Statistik: Adressatenkreise

Adressatenkreise der Stellungnahmen/Gutachten

Die Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter sind verpflichtet, grundlegende Stellungnahmen und Gutachten im Lobbyregister bereitzustellen, die zu einem konkreten Regelungsvorhaben gegenüber mindestens einer Adressatin oder einem Adressaten von Interessenvertretung nach dem Lobbyregistergesetz (Organe, Gremien, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages, deren Mitarbeiter/-innen sowie die Bundesregierung, Parlamentarische Staatssekretärinnen und Parlamentarische Staatssekretäre, Staatssekretärinnen und Staatssekretäre, Abteilungsleiter/-innen, Unterabteilungsleiter/-innen und Referatsleiter/-innen der Bundesministerien) abgegeben wurden, soweit diese nicht innerhalb formalisierter Beteiligungsverfahren veröffentlicht werden.

Die folgende Statistik stellt dar, an wen sich die grundlegenden Stellungnahmen/Gutachten richteten.

Der Oberbereich "Bundesregierung" unterteilt sich in die Unterbereiche entsprechend der einzelnen Bundesministerien. Der Oberbereich "Bundestag" enthält die Unterbereiche "Fraktionen/Gruppen", "Gremien", "Mitglieder des Bundestages" und "Organe". Die Stellungnahmen/Gutachten müssen mindestens einem Adressatenkreis zugeordnet werden, sie können sich aber auch an mehrere Adressatenkreise richten.

Bundesregierung (61,04%) 4.376

davon:

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