgten nicht ausreichend für ihr Alter vor. Konsequenterweise sollte Selbstständigen deshalb ermöglicht werden, die als Angestellte begonnene BAV auch nach der Gründung mit denselben Vergünstigungen fortführen zu können. Da sie Arbeitgeber und -nehmer in einer Person sind und entsprechend auch beide Beitragsanteile alleine tragen müssen, sollten ihnen dabei im Sinne einer Gleichbehandlung auch dieselben Vorteile wie Arbeitgebern und -nehmern zugute kommen. Um allen Bürgern die Vorteile einer kostengünstigen privaten Altersvorsorge zu eröffnen, sollten AV-Depots generell als BAV-Durchführungsweg zugelassen werden.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Faire Mutterschutzleistungen für Selbstständige
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Beschreibung:
Selbstständige bezahlen höhere Krankenversicherungsbeiträge als Angestellte, erhalten aber häufig geringere Leistungen. Besonders bedrückend ist dies in Hinblick auf Mutterschutzleistungen, da diese erhebliche Auswirkungen auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen haben. Während der Schwangerschaft, aber auch bei einer Arbeitsunfähigkeit bestehen in GKV und PKV erhalten selbstständige Frauen keine oder geringere Leistungen. Gegenüber Angestellten stehen sie zudem vor dem Problem der Absicherung von Betriebskosten. Hinzu kommen Nachteile beim Elterngeld.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Krankenversicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Fluktuierendes Einkommen, Gleichbehandlung mit Bauern
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Beschreibung:
Anders als bei Angestellten schwanken die Einkünfte von vielen Selbstständigen über die Jahre hinweg erheblich, es kann sogar Jahre mit einem negativen Verlust geben. Dies führt dazu, dass Selbstständige aufgrund von Steuerprogression und Beitragsbemessungsgrenzen bei gleichem durchschnittlichem Einkommen deutlich höhere Steuern und Sozialabgaben als Angestellte bezahlen müssen. Wir fordern deshalb eine steuerliche Gewinnglättung, wie sie für Bauern beschlossen wurde.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
660.001 bis 670.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23