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Deutscher Anwaltverein e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000952
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 03.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
-
Adresse:
Littenstr. 1110179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930726152140
-
E-Mail-Adressen:
- ruge@anwaltverein.de
- aden@anwaltverein.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.620.001 bis 1.630.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2326,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (17):
- Swen Walentowski
- Manfred Aranowski
- Bettina Bachmann
- Tanja Brexl
- Max Gröning
- Christine Martin
- Nicole Narewski
- Eva Schriever
- Dorothee Wildt
- Tim Sander
- Dr. h.c. Edith Kindermann
- Dr. Sylvia Ruge
- Julia Heise
- Sonka Mehner
- Stefan von Raumer
- Dr. Ulrich Karpenstein
- Dr. Fabian Widder
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Gesamtzahl der Mitglieder:
258 Mitglieder am 10.06.2024, davon:
- 5 natürliche Personen
- 253 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- BFB, Bundesverband der freien Berufe
- CCBE, Council of Bars and Law Societies of Europe
- IBA, International Bar Association
- AIJA, Association internationale des jeunes avocats
- ELF, European Lawyer Foundation
- IILACE, International Institute of Law Association Chief Executives
- DJT, Deutscher Juristentag e.V.
- UIA, Union International des Avocats
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des DAV ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats, insbesondere durch - Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene; - Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, der Verschwiegenheit und der Gewährleistung des Rechts auf Interessenvertretung; - Sicherung und Förderung der Qualität anwaltlicher Leistungen; - Aus- und Fortbildung; - Pflege des Gemeinsinnes; - Pflege des wissenschaftlichen Geistes und des Geschichtsbewusstseins der Rechtsanwaltschaft. Der DAV ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er will durch die Stärkung des Anwaltsberufs einen Beitrag zur Festigung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung leisten und insbesondere zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten beitragen sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Recht fördern. Der DAV veröffentlicht zu Gesetzesentwürfen Stellungnahmen und verfasst auch Initiativstellungnahmen. Er nimmt mit seinen Experten an Anhörungen der Ausschüsse des Bundestages teil. Der DAV führt auch regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgern.
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Eckpkte Reform der Tötungsdelikte (Initiativstellungnahme)
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Beschreibung:
Das Eckpunktepapier des BMJ von November 2023 sieht eine sprachliche Anpassung der Strafvorschriften über die Tötungsdelikte vor, da diese im Wesentlichen aus dem Jahr 1941 stammen und auf der Lehre vom „Tätertyp“ beruhen. Der DAV ist der Ansicht, dass eine reine sprachliche Bereinigung das grundlegende Problem, also die strikte Verknüpfung moralisierender Mordmerkmale mit einer absoluten (Freiheits-)Strafe, nicht löst und spricht sich für eine umfassende Reform der Tötungsdelikte aus. Der DAV schlägt ein Regelungsmodell vor, das für die Differenzierung von Mord und Totschlag auf die rechtlich begründete Verantwortungszurechnung für die Tat und den Tatkontext setzt. Demnach soll die Differenzierung von Mord und Totschlag einer Differenzierung von Verantwortungssphären folgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405290017 (PDF, 31 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Organe
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Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
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Fraktionen/Gruppen
-
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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-
-
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Beschreibung:
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Eckpkte für eine Reform des Abstammungsrechts
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Reform des Abstammungsrechts. Er hat jedoch Bedenken hinsichtlich der geplanten Elternschaftsvereinbarungen, der vorgesehenen Anerkennungsmöglichkeit nach Einleitung eines Vaterschaftsanerkennungsfahrens sowie der Beseitigungsmöglichkeit der Elternschaft vor dem Standesamt. Der DAV ist der Auffassung, dass die im Zuge der Reform vorgesehene Etablierung der Ehefrau der Geburtsmutter als 2. Elternstelle unabhängig von einer Ehe auch durch die Anerkennung ermöglicht werden sowie rückwirkend ab 2017 seit der Einführung der „Ehe für alle“ erfolgen können sollte. Darüber hinaus sollten die zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden rechtlichen Geschlechtsidentitäten nach dem SBGG maßgeblich für die Elternschaft und ihre Eintragung sein.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406040008 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Eckpkte für eine Reform des Kindschaftsrechts
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen, sieht allerdings materiell- wie verfahrensrechtlich einen weit umfassenderen Handlungsbedarf als die Reform aufzeigt. Er lehnt die geplanten sorgerechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ohne gerichtliche Überprüfung nach jugendamtlicher Beratung sowie die geplante Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen zum Umgang außerhalb gerichtlicher Verfahren ab. Im Hinblick auf die geplante gesetzliche Klarstellung der Möglichkeit einer familiengerichtlichen Anordnung der Betreuung im Wechselmodell hält er darüber hinaus eine besondere Klarstellungen zum Verfahrens- und Vertretungsrecht sowie zum Verhältnis von sorge- und umgangsrechtlichen Kompetenzen für geboten.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406040009 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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RefE Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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Beschreibung:
Der DAV hält die vorgesehenen Regelungen des Gesetzes, insbesondere die Beschränkung des Schutzes der Betroffenen, die im Alter von unter 16 Jahren – sei es im In- oder Ausland – eine Ehe eingegangen sind, auf unterhaltsrechtliche Regelungen, für nicht ausreichend. Er hält stattdessen weitere ergänzende familienrechtliche Regelungen, insbesondere zum Abstammungs- und Sorgerecht, zur Ehewohnung sowie zum Verfahren zur Erklärung über die Fortsetzung der Ehe und zum Erbrecht für geboten. Der durch die Nichtigkeit eintretende Statuswechsel beeinträchtigt darüber hinaus den Personenstatus von aus solchen Verbindungen hervorgegangenen Kindern. Dies ist mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten und Nachteilen verbunden und erfordert komplexere Regelungen zum Schutz der Betroffenen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406050063 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
-
-
-
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Beschreibung:
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RefE Viertes Bürokratieentlastungsgesetz:Zulassung der elektronischen Form im Nachweisgesetz
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Beschreibung:
Der DAV spricht sich dafür aus, den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form zuzulassen. Der Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) der Bundesregierung vom 7. Februar 2024 sieht in § 11 Abs. 2 BBiG-E vor, dass der Berufsausbildungsvertrag künftig in Textform ausgefertigt werden kann. Eine ebensolche Regelung wird für das Nachweisgesetz angeregt.
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Referentenentwurf:
Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.01.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405290012 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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-
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-
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Beschreibung:
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RefE Änderung Höfeordnung
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 21.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405150020 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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RefE für ein Gesetz zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
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Beschreibung:
Titel des Referentenentwurfs: Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405160001 (PDF, 33 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Auswärtiges Amt (AA)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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-
-
-
-
Beschreibung:
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GesetzE Neuregelung des Scorings / Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BDSG
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Beschreibung:
Der DAV hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an. Die in § 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E vorgesehene Regelung, nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen, sollte vollständig gestrichen werden. Darüber hinaus sieht der DAV Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben. An seiner Forderung, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag zu regeln, hält der DAV fest.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10859 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405160006 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
GesetzE zu geplanten Änderungen vollstreckungsrechtlicher Vorschriften der VwGO
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Beschreibung:
Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung des § 172 VwGO und eine Erweiterung um einen § 172a VwGO vor. In § 167 Abs. 1 VwGO soll klargestellt werden, dass gegenüber Amtsträgern, die für den Vollstreckungsschuldner haften, eine Anwendung der §§ 880 und 890 der Zivilprozessordnung unzulässig ist. Die geplanten Änderungen des § 172 Abs. 1 VwGO betreffen im Wesentlichen die Ausweitung der Zwangsgelder auf alle vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten und die Anhebung des Zwangsgeldes auf bis zu 25.000,00 €, wobei Begünstigter entweder eine deutsche Gebietskörperschaft oder eine gemeinnützige Einrichtung sein soll. Eine Begünstigung der Beteiligten ist ausgeschlossen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/2533 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405170002 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft allein zum Zwecke einer ansonsten nicht möglichen Aufenthaltsgewährung der Mutter oder des Putativvaters zu bekämpfen. Er konzipiert die Vaterschaftsanerkennung für bestimmte Ausländergruppen völlig neu. An die Stelle der nachträglichen Anfechtung eines bereits erfolgten, als missbräuchlich gewerteten Vaterschaftsanerkenntnisses soll bereits im Vorfeld die Wirksamkeit von einer Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Ohne diese Zustimmung kann für den betroffenen Personenkreis keine wirksame Vaterschaftsanerkenntnis mehr beurkundet werden. Tatbestände werden aufgeführt, bei deren Vorliegen eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vermutet wird, die zur Versagung der Zustimmung führt.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 1. Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] (Vorgang) 2. Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405240028 (PDF, 17 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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-
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Beschreibung:
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RegE eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (BT-Drs. 20/10406)
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Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Regelung in § 69 BPolG-E, die einen umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorsieht. Auch bei den geplanten Regelungen zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sieht der DAV Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Ebenso verhält es sich bei der vorgesehenen Telekommunikationsüberwachung, deren Anordnungsvoraussetzungen zum Teil zu weit sind und die prozessual besser abgesichert werden sollte. Schließlich empfiehlt der DAV, bei der Anordnung von Aufenthaltsverboten die Wohnung des Betroffenen auszunehmen und die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistandes zu stellen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10406 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405240030 (PDF, 17 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RegE Gesetz zur Änderung d. Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes u. weiterer Rechtsvorschriften
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Beschreibung:
Die bayrische Staatsregierung möchte erneut das Polizeiaufgabegesetz ändern und der Landespolizei die Befugnis für weitere empfindliche Grundrechtseingriffe einräumen. Von besonderem Gewicht sind die beabsichtigen Neuregelungen im Bereich der Videoüberwachung und der automatisierten Datenauswertung, auf die sich diese Stellungnahme konzentriert. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Neuregelungen und die damit verbundene Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raumes. Die angestrebte Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Auswertungs- und Analysesoftware hält der DAV für verfassungsrechtlich unzureichend.
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Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406120074 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Eckpkte des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs
-
Beschreibung:
Der DAV befürwortet das Vorhaben, das Strafgesetzbuch zu überprüfen, um dem Grundsatz Ultima Ratio Rechnung zu tragen. Darüber hinaus hält er weitere Anpassungen für erforderlich: - Teile der dem Tatbestand des § 142 StGB unterfallenden Sachverhaltsalternativen dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen, - neben der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert werden, - eine inhaltliche Neubefassung mit den Vorschriften über die Tötungsdelikte stattfinden, - das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert und auch nicht dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - eine Reformierung der Qualifikation der besonders schweren Brandstiftung erfolgen.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405280029 (PDF, 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt, dass die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einen eigenständigen Paragrafen überführt und damit sichtbarer gemacht werden sollen. Dies trägt der gestiegenen Bedeutung des Instruments in der Praxis Rechnung. Praktische Probleme kann die geplante Regelung allerdings insofern aufwerfen, als sie die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder einer unter Verstoß gegen die dortigen Vorgaben durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung potenziell verunklart. Der DAV regt an, zumindest in der Gesetzesentwurfsbegründung klarzustellen, dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach wie vor gerade nicht Teil des Zulassungsverfahrens ist und etwaige Mängel sich daher auf die formelle Rechtmäßigkeit der abschließenden Entscheidung nicht auswirken können.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405280032 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs, das UmwRG an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich, um verschiedenen Entscheidungen nachzukommen. Der Entwurf wird diesem Anspruch im Wesentlichen, aber nicht vollauf gerecht. Bei der zentralen Regelung des § 1 UmwRG, die den Anwendungsbereich des Gesetzes und damit den Umfang der Klagerechte festlegt, läuft der Entwurf Gefahr, bereits jetzt hinter den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zurückzubleiben. Vorzugswürdig erscheint die nach dem Alternativvorschlag vorgeschlagene Einführung einer Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405280035 (PDF, 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt das gesetzgeberische Ziel der Richtlinie sowie des vorliegenden Referentenentwurfes zur Förderung der Energiewende und der raschen Herstellung von Klimaneutralität zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels im Wege der Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Windenergie an Land und der Solarenergie. Der DAV betont, dass das Ziel des Referentenentwurfs nur dann erreicht werden kann, wenn durch das Gesetz zur Umsetzung der RED III nicht neue grundlegende Vollzugsfragen aufgeworfen werden, welche sich aus Systembrüchen, Wertungswidersprüchen, neuen und interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen etc. ergeben. Der DAV regt an, Diskrepanzen zu dem maßgeblichen Unionsrecht sowie Rechtsschutzdefizite zu vermeiden.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 03.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405280038 (PDF, 14 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
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Beschreibung:
ausschließlich das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme dargestellt werden. Der Deutsche Anwaltverein kann weder durch seine insolvenzverwaltenden noch durch seine beratenden Mitglieder eine Veränderung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit auf drei Jahre feststellen. Die Verkürzung wird vielmehr als eine motivierende Entlastung für die betroffenen Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch als eine sinnvolle Entlastung der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalterinnen/–verwalter wahrgenommen. Der Deutsche Anwaltverein weist darüber hinaus auf eine aktuell geführte Diskussion zu weiteren Vereinfachungen der Verbraucherinsolvenzverfahren hin.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405280039 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
-
Beschreibung:
Der DAV sieht in der im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis. Der DAV bezweifelt, dass auch bei einzeln oder allenfalls zu zweit agierenden Tätern die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese regelmäßig durch die Benutzung von Telekommunikationsmitteln Ermittlungsansätze liefern. Der DAV kritisiert zudem scharf, dass die im Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens aufgrund des Eingriffs in Art. 10 Grundgesetz vorgesehene Evaluierung der Effizienz der Regelung zwar stattgefunden hat, diese jedoch wissenschaftlichen Anforderungen an eine ausreichende Überprüfung der Gesetzesanwendung in der Praxis in keiner Weise genügt.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9720 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405310004 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Organe
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
-
Beschreibung:
Seitens der Notare und Notarinnen besteht seit langem der Wunsch zur medienbruchfreien Bearbeitung der im Beurkundungsverfahren errichteten Dokumente. Dass allerdings während der Beurkundung erfolgte Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen im Nachherein nicht mehr anhand der handschriftlichen Vermerke und Paraphe der Urkundsperson sofort erkennbar sind, könnte im Streitfall ein Nachteil sein. Zutreffend hat der Gesetzgeber erkannt, dass die qualifizierte elektronische Signatur bei der Mehrzahl der Bevölkerung nicht verbreitet ist und will daher mit der Unterschrift auf dem Pad einen einfachen Weg zur Digitalisierung eröffnen. Er vergibt sich damit zugleich die Chance, die Möglichkeiten des e-Personalausweises weiter zu fördern.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405290036 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität COM(2023) 755 final
-
Beschreibung:
Der DAV kritisiert, dass die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände zu weit gefasst sind. Es ist daher essentiell, dass in den Richtlinienentwurf noch tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden. Zudem weist der DAV darauf hin, dass der Richtlinienentwurf bei direkter Umsetzung an mehreren Stellen zu Strafrechtsnormen führen würde, die nicht dem Bestimmtheitserfordernis entsprechen. Auch fehlt bei der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Handlungen nach Art. 3 als „schwere Straftat“ mit entsprechend gefordertem erhöhtem Strafrahmen zu werten sind, wenn von der Straftat betroffene Drittstaatsangehörige durch die Straftat ums Leben kamen“ die subjektive Komponente, was mit dem Schuldgrundsatz unvereinbar ist.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405290039 (PDF, 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Organe
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)
-
Beschreibung:
Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405300004 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Organe
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: § 38 BSIG-E entbehrlich
-
Beschreibung:
§ 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405310005 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vom 7. Mai 2024
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch an, - Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben. - sich zu bemühen, im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens für eine verbesserte Übersichtlichkeit der neuen Regelungen Sorge zu tragen.
-
Referentenentwurf:
Diskussionspapier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 29.09.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405310003 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
Organe
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
-
Beschreibung:
Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406040005 (PDF, 25 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
GesetzE zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft des BMJ
-
Beschreibung:
er Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass am bestehenden Weisungsrecht festgehalten wird. Er schließt sich dem Referentenentwurf dahingehend an, dass solche Weisungen in Textform zu erteilen und zu begründen sind. Auch begrüßt er die Konkretisierung der Weisungsbefugnis hinsichtlich der Pflicht zur Beachtung des Legalitätsgrundsatzes, der Beschränkung ihrer Zulässigkeit auf Entscheidungs- oder Beurteilungsspielräume und Ermessensausübungen, sowie den Ausschluss justizfremder Erwägungen.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406040007 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Organe
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Eckpkte zur Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft
-
Beschreibung:
Der DAV sieht für ein Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft keinen Bedarf, weil sich die wesentlichen Konsequenzen der Verantwortungsgemeinschaft bereits auf Basis der aktuellen Rechtslage herbeiführen lassen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406040010 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Anfrage des BMJ zur möglichen Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht
-
Beschreibung:
Im Ergebnis scheint die praktische Relevanz des Online-Verfahrens bisher sehr gering zu sein. Das liegt einerseits am Identifikationsverfahren. Andererseits aber auch an den engen örtlichen Voraussetzungen. Nach Auffassung des DAV besteht in der Praxis ein Bedürfnis, das Online-Verfahren auf weitere gesellschaftsrechtliche Sachverhalte auszuweiten, z.B. auf Registervollmachten. Die Ausweitung von Online-Verfahren ist also grundsätzlich wünschenswert, sollte aber zugleich damit einhergehen, dass die technischen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen überdacht und gleichermaßen modernisiert werden.
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406040023 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
BRAO: Gesellschafter ausländischer Anwaltsgesellschaften, Prüfung § 207a Abs.1 BRAO
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406040024 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.03.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RegE 2. Reform des KapMuG
-
Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den RegE eines Zweiten Gesetzes zur Reform des KapMuG, insbesondere den Ansatz, die Effizienz des Musterverfahrens zu verbessern. Der RegE weist bereits viele gute Ansätze zur Erreichung dieses Ziels auf. Der DAV möchte gleichwohl die nachfolgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge unterbreiten: I. Zu Ratings und Bestätigungsvermerken als öffentliche Kapitalmarktinformationen (§ 1 Abs. 2 RegE-KapMuG) II. Zur Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen über die Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) III. Zur Modifizierung der Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) IV. Zur Erweiterung des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG).
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10942 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406050062 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.05.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
-
Beschreibung:
Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
-
Referentenentwurf:
Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.02.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406110037 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Organe
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
CoEC Entwurf einer Europäischen Konvention des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs
-
Beschreibung:
Die zukünftige Europaratskonvention soll den Schutz der ungehinderten und unabhängigen Ausübung des Anwaltsberufs absichern. Ziel ist, dass in der Konvention das in Deutschland mit BRAK und DAV bestehende duale System anwaltlicher Repräsentation und Organisation des Berufsstands abgebildet ist sowie insgesamt die Konvention ein möglichst hohes Schutzniveau aufweist.
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406110059 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.03.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Notarberufs im Anwaltsnotariat
-
Beschreibung:
Während einerseits der Notarberuf von denjenigen, die ihn ausüben, in der Regel als sehr attraktiver Beruf empfunden wird, ist andererseits dennoch festzustellen, dass – zumindest in bestimmten Gegenden – die Besetzung ausgeschriebener Stellen schwierig ist, weil es an Bewerbern fehlt. Es werden daher Vorschläge zur Änderung der BNotO unterbreitet. Die Wartezeiten des § 5b BNotO haben zweifelsohne ihre Berechtigung und sind weitgehend geeignet, wirtschaftlich unabhängige und örtlich informierte Bewerber zu erhalten. Problematisch sind die Wartezeiten aber für jeden Ortswechsel im Verlauf der Ausübung der Tätigkeit als Notar/Notarin. Die Wartezeiten in § 5 b Nr 1 und 2 BnotO sollen daher nur im Falle der erstmaligen Bewerbung auf eine Notarstelle zur Bewerbungsvoraussetzung gemacht werden.
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406110068 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Grundgesetzliche Absicherung des BVerfG
-
Beschreibung:
Aufruf, dass BVerfG stärker grundgesetzlich abzusichern.
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406110064 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RVG: Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung
-
Beschreibung:
DAV und BRAK fordern eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung in der 20. Legislaturperiode sowie strukturelle Änderungen. Das RVG wurde zuletzt zum 1. Januar 2021 angepasst. Die erheblich gestiegenen Sach- und Personalkosten machen eine zeitnahe Anhebung der Gebühren erforderlich, damit die Anwaltschaft auch weiterhin den Zugang zum Recht insbesondere in der Fläche sicherstellen kann. Darüber hinaus werden strukturellen Verbesserungen, u.a. die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG, eine Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen, eine Angleichung der PKH-Gebühren, die Dokumentenpauschale für Scans und eine Anpassung bei der Terminsgebühr vorgeschlagen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
BRAO: Prüfung des BMJ des anwaltlichen pro-bono-Verbots und eventuelle Lockerungen
-
Beschreibung:
Der DAV hat Bedenken gegen eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406120077 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.04.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur anlasslosen Prüfung der Sammelanderkonten § 73 a
-
Beschreibung:
Der DAV spricht sich für die anlasslose Prüfung von Sammelanderkonten durch die Kammern in § 73a BRAO-E aus. Das GwG gewährt den RAKs bereits die grundsätzliche Aufsicht über Rechtsanwälte, die Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch die anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre systemfremd, da durch eine Änderung von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG alle Rechtsanwälte Verpflichtete würden. Sammelanderkonten als Kataloggeschäft in § 2 Abs. 1 aufzunehmen wäre ein Systembruch im GwG. Durch die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren abgelöst und es muss dann nach einer neuen nationalen Regelung gesucht werden, die dem Ansatz einer EU-Vereinheitlichung diametral entgegensteht.
-
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/8674 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406190025 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Vorschlag zur Streichung Ghanas von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten
-
Beschreibung:
Der DAV appelliert an die Bundesregierung, Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Die menschenrechtliche Lage in Ghana verschlechtert sich derart, dass die verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Falle von Ghana jedenfalls derzeit nicht (mehr) erfüllt sind. Der DAV schlägt vor, dass die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden Dauer des zur Streichung von Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens unverzüglich Gebrauch von der Möglichkeit macht, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Ghana für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt.
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406180138 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
-
Beschreibung:
DAV begrüßt die mit Nummer 7.5 TA Lärm geplante Einführung einer Experimentierklausel. Damit wird eine explizite Rechtsgrundlage für ein zusätzliches Mittel zur Lösung von Gewerbelärmkonflikten geschaffen. Der DAV bedauert, dass der Referentenentwurf ein klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm vermissen lässt. Dies wäre aber überfällig, nicht zuletzt um die – nur schwer zu rechtfertigende – Privilegierung des Verkehrslärms gegenüber dem Gewerbelärm zu beseitigen. Vorzugswürdig wäre es aus Sicht des DAV gewesen, die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anzupassen: weg von der Messung vor dem geöffneten Fenster und hin zu einer Dogmatik, die (mehr) auf den Innenraumschutz abstellt.
-
Referentenentwurf:
Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406190013 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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RefE zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz bzw. zum RefE Vermö-gensermittlungsgesetz
-
Beschreibung:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz – VErmiG-E bedeuten einen höchst bedenklichen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlicher Hinsicht in bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Bedenken.
-
Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407080004 (PDF, 35 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Organe
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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§ 12 a AufenthG abschaffen
-
Beschreibung:
DAV schlägt vor, § 12a AufenthG aufzuheben. Seit August 2023 liegt eine durch das BAMF veranlasste und von ihm publizierte wissenschaftliche Evaluation mit der Einschätzung vor, dass die Wohnsitzregelung sehr wahrscheinlich nicht integrationsfördernd ist. Damit besteht nach Auffassung des DAV weder eine Rechtfertigung für die mit der Wohnsitzregelung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, noch eine Grundlage der Regelung im geltenden oder im kommenden Unionsrecht. Nicht nur aus diesen rechtlichen, sondern auch aus praktischen Gründen – Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis – kann die Vorschrift nicht weiter aufrechterhalten bleiben. Mit der Aufhebung des § 12a AufenthG können flankierende gesetzliche Maßnahmen ebenfalls keinen Bestand mehr haben.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407080005 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
-
Beschreibung:
Der Referentenentwurf nimmt die erforderlichen Anpassungen des § 630g BGB an die DSGVO vor. Der Gesetzgeber versäumt aber die Chance, nach geltender Rechtslage bestehende Unklarheiten bezüglich der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift durch eine eindeutige Formulierung auszuräumen. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vererblichstellung von Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG im Grundsatz. Allerdings ist die systematische Einordnung der Vorschrift in § 1922 BGB verfehlt. Auch geht aus dem Entwurf nicht hervor, ob der Anspruch nur vererblich oder auch abtretbar sein soll. Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt eine Aufnahme der Vererblichstellung an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht – sowie eine Klarstellung zur Frage der Abtretbarkeit.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407090002 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderungen der BRAO in Bezug auf Sozietätswechsler und wissenschaftliche Mitarbeiter
-
Beschreibung:
Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407110001 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025)
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die geplante Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen durch die Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Erwartungen der Anwaltschaft nicht ganz erfüllt werden. Kritisiert wird, dass bei den Auslagen keine Änderung der Dokumentenpauschale für die Vergütung von Scans sowie Erhöhung der Fahrtkostenpauschale vorgesehen ist.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407160003 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024
-
Beschreibung:
Der DAV unterstützt eine gesetzliche Regelung, die gemeinnützigen Organisationen erlaubt, sich gelegentlich zu tagespolitischen Themen zu äußern, um dadurch die Rechtssicherheit für diese Organisationen zu erhöhen. Der DAV begrüßt die geplante Abschaffung der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 5 der AO und die damit verbundenen Änderungen bezüglich der steuerlichen Rücklagenbildung nach § 62 AO. Diese Maßnahmen sollen zu einer erheblichen Vereinfachung der Verwaltung führen, ohne die Grundprinzipien der Gemeinnützigkeit zu gefährden. Der DAV spricht sich ausdrücklich gegen die Einführung neuer Mitteilungspflichten für innerstaatliche Gestaltungen aus.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines zweiten Jahressteuergesetzes 2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2407170021 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Organe
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Referentenentwurf zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften, sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die in dem Referentenentwurf vorgesehene Erweiterung des geschützten Personenkreises der §§ 113, 114 StGB um Rettungskräfte und Ehrenamtliche. Die geplanten Verschärfungen der Regelungen hält der DAV hingegen nicht für erforderlich. Die vorgesehene Regelung in § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB hat keine praktische Relevanz, da die Anwendung in der Strafzumessung bei den Tatbeständen der §§ 113, 114, 115 StGB aufgrund des § 46 Abs. 3 StGB ausscheidet. Der Grundgedanke, dass Angriffe auf die in den §§ 113, 114, 115 StGB genannte Personengruppe auch das Gemeinwesen betreffen, ist bereits in den Regelungen selbst enthalten. Die Aufnahme des „hinterlistigen Überfalls“ in den Katalog der besonders schweren Fälle des § 113 StGB dürfte in der Praxis ebenfalls keine Relevanz haben.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften sowie sonstigen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408050001 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Organe
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Referentenentwurf für ein Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
-
Beschreibung:
Der DAV regt an, das Gesetz hinsichtlich des Einschlägigkeitserfordernisses so zu ergänzen, dass auch andere Branchen einen Sozialpartnermodelltarifvertrag in Bezug nehmen können, solange in dieser anderen Branche ein entsprechender Tarifvertrag nicht existiert und wenn die entsprechende Kasse diese branchenfremden Arbeitgeber auch aufzunehmen bereit ist.
-
Referentenentwurf:
Zweites Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408050002 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Organe
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem WHG und WaStrG
-
Beschreibung:
RefE zielt darauf ab, Zulassungsverfahren für bestimmte EE-Anlagen nach WHG über bestehenden Vorschriften hinaus weiter zu beschleunigen. DAV fordert vollzugstaugliche Rechtsnormen und mahnt an, die Vielzahl durchgeführter, laufender oder noch anstehender gesetzgeberischer Aktivitäten zu sichten und zu prüfen, wie sich Neuregelungen in das deutsche Rechtssystem einfügen und praktisch auswirken. DAV begrüßt schnellstmögliche verpflichtende Digitalisierung der Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren. Er gibt zu bedenken, dass dies an weiteren Stellen so bedeutend ist, dass zu überlegen sei, eine entsprechende Verpflichtung für alle über eine einheitliche Stelle geführten Verfahren vorzusehen und die entsprechende Regelung nicht in Spezial- sondern im Verfahrensrecht zu treffen.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.10.2023 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001, der Verordnung (EU) 2018/1999 und der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen und zur Aufhebung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates für Zulassungsverfahren nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408050004 (PDF, 14 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters
-
Beschreibung:
Stiftungen nehmen – z. B. als Arbeitgeberinnen, Grundstückseigentümerinnen und Erbinnen – am Rechtsverkehr teil. Dritte benötigen daher verlässliche Informationen über ihre Existenz, Vertretungsverhältnisse und Erreichbarkeit. Deshalb begrüßt der DAV die Einführung des Stiftungsregisters. Die gesetzliche Ausgestaltung des Stiftungsregisters weist jedoch Defizite auf und sollte vor dem 1.1.2026 überarbeitet werden: Das Register sollte positive Publizität vermitteln und die Verwaltungsanschriften der Stiftungen enthalten. Der DAV fordert zudem aus Gründen des Datenschutzes die Schaffung klarer Kriterien durch die StiftRV für die Beschränkung der Einsichtnahme in die Akten, die kostenfreie Einsicht in das Stiftungsregister sowie eine Gebührenbefreiung für gemeinnützige Stiftungen.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Referentenentwurf für eine Verordnung zum Betrieb des Stiftungsregisters Datum des Referentenentwurfs: 17.06.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408060002 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.07.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Anfrage des BMJ zum Schriftformerfordernis bei Kündigung des Bauvertrages
-
Beschreibung:
ausschließlich das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme dargestellt werden. Der DAV lehnt eine Abschaffung des in § 650h BGB vorgesehenen Schriftformerfordernisses bei der Kündigung von Bauverträgen ab. Der Wegfall würde in der Praxis zu keinen Erleichterungen führen und geht damit an der Praxis bei Bauverträgen vorbei.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408160008 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung
-
Beschreibung:
Aus Sicht der Anwaltschaft ist positiv zu vermerken, dass ein nicht unerheblicher Teil der Änderungen aus den Ergebnissen von Konsultationen, an denen die Anwaltschaft beteiligt war, und Anregungen aus dem Kreis der Rechtsanwender resultieren. Das lässt erwarten, dass die Änderungen weitgehend praxisgerecht sein dürften. Da sie teilweise in die bisherigen Strukturen eingreifen („Neustrukturierung“) und Paradigmenwechsel enthalten sowie eingeübte Anwendungsregelungen ändern, führt dies naturgemäß zunächst zu Unsicherheiten. Insgesamt aber ist der vorliegende Entwurf weitgehend geeignet, den aktuellen Anforderungen an das Städtebaurecht gerecht zu werden. Der DAV möchte mit seiner Stellungnahme dazu beitragen, dass diese Absicht in der Praxis noch etwas zielgenauer umgesetzt werden kann.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408220001 (PDF, 26 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Anpassungsbedarf des § 16 EuRAG zur vollständigen Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG
-
Beschreibung:
§ 16 EuRAG sollte durch Einfügung eines § 16 Abs. 2a, entsprechend der bestehenden Rechtslage für Patentanwälte, dahingehend geändert werden, dass Angehörige der Anwaltsberufe des Vereinigten Königreichs künftig zum Zweck der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ohne Eingliederung nach Teil 3 des EuRAG die Feststellung beantragen können, dass die von ihnen erworbene Berufsqualifikation die Kenntnisse umfasst, die für die Ausübung des Berufs des Rechtsanwalts in Deutschland erforderlich sind, wenn der entsprechende Ausbildungsnachweis von einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz anerkannt wurde und die antragstellende Person in diesem Staat ausweislich einer Bescheinigung der dort zuständigen Behörden den Beruf des Rechtsanwalts mindestens drei Jahre ausgeübt hat.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408220002 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
DAV-Stellungnahme 57/2024 zum weiteren Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht
-
Beschreibung:
Eine Konsultation des BMJ zum Abbau von Schriftformerfordernissen im Gesellschaftsrecht betrifft Regelungen zur Mitwirkung von abwesenden Aufsichtsrats- und Verwaltungsratsmitgliedern in der Aktiengesellschaft und der SE (§§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG) und die Form der Einberufung der Hauptversammlung durch Aktionäre (§ 122 Abs. 1 AktG). Der DAV spricht sich im Rahmen von §§ 108 Abs. 3 AktG, 35 Abs. 1 SEAG für die Möglichkeit aus, Stimmbotschaften auch in Textform abgeben zu können. Demgegenüber sollte im Rahmen eines Einberufungsverlangens einer Minderheit der Aktionäre nach § 122 Abs. 1 S. 1 AktG wegen der mit einer außerordentlichen Hauptversammlung für die Gesellschaft und ihre Aktionäre verbundenen Kosten am Schriftformerfordernis festgehalten werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408280002 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE für ein Gesetz zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform
-
Beschreibung:
Der DAV stimmt dem Referentenentwurf grundsätzlich zu. Die mit dem Gesetzesentwurf verfolgten drei Ziele Förderung der Digitalisierung bei Genossenschaften, Steigerung der Attraktivität der genossenschaftlichen Rechtsform und Maßnahmen gegen unseriöse Genossenschaften können durch die Vielzahl von Änderungsvorschlägen weitgehend erreicht werden. Der Vorschlag, die Schutzsumme für Kündigungen der Mitgliedschaft in einer Wohnungsgenossenschaft auf 3.000 Euro zu erhöhen, wird besonders begrüßt. Die Erweiterung der Möglichkeiten, durch Satzungsregelung Weisungen an den Vorstand durch die Generalversammlung oder eines aus der Mitte der Generalversammlung gebildeten Entscheidungsgremiums auch bei Genossenschaften mit mehr als zwanzig Mitgliedern zu gestatten, unterliegt großen Bedenken.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der genossenschaftlichen Rechtsform Datum des Referentenentwurfs: 03.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2408280003 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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RefE eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz)
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Beschreibung:
Der begrüßt die Absichten des Gesetzgebers, das Bauen durch Eindämmung bautechnischer Normungen zu deregulieren und innovatives, kostengünstiges Bauen zu erleichtern. Die Änderungsvorschläge zu §§ 650a und 650o BGB n.F. werden jedoch nicht für geeignet gehalten, diese Zielsetzungen umzusetzen und daher abgelehnt. Der DAV schlägt stattdessen einen anderen Weg der Normierung durch Anpassung des Sachmangelbegriffs des Werkvertragsrechts in § 633 Abs. 2 BGB vor.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 29.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409050003 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 28.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien)
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Beschreibung:
Der DAV sieht den Referentenentwurf für eine Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich kritisch. Die vorliegende Verordnung zwingt zu Verdachtsmeldungen aufgrund bestimmter Sachverhaltskonstellationen. Damit wird die Verschwiegenheitspflicht von Notarinnen und Notaren aufgebrochen zu Lasten einer großen Mehrheit von rechtmäßig handelnden Bürgern. Die Rechtsverordnung enthält darüber hinaus unbestimmte Rechtsbegriffe, die der Notwendigkeit eines eindeutigen Katalogs von meldepflichtigen Sachverhalten nicht gerecht werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409050009 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.08.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz
-
Beschreibung:
Das Ziel ist die Korrektur des Mindeststeueranpassungsgesetzes, insbesondere in Bezug auf Umsetzungsfehler der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie und OECD-Leitlinien, sowie die Forderung nach der Entschlackung und Anpassung nationaler Steuergesetze. Zudem rechtsstaatliche Grundsätze im Gesetzgebungsverfahren zu wahren und die bestehenden Steuergesetze gründlich zu überarbeiten, um Umsetzungsfehler und unnötige Belastungen für Unternehmen zu vermeiden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Diskussionsentwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz Datum des Referentenentwurfs: 08.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409110008 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt u. unterstützt nachhaltig das Ziel des Gesetzesentwurfs. Kritisch sieht der DAV allerdings die (Wieder-)Einführung eines gerichtl. Spruchverfahrens zur Überprüfung der Angemessenheit der Gegenleistung beim Delisting und dass das Delisting-Erwerbsangebot noch binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden kann, an dem die gerichtliche Entscheidung im Spruchverfahren im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Begrüßt werden u.a. die Anhebung der Schwellenwerte für die EMIR-Anforderungen und der Abbau von Hindernissen für Unternehmen mit Mehrstimmrechtsstrukturen sowie auch die Öffnung für die Ausgabe von Aktien mit einem Nennwert von unter einem Euro, die auch auf ordentliche Kapitalherabsetzungen für Unternehmen insbes. in Krisensituationen ausgeweitet werden sollte.
-
Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen Datum des Referentenentwurfs: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409160001 (PDF, 18 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Referentenentwurf eines Zweiten Zukunftsfinanzierungsgesetzes (ZuFinG II)
-
Beschreibung:
Der DAV kritisiert aus steueranwaltlicher Sicht die durch den Entwurf vorgesehene, weitere Verkomplizierung des Steuerrechts.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409160003 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.09.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
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Anwendungsbeisp. f. d. Erarb. Leitlinien d. EU-Kommission zur Definition von KI-Systemen u. verbotenen Praktiken bei KI gem. d. europ. KI-Verordnung
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Beschreibung:
Im Rahmen der aktuellen Entwicklungen zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) auf europäischer Ebene hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) u.a. den Deutschen Anwaltverein (DAV) um Anwendungsbeispiele für die anstehenden Arbeiten an Leitlinien zur Definition von KI-System und verboten Praktiken bei KI gemäß der KI-VO gebeten. Die Definition des Begriffs KI-System ist insbesondere für die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs der KI-VO relevant. Anwendungsfälle zu den verbotenen Praktiken sind relevant, um den Adressaten der KI-VO die teilweise schwierige Abgrenzung zwischen Verboten, risikoreichen Anwendungsfällen und unregulierten Anwendungsfällen zu erleichtern.
-
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409180013 (PDF, 22 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 17.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
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Beschreibung:
Der DAV hatte sich bei der Erarbeitung der Sanktionsstrafrechtsrichtlinie eingebracht (Stellungnahme Nr. 03/23) und nimmt nun kritisch Stellung zum Referentenentwurf, mit dem die Richtlinie umgesetzt werden soll. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes geht von wenig Umsetzungsbedarf aus, da die meisten Sanktionsverstöße schon auf Basis des geltenden Außenwirtschaftsstrafrechts strafbar seien. Bei näherem Hinsehen zeigt sich, dass die im Referentenentwurf vorgesehenen Änderungen eine erhebliche Ausdehnung der Strafbarkeit einer Reihe von Tätigkeiten auch über den von der Richtlinie Sanktionsstrafrecht vorgesehenen Rahmen zur Folge hat, die weder rechtspolitisch gewollt sein kann noch angesichts der Überlastung der mit Verstößen befassten Behörden realisierbar erscheint.
-
Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften Datum des Referentenentwurfs: 30.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409230001 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE FamFG-Änderung
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die intendierte Umsetzung der Istanbul Konvention (IK). Allerdings bestehen Bedenken, ob die Vorgaben des Art. 51 IK damit erfüllt und die qualifizierten Analysen allein von Familiengerichten bewerkstelligt werden können. Die Einführung eines Rechtsmittels für Eilentscheidungen in Umgangsverfahren ist zu begrüßen, wobei diese nicht auf Umgang vollständig ausschließende Entscheidungen beschränkt sein sollte. Ein Rechtsmittel ist auch für die Anordnungsmöglichkeit des Gerichts, Eltern zu verpflichten, dem Verfahrensbeistand ein Gespräch mit dem Kind zu ermöglichen, vorzusehen. Mit der Berücksichtigung von „vergessenen“ Anrechten im Versorgungsausgleich wird eine Forderung des DAV (DAV-Stellungn. 72/22) umgesetzt. Hier wird lediglich eine Klarstellung angeregt.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409240001 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Gesetz über Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt den vorliegenden Gesetzentwurf, der auch Vorschläge der Stellungnahme des DAV aus Mai 2018 aufgreift und umsetzt. Zu begrüßen ist insbesondere das erkennbare Anliegen des gesamten Entwurfs, die Rehabilitationschancen für Justizopfer zu fördern. Einige in der Praxis regelmäßig auftretende Probleme werden indes nicht oder nicht konsequent angegangen.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409240009 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderungsvorschlag TKÜ Wohnungseinbruchdiebstahl
-
Beschreibung:
Der DAV widerspricht der vorgesehenen Regelung, da auch die Verlängerung der Befristung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis (Art. 10 Abs. 1 GG) darstellt und verweist insoweit auch auf die DAV-Stellungnahmen (DAV-Stellungnahme Nr. 35/2019 und DAV-Stellungnahme Nr. 12/2024). Der DAV bezweifelt, dass auch bei einzeln oder allenfalls zu zweit agierenden Tätern die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese regelmäßig durch die Benutzung von Telekommunikationsmitteln Ermittlungsansätze liefern. Für Fälle bandenmäßig begangener Wohnungseinbrüche sieht die StPO bereits die Möglichkeit der Telekommunikationsüberwachung vor.
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2409300016 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
HOAI-Reform: Anpassung der Leistungsbilder in der Vorplanung
-
Beschreibung:
HOAI-Reform: Ablehnung einer diskutierten Änderung der Leistungsbilder in der Leistungsphase 2 (Vorplanung) durch Reduzierung des Leistungsumfangs und Rückführung auf den Status früherer Leistungsbilder
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410080019 (PDF, 8 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
zu Berufsausübungsgesellschaften und Arbeitgebern von Syndikusrechtsanwälten als Verpflichtete nach der neuen EU-Geldwäsche-Verordnung
-
Beschreibung:
Der DAV fordert eine Änderung des § 2 Geldwäschegesetzes (GwG) mit dem Ziel, zugelassene Berufsausübungsgesellschaften künftig als Verpflichtete nach § 2 GwG einzuordnen und zugleich festzulegen, dass einzelne Berufsträger nicht mehr als natürliche Personen Verpflichtete sind, wenn das Mandatsverhältnis mit der Berufsausübungsgesellschaft besteht. Daneben empfiehlt der DAV, auch die Regelungen für die Syndikusrechtsanwälte durch § 2 Abs. 2 S. 3 GwG –neu entsprechend anzupassen. „Soweit Rechtsanwälte bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern beschäftigt sind, die Verpflichtete sind, sind nur die Arbeitgeber Verpflichtete. Ist der Arbeitgeber nicht Verpflichteter, so ist auch der angestellte Rechtsanwalt nicht Verpflichteter.“
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410100023 (PDF, 14 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Aufnahme von Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Durchführungsverordnung des §§ 206, 207 BRAO
-
Beschreibung:
Dem DAV liegt eine Anfrage des BMJ vom 19. Juli 2024 vor, ob aus Sicht des DAV die Voraussetzungen für den Erlass einer Rechtsverordnung nach § 206 Abs. 2 BRAO für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus Kuba („Abogado“) gegeben sind. Nach Prüfung der Unterlagen spricht sich der DAV gegen eine Aufnahme von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus Kuba (Abogado) in die Verordnung zu § 206 BRAO aus. Zwar entsprechen die Ausbildung und die Befugnisse den Anforderungen, welchen der Beruf des Rechtsanwalts auch in Deutschland unterliegt. Bedenken bestehen in Kuba allerdings hinsichtlich der anwaltlichen Unabhängigkeit, weshalb der DAV die Voraussetzungen des § 206 Abs. 2 S. 1 BRAO als nicht erfüllt ansieht.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410100024 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeits-bekämpfung
-
Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein lehnt den Referentenentwurf, vor allem die damit verbundenen Ausweitungen im materiellen Strafrecht (§ 9 SchwarzArbG RefE) sowie die Erweiterungen der Ermittlungsbefugnisse einschließlich der Übertragung von Aufgaben und Rechten einer Anklagebehörde auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (§ 14a SchwarzArbG RefE), strikt ab.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 05.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410160003 (PDF, 23 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Initiativ-Stellungnahme: Anpassung von §§ 43a, 45 BRAO Sozietätswechsler
-
Beschreibung:
Der DAV fordert, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach § 43a Abs. 4 Satz 4 BRAO für Mandanten, die Unternehmer sind, durch eine Widerspruchslösung ersetzt wird, wonach bei ausbleibendem Widerspruch die Zustimmung als erteilt gilt. Außerdem soll die Freistellung in § 45 Abs. 2 S. 2 und 3 BRAO auf wissenschaftliche Mitarbeiter erweitert werden, die nach der zweiten Staatsprüfung bei einem Rechtsanwalt oder einer Berufsausübungsgesellschaft begleitend zu ihrer Promotion oder in Vorbereitung oder Begleitung eines postgradualen Studiums tätig sind. Gleiches soll für wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen gelten, um den Berufseinstieg dieser Personengruppen nicht unverhältnismäßig zu erschweren.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410160004 (PDF, 16 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE GEAS-Anpassungsgesetz
-
Beschreibung:
Der DAV fordert, die Vorschläge zum Rechtsschutzsystem, insbesondere auch den Zugang zum Recht aus d. Haft, zu verbessern. Der DAV lehnt die für eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit und für die Haft vorgesehenen Regelungen ab: Zugang zum Recht darf nicht beschränkt werden. Die Pflicht, in Abschiebungshaftverfahren einen fachkundigen Rechtsanwalt zu bestellen, muss für alle Haftverfahren nach asyl- oder ausländerrechtlichen Vorschriften gelten und auch die Haftprüfung umfassen. Haft gegen Minderjährige sollte generell untersagt werden. Der DAV schlägt zur Sicherung des Aufenthalts minderjähriger bzw. abhängiger Geschwister und nachgeborener Kinder von Schutzberechtigten eine Modifizierung des § 25 AufenthG-E vor. Der DAV fordert erneut, die Wohnsitzregelung des § 12a AufenthG aufzuheben
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Recht" [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410250008 (PDF, 23 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE eines Anlegerschutzverbesserungsgesetzes (AnlVerG)
-
Beschreibung:
Der DAV regt an, in dem neu einzufügenden § 15 Abs. 4 Satz 1 WpHG-E (Artikel 1 RefE-AnlVerG) das Ermessen der BaFin („so kann sie dies“) zur Veröffentlichung d. Eröffnung eines Prüfverfahrens einer Produktintervention in eine Verpflichtung („so hat sie dies“) zu ändern. Der DAV befürwortet die Löschung der Ausnahme des begrenzten Personenkreises in § 2 Abs. 1 Nr. 6 VermAnlG-E, regt jedoch an, in § 2 Abs. 1 Nr. 3a VermAnlG-E auch weiterhin die Voraussetzung von 20 Anteilen an der Vermögensanlage in der Vorschrift zu belassen. Der DAV regt an, dass ein Unterlassen eines Hinweises nach § 2 Abs. 2 Satz 1 VermAnlG als Ordnungswidrigkeit in den Katalog des § 29 Abs. 1 VermAnlG als neue Nr. 1 aufgenommen und mit einem Bußgeld in Höhe bis zu EUR 100.000 in § 29 Abs. 3 VermAnlG versehen wird.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Anlegerschutzes bei Vermögensanlagen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411040004 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Evaluierung der Europäischen Staatsanwaltschaft
-
Beschreibung:
Der DAV beteiligt sich mit der Stellungnahme an der in der Verordnung zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft vorgesehenen Evaluierung der Behörde, die durch die EU-Kommission durchgeführt wird.
-
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Kriminalitätsbekämpfung [alle RV hierzu];
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411040005 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 25.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt das Vorhaben, das Gesetz über die Internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) grundlegend zu reformieren. Der Referentenentwurf wird seinen proklamierten Kernzielen größtenteils gerecht. Hinsichtlich der Ausgestaltung der subjektiven Rechte des Einzelnen sieht der DAV allerdings noch viel Raum zur Verbesserung. Insbesondere fehlen weiterhin Rechtsmittel gegen die Auslieferungshaft. Die wiederholte Forderung nach einer – von der Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung losgelösten – Beschwerdemöglichkeit wie im Bereich der Untersuchungshaft, fand leider kein Gehör. Nichtsdestotrotz ist der Referentenentwurf ein beachtlicher Schritt in die richtige Richtung und sollte daher zeitnah umgesetzt werden.
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 11.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU [alle RV hierzu];
- Strafrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411040006 (PDF, 17 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
Gremien
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zu § 87a Abs. 1 Satz 2 AO n.F. Jahressteuergesetz 2024 in Fassung der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses
-
Beschreibung:
Der DAV appelliert an den Gesetzgeber und die Verwaltung, dafür zu sorgen, dass das zur vereinfachenden Kommunikation vorgesehene elektronische Postfach für Anwälte, Notare und Steuerberater auch für die Kommunikation mit der Finanzverwaltung weiterhin verwendet werden kann.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411060002 (PDF, 6 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien
-
Fraktionen/Gruppen
-
Organe
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Transformation des Vergaberechts
-
Beschreibung:
Der DAV hält viele der vorgeschlagenen Maßnahmen für geeignet, das Ziel der Vereinfachung, Beschleunigung und Digitalisierung zu erreichen. Kontraproduktiv ist es indessen, wenn durch neue unbestimmte Rechtsbegriffe Rechtsunsicherheit geschaffen wird und die Dokumentationslast für die öffentlichen Auftraggeber erhöht wird. Erhebliche Bedenken hat der DAV hinsichtlich der Einschränkungen des Vergaberechtsschutzes, insbesondere in der Beschwerdeinstanz, die mit dem Ziel der Beschleunigung nicht gerechtfertigt werden können. Der DAV hält das jeweilige Fachrecht, nicht das allgemeine Vergaberecht, für den richtigen Rahmen, um sektorspezifisch Regelungen zur Berücksichtigung von Umweltschutz und Nachhaltigkeit bei der öffentlichen Beschaffung zu statuieren.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 18.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411060006 (PDF, 21 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE Verbesserung und Beschleunigung des Hochwasserschutzes, Schutz vor Starkregenereignissen
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs und unterstützt die Ziele der Gesetzesnovelle im Einzelnen. Das betrifft vor allem die in Aussicht genommenen Klarstellungen von Anforderungen des Hochwasserschutzes, die Einführung einer Möglichkeit zur Zonierung von Überschwemmungsgebieten mit strengeren Regeln für besondere Gefahrenbereiche, die Anpassung des Ausnahmekatalogs für die Zulässigkeit der Ausweisung oder Um- oder Überplanung von Bauleitplänen sowie die Änderung von Vorschriften über die Zulässigkeit von Bauvorhaben in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten. Auch gegen eine besondere Gewichtung der Belange des Hochwasserschutzes in der Bauleitplanung und gegen die Einführung eines Starkregenrisikomanagements für Länder und Gemeinden hat der DAV keine grundsätzlichen Bedenken.
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Referentenentwurf:
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes und des Schutzes vor Starkregenereignissen sowie zur Beschleunigung von Verfahren des Hochwasserschutzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 13.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411060008 (PDF, 14 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
-
-
Versendet am 31.10.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Evaluation des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts: Vorschläge zur Änderung der §§ 650b und 650c BGB
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Beschreibung:
Der DAV plädiert dafür, die Vorschriften der §§ 650b und 650c BGB im Rahmen der Evaluation des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen neuen Bauvertragsrechts neu zu fassen und macht konkrete Formulierungsvorschläge, da die aktuellen Vorschriften die gesetzgeberischen Zielstellungen verfehlen, erhebliches Interpretations- und Streitpotential bieten und sich in der Praxis nicht bewährt haben.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2411280008 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.11.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE Zuständigkeitskonzentration GV Vollstreckung + Rpfl in Nachlasssachen; Verstrickungsproblematik
-
Beschreibung:
Kritik an geplanter Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern sowie der nahezu vollständigen Aufgabenverlagerung von Richtern auf Rechtspfleger in Nachlasssachen; Forderung nach der Schaffung eines Großen Nachlassgerichts; Forderung nach einer Lösung der Verstrickungsproblematik bei Insolvenz
-
Referentenentwurf:
Gesetz zur Zuständigkeitskonzentration der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung bei den Gerichtsvollziehern und zu Zuständigkeitserweiterungen für die Rechtspfleger in Nachlass- und Teilungssachen (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 01.10.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412030035 (PDF, 13 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.11.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
9.250.001 bis 9.260.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23