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Deutscher Anwaltverein e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R000952
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 16.07.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 19.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Berufsverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Littenstr. 1110179 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930726152140
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E-Mail-Adressen:
- ruge@anwaltverein.de
- aden@anwaltverein.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Sonstiges
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231.620.001 bis 1.630.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2326,75
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (17):
- Swen Walentowski
- Manfred Aranowski
- Bettina Bachmann
- Tanja Brexl
- Max Gröning
- Christine Martin
- Nicole Narewski
- Eva Schriever
- Dorothee Wildt
- Tim Sander
- Dr. h.c. Edith Kindermann
- Dr. Sylvia Ruge
- Julia Heise
- Sonka Mehner
- Stefan von Raumer
- Dr. Ulrich Karpenstein
- Dr. Fabian Widder
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Gesamtzahl der Mitglieder:
258 Mitglieder am 10.06.2024, davon:
- 5 natürliche Personen
- 253 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- BFB, Bundesverband der freien Berufe
- CCBE, Council of Bars and Law Societies of Europe
- IBA, International Bar Association
- AIJA, Association internationale des jeunes avocats
- ELF, European Lawyer Foundation
- IILACE, International Institute of Law Association Chief Executives
- DJT, Deutscher Juristentag e.V.
- UIA, Union International des Avocats
Beschreibung der Tätigkeit sowie Benennung der Interessen- und Vorhabenbereiche
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Menschenrechte; Sonstiges im Bereich "Außenpolitik und internationale Beziehungen"; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Cybersicherheit; Kriminalitätsbekämpfung; Opferschutz; Terrorismusbekämpfung; Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit"; Öffentliches Recht; Rechtspolitik; Strafrecht; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Zweck des DAV ist die Wahrung, Pflege und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Rechtsanwaltschaft und des Anwaltsnotariats, insbesondere durch - Förderung von Rechtspflege und Gesetzgebung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene; - Wahrung der anwaltlichen Unabhängigkeit, der Verschwiegenheit und der Gewährleistung des Rechts auf Interessenvertretung; - Sicherung und Förderung der Qualität anwaltlicher Leistungen; - Aus- und Fortbildung; - Pflege des Gemeinsinnes; - Pflege des wissenschaftlichen Geistes und des Geschichtsbewusstseins der Rechtsanwaltschaft. Der DAV ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Er will durch die Stärkung des Anwaltsberufs einen Beitrag zur Festigung der verfassungsmäßigen Rechtsordnung leisten und insbesondere zur Wahrung von Grund- und Menschenrechten beitragen sowie die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Recht fördern. Der DAV veröffentlicht zu Gesetzesentwürfen Stellungnahmen und verfasst auch Initiativstellungnahmen. Er nimmt mit seinen Experten an Anhörungen der Ausschüsse des Bundestages teil. Der DAV führt auch regelmäßig Gespräche mit Abgeordneten und politischen Entscheidungsträgern.
Konkrete Regelungsvorhaben (45)
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Eckpkte Reform der Tötungsdelikte (Initiativstellungnahme)
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Beschreibung:
Das Eckpunktepapier des BMJ von November 2023 sieht eine sprachliche Anpassung der Strafvorschriften über die Tötungsdelikte vor, da diese im Wesentlichen aus dem Jahr 1941 stammen und auf der Lehre vom „Tätertyp“ beruhen. Der DAV ist der Ansicht, dass eine reine sprachliche Bereinigung das grundlegende Problem, also die strikte Verknüpfung moralisierender Mordmerkmale mit einer absoluten (Freiheits-)Strafe, nicht löst und spricht sich für eine umfassende Reform der Tötungsdelikte aus. Der DAV schlägt ein Regelungsmodell vor, das für die Differenzierung von Mord und Totschlag auf die rechtlich begründete Verantwortungszurechnung für die Tat und den Tatkontext setzt. Demnach soll die Differenzierung von Mord und Totschlag einer Differenzierung von Verantwortungssphären folgen.
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Betroffenes geltendes Recht: StGB
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Interessenbereiche: Strafrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
- Organe
- Gremien
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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Eckpkte für eine Reform des Abstammungsrechts
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Reform des Abstammungsrechts. Er hat jedoch Bedenken hinsichtlich der geplanten Elternschaftsvereinbarungen, der vorgesehenen Anerkennungsmöglichkeit nach Einleitung eines Vaterschaftsanerkennungsfahrens sowie der Beseitigungsmöglichkeit der Elternschaft vor dem Standesamt. Der DAV ist der Auffassung, dass die im Zuge der Reform vorgesehene Etablierung der Ehefrau der Geburtsmutter als 2. Elternstelle unabhängig von einer Ehe auch durch die Anerkennung ermöglicht werden sowie rückwirkend ab 2017 seit der Einführung der „Ehe für alle“ erfolgen können sollte. Darüber hinaus sollten die zum Zeitpunkt der Geburt bestehenden rechtlichen Geschlechtsidentitäten nach dem SBGG maßgeblich für die Elternschaft und ihre Eintragung sein.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2024 an:
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Bundestag
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundestag
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-
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Beschreibung:
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Eckpkte für eine Reform des Kindschaftsrechts
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Reformbestrebungen, sieht allerdings materiell- wie verfahrensrechtlich einen weit umfassenderen Handlungsbedarf als die Reform aufzeigt. Er lehnt die geplanten sorgerechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ohne gerichtliche Überprüfung nach jugendamtlicher Beratung sowie die geplante Vollstreckbarkeit von Vereinbarungen zum Umgang außerhalb gerichtlicher Verfahren ab. Im Hinblick auf die geplante gesetzliche Klarstellung der Möglichkeit einer familiengerichtlichen Anordnung der Betreuung im Wechselmodell hält er darüber hinaus eine besondere Klarstellungen zum Verfahrens- und Vertretungsrecht sowie zum Verhältnis von sorge- und umgangsrechtlichen Kompetenzen für geboten.
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundestag
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
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RefE Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen
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Beschreibung:
Der DAV hält die vorgesehenen Regelungen des Gesetzes, insbesondere die Beschränkung des Schutzes der Betroffenen, die im Alter von unter 16 Jahren – sei es im In- oder Ausland – eine Ehe eingegangen sind, auf unterhaltsrechtliche Regelungen, für nicht ausreichend. Er hält stattdessen weitere ergänzende familienrechtliche Regelungen, insbesondere zum Abstammungs- und Sorgerecht, zur Ehewohnung sowie zum Verfahren zur Erklärung über die Fortsetzung der Ehe und zum Erbrecht für geboten. Der durch die Nichtigkeit eintretende Statuswechsel beeinträchtigt darüber hinaus den Personenstatus von aus solchen Verbindungen hervorgegangenen Kindern. Dies ist mit erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten und Nachteilen verbunden und erfordert komplexere Regelungen zum Schutz der Betroffenen.
- Referentenentwurf: Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 05.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: BGB
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Interessenbereiche: Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 30.04.2024 an:
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Bundestag
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Bundestag
-
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Beschreibung:
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RefE Viertes Bürokratieentlastungsgesetz:Zulassung der elektronischen Form im Nachweisgesetz
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Beschreibung:
Der DAV spricht sich dafür aus, den Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form zuzulassen. Der Entwurf eines Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetzes (BVaDiG) der Bundesregierung vom 7. Februar 2024 sieht in § 11 Abs. 2 BBiG-E vor, dass der Berufsausbildungsvertrag künftig in Textform ausgefertigt werden kann. Eine ebensolche Regelung wird für das Nachweisgesetz angeregt.
- Referentenentwurf: Viertes Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 11.01.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: NachwG
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Interessenbereiche: Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.03.2024 an:
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundestag
-
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Beschreibung:
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RefE Änderung Höfeordnung
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Änderung der Höfeordnung beschränkt sich auf die Ersetzung der zum 31.12.2024 aufgehobenen Einheitswerte in § 1 und § 12 der Höfeordnung durch die ab 01.01.2025 geltenden Grundsteuerwerte. Die Struktur der Höfeordnung bleibt unverändert. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins bleibt zu prüfen, ob das Ziel der Höfeordnung, die Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien zur Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung durch Privilegierung des Hoferben, weiterhin mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG zu vereinbaren ist. Es könnte sich empfehlen, für die Feststellung der Hofeigenschaft eine Obergrenze einzuführen, orientiert an der Ertragskraft des landwirtschaftlichen Betriebes.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung der Höfeordnung und zur Änderung der Verfahrensordnung für Höfesachen (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 21.03.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Interessenbereiche: Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 03.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
-
Bundesregierung
-
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Beschreibung:
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RefE für ein Gesetz zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD)
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Beschreibung:
Titel des Referentenentwurfs: Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen
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Betroffenes geltendes Recht: HGB
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Auswärtiges Amt (AA)
- Bundeskanzleramt (BKAmt)
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Bundestag
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
-
-
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Beschreibung:
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GesetzE Neuregelung des Scorings / Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des BDSG
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Beschreibung:
Der DAV hat verschiedentlich konkrete Formulierungsvorschläge zur Klarstellung einzelner Aspekte. Beispielsweise regt er die Aufnahme eines festen Fristbeginns bei der Speicherpflicht der Wahrscheinlichkeitswerte an. Die in § 37a Abs. 3 Nr.2 BDSG-E vorgesehene Regelung, nach der personenbezogene Daten, die für das Scoring verwendet werden, nicht für andere Zwecke verarbeitet werden dürfen, sollte vollständig gestrichen werden. Darüber hinaus sieht der DAV Normkonflikte mit der DSGVO bei der neu vorgesehenen Mitteilungspflicht, da das Verhältnis zu den Art.13-15 DSGVO und der weitergehende mögliche Regelungsinhalt unklar bleiben. An seiner Forderung, erweiterte Befugnisse der DSK in einem Staatsvertrag zu regeln, hält der DAV fest.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10859 Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Betroffenes geltendes Recht: BDSG
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 22.04.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
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Beschreibung:
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GesetzE zu geplanten Änderungen vollstreckungsrechtlicher Vorschriften der VwGO
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Beschreibung:
Der Gesetzesentwurf sieht eine Änderung des § 172 VwGO und eine Erweiterung um einen § 172a VwGO vor. In § 167 Abs. 1 VwGO soll klargestellt werden, dass gegenüber Amtsträgern, die für den Vollstreckungsschuldner haften, eine Anwendung der §§ 880 und 890 der Zivilprozessordnung unzulässig ist. Die geplanten Änderungen des § 172 Abs. 1 VwGO betreffen im Wesentlichen die Ausweitung der Zwangsgelder auf alle vollstreckbaren Handlungs-, Duldungs- und Unterlassungspflichten und die Anhebung des Zwangsgeldes auf bis zu 25.000,00 €, wobei Begünstigter entweder eine deutsche Gebietskörperschaft oder eine gemeinnützige Einrichtung sein soll. Eine Begünstigung der Beteiligten ist ausgeschlossen.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/2533 Entwurf eines … Gesetzes zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung (zum Vorgang)
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Betroffenes geltendes Recht: VwGO
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.03.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
- Gremien
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
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Beschreibung:
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RefE zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft
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Beschreibung:
Der Referentenentwurf verfolgt das Ziel, die missbräuchliche Anerkennung einer Vaterschaft allein zum Zwecke einer ansonsten nicht möglichen Aufenthaltsgewährung der Mutter oder des Putativvaters zu bekämpfen. Er konzipiert die Vaterschaftsanerkennung für bestimmte Ausländergruppen völlig neu. An die Stelle der nachträglichen Anfechtung eines bereits erfolgten, als missbräuchlich gewerteten Vaterschaftsanerkenntnisses soll bereits im Vorfeld die Wirksamkeit von einer Zustimmung der Ausländerbehörde abhängen. Ohne diese Zustimmung kann für den betroffenen Personenkreis keine wirksame Vaterschaftsanerkenntnis mehr beurkundet werden. Tatbestände werden aufgeführt, bei deren Vorliegen eine missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung vermutet wird, die zur Versagung der Zustimmung führt.
- Referentenentwurf: Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Referentenentwurf: Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: AufenthG
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Zivilrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
-
Bundesregierung
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Beschreibung:
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RegE eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (BT-Drs. 20/10406)
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Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Regelung in § 69 BPolG-E, die einen umfassenden Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorsieht. Auch bei den geplanten Regelungen zum Einsatz von Verdeckten Ermittlern und Vertrauenspersonen sieht der DAV Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. Ebenso verhält es sich bei der vorgesehenen Telekommunikationsüberwachung, deren Anordnungsvoraussetzungen zum Teil zu weit sind und die prozessual besser abgesichert werden sollte. Schließlich empfiehlt der DAV, bei der Anordnung von Aufenthaltsverboten die Wohnung des Betroffenen auszunehmen und die richterliche Anordnung von Freiheitsentziehungen unter den Vorbehalt der Beiordnung eines Rechtsbeistandes zu stellen.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10406 Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung des Bundespolizeigesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Betroffenes geltendes Recht: BPolG
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 22.04.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
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Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundestag
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Beschreibung:
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RegE Gesetz zur Änderung d. Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes u. weiterer Rechtsvorschriften
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Beschreibung:
Die bayrische Staatsregierung möchte erneut das Polizeiaufgabegesetz ändern und der Landespolizei die Befugnis für weitere empfindliche Grundrechtseingriffe einräumen. Von besonderem Gewicht sind die beabsichtigen Neuregelungen im Bereich der Videoüberwachung und der automatisierten Datenauswertung, auf die sich diese Stellungnahme konzentriert. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert die Neuregelungen und die damit verbundene Ausweitung der Überwachung des öffentlichen Raumes. Die angestrebte Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Einsatz von Auswertungs- und Analysesoftware hält der DAV für verfassungsrechtlich unzureichend.
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
-
Bundesregierung
-
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Beschreibung:
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Eckpkte des Bundesministeriums der Justiz zur Modernisierung des Strafgesetzbuchs
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Beschreibung:
Der DAV befürwortet das Vorhaben, das Strafgesetzbuch zu überprüfen, um dem Grundsatz Ultima Ratio Rechnung zu tragen. Darüber hinaus hält er weitere Anpassungen für erforderlich: - Teile der dem Tatbestand des § 142 StGB unterfallenden Sachverhaltsalternativen dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - der 13. Abschnitt des StGB in seiner Gesamtheit einer Überprüfung unterzogen, - neben der Aufhebung von § 217 StGB auch § 216 StGB reformiert werden, - eine inhaltliche Neubefassung mit den Vorschriften über die Tötungsdelikte stattfinden, - das Fahren ohne Fahrschein entkriminalisiert und auch nicht dem Ordnungswidrigkeitenrecht zugeordnet werden, - eine Reformierung der Qualifikation der besonders schweren Brandstiftung erfolgen.
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Betroffenes geltendes Recht: StGB
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Interessenbereiche: Strafrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
-
-
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Beschreibung:
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RefE zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt, dass die bestehenden Regelungen zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in einen eigenständigen Paragrafen überführt und damit sichtbarer gemacht werden sollen. Dies trägt der gestiegenen Bedeutung des Instruments in der Praxis Rechnung. Praktische Probleme kann die geplante Regelung allerdings insofern aufwerfen, als sie die Rechtsfolgen einer unterlassenen oder einer unter Verstoß gegen die dortigen Vorgaben durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung potenziell verunklart. Der DAV regt an, zumindest in der Gesetzesentwurfsbegründung klarzustellen, dass die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach wie vor gerade nicht Teil des Zulassungsverfahrens ist und etwaige Mängel sich daher auf die formelle Rechtmäßigkeit der abschließenden Entscheidung nicht auswirken können.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 03.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
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Betroffenes geltendes Recht: VwVfG
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.04.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
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RefE zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sowie weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt die Zielsetzung des Entwurfs, das UmwRG an die europa- und völkerrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die vorgesehenen Änderungen sind erforderlich, um verschiedenen Entscheidungen nachzukommen. Der Entwurf wird diesem Anspruch im Wesentlichen, aber nicht vollauf gerecht. Bei der zentralen Regelung des § 1 UmwRG, die den Anwendungsbereich des Gesetzes und damit den Umfang der Klagerechte festlegt, läuft der Entwurf Gefahr, bereits jetzt hinter den europa- und völkerrechtlichen Vorgaben zurückzubleiben. Vorzugswürdig erscheint die nach dem Alternativvorschlag vorgeschlagene Einführung einer Generalklausel für Entscheidungen nach Art. 9 Abs. 3 Aarhus Konvention.
- Referentenentwurf: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Betroffenes geltendes Recht: UmwRG
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.05.2024 an:
-
Bundestag
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
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RefE zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt das gesetzgeberische Ziel der Richtlinie sowie des vorliegenden Referentenentwurfes zur Förderung der Energiewende und der raschen Herstellung von Klimaneutralität zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels im Wege der Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Zulassungsverfahren im Bereich der Windenergie an Land und der Solarenergie. Der DAV betont, dass das Ziel des Referentenentwurfs nur dann erreicht werden kann, wenn durch das Gesetz zur Umsetzung der RED III nicht neue grundlegende Vollzugsfragen aufgeworfen werden, welche sich aus Systembrüchen, Wertungswidersprüchen, neuen und interpretationsbedürftigen Rechtsbegriffen etc. ergeben. Der DAV regt an, Diskrepanzen zu dem maßgeblichen Unionsrecht sowie Rechtsschutzdefizite zu vermeiden.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 im Bereich Windenergie an Land und Solarenergie (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 03.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 11.04.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
- Gremien
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
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Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und Anpassung pandemiebedingter Vorschriften
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Beschreibung:
ausschließlich das konkrete Ziel der bezweckten Einflussnahme dargestellt werden. Der Deutsche Anwaltverein kann weder durch seine insolvenzverwaltenden noch durch seine beratenden Mitglieder eine Veränderung des Antrags-, Zahlungs- und Wirtschaftsverhaltens von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch die Verkürzung der Restschuldbefreiungszeit auf drei Jahre feststellen. Die Verkürzung wird vielmehr als eine motivierende Entlastung für die betroffenen Schuldnerinnen und Schuldner, aber auch als eine sinnvolle Entlastung der Insolvenzgerichte und der Insolvenzverwalterinnen/–verwalter wahrgenommen. Der Deutsche Anwaltverein weist darüber hinaus auf eine aktuell geführte Diskussion zu weiteren Vereinfachungen der Verbraucherinsolvenzverfahren hin.
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Betroffenes geltendes Recht: EGInsO
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 07.05.2024 an:
-
Bundestag
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
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Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls
-
Beschreibung:
Der DAV sieht in der im vorliegenden Gesetzentwurf vorgesehenen Regelung einen unverhältnismäßigen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis. Der DAV bezweifelt, dass auch bei einzeln oder allenfalls zu zweit agierenden Tätern die Annahme gerechtfertigt ist, dass diese regelmäßig durch die Benutzung von Telekommunikationsmitteln Ermittlungsansätze liefern. Der DAV kritisiert zudem scharf, dass die im Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens aufgrund des Eingriffs in Art. 10 Grundgesetz vorgesehene Evaluierung der Effizienz der Regelung zwar stattgefunden hat, diese jedoch wissenschaftlichen Anforderungen an eine ausreichende Überprüfung der Gesetzesanwendung in der Praxis in keiner Weise genügt.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/9720 Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls (zum Vorgang)
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Interessenbereiche: Strafrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.03.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
- Organe
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
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Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung
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Beschreibung:
Seitens der Notare und Notarinnen besteht seit langem der Wunsch zur medienbruchfreien Bearbeitung der im Beurkundungsverfahren errichteten Dokumente. Dass allerdings während der Beurkundung erfolgte Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen im Nachherein nicht mehr anhand der handschriftlichen Vermerke und Paraphe der Urkundsperson sofort erkennbar sind, könnte im Streitfall ein Nachteil sein. Zutreffend hat der Gesetzgeber erkannt, dass die qualifizierte elektronische Signatur bei der Mehrzahl der Bevölkerung nicht verbreitet ist und will daher mit der Unterschrift auf dem Pad einen einfachen Weg zur Digitalisierung eröffnen. Er vergibt sich damit zugleich die Chance, die Möglichkeiten des e-Personalausweises weiter zu fördern.
- Referentenentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 23.02.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.03.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
- Gremien
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Richtlinienvorschlag zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität COM(2023) 755 final
-
Beschreibung:
Der DAV kritisiert, dass die im Richtlinienentwurf vorgesehenen Straftatbestände zu weit gefasst sind. Es ist daher essentiell, dass in den Richtlinienentwurf noch tatbestandliche Ausschlüsse aufgenommen werden. Zudem weist der DAV darauf hin, dass der Richtlinienentwurf bei direkter Umsetzung an mehreren Stellen zu Strafrechtsnormen führen würde, die nicht dem Bestimmtheitserfordernis entsprechen. Auch fehlt bei der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Handlungen nach Art. 3 als „schwere Straftat“ mit entsprechend gefordertem erhöhtem Strafrahmen zu werten sind, wenn von der Straftat betroffene Drittstaatsangehörige durch die Straftat ums Leben kamen“ die subjektive Komponente, was mit dem Schuldgrundsatz unvereinbar ist.
-
Interessenbereiche: Strafrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.03.2024 an:
-
Bundestag
- Organe
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024)
-
Beschreibung:
Begrüßung der raschen Umsetzung der beiden Entscheidungen des BVerfG zum Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren (§§ 34 und 36 KStG) sowie zu § 6 Abs. 5 EStG. Vorschläge des DAV: - Prüfung einer Ausweitung des Anwendungsbereiches von § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 4 EStG - Anpassung des Konzernbegriffs gemäß der Betrachtungsweise des § 13b Abs. 9 ErbStG - Ersatzlose Streichung von § 13 b Abs. 2 Satz 2 ErbStG - Verzicht auf § 87a Abs. 1 Satz 2 AO
- Referentenentwurf: Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Betroffenes geltendes Recht: EStG
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Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Rechtspolitik
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
- Organe
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz: § 38 BSIG-E entbehrlich
-
Beschreibung:
§ 38 BSIG-RefE schränkt die Privatautonomie von Unternehmen beim Abschluss von Organhaftungsvergleichen mit Geschäftsleitern erheblich ein. Diese weder durch die Richtlinie gebotene noch durch den Schutz kritischer Infrastruktur zu rechtfertigende Einschränkung der Vergleichsmöglichkeiten führt für die betroffenen Unternehmen, die Opfer eines Cyberangriffs geworden sind, zu einer erheblichen Rechtsunsicherheit und konterkariert die mit einem Vergleichsschluss intendierte Rechtssicherheit. Die Regelung steht im Widerspruch zu allgemein anerkannten Grundsätzen des Gesellschaftsrechts. Der DAV hält die Vorschrift, die Art. 20 der Richtlinie umsetzen soll, insgesamt für entbehrlich, jedenfalls aber für grundlegend überarbeitungsbedürftig.
- Referentenentwurf: Entwurf eines NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 07.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Betroffenes geltendes Recht: BSIG
-
Interessenbereiche: Zivilrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 27.05.2024 an:
-
Bundestag
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie vom 7. Mai 2024
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die gründliche Umsetzung der NIS-2-RL, regt jedoch an, - Cloud-Anbieter deutlicher in die Pflicht zu nehmen, da ein Großteil der Kritis-relevanten Unternehmen diese Anbieter nutzt; - Auslagerungsunternehmen entweder selbst in die Pflicht zu nehmen oder jedenfalls deren jeweiligen Auftraggeber zu verpflichten, - Auslagerungsunternehmen nach dem Vorbild der datenschutzrechtlichen Auftragsverarbeitung zu Sicherheits- und Vorsorgemaßnahmen vertraglich zu verpflichten; - den Vorrang der Bewältigung von Sicherheitsvorfällen vor Meldepflichten gesetzlich festzuschreiben. - sich zu bemühen, im weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens für eine verbesserte Übersichtlichkeit der neuen Regelungen Sorge zu tragen.
- Referentenentwurf: Diskussionspapier des Bundesministeriums des Innern und für Heimat für wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 29.09.2023
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
- Organe
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Verfassungsbeschwerden und Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen BayPAG 1 BvR 2271/18 u. a.
-
Beschreibung:
Mit den vorliegenden Verfassungsbeschwerden sowie dem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle gegen Vorschriften des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (BayPAG) wird die Verfassungsmäßigkeit zahlreicher Bestimmungen zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht gestellt. Der Deutsche Anwaltverein hält die Verfassungsbeschwerden sowie den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle zu den hier behandelten Regelungen für begründet. Das angefochtene BayPAG bleibt vielfach hinter den verfassungsrechtlichen Vorgaben zurück. Dies gilt insbesondere für die in dem Gesetz vorgesehene Ausweitung von Eingriffsbefugnissen im Vorfeld konkreter Gefahren, die Regelungen zum Kernbereichsschutz und zum Schutz geschützter Vertrauensverhältnisse.
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.04.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
GesetzE zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft des BMJ
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Beschreibung:
er Deutsche Anwaltverein begrüßt, dass am bestehenden Weisungsrecht festgehalten wird. Er schließt sich dem Referentenentwurf dahingehend an, dass solche Weisungen in Textform zu erteilen und zu begründen sind. Auch begrüßt er die Konkretisierung der Weisungsbefugnis hinsichtlich der Pflicht zur Beachtung des Legalitätsgrundsatzes, der Beschränkung ihrer Zulässigkeit auf Entscheidungs- oder Beurteilungsspielräume und Ermessensausübungen, sowie den Ausschluss justizfremder Erwägungen.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 30.04.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Betroffenes geltendes Recht: GVG
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Interessenbereiche: Strafrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.05.2024 an:
-
Bundestag
- Gremien
- Organe
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
Eckpkte zur Einführung einer Verantwortungsgemeinschaft
-
Beschreibung:
Der DAV sieht für ein Rechtsinstitut der Verantwortungsgemeinschaft keinen Bedarf, weil sich die wesentlichen Konsequenzen der Verantwortungsgemeinschaft bereits auf Basis der aktuellen Rechtslage herbeiführen lassen.
-
Betroffenes geltendes Recht: BGB
-
Interessenbereiche: Zivilrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.03.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Gremien
-
Bundesregierung
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
Verfassungsbeschwerde wegen der Durchsuchung von Kanzleiräumen 1 BvR 398/24
-
Beschreibung:
Der DAV hält die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts wegen der Durchsuchung seiner Kanzleiräume für begründet. Die besonderen Anforderungen bei der Anordnung der Durchsuchung von Geschäftsräumen von Berufsgeheimnisträgern sind nicht berücksichtigt worden und verletzten den Beschwerdeführer daher in seinem Grundrecht aus Art. 13 Abs. 1,2 GG.
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Strafrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.06.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Anfrage des BMJ zur möglichen Ausweitung des notariellen Online-Verfahrens im Gesellschaftsrecht
-
Beschreibung:
Im Ergebnis scheint die praktische Relevanz des Online-Verfahrens bisher sehr gering zu sein. Das liegt einerseits am Identifikationsverfahren. Andererseits aber auch an den engen örtlichen Voraussetzungen. Nach Auffassung des DAV besteht in der Praxis ein Bedürfnis, das Online-Verfahren auf weitere gesellschaftsrechtliche Sachverhalte auszuweiten, z.B. auf Registervollmachten. Die Ausweitung von Online-Verfahren ist also grundsätzlich wünschenswert, sollte aber zugleich damit einhergehen, dass die technischen und berufsrechtlichen Rahmenbedingungen überdacht und gleichermaßen modernisiert werden.
-
Interessenbereiche: Zivilrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
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BRAO: Gesellschafter ausländischer Anwaltsgesellschaften, Prüfung § 207a Abs.1 BRAO
-
Beschreibung:
Der DAV begrüßt die seitens des BMJ angestellten Überlegungen, den zulässigen Gesellschafterkreis ausländischer Anwaltsgesellschaften durch eine Erstreckung des Verweises in § 207 Abs. 1 Nr. 3 BRAO auf alle in § 59c BRAO genannten Berufsgruppen zu erweitern. Dies erleichtert die Zulassung ausländischer Berufsausübungsgesellschaften (BAG), da diese nach der derzeit häufig auf Hindernisse stößt, wenn an ihr ausländische Notare oder ausländische Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater beteiligt sind. Die ungerechtfertigte Ungleichbehandlung ausländischer- und inländischer BAG würde beseitigt. Im Fall der Notare sollten die RAK berechtigt sein, ausländische BAG im Inland zuzulassen, auch wenn einzelne Mitglieder die Kriterien der §§ 59c BRAO, 1 PartGG nicht erfüllen (Ausnahmegenhemigungen).
-
Betroffenes geltendes Recht: BRAO
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 21.03.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
RegE 2. Reform des KapMuG
-
Beschreibung:
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt den RegE eines Zweiten Gesetzes zur Reform des KapMuG, insbesondere den Ansatz, die Effizienz des Musterverfahrens zu verbessern. Der RegE weist bereits viele gute Ansätze zur Erreichung dieses Ziels auf. Der DAV möchte gleichwohl die nachfolgenden Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschläge unterbreiten: I. Zu Ratings und Bestätigungsvermerken als öffentliche Kapitalmarktinformationen (§ 1 Abs. 2 RegE-KapMuG) II. Zur Beschwerdefähigkeit von Landgerichtsentscheidungen über die Zulässigkeit von Musterverfahrensanträgen (§ 3 Abs. 1 RegE-KapMuG) III. Zur Modifizierung der Aussetzungsregelung (§ 10 Abs. 2 RegE-KapMuG) IV. Zur Erweiterung des Musterverfahrens (§ 12 RegE-KapMuG).
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/10942 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Betroffenes geltendes Recht: KapMuG
-
Interessenbereiche: Zivilrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.05.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
Verfassungsbeschwerde Sampling 1 BvR 948/23
-
Beschreibung:
Der DAV nimmt im Rahmen seiner Stellungnahme gegenüber dem BVerfG zur Verfassungsbeschwerde „Sampling“ – 1 BvR 948/23 Stellung zu Fragen der Darlegungsanforderungen, der Grundrechtsvielfalt und der Vorlage von unionsrechtlichen Fragestellungen beim EuGH.
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.06.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts
-
Beschreibung:
Der DAV kritisiert, dass Schiedsvereinbarungen künftig auch formlos geschlossen werden sollen. Die Einführung von Englisch als Gerichtssprache wird als längst überfällig beschrieben; jedoch merkt der DAV an, dass noch nicht abgesichert ist, dass der gesamte Instanzenzug in englischer Sprache geführt werden kann aufgrund der Ermessensentscheidung darüber beim BGH. Der DAV meint, dass der Entwurf noch immer in einigen Punkten zurück bleibt, die die Attraktivität des Schiedsstandortes noch weiter steigern könnten, darunter bspw. die Notwendigkeit der materiell-rechtlichen Änderung des AGB-Rechts.
- Referentenentwurf: Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 01.02.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Interessenbereiche: Zivilrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 14.03.2024 an:
-
Bundestag
- Gremien
- Organe
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
CoEC Entwurf einer Europäischen Konvention des Europarates zum Schutz des Anwaltsberufs
-
Beschreibung:
Die zukünftige Europaratskonvention soll den Schutz der ungehinderten und unabhängigen Ausübung des Anwaltsberufs absichern. Ziel ist, dass in der Konvention das in Deutschland mit BRAK und DAV bestehende duale System anwaltlicher Repräsentation und Organisation des Berufsstands abgebildet ist sowie insgesamt die Konvention ein möglichst hohes Schutzniveau aufweist.
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.03.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Vorschläge zur Verbesserung der Attraktivität des Notarberufs im Anwaltsnotariat
-
Beschreibung:
Während einerseits der Notarberuf von denjenigen, die ihn ausüben, in der Regel als sehr attraktiver Beruf empfunden wird, ist andererseits dennoch festzustellen, dass – zumindest in bestimmten Gegenden – die Besetzung ausgeschriebener Stellen schwierig ist, weil es an Bewerbern fehlt. Es werden daher Vorschläge zur Änderung der BNotO unterbreitet. Die Wartezeiten des § 5b BNotO haben zweifelsohne ihre Berechtigung und sind weitgehend geeignet, wirtschaftlich unabhängige und örtlich informierte Bewerber zu erhalten. Problematisch sind die Wartezeiten aber für jeden Ortswechsel im Verlauf der Ausübung der Tätigkeit als Notar/Notarin. Die Wartezeiten in § 5 b Nr 1 und 2 BnotO sollen daher nur im Falle der erstmaligen Bewerbung auf eine Notarstelle zur Bewerbungsvoraussetzung gemacht werden.
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.04.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Grundgesetzliche Absicherung des BVerfG
-
Beschreibung:
Aufruf, dass BVerfG stärker grundgesetzlich abzusichern.
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht, Rechtspolitik
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 16.04.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
RVG: Vorschläge zur Anpassung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung
-
Beschreibung:
DAV und BRAK fordern eine lineare Erhöhung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung in der 20. Legislaturperiode sowie strukturelle Änderungen. Das RVG wurde zuletzt zum 1. Januar 2021 angepasst. Die erheblich gestiegenen Sach- und Personalkosten machen eine zeitnahe Anhebung der Gebühren erforderlich, damit die Anwaltschaft auch weiterhin den Zugang zum Recht insbesondere in der Fläche sicherstellen kann. Darüber hinaus werden strukturellen Verbesserungen, u.a. die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Anwaltsrechnungen in § 10 RVG, eine Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen, eine Angleichung der PKH-Gebühren, die Dokumentenpauschale für Scans und eine Anpassung bei der Terminsgebühr vorgeschlagen.
-
Betroffenes geltendes Recht: RVG
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
-
Beschreibung:
-
BRAO: Prüfung des BMJ des anwaltlichen pro-bono-Verbots und eventuelle Lockerungen
-
Beschreibung:
Der DAV hat Bedenken gegen eine weitreichende Lockerung des pro-bono-Verbots und erhebliche Ausweitung der Zulässigkeit unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit, insbesondere, wenn diese unabhängig von Fallgruppen und Bedürftigkeit bestehen soll. Eine Streichung des Kriteriums des Einzelfalls wird abgelehnt. Eine Beschränkung zulässiger unentgeltlicher anwaltlicher Tätigkeit auf den Einzelfall ist unbedingt erforderlich und durch den Gesetzeswortlaut sicherzustellen.
-
Betroffenes geltendes Recht: BRAO
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.04.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zur anlasslosen Prüfung der Sammelanderkonten § 73 a
-
Beschreibung:
Der DAV spricht sich für die anlasslose Prüfung von Sammelanderkonten durch die Kammern in § 73a BRAO-E aus. Das GwG gewährt den RAKs bereits die grundsätzliche Aufsicht über Rechtsanwälte, die Verpflichtete im Sinne des GwG sind. Hierzu gehört auch die anlasslose Prüfung, die das GwG für die jeweilige Aufsicht vorsieht. Eine Änderung im GwG wäre systemfremd, da durch eine Änderung von § 2 Abs.1 Ziffer 10 GwG alle Rechtsanwälte Verpflichtete würden. Sammelanderkonten als Kataloggeschäft in § 2 Abs. 1 aufzunehmen wäre ein Systembruch im GwG. Durch die EU-Verordnung wird das GwG in den nächsten 3 Jahren abgelöst und es muss dann nach einer neuen nationalen Regelung gesucht werden, die dem Ansatz einer EU-Vereinheitlichung diametral entgegensteht.
- Bundestags-Drucksachennummer: 20/8674 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften des Rechts der rechtsberatenden Berufe (zum Vorgang)
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Betroffenes geltendes Recht: BRAO
-
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.05.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
Vorschlag zur Streichung Ghanas von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten
-
Beschreibung:
Der DAV appelliert an die Bundesregierung, Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten zu streichen. Die menschenrechtliche Lage in Ghana verschlechtert sich derart, dass die verfassungs- und unionsrechtlichen Anforderungen an die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Falle von Ghana jedenfalls derzeit nicht (mehr) erfüllt sind. Der DAV schlägt vor, dass die Bundesregierung angesichts der zu erwartenden Dauer des zur Streichung von Ghana von der Liste der sicheren Herkunftsstaaten erforderlichen Gesetzgebungsverfahrens unverzüglich Gebrauch von der Möglichkeit macht, gem. § 29a Abs. 2a AsylG durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass Ghana für die Dauer von sechs Monaten nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat gilt.
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
-
Bundesregierung
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm
-
Beschreibung:
DAV begrüßt die mit Nummer 7.5 TA Lärm geplante Einführung einer Experimentierklausel. Damit wird eine explizite Rechtsgrundlage für ein zusätzliches Mittel zur Lösung von Gewerbelärmkonflikten geschaffen. Der DAV bedauert, dass der Referentenentwurf ein klares Bekenntnis zur Zulässigkeit von passiven Schallschutzmaßnahmen im Anwendungsbereich der TA Lärm vermissen lässt. Dies wäre aber überfällig, nicht zuletzt um die – nur schwer zu rechtfertigende – Privilegierung des Verkehrslärms gegenüber dem Gewerbelärm zu beseitigen. Vorzugswürdig wäre es aus Sicht des DAV gewesen, die „Grundausrichtung“ der TA Lärm an den modernen Städtebau anzupassen: weg von der Messung vor dem geöffneten Fenster und hin zu einer Dogmatik, die (mehr) auf den Innenraumschutz abstellt.
- Referentenentwurf: Referentenentwurf einer zweiten Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 30.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundestag
- Mitglieder des Bundestages
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zum Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz bzw. zum RefE Vermö-gensermittlungsgesetz
-
Beschreibung:
Die vorgesehenen Neuerungen im Vermögensermittlungsgesetz – VErmiG-E bedeuten einen höchst bedenklichen Paradigmenwechsel des Einziehungsrechts, da zum einen losgelöst von den strafrechtlichen Voraussetzungen der Einziehungsmöglichkeiten auf rein verwaltungsrechtlicher Ebene (zusätzlich) ein eigenständiges Einziehungsrecht ermöglicht wird, das vor allem unterhalb der strafrechtlich relevanten Schwelle eines Anfangsverdachts greifen soll; zum anderen wird der Anwendungsbereich der §§ 435 StPO sowie § 76a Abs. 4 StGB in verfassungsrechtlicher Hinsicht in bedenklichem Maß ausgeweitet. Gegen solche, aus der strafrechtlichen Einziehung ausgelagerte Einziehungsmöglichkeiten bestehen verfassungs- und europarechtliche Bedenken.
- Referentenentwurf: RefE zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Wirtschafts- und Finanzsystems vor der Verschleierung und Einbringung bedeutsamer inkriminierter Vermögenswerte bzw. zum Referentenentwurf zu Ermittlungen mit verdächtigen Vermögensgegenständen
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Betroffenes geltendes Recht: KWG, GwG, SanktDG, StVGHBetrÄndV
-
Interessenbereiche: Strafrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 03.07.2024 an:
-
Bundestag
- Gremien
- Organe
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Finanzen (BMF)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
§ 12 a AufenthG abschaffen
-
Beschreibung:
DAV schlägt vor, § 12a AufenthG aufzuheben. Seit August 2023 liegt eine durch das BAMF veranlasste und von ihm publizierte wissenschaftliche Evaluation mit der Einschätzung vor, dass die Wohnsitzregelung sehr wahrscheinlich nicht integrationsfördernd ist. Damit besteht nach Auffassung des DAV weder eine Rechtfertigung für die mit der Wohnsitzregelung verbundenen schwerwiegenden Grundrechtseingriffe, noch eine Grundlage der Regelung im geltenden oder im kommenden Unionsrecht. Nicht nur aus diesen rechtlichen, sondern auch aus praktischen Gründen – Aufwand und Ertrag stehen in keinem Verhältnis – kann die Vorschrift nicht weiter aufrechterhalten bleiben. Mit der Aufhebung des § 12a AufenthG können flankierende gesetzliche Maßnahmen ebenfalls keinen Bestand mehr haben.
-
Betroffenes geltendes Recht: AufenthG
-
Interessenbereiche: Öffentliches Recht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 04.07.2024 an:
-
Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Mitglieder des Bundestages
-
Bundesregierung
- Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
RefE zur Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung
-
Beschreibung:
Der Referentenentwurf nimmt die erforderlichen Anpassungen des § 630g BGB an die DSGVO vor. Der Gesetzgeber versäumt aber die Chance, nach geltender Rechtslage bestehende Unklarheiten bezüglich der Tatbestandsmerkmale der Vorschrift durch eine eindeutige Formulierung auszuräumen. Der Deutsche Anwaltverein begrüßt die Vererblichstellung von Ansprüchen aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG im Grundsatz. Allerdings ist die systematische Einordnung der Vorschrift in § 1922 BGB verfehlt. Auch geht aus dem Entwurf nicht hervor, ob der Anspruch nur vererblich oder auch abtretbar sein soll. Der Deutsche Anwaltverein empfiehlt eine Aufnahme der Vererblichstellung an anderer Stelle – etwa im allgemeinen Schadensrecht – sowie eine Klarstellung zur Frage der Abtretbarkeit.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs – Einsichtnahme in die Patientenakte und Vererblichkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzung (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 24.05.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Betroffenes geltendes Recht: BGB
-
Interessenbereiche: Zivilrecht
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.07.2024 an:
-
Bundestag
- Gremien
- Fraktionen/Gruppen
-
Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundestag
-
-
-
Beschreibung:
-
Änderungen der BRAO in Bezug auf Sozietätswechsler und wissenschaftliche Mitarbeiter
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Beschreibung:
Die Regelungen der Sozietätserstreckung bei Sozietätswechslern stellen schwere Eingriffe in die Berufsfreiheit von Rechtsanwälten und Berufsausübungsgesellschaften dar. Sie können zudem insbesondere im ländlichen Raum den Zugang zum Recht erschweren. Diese Eingriffe und ihre Folgen sind aufgrund der veränderten Lebenswirklichkeit sowie den vorhandenen technischen und organisatorischen Möglichkeiten zur Errichtung von Informationsbarrieren nicht mehr verhältnismäßig. Der DAV fordert daher, dass in Fällen von Sozietätswechslern das bisherige Zustimmungserfordernis nach der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen entfällt. Außerdem soll die Freistellung in der BRAO unter bestimmten Voraussetzungen auch auf wissenschaftliche Mitarbeiter nach der zweiten Staatsprüfung erweitert werden.
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Betroffenes geltendes Recht: BRAO
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Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 27.05.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundesregierung
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Beschreibung:
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RefE zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025)
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Beschreibung:
Der DAV begrüßt die geplante Erhöhung der Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz durch eine lineare Anhebung der gesetzlichen Gebühren sowie strukturelle Anpassungen durch die Anhebung des Verfahrenswertes in Kindschaftssachen nach FamGKG und eine weitere Angleichung der Prozesskostenhilfevergütung. Es ist ein Schritt in die richtige Richtung, auch wenn die Erwartungen der Anwaltschaft nicht ganz erfüllt werden. Kritisiert wird, dass bei den Auslagen keine Änderung der Dokumentenpauschale für die Vergütung von Scans sowie Erhöhung der Fahrtkostenpauschale vorgesehen ist.
- Referentenentwurf: Gesetz zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 - KostRÄG 2025) (zum Vorgang)
- Datum der Veröffentlichung: 18.06.2024
- Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Betroffenes geltendes Recht: GKG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG, RVG
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Interessenbereiche: Rechtspolitik, Sonstiges im Bereich "Recht"
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 08.07.2024 an:
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Bundesregierung
- Bundesministerium der Justiz (BMJ)
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Bundestag
- Fraktionen/Gruppen
- Gremien
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Bundesregierung
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Beschreibung:
Angaben zu Aufträgen (0)
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Zuwendungen oder Zuschüsse der öffentlichen Hand
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Mitgliedsbeiträge
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
9.250.001 bis 9.260.000 Euro