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Verein der Zuckerindustrie e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001490
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 30.09.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 28.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Arbeitgeberverband
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Friedrichstraße 6910117 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +493020618950
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E-Mail-Adressen:
- wvz-vdz@zuckerverbaende.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24280.001 bis 290.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/240,60
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (3):
- Günter Tissen
- Marcus Otto
- Michael Ricke-Herbig
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Gesamtzahl der Mitglieder:
4 Mitglieder am 20.06.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (8):
- Bundesverband der deutschen Industrie
- Institut der deutschen Wirtschaft
- Bundesvereinigung der deutschen Ernährungsindustrie
- Bundesvereingung der Arbeitgeberverbände
- Arbeitgebervereingung Nahrung und Genuss
- Lebensmittelverband Deutschland
- Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft
- German Agribusiness Alliance
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Interessen- und Vorhabenbereiche (24):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Außenwirtschaft; Allgemeine Energiepolitik; Energienetze; Erneuerbare Energien; Sonstiges im Bereich "Energie"; EU-Binnenmarkt; Land- und Forstwirtschaft; Lebens- und Genussmittelindustrie; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Artenschutz/Biodiversität; Immissionsschutz; Klimaschutz; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Verkehrspolitik; Handel und Dienstleistungen; Industriepolitik; Verbraucherschutz; Wettbewerbsrecht; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Wasserrecht
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verein der Zuckerindustrie ist der Fach- und Arbeitgeberverband der vier Zucker herstellenden Unternehmen in Deutschland. Der Verein der Zuckerindustrie nimmt die Interessen des Wirtschaftszweiges insbesondere in den Gebieten Lebensmittel- und Futtermittelrecht sowie Ernährung, Energie, Umwelt und Sicherheit, Sozial- und Tarifpolitik ebenso wie Steuerrecht wahr. Auch die Förderung der Forschung zu Anbau und Verarbeitung von Zuckerrüben gehört zu den Aufgaben.
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Ablehnung des Kinder-Lebensmittel-Werbegesetz in der angekündigten Form
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Beschreibung:
Wir unterstützen die Zielsetzung, etwas gegen Übergewicht und Adipositas bei Kindern und Jugendlichen und dadurch mitbedingte Erkrankungen zu unternehmen, voll und ganz. Allerdings ist die Entstehung von Adipositas und Übergewicht komplex, und die Ursachen sind multifaktoriell. Für Übergewicht sind nicht einzelne Lebensmittel verantwortlich. Entscheidend für die Entstehung von Übergewicht und Adipositas ist eine unausgeglichene Kalorienbilanz. Es gibt keine Evidenz dafür, dass die vom BMEL geplante Werberegulierung einen Beitrag zur Senkung der Übergewichtsprävalenz leistet. Der angekündigte Gesetzentwurf ist daher nicht verhältnismäßig und abzulehnen.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor Werbung für Lebensmittel mit hohem Zucker-, Fett- oder Salzgehalt Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Ernährungsstrategie - Ablehnung von Regelungen zur Übergewichtsprävention ohne wissenschaftliche Evidenz
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Beschreibung:
Ernährungspolitik muss wissenschaftsbasiert sein. Jede Maßnahme, die im Kontext der Übergewichtsprävention ergriffen wird, muss so gestaltet sein, dass sie Verbrauchern eine ausgeglichene Kalorienbilanz erleichtert. Eine Zuckersteuer, Maßnahmen zur Werberegulierung oder Nährwertkennzeichnungs-Modelle, die sich auf einzelne Nährstoffe und nicht auf die Kaloriendichte fokussieren, sind nicht geeignet, die Übergewichtsprävalenz zu senken, und daher abzulehnen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/10001 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Ernährungsstrategie der Bundesregierung - Gutes Essen für Deutschland Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Beibehaltung der geltenden Regelungen zu Verarbeitungshilfsstoffen gemäß Verordnung (EU) Nr. 2021/1165
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Beschreibung:
Die Bundesregierung soll dazu bewogen werden, gegenüber der EU-Kommission darauf hinzuwirken, dass die geltenden Regelungen zum Einsatz von Verarbeitungshilfsstoffen beibehalten werden, um die Herstellung von Biozucker auch zukünftig zu ermöglichen.
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Interessenbereiche:
- Lebens- und Genussmittelindustrie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280018 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 03.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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1:1-Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (EU)2023/2413
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Beschreibung:
Nationale Umsetzung 1:1 von EU-Nachhaltigkeitsanforderungen und damit verbundenen Berechnungsvorgaben u.a. für die Nutzung von aus Reststoffen eigener Prozesse gewonnenem Biogas/Biomethan als Biomasse-Brennstoff für die Anerkennung der Defossilisierung der eigenen Prozesse. Dafür auch Aufrechterhaltung zumindest regionaler Gasnetze. Anerkennung der Nutzung von biogenem CO2 aus eigenen Prozessen als Rohstoff für die Defossilisierung.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280029 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.03.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Beschreibung:
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Erhalt der Definition erneuerbare Energieträger (einschl. Biomasse und Klärgas) im StromStG
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Beschreibung:
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zielt darauf ab, aus der Definition für ""erneuerbare Energieträger"" künftig Biomasse und Klärgas entgegen dem EU-Beihilferecht auszunehmen. Biomasse und Klärgas können jedoch problemlos weiterhin Teil der Definition bleiben. Ferner sollte von der Streichung bisheriger Erleichterungen abgesehen werden. Im Kern dient die Novellierung vorrangig der Modernisierung und dem Bürokratieabbau im Bereich des Strom- und Energiesteuerrechts (im Bereich der Elektromobilität und der Speicherung von Strom, Anpassungen infolge des Ausbaus der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und neuer dezentraler Versorgungskonzepte, Umsetzung von Änderungen im EU-Beihilferecht).
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.04.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280034 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 26.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Beschreibung:
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Erhalt zumindest regionaler Gasnetze bei der Transformation Gas-/Wasserstoff-Verteilernetze
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Beschreibung:
Beim Umbau des Gasnetzes auf teilweisen Betrieb für Wasserstofftransporte wird es zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit insbesondere des ländlichen Raums auf die Erhaltung der regionalen Gasinfrastruktur ankommen. Überlegungen für teilweise Stilllegung von Methannetzen - auch zulasten von grünem Methan und Biomethan - stehen ferner mit einem Transit von Biomethan und anderen erneuerbaren Gasen auf EU-Ebene in Widerspruch.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Energienetze [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280037 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 12.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
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Angemessene 1:1-Umsetzung der Industrie-Emissions-Richtlinie 2010/75/EU im Immissionsschutzrecht
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Beschreibung:
Überlegungen des BMUV für einen Arbeitsentwurf deuten auf Vereinfachungspotenzial bei der Umsetzung der novellierten Industrie-Emissions-Richtlinie (IED) im Bereich der neuen Umweltmanagementanforderungen hin; dieses Vereinfachungspotenzial (z.B. 1:1-Umsetzung) sollte mit Blick auf bürokratischen Aufwand Berücksichtigung finden. Ferner sollten alle nach der IED zulässigen Umweltmanagementsysteme Teil der Umsetzung werden. Darüber hinaus muss Überwachung u.a. von Umweltleistungsgrenzwerten Teil staatlicher Verwaltung bleiben (keine Vermischung der Umsetzung von Umweltmanagementsystem und Umsetzung von Umweltleistungsgrenzwerten, keine Übertragung auf Auditoren).
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Immissionsschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280040 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 15.06.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Beschreibung:
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Keine Ausweitung des WHG auf landwirtschaftliche Bewässerung nach Verordnung (EU) 2020/741
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Beschreibung:
Das 3. Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltgesetzes beabsichtigt eine ergänzende Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/741. Diese EU-Verordnung (VO) regelt den sparsamen Gebrauch und die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung. Die VO bietet den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Flussgebiete oder Teile davon von der Zulassung der Wasserwiederverwendung auszunehmen und national zusätzliche Anforderungen an die Aufbereitung und Wiederverwendung von kommunalem Abwasser aufzustellen. Die nationale Einbeziehung von vorgereinigten (nicht-kommunalen) Abwässern (über die EU-VO hinaus) gefährdet die Ziele, da wertvolles gereinigtes Wasser der Rübenverarbeitung nicht mehr nutzbar wäre.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 04.03.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wasserrecht
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406280042 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 08.05.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Beschreibung:
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Veränderte rechtliche Beurteilung der CO2-Einbindung in der Carbonatation der Zuckergewinnung.
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Beschreibung:
Aus der Novelle der EU-Emissionshandels-RL 2003/87/EG durch die RL (EU) 2023/959 und der EU-Monitoring- und Reporting-VO (EU) 2018/2066 sowie der Einführung einer VO zur permanenten THG-Einbindung folgt, dass Emissionen für ihre Anrechnung nicht mehr in die Atmosphäre freigesetzt werden müssen, sondern eine kurzzeitige Dekomposition ausreicht, auch bei sofortiger Wiedereinbindung des CO2. Bisher erforderte diese in der Carbonatation keine Erfassung, da im Prozess tatsächlich keine Freisetzung erfolgt (als neutral galt). Neu ist, dass nun etwaige Freisetzungen in der nachgelagerten Nutzung Berücksichtigung finden sollen. Daher bedarf es der Anpassung der Zuteilungsregeln und der Berücksichtigung, dass in der nachgelagerten Nutzung nur ein Teil des wiedereingebundenen CO2 freigesetzt wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Klimaschutz [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409300238 (PDF, 5 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24
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Gesamtsumme:
7.430.001 bis 7.440.000 Euro
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Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (3):
- Nordzucker AG
- Südzucker AG
- Pfeifer & Langen GmbH & Co. KG
Geschäftsjahr: 03/23 bis 02/24