Regelungsvorhaben
Ausnahmen von geplanten EU-Gegenzöllen für Fluff-Pulp-Zellstoff
Angegeben von:
Klenk & Hoursch AG (R005549)
am
29.07.2026
Beschreibung:
Es wird gefordert, die Stoffe Fluff-Pulp-Zellstoff, Dissolving Wood Pulp und Natronlauge von den geplanten EU-Gegenmaßnahmen gegen US-Importe auszunehmen. Diese Rohstoffe werden für die Herstellung unverzichtbarer Hygieneprodukte wie Windeln, Menstruations- und Inkontinenzprodukte sowie für Vliesstoff- und Viskosefasern benötigt. Sie sind in der EU nicht ausreichend verfügbar und können kaum ersetzt werden. Zusätzliche Zölle würden die Versorgungssicherheit gefährden, Verbraucherpreise erhöhen, die Wettbewerbsfähigkeit und Arbeitsplätze der europäischen Industrie schwächen und zugleich die Abhängigkeit von Drittstaaten verstärken.
- Außenwirtschaft [alle RV hierzu]
- Handel und Dienstleistungen [alle RV hierzu]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 17.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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