Stellungnahme/Gutachten
Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2602180019
(PDF - 14 Seiten)
Zu Regelungsvorhaben:
Der DAV regt statt der vorgesehenen strafrechtlichen Verschärfungen die Stärkung präventiver Maßnahmen an
Der DAV bezweifelt, dass die Anhebung von Strafrahmen und Mindeststrafen sowie die Ausweitung besonderer Schutzdelikte geeignet ist, Personen, die in besonderer Weise für das Gemeinwesen Verantwortung übernehmen, wirksam zu schützen. Der DAV spricht sich stattdessen nachdrücklich für eine Stärkung präventiver Maßnahmen aus. Dazu gehören insbesondere verbesserte Aus- und Fortbildung von Einsatzkräften im Umgang mit psychischen Erkrankungen, regelmäßige Deeskalationstrainings, Supervision sowie der Ausbau interdisziplinärer Einsatzkonzepte. Die vorgesehene Rechtsfolge des Entzugs politischer Mitwirkungsrechte bei einer Verurteilung wegen Volksverhetzung begegnet verfassungsrechtlichen und kriminalpolitischen Bedenken und wird vom DAV als nicht sachgerecht beurteilt.
Bereitgestellt von:
Deutscher Anwaltverein e.V. (R000952)
am
18.02.2026
Adressatenkreis:
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Versendet am 29.01.2026 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin]
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens (Vorgang) [alle SG hierzu] Datum der Veröffentlichung: 30.12.2025 Federführendes Ministerium: BMJV [alle SG hierzu]
- Kriminalitätsbekämpfung [alle SG hierzu]
- Strafrecht [alle SG hierzu]