Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.809)
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.12.2025
- Beschreibung: Klarstellung, dass die neuen Regelungen des BJagdG dem BNatSchG vorgehen und damit seitens der Bundesländer für deren Landesjagdgesetze eine Abweichungskompetenz gegeben ist. Entwurf hebt auch auf Schadensabwehr ab und geht damit über eine 1 zu 1-Umsetzung der FFH-Richtlinie hinaus, die lediglich auf den Erhaltungszustand fokussiert. Eine Prüfung von Schäden oder Gefahren wäre eine unnötige Verschärfung und würde zu zusätzlicher Bürokratie führen. Der Gesetzesentwurf sieht eine Jagdzeit vom 1. September bis zum 28. Februar vor. Diese sollte in den Sommer hinein ausgedehnt werden, um auch Eingriffe in der Jugendklasse zu ermöglichen. Einsatz von Nachtsicht-Technik sollte nicht auf bestimmte Geräte beschränkt werden, sondern generell ermöglicht werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BJagdG und des BNatSchG
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Landesfischereiverband Bayern am 03.12.2025
- Beschreibung: Das Ausstellen und die Prüfung zu Fischereischeinen ist in Deutschland Ländesaufgabe. Es wird angestrebt, diesen Bereich über die GRenzen der Bundesländer hinweg anzugleichen.
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- Angegeben von: Zentralverband Deutscher Rasse-Kaninchenzüchter am 02.12.2025
- Beschreibung: Die Haltungsrichtlinien für erwerbsmäßige Kaninchen-Mast-Betriebe ergeben sich aus der TierschutznutztierhaltungsVerordnung. Hierin sind jedoch nur zwei Gewichtskategorien für Kaninchen geregelt, die sich für Mastzwecke eignen. Für diese beiden Kategorien (Große Rassen und Mittelgroße Rassen) hat unser Verband Vorgaben mit größeren Stallflächen als in der TierSchNutztV. Kleine Rassen und Zwergrassen sind hier nicht geregelt. Hierzu sollten die Vorgaben unseres Verbandes verbindlich festgeschrieben werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der deutschen Fruchtwein- und Fruchtschaumwein-Industrie e.V. (VdFw) am 02.12.2025
- Beschreibung: Klarstellende Ergänzung in § 36 Abs. 4 Nr. 7 c) des als Entwurf vorliegenden Gesetzes zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 bezüglich alkoholfreier und alkoholreduzierter weinähnlicher Getränke
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 01.12.2025
- Beschreibung: Fehlende nähere Definition des Begriffs "Rundholz in Industriequalität"; Definition muss die relevanten Wald- und Marktbedingungen berücksichtigen: Ein pauschaler Ausschluss würde sowohl Waldbesitzende bei Überangeboten wichtiger Absatzmöglichkeiten berauben als auch die Brennstoffverfügbarkeit für Biomasseanlagen künstlich verknappen. Daher sollte auch „Rundholz, das für Verwendung in der Industrie nicht geeignet ist“ klar definiert werden, und zwar als Rundholz, das keinen höheren wirtschaftlichen Mehrwert als bei der Nutzung zur Energieerzeugung erwarten lässt sowie Rundholz, das z.B. aus Gründen des Forstschutzes und zur Verkehrssicherung entnommen werden muss.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Forstwirtschaftsrat e.V. (DFWR) am 01.12.2025
- Beschreibung: Das Regelungsvorhaben betrifft den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung zur Umsetzung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 (RED III). Ziel ist die Anpassung nationaler Förder- und Nachhaltigkeitsvorgaben für die Nutzung von Biomasse zur Stromerzeugung. Vorgesehen sind u. a. der Ausschluss bestimmter Holzsortimente von der Förderfähigkeit, die Begrenzung der Förderung forstlicher Biomasse in ausschließlich stromerzeugenden Anlagen sowie redaktionelle Anpassungen und Rechtsbereinigungen
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Zweite Verordnung zur Änderung der Biomasseverordnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Umweltinstitut München - Verein zur Erforschung und Verminderung der Umweltbelastung e.V. am 28.11.2025
- Beschreibung: Die EU-Patentrichtlinie 98/44/EG muss so überarbeitet werden, dass traditionell gezüchtete Pflanzen eindeutig vom Patentschutz ausgeschlossen bleiben.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) am 28.11.2025
- Beschreibung: Überarbeitung der Tierhaltungskennzeichnung
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: GRÜNE LIGA e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: DE: Tierhaltung, -wohl, Klimaschutz, Gentechnik EU: Öko-Regelungen Weidehaltung/Biodiversität, GAP, WVO, Pestizide, Nitrat
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen den Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote als wichtigen Schritt zur Umsetzung von RED III. Positiv sind u. a. die Erhöhung und Fortschreibung der Quote bis 2040, die Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Nachhaltige Biokraftstoffe bleiben zentrale Säule des Klimaschutzes im Verkehr. Kritisch sehen die Verbände jedoch Verordnungsermächtigungen für wesentliche Systemelemente, die parlamentarisch geregelt gehören, sowie den engen Zeitplan. Da die EU-Umsetzungsfrist bereits überschritten ist, fordern die Verbände eine zügige Verabschiedung des Gesetzes noch 2025, um Investitionssicherheit, Technologieoffenheit und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Bioenergie ist unverzichtbar für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Wertschöpfung im ländlichen Raum. Sie liefert flexible, steuerbare Leistung, nutzt heimische Rohstoffe und entlastet Strom- und Wärmenetze. Die BR muss das Biomassepaket weiterentwickeln, Übergangsregeln für Bestandsanlagen schaffen, Ausschreibungsvolumina ab 2027 erhöhen und sachlich unbegründete Restriktionen wie die Maisdeckelung abschaffen. Im neuen Strommarktdesign braucht es faire Rahmenbedingungen für steuerbare, klimaneutrale Bioenergie. Biomethaneinspeisung muss erleichtert und durch eine nationale Strategie für Grüne Gase flankiert werden. Zudem sind Bürokratieabbau, praxisgerechte Umsetzung der RED III und ein klares politisches Bekenntnis zu Bioenergie als Innovationsmotor und Wirtschaftsfaktor nötig.
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen das Biomassepaket, sehen aber akuten Anpassungsbedarf für ein tragfähiges EEG. Kernforderungen sind: Einführung eines Strommengenmodells für mehr betriebswirtschaftliche Freiheit und flexible Fahrweise, Erhöhung von Vergütungssätzen, Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag sowie Zulassung von Biomethan. Kleinanlagen benötigen verbesserte Bedingungen durch höhere Zuschläge, verlängerte Anschlussregelungen und Anerkennung ökologisch wertvoller Substrate. Ziel ist die Sicherung bestehender Anlagen, Anreize für neue Investitionen und die volle Nutzung der Bioenergiepotenziale für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Hauptstadtbüro Bioenergie am 26.11.2025
- Beschreibung: Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennsoffrestriktonen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen al sim überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgesteltet, Hemnisse für Wrtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände begrüßen den Entwurf zur Weiterentwicklung der THG-Quote als wichtigen Schritt zur Umsetzung von RED III. Positiv sind u. a. die Erhöhung und Fortschreibung der Quote bis 2040, die Einbeziehung von Luft- und Schiffsverkehr sowie Maßnahmen zur Betrugsprävention. Nachhaltige Biokraftstoffe bleiben zentrale Säule des Klimaschutzes im Verkehr. Kritisch sehen die Verbände jedoch Verordnungsermächtigungen für wesentliche Systemelemente, die parlamentarisch geregelt gehören, sowie den engen Zeitplan. Da die EU-Umsetzungsfrist bereits überschritten ist, fordern die Verbände eine zügige Verabschiedung des Gesetzes noch 2025, um Investitionssicherheit, Technologieoffenheit und Wettbewerbsgleichheit zu gewährleisten.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Die Bioenergieverbände fordern, die Industrieemissionsrichtlinie (IED) strikt EU-konform und ohne nationale Verschärfungen umzusetzen. Zusätzliche Auflagen, die mehr Biogasanlagen als nötig erfassen oder allgemeine Anforderungen auf alle genehmigungsbedürftigen Anlagen ausweiten, sind abzulehnen. Eine Verdoppelung der Durchsatzkapazität für Altholz auf < 6 t/h stärkt KMU, sichert Kaskadennutzung und unterstützt die industrielle Defossilisierung. Die verpflichtende Einführung kostenintensiver Umweltmanagementsysteme für erneuerbare Anlagen ist unverhältnismäßig. Statt zusätzlicher Melde- und Prüfpflichten braucht es den im Koalitionsvertrag verankerten Bürokratieabbau, um Planungssicherheit, Investitionen und das volle Potenzial der Bioenergie zu sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Zur Sicherung erneuerbarer Wärme fordern die Bioenergieverbände bewährte Regelungen (GEG, WPG, BEG) fortzuführen und diskriminierende Vorgaben gegen Biomasse (Deckelungen, Brennstoffrestriktionen, Nachweispflichten) zu streichen. Erneuerbare Wärmequellen sollen technologieoffen genutzt werden können, inkl. Holz, Biogas und Biomethan. Anlagen und Infrastrukturen zur Erzeugung erneuerbarer Gase sollen als im überragenden Öffentlichen Interesse gelten. Förderprogramme müssen praxisnah und investitionsfreundlich ausgestaltet, Hemmnisse für Wirtschaftlichkeit und Netzanschlüsse beseitigt werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Fachverband Biogas e.V. am 26.11.2025
- Beschreibung: Der Fachverband Biogas e.V. begrüßt den Entwurf zur Aufhebung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV). Die Verordnung erwies sich für Biogasanlagen als untauglich, erzeugte erheblichen Bürokratieaufwand und lieferte weder mehr Transparenz noch Nachvollziehbarkeit von Nährstoffflüssen. Die Systemaußengrenzen sind unklar, Lagerbestände bleiben unberücksichtigt, Standardwerte weichen stark von realen Nährstoffgehalten ab. Der Verband unterstützt daher die unverzügliche Außerkraftsetzung als Beitrag zu Rechts- und Planungssicherheit. Gleichzeitig soll Transparenz künftig durch Nutzung bereits bestehender Dokumentations- und Meldepflichten gesichert werden.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: ProVeg e. V. am 26.11.2025
- Beschreibung: In Deutschland gibt es eine etablierte Praxis zur Kennzeichnung pflanzlicher Fleischalternativen, die Transparenz für Verbraucher und Rechtssicherheit für Unternehmen schafft. Auf EU-Ebene liegen jedoch Vorschläge vor, bestimmte Begriffe ausschließlich tierischen Produkten vorzubehalten, sodass Bezeichnungen wie „pflanzlicher Speck“ oder „nach Hühnchenart“ künftig verboten wären. ProVeg e.V. fordert daher, dass die Bundesregierung diese Einschränkungen ablehnt und sich gegen wettbewerbsverzerrende Marktbarrieren einsetzt, um sowohl Verbraucherinteressen zu schützen als auch die Position deutscher Unternehmen zu stärken.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Prof. Dr. Wolfgang Herrmann am 24.11.2025
- Beschreibung: Modernisierung des Regulierungsrahmens auf EU-Ebene (NGT Verordnungsentwurf ) und national, um die Potentiale der NZT nutzen und klimaresiliente und an lokale Umweltbedingungen angepasste sowie ertragsstarke Pflanzen verfügbar zu machen. Vor diesem Hintergrund Förderung eines starken und verlässlichen Schutz des geistigen Eigentums durch Wissensaustausch für Innovationen und einheitliche Transparenz- und Kennzeichnungsregelung von NGT-Produkten auf EU-Ebene.
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Prof. Dr. Wolfgang Herrmann
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Hinsichtlich der EU-Wiederherstellungsverordnung wird angestrebt, diese dahingehend zu ändern, dass keine strikten Maßnahmen vorgesehen sind, sondern Eigentümer und auch Nutzer in die Entwicklung mit einbezogen werden und nicht mehr Bürokratie geschaffen wird, zusätzlich sollen die Maßnahmen, aufgrund von finanziellen Anreizen, auf mehr Freiwilligkeit setzen. Gefordert wird außerdem ein produktionsintegrierter Naturschutz.
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- Angegeben von: Niedersächsisches Landvolk Kreisverband Wesermünde e.V. am 24.11.2025
- Beschreibung: Ausnahmen für § 13a Abs. 2 und 3 DüV - Einführung einer Ausnahme von den Einschränkungen nach §13a, Absatz 2 & 3 in „roten Gebieten“ für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Die Änderung soll die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt umsetzten. Der Entwurf sieht für die meisten der vorhandenen Tatbestände im Bereich des Umweltstrafrechts die Einführung der Versuchsstrafbarkeit vor. Darüber hinaus ist eine überaus erhebliche Anhebung des Strafmaßes vorgesehen. Einige Elemente der Richtlinie sind zudem neu für das deutsche Strafrecht, so zum Beispiel die Einbeziehung von „Ökosystemen“ als zusätzliches Umweltmedium. Zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sind Änderungen und Ergänzungen im Strafgesetzbuch, im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, im Bundesnaturschutzgesetz, im Bundesjagdgesetz, im Chemikaliengesetz, im Pflanzenschutzgesetz sowie in einer Reihe von Verordnungen sowie diverse Folgeänderungen geplant.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Familienbetriebe Land und Forst e.V. am 17.11.2025
- Beschreibung: Die Familienbetriebe Land und Forst e. V. sowie die Landesverbände FABLF Hessen, Baden-Württemberg, FABLF Bayern, FABLF Sachsen und Thüringen sowie FABLF Sachsen-Anhalt haben gegenüber der Bundesregierung und relevanten europäischen Institutionen Position bezogen zur Rolle der nachhaltigen Holzenergie in der Energie- und Wärmewende. Die Verbände haben die Anerkennung von Holz als klimafreundlichem, CO2-neutralem heimischem Energieträger gefordert und sich für dessen Gleichstellung mit anderen erneuerbaren Energien im Ordnungs- und Förderrecht eingesetzt. Gefordert wurden insbesondere eine angemessene Förderung von Holzenergie (BEG, BEW und EEW) und Unterstützung von Pilot- und Modellregionen zur kombinierten Nutzung erneuerbarer Energie.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband der Landwirtschaftskammern (VLK) am 17.11.2025
- Beschreibung: Die Bundesregierung wird gebeten, bei der Umsetzung der Richtlinie (EU) 202/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt zu präzisieren, ob und welche Ausnahmen für ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung, landwirtschaftliche Tätigkeiten nach guter fachlicher Praxis und unvermeidbare Beeinträchtigungen durch normale Bewirtschaftung gelten. Weiterhin wird aufgezeigt, dass die vorgesehenen Regelungen zur Strafbarkeit den in der Prüfpraxis auftretenden Fallkonstellationen nur unzureichend gerecht werden und einen Aufwuchs von Regulationsdichte erzeugen, was wiederum dem angekündigten Bürokratieabbau entgegen steht.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):