Stellungnahmen/Gutachten
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574 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (574)
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Halbierung des Kontingents der Westbalkanregelung
Wir sprechen uns entschieden gegen die Halbierung des jährlichen Kontingents der Westbalkanregelung (§ 26 Abs. 2 BeschV) von 50.000 auf 25.000 Personen aus.
- Bereitgestellt von: Verband binationaler Familien und Partnerschaften, iaf e.V. am 16.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Referentenentwurf der Neunten Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und geplanten Halbierung des Kontingents der Westbalkanregelung
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Adressatenkreis:
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14.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die EU-Kommission konsultiert, um nationale Übererfüllungen unionsrechtlicher Vorgaben sichtbar zu machen und deren Auswirkungen auf Wettbewerbsfähigkeit, Rechtsanwendung und Rechtssicherheit zu untersuchen. Der DAV übermittelt dazu eine Auswahl von Praxisbeispielen aus unterschiedlichen Bereichen des deutschen Rechts.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorbereitung einer neuen EU-Strategie für die Rechte von Opfern von Straftaten zur Weiterentwicklung und Stärkung der Rechte und des Schutzes von Opfern in der Europäischen Union. Ziel ist insbesondere, die praktische Durchsetzbarkeit bestehender Opferrechte zu verbessern, den Zugang zu qualifizierter rechtlicher Unterstützung zu stärken und die Kohärenz der europäischen Maßnahmen mit bestehenden nationalen Opferentschädigungs- und Unterstützungssystemen sicherzustellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV begrüßt die geplante Verschlankung des DCGK grundsätzlich und unterstützt die vorgeschlagenen Streichungen/Kürzungen mit einigen Detailabweichungen. Dies betrifft insbesondere die detaillierten Vorgaben zur Vorstandsvergütung, zum Kompetenzprofil und zur Arbeitsweise des Aufsichtsrats. Beibehalten werden sollen jedoch die Empfehlungen zu Altersgrenzen für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; eine Herabstufung zu bloßen Anregungen wird wegen geringerer Transparenz und Risiken für Nachfolgeplanung sowie Machtkonzentration abgelehnt. Ebenfalls kritisch sieht der DAV die Streichung der Empfehlungen zur Veröffentlichung der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft und zu den Fristen für die Veröffentlichung der Finanz- und Halbjahresfinanzberichte.
- Bereitgestellt von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Referentenentwurf beinhaltet Reformvorschläge für Solo-Selbstständige hinsichtlich einer besseren Abgrenzung zu sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Geplant ist eine neue Variante der Definition der Selbstständigkeit, mit der zukünftig mehr Rechtssicherheit insbesondere für Solo-Selbstständige und deren Auftraggeber gegeben sein soll.
- Bereitgestellt von: Bayerischer Handwerkstag e.V. am 12.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Gesetzes zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht
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Adressatenkreis:
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25.06.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina, das Deutsche Krebsforschungszentrum, die Deutsche Krebshilfe und der Wissenschaftsrat sprechen sich gemeinsam für eine systemische Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung aus. Es bedarf einer kohärenten, ressortübergreifenden Strategie, die Gesundheit als gesamtgesellschaftliches Gut versteht. Gezielte Präventionsmaßnahmen sind Investitionen in gesellschaftliche Teilhabe, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, neue Wertschöpfungspotenziale und die langfristige Stabilität des Gesundheitssystems.
- Bereitgestellt von: Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina e.V. -- Nationale Akademie der Wissenschaften am 09.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderungen im Entwurf der KOM für eine RL zur Änderung von Anhang II der RL 2009/48/EG
Der HDE setzt sich für eine längere Übergangsfrist ein. Außerdem sollten die neuen Vorgaben nur für ab dem Geltungsbeginn erstmallig in Verkehr gebrachtes Sielzeug gelten. Schließlich weisen wir darauf hin, dass der Grenzwert für Bisphenol A so niedrig ist, dass in der Praxis Probleme beim Nachweis der Konfirmität zu erwarten sind.
- Bereitgestellt von: Handelsverband Deutschland - HDE - e. V. am 08.10.2026
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Adressatenkreis:
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08.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der sozialen Lage der Verfolgten des SED-Regimes. Entschädigungsregelung sowie die Anerkennung der Gesundheitsschäden durch politische Repressionen in DDR-Haftanstalten. Das Abschaffen sozialer Bedingungen zum Erhalt der sozialen Zuwendung sowie eine deutliche Erhöhung auf 745 Euro. Früheren Renteneintritt.
- Bereitgestellt von: IGOKD e.V. Dachverband / SED Opfervertretung ehemaliger politischer Häftlinge am 07.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für die Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR -
BT-Drs. 20/11750
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Jahresbericht 2024 - Die SED-Diktatur und ihre Folgen für die Opfer verstehen
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BT-Drs. 20/12789
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Organe [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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04.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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10.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Alterssicherungskommission: Stärkung der bAV
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des von der Alterssicherungskommission vorgeschlagenen Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: komm.passion GmbH am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ziel der BSD ist, dass im Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung die Pflicht der Arbeitgeber zur laufenden Führung des Verzeichnisses der Beschäftigten mit Schwerbehinderung und der gleichgestellten Beschäftigten (§ 163 Abs. 1 SGB IX) erhalten bleibt und ein Einsichts- und Auskunftsrecht von Schwerbehindertenvertretung und Wahlvorstand verankert wird. Zudem sollen der Bußgeldtatbestand des § 238 Abs. 1 Nr. 2 SGB IX bestehen bleiben, die elektronische Meldung der Vertrauenspersonen präzisiert, die Barrierefreiheit digitaler Verfahren in § 11 SGB III festgeschrieben, ein elektronischer Kommunikationsweg zwischen SBV und Bundesagentur für Arbeit geschaffen und der Schutz nach § 150 Abs. 2 Nr. 1a SGB III erhalten werden.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 06.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7870
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung
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BT-Drs. 21/7870
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundestag:
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes
Es bedarf einer grundlegenden Anpassung der arbeitszeitrechtlichen Rahmenbedingungen an die Realität des modernen Arbeitsmarktes. Da diese im Wesentlichen durch die europäische Arbeitszeitrichtlinie determiniert sind, bedarf es auch einer Initiative der Bundesregierung auf europäischer Ebene. Im Sinne von Sofortmaßnahmen müssen auch bereits im Rahmen der bestehenden europäischen Arbeitszeitrichtlinie jedenfalls die vorhandenen Flexibilisierungsmöglichkeiten für das deutsche Arbeitszeitrecht genutzt werden. Zudem sollte eine Flexibilisierung der Wochenhöchstarbeitszeit nicht unter einen Tarifvorbehalt gestellt werden: Für Wirtschaftskanzleien als freiberuflich organisierte Strukturen ist eine tarifvertragliche Öffnung kein praktikabler Regelungsweg.
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland (BWD) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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06.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) im Rahmen des Sozialpartnerdialogs, damit ein Versorgungsniveau von mindestens 70 Prozent erreicht wird. Ziel ist insbesondere, Sozialpartnermodelle auch auf betrieblicher Ebene zu ermöglichen, damit garantiefreie Produkte zugänglich werden. Außerdem sollen die Förderung für Geringverdienende ausgebaut, die Sozialabgaben im Rentenbezug gesenkt und Bürokratie durch eine abgestimmte Regulierung abgebaut werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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05.10.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Gegenstand der Interessenvertretung ist die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) bei der Umsetzung der Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Ziel ist insbesondere, die regulierten Pensionskassen als bestehende Struktur für den Ausbau der kapitalgedeckten Vorsorge zu nutzen und sie in den Sozialpartnerdialog einzubeziehen. Außerdem soll ein verbindliches Automatic-Enrolment-Modell mit Opt-out und gezielter Förderung kleiner und mittlerer Einkommen eingeführt werden. Für künftige Beiträge sollen kapitalmarktorientierte Lösungen mit kollektiver Absicherung möglich werden.
- Bereitgestellt von: Verband der Firmenpensionskassen e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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04.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel der DAV ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die DAV und das IVS e.V. sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Weitere Stärkung der betrieblichen Altersversorgung
Nach Verabschiedung des 2. Betriebsrentenstärkungsgesetzes begleitet das IVS weiterhin dessen Umsetzung aus aktuarieller Sicht und sieht weiteren Verbesserungsbedarf, um die Verbreitung der bAV zu erhöhen. Hierzu gehört insbesondere eine Erhöhung der Verbindlichkeit.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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17.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (6):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verbesserung der Altersabsicherung über alle drei Säulen
Ziel des IVS ist die Verbesserung der Altersversorgung für breite Bevölkerungsschichtendurch durch Stärkung der kapitalgedeckten betrieblichen (und privaten) Altersvorsorge und damit Verringerung des Zuschussbedarfs zur gesetzlichen Rentenversicherung. Das IVS und die DAV sehen in den Empfehlungen der Alterssicherungskommission einen deutlichen Schritt in Richtung einer zukunftsfesten Alterssicherung in Deutschland. Zugleich fordern die Vereinigungen Konkretisierungen beim Gesamtversorgungsziel, eine Stärkung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) sowie eine effektive und effiziente Gestaltung der geplanten Kapitalrente als ergänzende kapitalgedeckte Komponente innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Vereinigungen werden den weiteren politischen Prozess aktiv begleiten.
- Bereitgestellt von: Institut der Versicherungsmathematischen Sachverständigen für Altersversorgung e.V. am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
-
16.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Keine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag - Erhalt der telefonischen Krankschreibung
Ziel der BSD ist, dass auf die vom Koalitionsausschuss am 02.07.2026 beschlossene gesetzliche Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verzichtet, die Drei-Tage-Regel des § 5 EFZG beibehalten und die telefonische bzw. videogestützte Krankschreibung erhalten wird. Hilfsweise strebt die BSD eine gesetzliche, nicht abdingbare Ausnahme für Beschäftigte mit Schwerbehinderung, ihnen gleichgestellte sowie chronisch kranke Beschäftigte sowie die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei jeder betrieblichen Ausgestaltung an.
- Bereitgestellt von: Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) am 05.10.2026
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Adressatenkreis:
-
05.10.2026
-
Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vorschläge für Reformen in der Alterssicherung
Wir setzen uns für die Einführung kapitalgedeckter Elemente in der gesetzlichen Rentenversicherung ein. Vorzuziehen ist ein Modell, bei dem ein festgelegter Anteil des gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrags in den Aufbau individueller kapitalgedeckter Ansprüche fließt. In der betrieblichen Altersversorgung sprechen wir uns für die Weiterentwicklung der reinen Beitragszusage aus und fordern die Einführung eines Altersvorsorgedepots nach Vorbild der dritten Säule. Die private Altersvorsorge sollte weiterhin ein attraktives und freiwilliges System bleiben. Dafür braucht es eine dynamisierte Förderung, die an wirtschaftliche Entwicklungen angepasst wird, sowie einen gleichberechtigten Zugang für alle Steuerpflichtigen, um breite Vorsorgeanreize zu setzen und Versorgungslücken zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 02.10.2026
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Adressatenkreis:
-
18.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Reform der betrieblichen Altersvorsorge
Der Verband setzt sich für eine stärkere und möglichst flächendeckende Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) ein, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen. Dafür sollen Zugang und Verwaltung vereinfacht, Bürokratie und Arbeitgeberhaftung reduziert sowie Opt-out-Modelle erleichtert werden. Vorgeschlagen wird ein standardisiertes bAV-Basisprodukt als Direktversicherung mit 80-Prozent-Garantie, höheren Renditechancen und einfacher Portabilität. Zugleich sollen alle bestehenden Durchführungswege gestärkt und die bAV klar im Drei-Säulen-System der Altersvorsorge verankert bleiben.
- Bereitgestellt von: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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24.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hitzeschutz finanziell absichern und gerecht gestalten
Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Desweiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
-
03.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeits- und Sozialpolitik: Flexible, praxisnahe und bürokratiearme Regelungen umsetzen
Der DRV fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen sowie eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
13.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Plädoyer für Erhalt der "Minijobs"
Der Minijob ist nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für viele Unternehmen und Wirtschaftsstufen von großer Bedeutung. Er muss daher erhalten werden und darf nicht mit weiteren Kostensteigerungen belastet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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12.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: