Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602180018
(PDF - 11 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV unterstützt die Gesetzesentwürfe zur Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
Der DAV unterstützt die Streichung des § 265a StGB, insbesondere ohne eine Umwidmung des Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit, ausdrücklich. Nach Ansicht des DAV handelt es sich bei dem Fahren ohne Fahrschein um Bagatellunrecht. Eine Sanktionierung ist mit dem Ultima-Ratio-Prinzip im Strafrecht nicht vereinbar. Die wirtschaftlichen Interessen der Verkehrsbetriebe werden durch das Zivilrecht ausreichend geschützt. Zudem führt § 265a StGB zu sozioökonomischer Ungleichbehandlung und Diskriminierung durch Strafrecht. Der DAV befürwortet die Entkriminalisierung auch aus Gründen der Entlastung der Justiz, sowohl in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
18.02.2026
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.02.2026 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
-
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
-
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/1757 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Straffreiheit für Fahren ohne Fahrschein -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 21/2722 (Vorgang) [alle SG hierzu]
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Fahren ohne Fahrschein entkriminalisieren
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]