Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602050022
(PDF - 26 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung und Nachbesserungsbedarf bei Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen (Eingriffsschwelle)
Der DAV kritisiert die mit dem Entwurf vorgesehene Fortsetzung der Vorratsdatenspeicherung für alle deutschen Zugangsprovider in Kombination mit dem als Sicherungsanordnung bezeichneten Quick-Freeze-Verfahren für andere Verkehrsdaten. Die geplante Neuregelung senkt die Schwelle für eine der eingriffsintensivsten Ermittlungsmaßnahmen der StPO bedenklich ab. Aus Sicht des DAV drohen damit Verkehrsdatenerhebungen, etwa retrograde Standortdaten oder Funkzellendaten von bisherigen Ausnahmeinstrumenten bei schwerster Kriminalität zu regelmäßig einsetzbaren Ermittlungswerkzeugen zu werden. Maßnahmen, die ein Bewegungsprofil zulassen, bedürfen besonders hoher Eingriffsschwellen.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
05.02.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 31.01.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 22.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Öffentliches Recht [alle SG hierzu]
- Sonstiges im Bereich "Innere Sicherheit" [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]