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- Registernummer: R005285
- Ersteintrag: 30.09.2022
- Letzte Änderung: 16.12.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.11.2025
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitgeberverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Türlenstraße 670191 StuttgartDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49711210500
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E-Mail-Adressen:
- info@suedwesttextil.de
- binkowski@suedwesttextil.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24300.001 bis 310.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (1):
- Edina Brenner
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Gesamtzahl der Mitglieder:
201 Mitglieder am 30.10.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (2):
- Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie e. V.
- Unternehmer Baden-Württemberg e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (11):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Außenwirtschaft; Berufliche Bildung; Rechtspolitik; Sonstiges im Bereich "Recht"; Immissionsschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Kleine und mittlere Unternehmen; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband hat die Aufgabe, a. die gemeinsamen wirtschaftlichen, fachlichen und technischen Interessen der Textil- und Bekleidungsindustrie wahrzunehmen und zu fördern, b. die gemeinsamen wirtschafts-, sozial-, tarif- und gesellschaftspolitischen Interessen der Mitglieder in allen Fragen zu vertreten, die das Verhältnis der Arbeitgeber zu ihren Arbeitnehmern und deren Organisationen betreffen, und das konstruktive Zusammenwirken der Sozialpartner zu fördern, c. die bildungspolitischen Interessen der Mitglieder wahrzunehmen und insbesondere Maßnahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu fördern oder selbst auszuüben, d. die forschungspolitische Zusammenarbeit der Mitglieder insbesondere mit den Forschungseinrichtungen der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie den Forschungstransfer zu fördern, e. die Mitglieder auf diesen Gebieten zu beraten, zu unterstützen und zu vertreten, f. die Interessen der Mitglieder gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber den gesetzgebenden Institutionen und Behörden, der Politik und der Öffentlichkeit, zu vertreten und die Mitglieder zu beraten, g. das gesetzliche Vorschlags- und Benennungsrecht auszuüben, h. die Mitglieder laufend über alle für sie wichtigen Vorgänge sowie über alle grundsätzlichen Entscheidungen, die von den Verbandsorganen getroffen werden, zu informieren.
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Änderungen Per- & polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
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Beschreibung:
Aufgrund der geplanten EU-weite Beschränkung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen drohen tiefgreifende Auswirkungen auf Produktion, Versorgungssicherheit und technologische Leistungsfähigkeit. Die PFAS-Regulierung erfordert eine klar definierte Eingrenzung des Geltungsbereichs für Textilprodukte. Es ist essenziell, die Einsatzgebiete von PFAS innerhalb verschiedener Textilsegmente sowie die damit verbundenen spezifischen Funktionen und Risiken differenziert zu betrachten. Die innovative Textil- und Bekleidungsindustrie ersetzt PFAS bereits überall dort, wo dies technisch möglich ist. In Anwendungsbereichen, in denen die Eigenschaften bislang nicht substituierbar sind, sind Ausnahmeregelungen zwingend erforderlich.
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Interessenbereiche:
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290020 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung EU-Entwaldungsverordnung
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Beschreibung:
Der Schutz der Wälder ist ein zentrales Anliegen nachhaltiger Lieferketten und globaler Umweltpolitik. Südwesttextil steht deshalb ausdrücklich hinter den Zielen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR). Ihre aktuelle Ausgestaltung ist in der praktischen Umsetzung jedoch unausgereift und wirtschaftlich riskant. Sie bedroht die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen sowie die Glaubwürdigkeit europäischer Umweltpolitik. Damit die EUDR ein wirksames Instrument für den Waldschutz darstellt, muss sie ihre bisherige Systematik hinterfragen. Südwesttextil sieht zudem den Bedarf, zentrale Begriffe eindeutig zu definieren, Kohärenz mit anderen Regularien sicherzustellen sowie gravierende Verlagerungseffekte zu verhindern.
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290021 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie
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Beschreibung:
Mit Blick auf die anstehende nationale Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist es Südwesttextil ein zentrales Anliegen, die bewährten Grundprinzipien der deutschen Arbeits- und Tarifordnung zu erhalten, praxisgerechte Anforderungen zu formulieren und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Nur so kann das gemeinsame Ziel – mehr Transparenz und Gleichbehandlung – ohne Gefährdung von Wettbewerbsfähigkeit, Standortattraktivität und Fachkräftesicherung erreicht werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290022 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung Zollfreigrenze
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Beschreibung:
Mit ihrem Geschäftsmodell fluten asiatische E-Commerce-Plattformen den europäischen Markt mit teilweise minderwertiger, äußerst preisgünstiger Ware. Die praxiskonforme Anpassung bestehender Regularien und deren Kontrolle auch für Importeure, respektive deren Vermittler in Form von Onlineplattformen, ist vor diesem Hintergrund unerlässlich. Die Textil– und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg begrüßt die von der EU-Kommission angestoßene Toolbox und spricht sich zudem für einen Maßnahmenkatalog aus, der die Angleichung von Wettbewerbsbedingungen durch Handelsabkommen, Änderung und Ergänzung bestehender Zollvorschriften, Marktüberwachung, Steuerrecht und Initiativen zur Förderung der Sensibilisierung der VerbraucherInnen beinhalten muss.
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Interessenbereiche:
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290023 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Streikrechts in Deutschland
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Beschreibung:
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage in Deutschland fordert die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie eine Reform des Streikrechts. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zielen darauf ab, das Streikrecht zu bewahren, umgekehrt aber auch die negativen Folgen für die Wirtschaft und die Gesellschaft zu begrenzen. Im Rahmen einer gesetzlichen Kodifizierung des Streikrechts sollten die Einführung eines Notdienstes, Ankündigungsfristen, Verhandlungspflichten, Begrenzung der Streikdauer und eine klarere Definition der kritischen Infrastruktur berücksichtigt werden. Aufgrund ihrer Bedeutung für die öffentliche Sicherheit und das Gesundheitswesen ist die Textilindustrie als kritische Infrastruktur im weiteren Sinne zu betrachten.
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung Entgeltfortzahlungsgesetz
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Beschreibung:
Nach der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist das Entgeltfortzahlungsgesetz bezüglich des Leistungsverweigerungsrechts nach § 7 EFZG nicht angepasst worden. Dies führt in der Praxis zu erheblichen arbeitsrechtlichen Folgen und Rechtsunsicherheiten für Arbeitgeber im Fall der unterlassenen oder nicht rechtzeitigen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bzw. bei der daraus folgenden Nichtabrufbarkeit der eAU. Arbeitgeber sehen sich bei der Frage der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach wie vor höheren Hürden ausgesetzt als Arbeitnehmer und werden mit Bürokratie belastet. Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie fordern deshalb eine Anpassung des § 7 EFZG.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290025 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.08.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Erleichterte Beschäftigung von Mitarbeitenden mit Rentenbezug
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Beschreibung:
Trotz der Aufhebung von Hinzuverdienstgrenzen und der Anerkennung des Bedarfs an fortgesetzter Arbeit über das Renteneintrittsalter hinaus sieht die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg dringenden Handlungsbedarf für die Nachbesserung arbeitsrechtlicher Regelungen. Die Unternehmen fordern gesetzliche Änderungen, um Mitarbeitende nach Renteneintritt ohne Hindernisse befristet weiterbeschäftigen zu können, insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290026 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung Nachweisgesetz
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Beschreibung:
Die vorgesehenen Regelungen des Bürokratieentlastungsgesetzes BEG IV gehen für die baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie nicht weit genug. Für einen wirksamen Beitrag zur Entlastung der Unternehmen und zur Digitalisierung müssen weitere bürokratische Hürden bei der Arbeitsvertragsgestaltung beseitigt werden. Hierzu muss die Textform endlich weitestgehend die alte Schriftform ersetzen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290027 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Flexibilisierung Arbeitszeitgesetz
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Beschreibung:
Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Arbeitszeit deutlich flexibilisiert werden, insbesondere um in Zeiten des Fachkräftemangels die Attraktivität des Arbeitsplatzes zu erhöhen. Dafür fordern wir in unserem Positionspapier die Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstatt der bisherigen täglichen Höchstarbeitszeit sowie eine Flexibilisierung der Ruhezeit.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung Regelung Arbeitszeiterfassung
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes wird aus Perspektive der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie den Erfordernissen einer modernen Arbeitswelt nicht gerecht. Unsere Forderungen beinhalten die Klarstellung des uneingeschränkten Fortbestehens der Vertrauensarbeitszeit und machen konkrete Vorschläge, bspw. in Form von praxisnahen Definitionen und erforderlichen Außnahmen.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften Datum des Referentenentwurfs: 18.04.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anpassung Familienstartzeit
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Beschreibung:
Aus Sicht der Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie Baden-Württemberg muss die Unterstützung der Mütter unmittelbar nach der Geburt eines Kindes ein gesamtgesellschaftliches Anliegen sein. In unserem Positionspapier fordern wir eine angemessene Ankündigungsfrist zur Erreichung einer besseren Planbarkeit für die Arbeitgeber sowie eine gerechte Verteilung der durch die Familienstartzeit entstehenden Kosten auf die gesamte Gesellschaft.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung Ökodesign-Verordnung
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Beschreibung:
Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie weisen auf die Tragweite und Komplexität von Ökodesign-Anforderungen hin. Es ist dringend notwendig, pragmatisch und zielgerichtet voranzugehen, damit innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen entwickelt werden können, die sowohl Umwelt- als auch Wettbewerbsziele erreichen. Dafür ist die Einbindung der Industrie von Beginn an unerlässlich. Zur Vorbereitung des delegierten Rechtsakts stellt Südwesttextil in Kooperation mit dem Bundesverband der Deutschen Sportartikel-Industrie e.V. aktuelle wissenschaftliche Studien gegenüber und betont den Bedarf, die Auswirkungen dieser Entwicklungen auf Unternehmen, Verbraucher und die Umwelt zu analysieren.
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290029 (PDF - 22 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.04.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung Taxonomieverordnung
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Beschreibung:
Für die baden-württembergische Textil- und Bekleidungsindustrie ist es nicht nachvollziehbar, dass die Taxonomieverordnung einen erneuten, mit anderen Verordnungen und Gesetzen nicht abgestimmten Bericht vorsieht, obwohl den Unternehmen bereits umfangreiche Berichtspflichten in anderem Kontext auferlegt sind. Sollten Berichtspflichten politisch zwingend gesehen werden, ist es daher zur Entbürokratisierung an der Zeit, die Berichtsflut „einzudämmen“ und sich über mehrere Ressorts hinweg auf Vorgaben für einen Basisbericht zu einigen, der, je nach konkreter weiterer Anforderung, in den Gesetzen/Verordnungen, modulartig ergänzt werden kann. Dies würde zu einer erheblichen personellen und damit finanziellen Entlastung in den mittelständischen Unternehmen führen.
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Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290030 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.06.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
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Beschreibung:
Die Unternehmen der baden-württembergischen Textil- und Bekleidungsindustrie bekennen sich grundsätzlich zu den Zielen und Leitlinien des LkSG und sind auch bereit, die eigene Lieferkette bestmöglich in diesem Sinn zu überprüfen. Wir positionieren uns für klare Regelungen, damit die Unternehmen Rechtssicherheit und Planbarkeit haben und zeigen Wege und Grenzen auf, damit nicht noch mehr Bürokratie eingeführt wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung Praktikumsrichtlinie
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Beschreibung:
Praktika sind ein wichtiger Faktor bei der Gewinnung von Arbeitskräften. Ebenso sind sie ein wichtiger Bestandteil bei der Berufsorientierung von jungen Menschen. Sie bieten zahlreiche Vorteile sowohl für die Unternehmen als auch für die Praktikanten und fördern die persönliche als auch die berufliche Entwicklung. Die geplante Richtlinie wird hingegen dazu führen, dass der Verwaltungsaufwand für das Angebot von Praktikumsstellen insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen unzumutbar wird. Die Europäische Union sollte von dieser Praktikumsrichtlinie Abstand nehmen.
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2510290031 (PDF - 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.02.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung Fachkräfteeinwanderungsgesetz
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Beschreibung:
Die Textil- und Bekleidungsindustrie in Baden-Württemberg begrüßt das weiterentwickelte Fachkräfteeinwanderungsgesetz als positive politische Entwicklung, erkennt jedoch aufgrund der komplexen Neuregelungen und des Fehlens klarer Vereinfachungen noch Raum für Verbesserungen. Um eine nachhaltige Veränderung in der Fachkräftegewinnung zu erzielen, ist es entscheidend, dass die Prozesse nicht nur klarer strukturiert werden, sondern mit einer erheblichen personellen Aufstockung der ausführenden Behörden einhergehen, begleitet von einer effektiven Digitalisierung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1.960.001 bis 1.970.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Paul Hartmann AG
- Hugo Boss AG
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24