Stellungnahmen/Gutachten
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867 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (867)
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Zu Regelungsvorhaben:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass eine Zuckersteuer einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet.
- Bereitgestellt von: Wirtschafliche Vereinigung Zucker e.V. am 07.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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11.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VerpackG - Umlage der EU Plastikabgabe und Schaffung europarechtskonformer Reform
Die Bundesregierung beabsichtigt, eine Plastiksteuer einzuführen, um damit zusätzliche Einnahmen zu generieren. Diese Maßnahme wird von der Wirtschaft finanzpolitisch, wirtschaftspolitisch und ökonomisch als der falsche Weg angesehen und daher abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Lebensmittelverband Deutschland am 06.10.2026
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Adressatenkreis:
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31.07.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Pachtdeckel streichen, Belastungen der Eigentümer angemessen vergüten, unangemessene Sanktionen abwenden, bestehende Verträge und sensible Daten schützen
- Bereitgestellt von: Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) e.V. am 04.10.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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30.09.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Gremien [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
VerpackG - Umlage der EU Plastikabgabe und Schaffung europarechtskonformer Reform
Wir sehen in einer wirksamen finanziellen Anreizstruktur für hochgradig recycelbare Verpackungen einen entscheidenden Hebel zu einer besseren Kreislaufführung. Mit dem Mindeststandard existiert in Deutschland bereits eine eindeutige und anerkannte Grundlage für die Bemessung des prozentualen Grades der Recyclingfähigkeit einer Verpackungseinheit. Ab 2028 würden diese Bemessungskriterien durch die von der EU-Kommission zu erstellenden Design-for-Recycling-Kriterien und Berechnungsvorschriften EU-weit harmonisiert (delegierte Rechtsakte nach Artikel 6 Absatz 4 EU-Verpackungsverordnung (PPWR)). Die Stufen einer Ökomodulierung der Lizenzentgelte für Verpackungen, wie sie in der PPWR vorgesehen
- Bereitgestellt von: Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie e.V. am 02.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMUKN): Novelle des § 21 Verpackungsgesetz
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Adressatenkreis:
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02.10.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Novelle des EU-ETS muss auf wirtschaftliche Maßnahmen ausgerichtet werden, um die laufenden Transformation - ohne eine unangemessene Konditionalitätsregelung - finanzieren zu können. Eine verstärkte Verknappung von Zertifikaten ab 2026 darf nicht eintreten (Fallback-Benchmarks). Ferner bedarf es einer Rücknahme der Bepreisung des im Zuckerprozess aus der Saftreinigung wieder eingebundenen CO2 im sog. Carbokalk, der als Düngemittel verwendet wird, durch eine Reduzierung von N2O-Emissionsen auf dem Feld zu einer insgesamt klimapositiven Wirkung führt (reduziertes GWP), aber - anders als Steinbruchdüngekalk - seit 2025 mit ETS-Pflichten belastet ist. Ferner bedarf es Removal-Regelungen, die BECCS bzw. BECCU (auch temporär) gleichberechtigt ohne Doppelzählungen berücksichtigen.
- Bereitgestellt von: Verein der Zuckerindustrie e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussionen zur GMO, zur NRPP und zur GAP-Verordnung für die GAP nach 2028
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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22.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nationale Umsetzung der EU (VO) 2024/1143
Schaffung einer die Praxis verbessernden Rechtsgrundlage, die insbesondere die Finanzierung der Schutzgemeinschaften ermöglicht, die Strukturen im Weinbau stärkt und die erforderliche Rechtssicherheit bietet.
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf einer Verordnung zur Anpassung des Bundesrechts an das Unionsrecht auf dem Gebiet des Agrargeoschutzes und zur Änderung der Krisendestillationsverordnung 2026
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Adressatenkreis:
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16.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (4):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Diskussion zur Schaumweinsteuer
Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) nimmt ausschließlich zur geplanten Erhöhung der Schaumweinsteuer Stellung. Die geplante Anhebung der Schaumweinsteuer um 20 Prozent lehnt die deutsche Weinwirtschaft entschieden ab. Der Vorschlag kommt zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt. Die Branche befindet sich in einer der schwersten wirtschaftlichen Krisen der vergangenen Jahrzehnte. Sinkende Absatzmengen, ein rückläufiger Weinkonsum, steigende Produktions- und Energiekosten sowie erhebliche Unsicherheiten auf den internationalen Märkten setzen Erzeuger, Genossenschaften, Kellereien und den Weinfachhandel gleichermaßen unter Druck. Eine zusätzliche steuerliche Belastung würde diese Entwicklung weiter verschärfen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Weinbauverband e.V. am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Diskussionsentwurf Haushaltsbegleitgesetz
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Adressatenkreis:
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07.07.2026
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Bundestag:
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin];
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Hitzeschutz finanziell absichern und gerecht gestalten
Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Desweiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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21.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Verordnung einer Neuregelung der Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs
Gegenstand der Interessenvertretung ist die geplante Verordnung zur Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs. Angestrebt werden insbesondere eine möglichst vollständige und verhältnismäßige Umsetzung der EU-Durchführungsverordnung (EU) 2022/1192 ohne zusätzliche nationale Verschärfungen, der Verzicht auf zusätzliche Genehmigungs- und Antragsverfahren, die Überprüfung geplanter Einschränkungen beim Nachbau, praxistaugliche Regelungen für den Umgang mit Resterden sowie die Anpassung der Anforderungen im amtlichen Bekämpfungsprogramm. Zudem soll die Verordnung um die in der EU-Regelung vorgesehenen Möglichkeiten zur Aufhebung von Beschränkungen und zur Verkürzung von Sperrfristen ergänzt werden.
- Bereitgestellt von: Union der Deutschen Kartoffelwirtschaft e.V. (UNIKA) am 01.10.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Verordnung zur Neuregelung der Bekämpfung von Kartoffelzystennematoden und Kartoffelkrebs
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Adressatenkreis:
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03.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Handwerksgerechte Durchführung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)
Aus Sicht des Handwerks bitten wir, den vorliegenden Entwurf zur Umsetzung der EUDR in folgenden Punkten nachzubessern: Klarstellung, dass Sorgfalts- und Dokumentationspflichten grundsätzlich beim Erstinverkehrbringer liegen und nachgelagerte, insbesondere mittelständische Betriebe davon entlastet werden; keine Doppelprüfung, rechtssichere Vermutungs- und Plausibilitätsregelung für Altbestände, Sonderregelung für Reparatur, Restaurierung, Konservierung und Erhaltung kulturhistorischer Güter, praxistaugliche Klarstellung des Anwendungsbereichs, verhältnismäßiger Vollzug unter Berücksichtigung von Betriebsgröße, Verschulden und Umweltbezug; Schutz von Betriebs- und Kundendaten sowie frühzeitige Beteiligung des Handwerks und seiner einzelnen Gewerke.
- Bereitgestellt von: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMLEH): Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Erzeugnisse, die mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen, auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Änderung des Holzhandels-Sicherungs-Gesetzes (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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27.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Praxisgerechte, europarechtskonforme Änderung der Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
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BT-Drs. 21/327
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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04.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes sieht den Einsatz von Kamerasystemen in größeren Schlachthöfen vor. Der VDF begrüßt, dass für die Schlachtbranche eine Gesetzesgrundlage geschaffen wird, die den Einsatz von Videoaufzeichnungen bundesweit ermöglicht. Der VDF setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zum Einsatz von Videosystemen unabhängig von der Betriebsgröße eingeführt wird und nur Härtefälle von dieser Pflicht ausgenommen werden. Der VDF setzt sich ferner dafür ein, dass die Sichtung des Videomaterials zur Kontrolle der Schlachtbetriebe nur durch die zuständige Behörde erfolgt und sich eine Weitergabe an Dritte auf den Einsatz von KI bei der Sichtung des Videomaterials beschränkt.
- Bereitgestellt von: Verband der Fleischwirtschaft e. V. (VDF) am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes
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BR-Drs. 256/24
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Das Regelungsvorhaben betrifft die geplante Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über die gemeinsame Marktorganisation (GMO) im Verfahren 2025/0237 (COD). Ziel der Einflussnahme ist, eine Ausweitung staatlicher Marktinterventionen und insbesondere eine Bindung der Interventionsschwellen an durchschnittliche Produktionskosten zu verhindern. Interventionen sollen auf außergewöhnliche Marktkrisen begrenzt bleiben. Stattdessen soll präventives Preis- und Margenrisikomanagement, etwa über Artikel 219 GMO, gestärkt werden. Dazu sollen der Zugang zu Absicherungsinstrumenten und Beratung verbessert, regulatorische Hemmnisse abgebaut und Sicherheiten für Warentermingeschäfte mit landwirtschaftlichem Grundgeschäft unterstützt werden.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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21.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Geoschutz: Regelungen zu geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umsetzen
Im Rahmen der geplanten Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (GeoSchReformG) setzt sich der DRV dafür ein, dass die Regelungen der geschützten Ursprungsbezeichnungen praxisgerecht umgesetzt werden. Der DRV fordert, die konsensuale Mitbestimmung in den Schutzgemeinschaften weiterhin bestehen zu lassen und die Arbeit der Schutzgemeinschaften auf finanziell solide Füße zu stellen.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMEL) (20. WP): Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Reform und Erweiterung des Schutzes geografischer Angaben (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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26.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden
Zielgerichtete Verwendung von Hilfsgeldern, die von der EU zur Verfügung gestellt werden, hier konkret: Verwendung von 60 Mio. Euro aus einem EU-Düngemittel-Hilfspaket zur gezielten Förderung des frühzeitigen Zukaufs von Stickstoffdüngemitteln zur Ausbringung im Frühjahr 2027.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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28.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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29.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Nichteinführung einer Steuer auf Zuckerhaltige und/oder gesüßte Getränke
Der VDM lehnt die Einführung einer Zuckersteuer auf Getränke ab. Mehr als 300 überwiegend regionale und mittelständische Mineralbrunnen, Brauer, Süßgetränkehersteller, Safter, etc., appellieren, von der Einführung abzusehen. Eine Zuckersteuer bedeutet einen signifikanten Mehraufwand auf Unternehmensseite. Der finanzielle Beitrag ist hingegen marginal und zeigt, dass es sich um reine Symbolpolitik handelt. Zudem zeigen aktuelle Studien aus anderen Ländern, dass sie mit Blick auf die Gesundheit der Menschen nahezu wirkungslos ist. Die Getränkewirtschaft unterstützt weiterhin den Weg, einen übermäßigen Konsum von Zucker zu reduzieren, und hat deshalb im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung den Zuckergehalt marktrelevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 erfolgreich um 15% reduziert.
- Bereitgestellt von: Verband Deutscher Mineralbrunnen e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
26.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Aufgrund der Verordnung (EU) 2026/1739 werden die Vertragsregelungen des Art. 168 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (GMO-Verordnung) ab dem 19. August 2028 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Die Mitgliedstaaten können jedoch nach Art. 168 Abs. 6 Buchst. f GMO-Verordnung Ausnahmen für bestimmte Sektoren vorsehen. Ziel der Interessenvertretung ist die Einführung einer nationalen Ausnahme für die Sektoren Getreide und Kartoffeln, um bestehende Marktstrukturen zu erhalten und zusätzliche Bürokratiebelastungen entlang der Wertschöpfungskette zu vermeiden.
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
21.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Abschaffung von nationalen Meldepflichten im Lebens- und Futtermittelgesetzbuch LFGB
Aufgrund einer Forderung der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Jahr 2025 hat das BMLEH einen Gesetzesentwurf zur Änderung des LFGB vorgelegt, mit dem unter anderen bestimmte Meldepflichten für Unternehmer und Analyselabore abgeschafft werden sollen. Diese gehen über EU-Recht hinaus und können somit ohne Vertragsverletzung abgeschafft werden. Wir unterstützen dies und haben dies in einem Schreiben an eine parlamentarische Staatssekretärin des BMLEH zum Ausdruck gebracht
- Bereitgestellt von: Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft VGMS e.V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMLEH): Entwurf eines Gesetzes für Bürokratierückbau im Bereich des Bun-desministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat sowie weiterer Bereiche
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Adressatenkreis:
-
13.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die Europäische Kommission hat eine Überarbeitung der UTP-Richtlinie für Ende 2026 angekündigt. Praxistaugliche, rechtssichere und verhältnismäßige Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen der UTP-Richtlinie sicherstellen. Funktionierende Lieferbeziehungen und den Wettbewerb im Lebensmitteleinzelhandel erhalten und landwirtschaftliche Erzeuger sowie kleine und mittlere Lieferanten schützen. Einschränkungen von Eigenmarken vermeiden. Auf eine offene Generalklausel für unlautere Vertragsbedingungen verzichten und die bestehende Systematik aus klar definierten Listen beibehalten. Von einem generellen Verbot des Einkaufs landwirtschaftlicher Erzeugnisse unterhalb der Produktionskosten absehen.
- Bereitgestellt von: ALDI Nord Holding Stiftung & Co. KG am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
08.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
-
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-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Sicherstellung einer praktikablen und zumutbaren Umsetzbarkeit der Vorgaben der EU-Verordnung 2023/1115 zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR)
- Bereitgestellt von: Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. (wdk) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Vereinfachung bürokratischer Pflichten im Rahmen des geänderten Antibiotikaminimierungskonzepts
Da insgesamt festzustellen ist, dass inzwischen ein mehr oder weniger gleichbleibendes Niveau des Medians und des 2. Quartils der betrieblichen Therapiehäufigkeit bei den einzelnen Nutzungsarten erreicht wurde und somit weitere Reduktionen zunehmend schwieriger umzusetzen sein werden, sollte unseres Erachtens das Augenmerk verstärkt auf diejenigen Betriebe gerichtet werden, bei denen noch eine deutliche Reduktion der betrieblichen Therapiehäufigkeit erreicht werden kann. Daher sollten zum einen nur noch Betriebe mit Therapiehäufigkeiten des Vielfachen oberhalb des Medians oder des 2. Quartils Maßnahmenpläne erstellen müssen. Zum anderen sollten die für die Berechnung der betrieblichen Therapiehäufigkeit zu erfassenden Daten auf den Prüfstand gestellt werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
07.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin]
-
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schutz der Wasserrahmenrichtlinie vor Abschwächung und ambitionierte Umsetzung
Unser Anliegen ist eine schnellstmögliche, intensivierte und ambitionierte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auch über das Jahr 2027 hinaus. Bestrebungen, die Richtlinie abzuschwächen, wollen wir entgegentreten.
- Bereitgestellt von: Deutscher Naturschutzring, Dachverband der deutschen Natur-, Tier- und Umweltschutzorganisationen (DNR) e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben: