- Registernummer: R000885
- Ersteintrag: 22.02.2022
- Letzte Änderung: 02.10.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 27.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein
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Kontaktdaten:
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Adresse:
en2xGeorgenstr. 2410117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493040366550
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E-Mail-Adressen:
- info@en2x.de
- lobbyregister@en2x.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/242.030.001 bis 2.040.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/249,16
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (20):
- Jürgen Abend
- Dr. Moritz Bellingen
- Christoph Bender
- Karolina Kumarasingham LL.M.
- Torsten Hartisch
- Simon Jastrzab
- Lutz Mertens
- Alexander Zafiriou
- Andreas Maier
- Dr. Lukas Wunderlich
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Peter Stein
Tätigkeit bis 10/21:
Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. Cora Wohlgemuth-Ueberwasser
- Volker Dziuba
- Dr. Johannes Kohlmann
- Björn Niggl
- Natalie Klasen
- Nadine Rublé
- Charlie Tobias
- Patrick Wendeler
- Prof. Dr.-Ing. Christian Küchen
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Gesamtzahl der Mitglieder:
36 Mitglieder am 25.06.2025, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (28):
- Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI)
- Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI)
- AG Energiebilanzen e. V.
- Arbeitsgruppe Emissionshandel zur Bekämpfung des Treibhauseffektes (AGE)
- DEN - Deutsches Energieberater-Netzwerk e. V.
- dena (Deutsche Energie Agentur) | Plattform Nachhaltiger Schwerlastverkehr
- dena (Deutsche Energie Agentur) | Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)
- Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)
- DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
- DVWG -Deutsche Verkehrs- Wissenschaftliche Gesellschaft e. V.
- Energiedialog 2050 e.V.
- Eurofuel - European Heating Oil Association
- Forum für Zukunftsenergien e.V.
- Gesellschaft zum Studium strukturpolitischer Fragen e.V.
- Industrie-Förderung Gesellschaft mbH (IFG)
- KlimaDiskurs.NRW e.V.
- Managerkreis Friedrich-Ebert-Stiftung
- Power to X Allianz
- vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V.
- BDH - Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie e. V
- Weltenergierat - Deutschland e.V.
- Wirtschaftsbeirat der Union e.V. Bayern
- Wirtschaftsforum der SPD e.V.
- Wirtschaftsrat der CDU e.V.
- Verband der Wirtschaft Thüringens e. V.
- Bundesverband Behälterschutz e. V.
- Deutsche Wissenschaftliche Gesellschaft für Erdöl, Erdgas und Kohle e.V.
- Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (32):
Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Fossile Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Gesetzgebung; Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe; Cybersicherheit; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Land- und Forstwirtschaft; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen"; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Umwelt"; Güterverkehr; Luft- und Raumfahrt; Personenverkehr; Schienenverkehr; Schifffahrt; Straßenverkehr; Verkehrsinfrastruktur; Verkehrspolitik; Sonstiges im Bereich "Verkehr"; Automobilwirtschaft; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Kleine und mittlere Unternehmen; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Sonstiges im Bereich "Wirtschaft"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie e. V. - en2x - arbeitet gemeinsam mit seinen Mitgliedern auf das Erreichen der Pariser Klimaziele hin. Die Mitgliedsunternehmen, u.a. aus der derzeitigen Mineralölwirtschaft sichern einen Großteil der heutigen Energieversorgung Deutschlands für Mobilität und Wärme und liefern erhebliche Mengen an chemischen Grundprodukten. Für eine treibhausgasneutrale Zukunft ist jetzt ein umfassender Transformationsprozess notwendig, den wir als Verband im Interesse unserer Mitglieder begleiten, vorantreiben und mitgestalten. In diesem Zusammenhang setzt sich en2x für (1) eine an den CO2-Emissionen orientierte Energiesteuer als notwendige Ergänzung der bestehenden CO2-Bepreisung im BEHG, (2) Entwicklung von Finanzierungsinstrumente für Ausgleich von Risiken für erste Projekte für die Produktion von CO2-neutralen Molekülen im industriellen Maßstab, (3) klare Entscheidungen zugunsten eines Infrastrukturausbaus für die Produktion, die Verteilung und die Speicherung von Wasserstoff sowie von CO2 im Inland und für den Import dieser Rohstoffe, (4) unbegrenzten Anwendungsbereich für CO2-neutrale Moleküle, um einen zügigem Markthochlauf zu ermöglichen, (5) Aufbau von fairen Energiepartnerschaften mit diversen Ländern, die Wasserstoff und Derivate wie Methanol oder synthetisches Rohöl günstig herstellen können und wollen, (6) Entwicklung einer Kohlenstoffstrategie, die den Bezug, den Transport, die Verarbeitung und die Speicherung von CO2 umfasst und zugleich die wichtige Rolle von Biofuels und Kunststoffrecycling anerkennt, da Kohlenwasserstoffe für eine Vielzahl von Produktionsprozessen auch in einem treibhausgasneutralen Deutschland benötigt werden. Zum Zwecke der Interessenvertretung beteiligt sich en2x an Anhörungs-- und Konsultationsverfahren und erarbeitet Stellungnahmen und Positionspapiere zu relevanten Regulierungsvorhaben. Weiterhin werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages geführt. Ergänzend führt en2x auch parlamentarische Abende und Diskussionsveranstaltungen durch, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden.
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Revision 37. BImSchV
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Beschreibung:
Die Implementierung der RED II in nationales Recht im Rahmen der THG-Minderungsquote ist bisher unvollständig. Die 37. BImSchV muss dringend angepasst werden, um unter anderem folgende Aspekte zu regeln: (1) Produktanforderungen für grünen Wasserstoff und RFNBOs (2) Anrechnung und Bilanzierung von grünem Wasserstoff, insb. beim Einsatz in Raffinerien (3) Co-Processing von biogenen Rohstoffen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9844 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Neufassung der siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote - 37. BImSchV) Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.05.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Versendet am 22.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.03.2024 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Revision Ambient Air Quality Directive (AAQD) / Luftqualitätsrichtlinie
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Beschreibung:
Am 20.02.2024 haben sich Parlament und Rat in den Trilogverhandlungen zur Revision der Luftqualitätsrichtlinie (Ambient Air Quality Directive - AAQD) auf neue Luftqualitätsgrenzwerte ab 2030 geeinigt. So sollen beispielsweise die Jahresgrenzwerte für die PM2,5 und NO2 von 25 µg/m³ auf 10 µg/m³ bzw. von 40 µg/m³ auf 20 µg/m³ gesenkt werden. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die nationale Umsetzung zu verschärften Anforderungen an die Emissionen von Industrieanlagen führen wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Nationale Umsetzung Industrial Emissions Directive (Industrieemissions-Richtlinie, IED)
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Beschreibung:
Die nationale Umsetzung der Industriemissions-Richtlinie (IED) wird einen großen Einfluss auf den Betrieb von Industrieanlagen in Deutschland haben. Raffinerien sind als IED-Anlagen direkt betroffen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2503170056 (PDF - 13 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 17.01.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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SG2510020002 (PDF - 14 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Abgabe von Flugkraftstoffen an Privatpiloten
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Beschreibung:
Nach der 18. Anpassung der CLP-Verordnung werden Stoffgemische mit einem Anteil von mehr als 0,1 % Cumol als krebserzeugend eingestuft. Die REACH-Verordnung sieht Ausnahmen vom Verbot der Abgabe solcher Gemische (Kraftstoffe) an die Öffentlichkeit für den Straßenverkehr vor. Bei Abgabe von entsprechenden Flugkraftstoffen an Privatpiloten ist unklar, ob die Ausnahme auf den Bereich ausgedehnt werden kann. Eine Konkretisierung in der EU-Richtlinie 98/70 und/oder in der ChemVerbVO werden benötigt. Bis zur Konkretisierung hat en2x eine Stellungnahme zu möglichen unterstützenden Maßnahmen abgegeben.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Praxisnahe Regelung des KRITIS-Dachgesetzes
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Beschreibung:
Im Rahmen der geplanten Novelle werden sektorübergreifende Maßnahmen und Mindeststandards für physische Resilienzmaßnahmen gegenüber Naturgefahren sowie vom Menschen verursachte Eingriffe angelegt. Betreiber kritischer Anlagen werden verpflichtet, geeignete und verhältnismäßige technische, sicherheitsbezogene und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Resilienz zu treffen. Dabei soll der Stand der Technik eingehalten werden. Die Maßnahmen sind auf Grundlage einer vorherigen Risikoanalyse und -bewertung zu treffen. Einen Branchenstandard für den Fuels-Bereich könnte dazu beitragen, dass die aktuellen Prozesse aus dem Störfallrecht genutzt werden. Dies kann zu einer Beschleunigung der Umsetzung im Sektor Mineralölversorgung beitragen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 550/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13961 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Gesetz zur Umsetzung der CER-Richtlinie und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Vorgang) -
Interessenbereiche:
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.09.2025 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz
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Beschreibung:
Mit der Umsetzung der EU-NIS-2-Richtlinie wird entsprechend der unionsrechtlichen Vorgaben der mit dem Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) geschaffene Ordnungsrahmen durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz für den Bereich bestimmter Unternehmen erweitert. Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Einführung verbindlicher Maßnahmen für Verwaltung und Wirtschaft, mit denen in der gesamten Europäischen Union ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau sichergestellt werden soll. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen sollen vor Schäden durch Cyberangriffe geschützt und das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes verbessert werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 380/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13184 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung (NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz) Zuständiges Ministerium: BMI (20. WP) [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMI) (20. WP): Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Revision des Energieeffizienzgesetzes
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Beschreibung:
Das aktuelle Energieeffizienzgesetz führt neue Pflichten zum Energiesparen ein. Im März 2024 beschloss das Kabinett eine Revision des Gesetzes. Dabei soll die Frist zur erstmaligen Übermittlung der Berichtspflichten bis zum 1.1.2025 ausgesetzt und die Bundesstelle für Energieeffizienz zum Erlass einer Bagatellgrenze beim Melden von Abwärme ermächtigt werden. Außerdem wird die Frist zur Durchführung von Energieeffizienz-Aktionsplänen verkürzt werden. Die Novelle wurde aufgrund des Regierungsbruchs im Herbst 24 nicht mehr verabschiedet. Der neue Koalitionsvertrag sieht jedoch eine Rückführung des Gesetzes auf EU-Ebene vor. Es wird daher mit einer neuen Revision in dieser Legislatur gerechnet.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11852 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Effizienzmaßnahmen, zur Änderung des Energieeffizienzgesetzes und zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
-
Änderung des § 113a des Energiewirtschaftsgesetzes
-
Beschreibung:
ur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren bei geänderter Betriebsführung im Bereich der Trassenführung bestehender Mineralölfernleitungen ist eine regulatorische Gleichstellung von Mineralölfernleitungen mit Erdgasleitungen im EnWG erforderlich. Dazu sollte ein Zugang der nach RohrfernleitungsV geregelten Mineralölfernleitungen zum Regulierungsrahmen des EnWG durch eine Aufnahme von “Mineralölfernleitungen” in den Abs. 1 des § 113a EnWG ermöglicht werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) / EU-ETS1
-
Beschreibung:
Das TEHG setzt den EU-ETS 1 in nationales Recht um. Raffinerien sind im Geltungsbereich des EU-ETS 1. Ab 2040 soll es keine zu versteigernden Zertifikate mehr geben. In Raffinerien treten Emissionen unvermeidbar auf, d.h. ohne verfügbare Zertifikate für Emissionen ist ein Weiterbetrieb der Anlagen ab 2040 nicht möglich. Um den Raffineriebetrieb auch nach 2040 aufrecht zu erhalten, müssen Anschlusslösungen gefunden werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
-
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) / Nationales Emissionshandelssystem (BEHG) / EU-ETS 2
-
Beschreibung:
Das Europäische Parlament und der Rat haben zwei Richtlinien (EU) 2023/958 und (EU) 2023/959 zur Änderung der EU-Emissionshandelsrichtlinie erlassen, die jeweils am 5. Juni 2023 in Kraft getreten sind. Neben Änderungen des Emissionshandelssystems im Bereich ortsfester Anlagen und Luftverkehr („ETS-1“), sehen die Änderungen die erstmalige Einbeziehung des Bereichs Seeverkehr in den Emissionshandel sowie die Einführung eines neuen europäischen Brennstoffemissionshandels („ETS-2“) für die bislang nicht vom ETS-1 erfassten Brennstoffeinsätze in den Sektoren Wärme und Verkehr vor. Mit dieser TEHG-Novelle werden die Vorgaben der beiden o.g. Änderungs-Richtlinien zur Änderung der europäischen Emissionshandels-Richtlinie 2003/87/EG in nationales Recht umgesetzt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024) Zuständiges Ministerium: BMWK (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
- BEHG [alle RV hierzu];
- TEHG 2011 [alle RV hierzu]
-
Interessenbereiche:
- Fossile Energien [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (4):
-
SG2407190016 (PDF - 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.01.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
-
Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes
-
Beschreibung:
Mit der Änderung des Onlinezugangsgesetzes soll der Rahmen für die weitere Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gesetzt werden. Es gibt eine Verordnungsermächtigung für Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen z.B. BImSchG und WHG sowie EnWG dienen. Standards und Schnittstellen für IT-Komponenten werden an zentraler Stelle durch das BMI dokumentiert und veröffentlicht. Der bisherige Ansatz, Softwarelösungen im Frontend nach dem EfA-Prinzip ("Einer für alle") föderativ zu entwickeln und bereitzustellen, wird nicht durch Industrie und Wirtschaft geteilt.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10417 (Vorgang) [alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 20/8093 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften zur Digitalisierung der Verwaltung (OZG-Änderungsgesetz - OZGÄndG) -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Kleine und mittlere Unternehmen [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Verbraucherschutz [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Nationale Umsetzung der RED II - Novelle
-
Beschreibung:
Durch die Revision der europäischen erneuerbaren Energierichtlinie wird dort erstmal eine Quote für erneuerbare Energien und RFNBOs im Industriesektor eingeführt. Der Anteil der Raffinerieproduktion der nicht im Transport- oder Wärmesektor landet, fällt unter diese Industriequote. Es gilt die mitgliedsstaatlichen Ziele der RED bzgl. der Industriequote möglichst praxisnah für diesen Anteil der Raffinerieproduktion umzusetzen und übermäßigen Bürokratieaufwand zu vermeiden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
-
Beschreibung:
Anpassungen von Vorschriften im Bereich der Endkundenmärkte an geänderte unionsrechtliche Rahmenbedingungen. Beschleunigung der Netzanschlussverfahren durch Erhöhung von Transparenz und Verbindlichkeit (z.B. Regelungen zu Rückmeldefristen, zu unverbindlicher Netzanschlussauskunft und zu Kapazitätsreservierungsmechanismus). Regelungen zur Sicherstellung eines sicheren und zuverlässigen Betriebs des Übertragungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Bereich der Endkundenmärkte, des Netzausbaus und der Netzregulierung Datum des Referentenentwurfs: 28.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Steuerliche Behandlung von lediglich mit E-Fuels betriebenen Fahrzeugen ("E-Fuels-only-Gesetz")
-
Beschreibung:
Die bisher für die private Nutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge geltenden Regelungen der Einkommensteuer sollen auch für klimaneutrale Kraftfahrzeuge im Sinne des Gesetztes gelten. Der Gesetzesentwurf definiert "klimaneutrale Kraftfahrzeuge" als Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, die lediglich mit flüssigen oder gasförmigen erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs, die unter ausschließlichem Einsatz erneuerbarer Energien hergestellt worden sind, betrieben werden können. Diese sollen befristet von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden und bei der Dienstwagenbesteuerung sowie der Gewerbesteuer genauso behandelt werden wie batterieelektrisch betriebene Fahrzeuge.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur steuerlichen Behandlung von lediglich mit E-Fuels betreibbaren Kraftfahrzeugen (E-Fuels-only-Gesetz) (20. WP) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 08.10.2024 Federführendes Ministerium: BMF [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.10.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025
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Beschreibung:
Überbordende Bürokratie ist ein wesentliches Hemmnis für die deutsche Wirtschaft. Die Bundesregierung möchte in einem Jahresbürokratieentlastungsgesetz 2025 unnötige Bürokratie abbauen. en2x sammelt hierzu Vorschläge und kommuniziert diese an die Bundesregierung.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu];
- Cybersicherheit [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Immissionsschutz [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.10.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Hochwasserschutzgesetz III (Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen (...)
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Beschreibung:
Das BMUV hat mit dem 3. Hochwasserschutzgesetz neue Vorgaben zum Thema Hochwasserschutz entworfen. Industrieseitig ist die Betroffenheit eher gering. Jedoch können verschärfte Vorgaben zur Instandsetzung dazu führen, dass im Hochwasserfall beschädigte Ölheizungen nicht mehr an Ort und Stelle neu errichtet werden können.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1084 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung Zuständiges Ministerium: BMWSB [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMUV) (20. WP): Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes (20. WP) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.11.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Richtlinie zur Förderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge (Förderrichtlinie Klimaschutzverträge)
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Beschreibung:
Durch gezielte Förderung im Rahmen von Klimaschutzverträgen soll die Wirtschaftlichkeitslücke für die Umstellung auf transformative Produktionsverfahren geschlossen werden. Eine Förderung für Raffinerien ist nur eingeschränkt möglich. Zudem ist die Förderung auf "Scope 1" Emissionen beschränkt, was einen großen Teil der möglichen Emissionseinsparung durch klimaschonende Raffinerieprodukte außer Acht lässt.
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vorschläge für ein Sofortprogramm der neuen Bundesregierung
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Beschreibung:
en2x appelliert an die neue BReg folgende Punkte anzupacken: 1. Wettbewerbsfähigkeit des Raffineriestandorts Deutschland gewährleisten 2. Verantwortung der Zuständigkeiten neu ordnen 3. Rechtsrahmen zur Errichtung einer Transport- und Speicherinfrastruktur für Kohlendioxid zügig schaffen 4. Differenzierung der Energiesteuer bei Kraft- und Brennstoffen nach CO2-Intensität 5. Rasche Umsetzung von RED III 6. Rechtssicherheit beim Einsatz flüssiger erneuerbarer Brennstoffe schaffen 7. Abschaffung der nationalen Quote für E-Kerosin im Luftverkehr 8. Alle Klimaschutzoptionen im Straßenverkehr nutzen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Luft- und Raumfahrt [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Personenverkehr [alle RV hierzu];
- Schienenverkehr [alle RV hierzu];
- Schifffahrt [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu];
- Verkehrsinfrastruktur [alle RV hierzu];
- Verkehrspolitik [alle RV hierzu];
- Wettbewerbsrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.02.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Versendet am 26.02.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Veröffentlichung von Daten Infrastrukturtransporte gemäß EU-Regulation "TSI Telematics"
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Beschreibung:
Der Entwurf „Draft Commission implementation regulation on a technical specification relating to the telematics subsystem of the rail system in the European Union for interoperability of data sharing in rail transport (TSI Telematics)“ sieht unter anderem vor, Infrastrukturbetreiber zur Veröffentlichung von Zugdaten (Versandbahnhof, Empfangsbahnhof, Zugabfahrtszeit, Gefahrgutdaten) zu verpflichten. Dies birgt Missbrauchspotential und sollte verhindert werden. Außerdem sollte die Verordnung so gestaltet werden, dass keine Widersprüche zu (nationalen) Regelungen (bspw. KRITIS DachG oder NIS II) entstehen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Schienenverkehr [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU CBAM
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Beschreibung:
Als zukünftiges Carbon Leakage Instrument der EU soll der CBAM die freie Zuteilung des EU-ETS ablösen. Die Unternehmen der Mineralölverarbeitung stehen im internationalen Wettbewerb, sind also auf einen wirksamen Carbon Leakage Schutz angewiesen. Dieser ist durch den CBAM noch nicht gegeben, da keine Export-Lösung bekannt ist. Die Übersetzung des anlagenspezifischen EU-ETS auf den produktspezifischen CBAM muss praxisnah und möglichst bürokratiearm erfolgen um die Belastung der Betreiber möglichst gering zu halten. Eine Erweiterung des Scope von CBAM auf Raffinerieunternehmen ist erforderlich.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Vorschlag zur Neufassung der EU-Energiesteuerrichtlinie
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Beschreibung:
Im Juli 2021 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Energiesteuerrichtlinie vorgelegt. Er sieht u. a. vor, die zukünftige Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom auf Basis des Energiegehalts (bisher Volumen), gemäß einer an Umweltaspekten orientierten Rangfolge sowie an der Relation der EU-Mindeststeuersätze untereinander vorzunehmen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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2. Gesetz zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Umsetzung RED 3, Anpassung an RefuelEU Aviation)
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Beschreibung:
Mit der Treibhausgasminderungs-Quote (THG-Quote) nach den §§ 37a ff. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) werden Kraftstoffanbieter verpflichtet, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe zu senken. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die THG-Quote zur Umsetzung der RED III-Vorgaben und zur Anpassung an die RefuelEU Aviation fortgeschrieben. Die Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien wurden vom Straßenverkehr auf Kraftstoffe in allen Verkehrsbereichen ausgeweitet. Zudem wurden bestehende Quoten für den Einsatz von fortschrittlichen Biokraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen angehoben sowie zusätzliche Verpflichtungen für den Einsatz von erneuerbaren Kraftstoffen nicht biogenen Ursprungs geschaffen, zu denen grüner Wasserstoff oder synthetische flüssige Kraftstoffe gehören.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines zweiten Gesetzes zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 19.06.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (5):
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SG2507280027 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Versendet am 25.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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SG2509300285 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 18.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Revision des Kohlendioxid Speicherungsgesetes
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Beschreibung:
Durch die Revision des Kohlendioxidspeicherungsgesetzes soll die kommerzielle CO2-Speicherung und der kommerzielle CO2-Transport, auch zu Nutzungszwecken ermöglicht werden. Für die Mineralölindustrie ist es entscheidend, dass Sie Zugang zu CO2-Speicher- und Transportinfrastruktur erhalten. Der Rechtsrahmen sollte möglichst zügig umgesetzt werden und die gesamten CO2-Wertschöpfungskette umfassen. Eine Speicherung von CO2 sollte auch ohne Opt-In der Bundesländer auf dem Festland möglich sein. Ehemalige Ölfernleitungen sollten auch zum CO2-Transport umgewidmet werden können und entsprechende Erleichterungen bei den Genehmigungsverfahren erfahren.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes Datum des Referentenentwurfs: 28.05.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 04.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Revision der 1. BImschVO
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Beschreibung:
In der 1. BImSchV (Verordnung über mittlere und kleinere Feuerungsanlagen) wird beschrieben, welche Brennstoffe in den benannten Feuerungsanlagen verwendet werden dürfen. Für Heizöl wird dazu die DIN 51603-1 aus dem Jahr 2008 herangezogen. Die Norm wurde mehrfach überarbeitet und an den Stand der Technik angepasst. Die letzte Überarbeitung hat im Jahr 2024 stattgefunden. Bei der Überarbeitung der 1. BImSchV soll auf diese aktuelle Fassung der Norm verwiesen werden. Mit dieser aktuellen Fassung ist es möglich auch größere Mengen an erneuerbaren paraffinischen Komponenten (z. B. HVO) dem fossilen Heizöl beizumischen um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes zu erfüllen und einen Beitrag zur Reduzierung der CO2 Emissionen zu leisten.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Praxisnahe Umsetzung der EU-Methan-Verordnung
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Beschreibung:
Seit August 2024 gilt die EU-Verordnung über Methanemissionen in fossilen Sektoren, die auch Importeure von Rohöl zu entsprechenden Angaben zu den Methanemissionen von der Quellen an bis zur Entladung des Schiffs verpflichtet. Die Daten müssen zukünftig verifiziert sein und ab 2030 gilt eine von der EU in einem delegierten Rechtsakt noch festzulegende Höchstgrenze für die spezifischen Methanemissionen. Die in der Verordnung angewandten unbestimmten Rechtsbegriffe sorgen für große Schwierigkeiten bei der Implementierung. Eine entsprechend praxistaugliche Änderung der Verordnung wäre auf der EU-Ebene wünschenswert. Der Verband setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung entsprechende Vereinfachungen auf der EU-Ebene fordert.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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EU Flottenregulierung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
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Beschreibung:
en2x setzt sich für sofortige Einführung einer neuen Fahrzeugkategorie für Fahrzeuge, die ausschließlich mit Carbon-Neutral-Fuels (CNFs) betrieben werden. Diese Fahrzeuge sollen E-Fahrzeugen gleichgestellt und mit 0 g CO2/km auf die Flottengrenzwerte angerechnet werden. Erneuerbare Kraftstoffe sollen dabei zusätzlich zur THG-Quote in Verkehr gebracht und über ein massenbilanzielles Verfahren nachgewiesen werden. Zudem wird ein Carbon Correction Factor (CCF) gefordert, um den Beitrag erneuerbarer Kraftstoffe an den THG-Minderungen bei der Berechnung der Flottengrenzwerte zu berücksichtigen.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Automobilwirtschaft [alle RV hierzu];
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Zweite Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung
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Beschreibung:
Zentrale Regelungsgegenstände des vorgelegten Verordnungsentwurfs sind ausgestaltende Regelungen zur nationalen CO2-Bepreisung ab dem Jahr 2026. In der derzeit geltenden BEHV ist bislang nur der Verkauf von BEHG-Zertifikaten in der sog. „Festpreisphase“ für die Jahre 2021 bis 2025 geregelt. Mit der Änderungsverordnung werden nunmehr Regelungen ergänzt (1) zur Versteigerung von Emissionszertifikaten im sog. „BEHG-Preiskorridor 2026“ und (2) zum Verkauf von Emissionszertifikaten zu einem marktbasierten Preis ab dem Jahr 2027. Die geplanten Änderungen sind für die en2x-Mitglieder von großer Relevanz. Der Verband hat dazu eine Stellungnahme abgegeben.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Brennstoffemissionshandelsverordnung Datum des Referentenentwurfs: 23.06.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Verkehr" [alle RV hierzu];
- Straßenverkehr [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Schiffskraftstoffe im Energiesteuerrecht
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Beschreibung:
en2x setzt sich - gemeinsam mit anderen Verbänden - für eine direkte Energiesteuerbefreiung aller Kraftstoffe für die gewerbliche Schifffahrt (§ 27 EnergieStG), Erleichterungen bei der Kennzeichnungspflicht für Schiffseine Zulassung von Bunkerbooten als Steuerlager im Sinne des Energiesteuerrechts.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
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Beschreibung:
Mit Auslaufen des Strompreispakets wird die Steuerentlastung nach § 9b des StromsteuerG für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft ab Januar 2026 nicht mehr bis auf den EU-Mindeststeuersatz erfolgen. In der Folge werden sich die Strompreise für die Unternehmen erhöhen und damit die Rahmenbedingungen für Investitionen verschlechtern. Um dies zu vermeiden, ist die Steuerentlastung bis auf den EU-Mindeststeuersatz fortzuführen. Insbesondere im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom bildet das Stromsteuerrecht aktuelle Entwicklungen nicht mehr ab. Auch der Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neue dezentrale Versorgungskonzepte machen Anpassungen im Strom- und Energiesteuerrecht erforderlich.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes Datum des Referentenentwurfs: 23.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderungen der Biomassestrom-NachhaltigkeitsVO und der Biokraft-NachhaltigkeitsVO
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Beschreibung:
Mit der Änderung der Nachhaltigkeitsverordnungen soll in erster Linie die Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 (RED III) im Bereich der Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und von Biokraftstoffen umgesetzt werden. Darüber hinaus soll mit dem Entwurf die Betrugsprävention beim Handel mit THG-Quoten im Rahmen der national rechtlich möglichen Instrumenten verbessert werden. Der in diesem Zusammenhang von dem Verordnungsgeber vorgeschlagene Wegfall des Vertrauensschutzes in der gesamten Lieferkette begründet für verpflichtete und redliche Unternehmen gravierende ordnungsrechtliche Folgen, die weder beeinflusst noch kontrolliert werden können.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biomasse zur Stromerzeugung und der Verordnung über Anforderungen an eine nachhaltige Herstellung von Biokraftstoffen Datum des Referentenentwurfs: 15.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Änderung des Gebäudeenergiegesetz
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Beschreibung:
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll den Einsatz von erneuerbaren Energien im Wärmemarkt sicherstellen. Laut Koalitionsvertrag soll das derzeit gültige GEG abgeschafft, bzw. deutlich überarbeitet werden. Das neue Gesetz soll technologieoffen, transparent und leicht verständlich sein. Die gesteckten Emissionsziele sollen mit Hilfe verschiedener erneuerbarer Energieträger erreicht werden. Beim Einsatz von flüssigen Energieträgern sollte neben einer physischen auch eine bilanzielle Erfüllungsoption grundsätzlich berücksichtigt werden. Vorschläge zu einer Novellierung werden von en2x erarbeitet.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Erneuerbare Energien [alle RV hierzu];
- Fossile Energien [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Entlastung von Stromverbrauchern bei Übertragungsnetzentgelten
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Beschreibung:
en2x begrüßt ausdrücklich das Ziel des Referentenentwurfs, die Übertragungsnetzentgelte durch einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro abzusenken. Für die Mineralölbranche sind Höhe und Verlässlichkeit der Stromsystemkosten, einschließlich der Übertragungsnetzentgelte, von zentraler Bedeutung für die globale Wettbewerbsfähigkeit. Aus unserer Sicht ist es daher entscheidend, dass die Entlastung nicht kurzfristig wirkt, sondern über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. en2x regt an, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konkret aufzeigt, in welchem Umfang der Zuschuss in Höhe von 6,5 Mrd. Euro das Übertragungsnetzentgelt tatsächlich senken wird.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Entwurf eines Gesetzes für einen Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten für das Jahr 2026 Datum des Referentenentwurfs: 21.08.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.08.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gesetz zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesigns, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen
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Beschreibung:
Die geplante Änderung von EnVKG soll bestehende EU-Vorgaben würde zusätzlichen bürokratischen Aufwand für Tankstellenbetreiber verursachen. Um dies zu vermeiden, setzt sich en2x für eine Anhebung des Schwellenwertes für die Anbringung des Energiekostenvergleichs bei Tankstellen auf 18 Zapfstellen ein. en2x unterstützt das mit der Änderung des MinÖlDatG angestrebte Ziel, die Qualität der Mineralöldaten weiterzuentwickeln. Die darüber hinaus mit der Gesetzesänderung bezweckte Erweiterung der Datenweitergabe der durch das BAFA erhobenen Einzelmeldungen der meldepflichtigen Unternehmen an andere Behörden und beauftragte Dienstleister halten wir dagegen für kritisch und schlagen in diesem Zusammenhang Änderungen zum Schutz der Geschäftsgeheimnisse betroffener Unternehmen vor.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von Ökodesign, Energieverbrauchskennzeichnung und weiterer Regelungen Datum des Referentenentwurfs: 24.07.2025 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Wirtschaft" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 26.09.2025 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Ermöglichung der Einbringung von CO2 in die ausschließlichen Wirtschaftszone durch Anpassung des Hoher-See-Einbringungsgesetzes
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Beschreibung:
Das Hohe-See-Einbringungsgesetz dient dem Schutz der Meeresumwelt, indem es das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen in die Hohe See grundsätzlich verbietet. en2x begrüßt die Anpassung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes und die damit einhergehende Ermöglichung der Einbringung von CO2 in die ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee (unter Verweis auf das Kohlendioxid-Speicherung- und Transportgesetz) und den Export von CO2 zur dortigen Verpressung (unter Verweis auf das London-Protokoll). Beides sind notwendige Schritte für den Aufbau einer CO2-Wirtschaft.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.08.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.09.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Ratifizierung der Änderung des Londonprotokolls
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Beschreibung:
Die Änderung des London-Protokolls macht es möglich CO2 über den Seeweg zu exportieren und in geeigneten Formationen im Meeresuntergrund zu verbringen. Der Gesetzentwurf des BMUKN ratifiziert diese Änderungen des London-Protokolls. en2x unterstützt eine zügige Umsetzung der Ratifizierung.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zu den Entschließungen LP.3(4) vom 30. Oktober 2009 und LP.5(14) vom 11. Oktober 2019 über die Änderung des Artikels 6 des Protokolls vom 7. November 1996 zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen von 1972 (Londoner Protokoll) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.08.2025 Federführendes Ministerium: BMUKN [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Industriepolitik [alle RV hierzu];
- Klimaschutz [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Umwelt" [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Neueinstufung einer Kundenanlage im Sinne des § 3 Nr. 24a EnWG
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Beschreibung:
Nach dem bisher geltenden Energierecht ist eine Kundenanlage einem Energieversorgungsnetz nachgelagert und weitgehend von regulatorischen Pflichten ausgenommen. Der BGH hat entschieden, dass Leitungsanlagen, die der Weiterleitung von Elektrizität an – dafür bezahlende – Letztverbraucher dienen, nicht als Kundenanlagen im Sinne des EnWG einzustufen sind. Die daraus folgende Neuauslegung hat massive negative Auswirkungen auf die bisher regulierungsfreie und damit kostengünstigere Stromversorgung in Immobilien, Gewerbe und Industrie. Um erheblichen Schaden von Unternehmen und Energiewende abzuwenden, ist eine gesetzliche Lösung auf EU- und Bundesebene notwendig, die mit Augenmaß den europäischen Regulierungszusammenhang berücksichtigt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Allgemeine Energiepolitik [alle RV hierzu];
- Energienetze [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Energie" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.08.2025 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
8.150.001 bis 8.160.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
- Shell Deutschland GmbH
- BP Europa SE
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24