Regelungsvorhaben
Ablehnung der Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung und Nachbesserungsbedarf bei Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen (Eingriffsschwelle)
Angegeben von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
05.02.2026
Beschreibung:
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten.
Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen damit Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden.
Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle RV hierzu]
- Öffentliches Recht [alle RV hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle RV hierzu]
- Strafrecht [alle RV hierzu]
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SG2602050022 (PDF - 26 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 31.01.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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