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Gefundene Stellungnahmen/⁠Gutachten (3.881)

    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 90/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON setzt sich für eine praxistaugliche Ausgestaltung des EU Grids Package ein, die Netzausbau, Modernisierung und Netzanschlüsse wirksam beschleunigt. Genehmigungs- und Umweltprüfungsverfahren sollten vereinfacht und das überragende öffentliche Interesse auch auf die Modernisierung bestehender Netze erstreckt werden. Netzanschlussverfahren sind klar von behördlichen Genehmigungsverfahren abzugrenzen und diskriminierungsfrei nach technischen und wirtschaftlichen Kriterien auszugestalten. Zudem sollten Grids Package und Environmental Omnibus konsistent ausgestaltet werden.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 04.11.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. BR-Drs. 90/26 (Vorgang) [alle SG hierzu]
        Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien (EU) 2018/2001, (EU) 2019/944 und (EU) 2024/1788 im Hinblick auf die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren
    • Adressatenkreis:
      • 30.10.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 11.06.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 13.04.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 08.10.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      Das BMWE hat einen Referentenentwurf zu einer strategischen Gasreserve in die Verbändeanhörung gegeben. Die Sicherstellung der Versorgung im Gassektor wird begrüßt, eine Finanzierung durch die im vergangenen Jahr auf „Null“ gesetzte Gasspeicherumlage wird jedoch kritisch gesehen, da damit die Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland gefährdet wird.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Zu Regelungsentwurf:
      1. Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMWE): Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Gesetz zur Einführung einer Gasreserve zur Krisenvorsorge
    • Adressatenkreis:
      • 19.10.2026

        • Bundesregierung:

    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON setzt sich für einen effizienten, kundenfreundlichen und konsequenten Smart-Meter-Rollout auf Basis des bestehenden Rechts- und Technologierahmens ein. Im Mittelpunkt stehen stabile regulatorische Rahmenbedingungen, die konsequente Umsetzung bestehender Rolloutpflichten sowie die Weiterentwicklung des Smart-Meter-Rollouts zu einem Steuerungsrollout. Hierfür sind insbesondere praxistaugliche und konsistente Vorgaben für die sichere und zuverlässige Steuerung dezentraler Erzeugungsanlagen und flexibler Verbrauchseinrichtungen erforderlich. E.ON setzt sich zudem dafür ein, das bestehende hohe Niveau bei Cybersicherheit, Interoperabilität und Ausfallsicherheit zu erhalten und die etablierte Smart-Meter-Technologie konsequent weiterzuentwickeln.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Betroffene Bundesgesetze (3):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Nach dem Ausstieg aus der Kernenergie und dem angekündigten Ausstieg aus der Kohlenverstromung braucht es nun zeitnah einen Kapazitätsmarkt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Über einen Kapazitätsmarkt stehen je nach Bedarf die passenden Erzeugungskapazitäten mit den passenden Charakteristika am passenden Ort zur Verfügung oder alternativ Speicher oder steuerbare Verbraucher, die (einen Teil der) Last für festgelegte Zeitpunkte reduzieren können.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      E.ON setzt sich für eine praktikable, marktbasierte und bürokratiearme Ausgestaltung der allgemeinen Grüngasquote ein. Die Erfüllbarkeit sollte durch einen europäischen Beschaffungsraum und die Anerkennung bestehender Nachweissysteme sichergestellt werden. Doppelregulierung, insbesondere im Zusammenspiel mit der Biotreppe und dem Emissionshandel, sollte vermieden und Wärmenetze von der Quote ausgenommen werden. Der Hochlaufpfad sollte sich an den tatsächlich verfügbaren Mengen orientieren und regelmäßig überprüft werden. Zudem sind flexible Erfüllungsmechanismen sowie angemessene Übergangsfristen erforderlich.

    • Bereitgestellt von: E.ON SE am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Die Bundesregierung hatte im Dezember 2023 die Einführung einer Plastiksteuer angekündigt. Das Vorhaben wird weiterhin diskutiert, allerdings mit der Tendenz, Abstand von einer einseitiger und materialdiskriminierenden Plastiksteuer zu nehmen, die aufgrund Materialsubstitutionen nachteilig für Kreislaufwirtschaft und Recycling wäre. Die IK lehnt eine nationale Plastiksteuer bzw. Umlage der EU-Plastikabgabe ab. Stattdessen fordert der Verband gezielte Anreizsysteme für Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz, insbesondere über die Ökomodulierung der Lizenzentgelte.

    • Bereitgestellt von: IK Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e. V. am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Fachgespräch zu Vor- und Nachteilen der vier Optionen des "BMWK-Optionenpapiers" zur Ausgestaltung eines CfD zur zukünftigen Absicherung des EE-Ausbaus.Konkretes Ziel: Kosteneffiziente und marktnahe Weiterentwicklung des EEG, sodass gleichzeitig ein hohes Tempo beim EE-Ausbau abgesichert ist, aber die Kosten für die Allgemeinheit (EEG-Konto) und das System (effiziente DIfrektvermarktung und Anlagen) sinken.

    • Bereitgestellt von: Agora Think Tanks gGmbH am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
      • 03.09.2026

        • Bundesregierung:

    • Betroffene Bundesgesetze (1):
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
    • Zu Regelungsvorhaben:

      Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.

    • Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. - en2x - am 03.11.2026
    • Adressatenkreis:
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