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Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002059
- Ersteintrag: 28.02.2022
- Letzte Änderung: 17.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 20.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Kennedyallee 4053175 BonnDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +492288851
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E-Mail-Adressen:
- postmaster@dfg.de
- Webseiten:
-
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Adresse:
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Hauptstadtrepräsentanz:
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Adresse
Berliner Büro der DFGMarkgrafenstraße 3710117 Berlin
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Kontaktinformationen:
- Telefonnummer: +49302061214320
- E-Mail-Adresse: berlin@dfg.de
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Adresse
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23330.001 bis 340.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/232,54
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (10):
- Dr. Ina Sauer
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Hai Ha Tran
Tätigkeit bis 09/21:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter eines MdB
für ein Mitglied des Deutschen Bundestages - Prof. Dr. Axel Brakhage
- Prof. Dr. Britta Siegmund
- Prof. Dr. Brigitte Vollmar
- Prof. Dr. Markus Fischer
- Dr. Annette Schmidtmann
- Dr. Ingrid Ohlert
- Prof. Dr. Katja Becker
- Dr. Heide Ahrens
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Gesamtzahl der Mitglieder:
99 Mitglieder am 30.05.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (3):
- Allianz der Wissenschaftsorganisationen
- Wissenschaft im Dialog gGmbH
- Berliner Forschungsnetzwerk
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Interessen- und Vorhabenbereiche (14):
Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik; EU-Gesetzgebung; Arzneimittel; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Land- und Forstwirtschaft; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; Urheberrecht; Artenschutz/Biodiversität; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Tierschutz; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungsinstitution der Wissenschaft in Deutschland. Sie dient der Wissenschaft in allen ihren Zweigen durch die disziplinübergreifende Förderung erkenntnisorientierter Forschung im Wettbewerb auf Basis ausschließlich der wissenschaftlichen Qualität. Ihre Mitglieder sind forschungsintensive Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, wissenschaftliche Verbände sowie die Akademien der Wissenschaften. Entsprechend ihrem Satzungsauftrag berät die DFG den Bundestag und die Bundesregierung in wissenschaftlichen und wissenschaftspolitischen Fragen. Als Stimme der Wissenschaft im politischen und gesellschaftlichen Diskurs begleitet sie politische Entscheidungsprozesse mit wissenschaftlichem Sachverstand. Hierbei setzt sie sich für eine weitsichtige Forschungspolitik ein, die Freiräume für wissenschaftsgeleitete Entscheidungen ermöglicht und flexibles Handeln im System unterstützt. Die Stärkung erkenntnisgeleiteter Forschung für den Aufbau von Wissensspeichern ist zentrales Anliegen im Rahmen der Interessenvertretung. Hierzu erarbeiten insbesondere die Senatskommissionen für Grundsatzfragen der Genforschung, der Klinischen Forschung und der Biologischen Vielfalt sowie für tierexperimentelle Forschung und für die Transformation von Agrar- und Ernährungssystemen Stellungnahmen, Positionspapiere und Empfehlungen. Die DFG stellt darüber hinaus wissenschaftliche Expertise in parlamentarischen Veranstaltungen (Frühstücke, Lunches, Abende) für politische Entscheidungsträger*innen zur Verfügung. Im Vordergrund der Interessenvertretung stehen für die DFG die Gestaltung exzellenter Rahmenbedingungen für Wissenschaft in Deutschland und die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland. Mit den Beratungen in ihren Gremien und Bereitstellung ihrer Arbeitsergebnisse nimmt die DFG auch Stellung zu Strukturfragen der Wissenschaft, u.a. zur wissenschaftlichen Karriere, zum Umgang mit neuen Technologien und zur verantwortlichen Anwendung wissenschaftlicher Arbeitsergebnisse in der Gesellschaft. Mit einem Regelwerk zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis stellt sie einen international anerkannten Orientierungsrahmen hierfür bereit.
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Erhalt des Sonderbefristungsrecht im Wissenschaftszeitvertragsgesetz
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Beschreibung:
Die DFG wirbt für den Erhalt des Sonderbefristungsrechts, das ausreichend Flexibilität für das Wissenschaftssystem gewährleistet und durch flankierende Maßnahmen ergänzt wird. Der Erhalt der Drittmittelbefristung ohne Höchstbegrenzung, die Übertragung der familien- und gesundheitspolitischen Komponenten der Qualifizierungsbefristung auf die Drittmittelbefristung ist ebenfalls ein Anliegen, um die Ungleichbehandlung zu beenden. Für die Promotion sollte eine Mindestvertragslaufzeit für Erstverträge von 3 Jahren gelten.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Einführung eines Forschungsdatengesetz als Datenzugangsgesetz für die Forschung
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Beschreibung:
Die DFG wirbt dafür, die Regulierung durch ein Forschungsdatengesetz konsequent mit Weiterentwicklungen der organisatorischen, prozessualen und infrastrukturellen Voraussetzungen zusammen zu denken. Dabei sollte auf bereits bestehende Dateninfrastrukturen, wie zum Beispiel die Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI), zurückgegriffen werden und das Prinzip von Datentreuhandmodellen als vertrauenswürdige Mittler insbesondere für besonders schützenswerte Daten genutzt werden.
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Interessenbereiche:
- Datenschutz und Informationssicherheit [alle RV hierzu];
- Digitalisierung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung von Rechtssicherheit für Forschende i.R.d. Novelle des Tierschutzgesetzes
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Beschreibung:
Die DFG setzt sich im Rahmen der Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes für die Schaffung von Rechtssicherheit beim Umgang mit Tieren in der biomedizinischen Forschung ein. Ziel ist es, eine weitere Strafverschärfung für Forscher*innen bei anhaltender Rechtsunsicherheit nicht zuletzt zur Sicherung des Forschungsstandortes Deutschlands zu vermeiden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Tierschutz [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Schaffung möglicher Schnittstellen zwischen Grundlagenforschung und DATI-Förderung
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Beschreibung:
Die DFG begleitet den Prozess der Etablierung einer DATI aus Sicht einer Förderinstitution, die ebenfalls im Transferbereich Fördermöglichkeiten anbietet und sich mit der DATI weitere Schnittstellen eröffnen, die einen konsistenten Übergang von der Grundlagenforschung in die Anwendung ermöglichen können.
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkere Ausrichtung des Bodenschutzgesetzes auf vorsorgenden Bodenschutz
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Beschreibung:
Die DFG setzt sich für ein verbindliches Regelwerk zum Schutz der Böden auf völker- und unionsrechtlicher Ebene ein. Das BBodSchG sollte die ökologischen Funktionen des Bodens, insbesondere seine Funktionen für Biodiversität und Klima stärker fokussieren.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Anpassung der Sicherheitsbewertung für Pflanzen in EU-VO zu neuen genomischen Techniken
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Beschreibung:
Die DFG setzt sich dafür ein, dass durch neue Züchtungstechniken erzeugte Pflanzen, die auch von Natur aus oder mittels herkömmlicher Züchtungstechniken hätten entstehen können (im Vorschlag als NGT1-Pflanzen definiert), in Zukunft weniger stark reguliert werden. Ziel ist es, die Sicherheitsbewertung neuer Pflanzen grundsätzlich nicht von der zugrunde liegenden Technologie abhängig zu machen, sondern von den Eigenschaften des erzeugten Produkts (product-based, case-by-case).
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
-
Abbau von bürokratischen Hürden für die Wissenschaft im 4. Bürokratieentlastungsgesetz
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Beschreibung:
Die DFG setzt sich für einen kontinuierlichen Abbau bürokratischer Hemmnisse in der Wissenschaft ein. Dabei geht es ihr v.a. um die Attraktivität und Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Forschungsstandortes Deutschland unter Wahrung des Vorsorgeprinzips im Bereich der Lebenswissenschaften, z.B. der Genehmigung von Tierversuchen in der Forschung und Arbeit mit gentechnischen Anlagen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Mitgestaltung des 10. EU-Forschungsrahmenprogramms
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Beschreibung:
Die DFG bringt sich als Stimme der deutschen Wissenschaft in die Verhandlungen zur Ausgestaltung des nächsten EU-Forschungsrahmenprogramms (FP10) ein. Dabei setzt sie sich u.a. für ein auskömmliches Forschungsbudget, eine adäquate Berücksichtigung der Grundlagenforschung, Exzellenzorientierung und Offenheit des Programms ein und wirbt für bedarfsgerechte neue Förderinstrumente sowie die Berücksichtigung forschungsadäquater Rahmenbedingungen.
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Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406040001 (PDF, 9 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 29.05.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Beschreibung:
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Schaffung von Rechtssicherheit i.R.d. Tierschutz-Versuchstierverordnung
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Beschreibung:
Die DFG wirbt für die Einführung eines neuen § 28a, mit dem mehr Rechtssicherheit für Forschende im Verfahren für Tiere, die aufgrund individueller Eigenschaften für den Tierversuch keine wissenschaftliche Verwendung finden, geschaffen werden soll. Zugleich sollen damit die in der Praxis entwickelten Regelungen in die Verordnung aufgenommen werden.
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Selbstständig durch IV angegebener Referentenentwurf:
Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Versuchstierverordnung Datum des Referentenentwurfs: 25.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Land- und Forstwirtschaft [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Förderung von Clinician Scientists in der Universitätsmedizin
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Beschreibung:
Die Förderung von wissenschaftlich tätigen Ärzt*innen, den Clinician Scientists, für die Universitätsmedizin ist der DFG ein besonderes Anliegen. Um die Leistungsfähigkeit der Universitätsmedizin mit ihrer zentralen Bedeutung im Gesundheits- und Wissenschaftssystem zu erhalten und zu stärken, hält es die DFG für erforderlich, Clinician Scientists stärker als bisher langfristige, planbare und attraktive Perspektiven in den verschiedenen Bereichen der Universitätsmedizin in Form von Zielpositionen aufzuzeigen. Bund und Länder sind aufgerufen, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen und die notwendigen Ressourcen verlässlich zur Verfügung zu stellen.
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Interessenbereiche:
- Sonstiges im Bereich "Gesundheit" [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2409040001 (PDF, 23 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.07.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages
-
Fraktionen/Gruppen
-
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Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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-
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-
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Beschreibung:
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Sicherstellung d. Nichtförderung v. Forschungsprojekten, die antisemitische Narrative befördern i.R.d.Bundestagsresolution zum Schutz jüdischen Lebens
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Beschreibung:
Die DFG unterstützt nachdrücklich das Ziel der Bekämpfung von Antisemitismus, gleich welcher Art, und steht klar für den Schutz jüdischen Lebens. Sie teilt ausdrücklich das Ziel der Bundesregierung, die Wissenschaftskooperation mit Israel auszubauen sowie die Förderung der Antisemitismusforschung zu stärken.
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410010003 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Fraktionen/Gruppen
-
-
-
-
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Beschreibung:
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Ermächtigung der DFG zur Weitergabe institutioneller Zuwendungen zu institutionellen Zwecken unter Wahrung parlamentarischer Beteiligungsrechte
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Beschreibung:
Die DFG strebt einen Haushaltsvermerk an, der die DFG dazu ermächtigt, institutionelle Zuwendungen an weitere juristische Personen zu institutionellen Zwecken weitergeben zu können, um erwiesene Daueraufgaben mit einer Relevanz für das Wissenschaftssystem institutionell abzusichern. Dabei sollen auch weiterhin die Beteiligungs- und Entscheidungsrechte des Haushaltsgesetzgebers im vollen Umfang gewahrt werden. Auch künftig bedarf es im Einzelfall der Einwilligung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12400 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Weiterentwicklung des EU-Entsenderechts
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Beschreibung:
Wissenschaftsadäquate Auslegung und Weiterentwicklung der EU-Gesetzgebung zur Freizügigkeit von Dienstleistungen im Binnenmarkt. Intendiert sind dabei insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für Wissenschaftseinrichtungen bei Geschäfts-, Dienst- und Forschungsreisen ins EU-Ausland, die Abschaffung der Meldepflichten bei EU-Auslandsentsendungen, der Verbleib im inländischen Sozialversicherungssystem mindestens während der ersten 24 Monate des Aufenthalts im EU-Ausland, die Weitergeltung der deutschen Sozialversicherungsvorschriften bei einer ‚Homeoffice‘-Tätigkeit aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die Umsetzung des gemäß REST-Richtlinie vereinbarten Verfahrens für Forschende und die Anerkennung einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten Aufenthaltsgenehmigung.
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410040016 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 10.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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Beschreibung:
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Neuregelung der Umsetzbarkeit von Wissenschaftskooperationen
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Beschreibung:
Neuregelung der Umsatzsteuerbarkeit von Wissenschaftskooperationen ohne Gewinnerzielungsabsicht zwischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder außerhochschulischen Forschungseinrichtungen nach Ablauf der Übergangsfrist zu §2b UStG mit dem Ziel der finanziellen Entlastung und des Bürokratieabbaus in Wissenschaftseinrichtungen
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410040017 (PDF, 1 Seite)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.08.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
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-
Beschreibung:
-
Neufassung des Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltsplichtengesetzes (LkSG)
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Beschreibung:
Neufassung des Anwendungsbereichs des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), so dass außerhochschulische Wissenschaftseinrichtungen nicht in dessen Anwendungsbereich fallen
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410040018 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.07.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
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-
-
Beschreibung:
-
Abbau von bürokratischen Hürden bei der Umsetzung des Carbon Border Adjustmenet Mechanism (CBAM) der EU
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Beschreibung:
Erleichterung bei der Implementierung des CBAM in Wissenschaftsorganisationen durch die folgenden Maßnahmen: 1) Bereitstellung kostenloser CO2-Zertifikate wie dies bis 2034 für bestimmte Industriezweige ermöglicht wird. 2) Meldung von „Rohmassedaten“ getätigter Importe in den einschlägigen Bereichen und anschließende Hochrechnung auf die Emissionsdaten durch die fachlich verantwortliche Stelle für das CBAM-Melderegister.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/13585 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgestz 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 497/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG (TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170057 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Beschreibung:
-
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten
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Beschreibung:
Integration der Exportkontrolle in das Zuschlagsverfahren von EU-/EDA-Projekten: Mit dem Zuschlag für das Projekt sollte es – z.B. nach Unterzeichnung eines speziellen Endverbleibsdokuments durch alle Partner – aus Sicht aller beteiligten Staaten für alle beteiligten Partner exportkontrollrechtlich als genehmigt gelten.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170059 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Beschreibung:
-
Befreiung wissenschaftlicher Publikationen von der Exportkontrollprüfung
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Beschreibung:
1) Klarstellung, dass der Verlag jeweils Ausführer der Technologie ist (Verlag verkauft die Abos und be-stimmt über die Verbreitung der Publikation). 2) Anlehnung an US-Recht: Die „intention to publish“ befreit von der Exportkontrolle jedenfalls dann, wenn der Autor die Publikation der Wissenschaftsgemeinschaft zur Verfügung stellt, d.h. insbesondere sich keine Rechte an der Publikation vorbehält und keine Beschränkungen aus Gründen des amtlichen Geheimschutzes (vgl. § 734.8 (a) u. (c) Export Administration Regulations (EAR))
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170060 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Vereinfachung von Berichtspflichten über die Vergabe von außertariflichen Sonderzahlungen sowie die Leistungshonorierung nach § 18 TVöD bzw. der BLBV
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Beschreibung:
Reduktion des Aufwandes durch die Berichtspflichten durch einfache Abfrage anhand von Daten, die ohnehin im System vorhanden sind und Vermeidung zusätzlicher Programmierungen und zusätzlichem Pflegeaufwand
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170061 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Modifizierte Regelungen für den Betrieb gentechnischer Anlange nach Sicherheitsstufe S1
-
Beschreibung:
Der Betrieb einer gentechnischen Anlage nach Sicherheitsstufe S1 für gentechnische Arbeiten zu Forschungszwecken erfordert neben einer einmaligen Anzeige ausgesprochen umfangreiche Aufzeichnungspflichten auf Seiten der die Anlage betreibenden Forschungseinrichtung und Wis-senschaftler*innen nach der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung (GenTAufzV) sowie umfangreiche Überwachungspflichten auf Seiten der zuständigen Landesbehörden. Regelungen und Vollzug sollten unter Berücksichtigung der Mindestanforderungen des europäischen Gentechnikrechts und des aktuellen Stands der Forschung modifiziert werden.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170062 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Umsatzsteuerfreiheit von Kooperationen zwischen Wissenschaftseinrichtungen mit entgeltlicher Nutzung von Infrastruktur
-
Beschreibung:
Kooperationen, bei denen eine entgeltliche Nutzung von Infrastruktur unter Wissenschaftseinrichtungen vereinbart wird, sollen umsatzsteuerfrei gestellt werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170063 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen: signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge
-
Beschreibung:
Signifikante Erhöhung der Wertgrenzen für Verhandlungsvergaben und Direktaufträge entsprechend der in vielen Bundesländern aktuell für deren Behörden bzw. Hochschulen festgesetzten bzw. geplanten Grenzen: 1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Verhandlungsvergaben bei Liefer- und Dienstleistungen (im Geschäftsbereich des BMBF bisher 30.000 EUR gem. UVgO i.V.m. den einschlägigen Ausführungsbestimmungen) 2. Wertgrenze von mindestens 15.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) für Direktaufträge bei Liefer- und Dienstleistungen (bisher 1.000 EUR gem. UVgO)
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 591/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Transformation des Vergaberechts (Vergaberechtstransformationsgesetz - VergRTransfG) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170064 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Bürokratieabbau bei vergaberechtlichen Regelungen bei Bauleistungen
-
Beschreibung:
1. Wertgrenze von 100.000 Euro (ohne USt) für Freihändige Vergaben bei Bauleistungen (Bl.) 2. Wertgrenze von 1.000.000 Euro (ohne USt) für Beschränkte Ausschreibung bei Bl. 3. Wertgrenze von mindestens 15.000 EUR (ohne USt) für Direktaufträge bei Bl. 4. explizite Erlaubnis, auch den derzeitigen Vertragspartner zumindest zur Abgabe eines Angebotes bei dem Wettbewerb zur erneuten Vergabe einer Leistung auffordern zu dürfen 5. Aufweichung des Gebots zur Losvergabe: explizite Zulässigkeit von unterschwelligen GU und GÜ-Vergaben 6. Einführung eines Schwellenwertes von 750.000€ (netto) für die Vergabe von Architekten- und Ingenieursleistungen durch ihre Einstufung als "soziale und andere besondere Dienstleistung" i. S. v.§ 130 (1) GWB und Anhang XIV der Richtlinie 2014/24
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170065 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
-
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten für die Pflege von Familienangehörigen bei dienstlichen Verpflichtungen
-
Beschreibung:
Aufhebung der Deckelung des Erstattungsbetrages sowohl für die kurzfristige Betreuung von Kindern als auch von pflegebedürftigen Angehörigen auf den nicht zu versteuernden Betrag (derzeit maximal 600,- € pro Kalenderjahr gemäß § 3 Ziffer 34a Buchst. b) EstG).
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2412170067 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 02.12.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Beschreibung:
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Anpassungen bei den Regelungen zur Erstattung von Betreuungskosten bei pflegebedürftigen Angehörigen
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Beschreibung:
Als Voraussetzung sollte grundsätzlich das Vorliegen und der Nachweis über einen Pflegegrad gemäß SGB XI ausreichen. Zusätzlich sollte auch die Erstattung von Betreuungskosten für pflegebedürftige Angehörige unterhalb der formellen Schwelle eines Pflegegrades im Sinne des § 14 SGB XI, z.B. wegen nur kurzzeitigen Pflegebedarfs (wie z.B. aufgrund eines Unfalls) unterhalb der für die Leistungen der Pflegekasse erforderlichen Dauerhaftigkeit, ermöglicht werden.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2412170068 (PDF, 12 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 02.12.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF)
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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
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Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (17):
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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundDienstsitz Bonn, 53170 BonnBetrag: 2.508.050.001 bis 2.508.060.000 EuroZuwendungen des Bundes für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung -
Staatsministerium des Landes Baden-Württemberg
Deutsche Öffentliche Hand – LandRichard-Wagner-Straße 15, 70184 StuttgartBetrag: 147.230.001 bis 147.240.000 EuroZuwendung der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei des Freistaates Bayern
Deutsche Öffentliche Hand – LandFranz-Josef-Strauß-Ring 1, 80539 MünchenBetrag: 163.120.001 bis 163.130.000 EuroZuwendung der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Deutsche Öffentliche Hand – LandJüdenstraße 1, 10178 BerlinBetrag: 66.550.001 bis 66.560.000 EuroZuwendung der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei des Landes Brandenburg
Deutsche Öffentliche Hand – LandHeinrich-Mann-Allee 107, 14473 PotsdamBetrag: 31.960.001 bis 31.970.000 EuroZuwendung der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Senatskanzlei der Freien Hansestadt Bremen
Deutsche Öffentliche Hand – LandAm Markt 21, 28195 BremenBetrag: 11.700.001 bis 11.710.000 EuroZuwendung der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg
Deutsche Öffentliche Hand – LandRathausmarkt 1, 20095 HamburgBetrag: 32.020.001 bis 32.030.000 EuroZuwendung der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Hessische Staatskanzlei
Deutsche Öffentliche Hand – LandGeorg-August-Zinn-Straße 1, 65183 WiesbadenBetrag: 69.580.001 bis 69.590.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Deutsche Öffentliche Hand – LandSchhloßstraße 2-4, 19053 SchwerinBetrag: 20.320.001 bis 20.330.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Niedersächsische Staatskanzlei
Deutsche Öffentliche Hand – LandPlanckstraße 2, 30169 HannoverBetrag: 102.750.001 bis 102.760.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Deutsche Öffentliche Hand – LandHorionplatz 1, 40190 DüsseldorfBetrag: 227.600.001 bis 227.610.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Deutsche Öffentliche Hand – LandPeter-Altmeier-Allee 1, 55116 MainzBetrag: 48.870.001 bis 48.880.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei des Saarlandes
Deutsche Öffentliche Hand – LandAm Ludwigsplatz 14, 66117 SaarbrückenBetrag: 12.080.001 bis 12.090.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Sächsische Staatskanzlei
Deutsche Öffentliche Hand – LandArchivstraße 1, 01097 DresdenBetrag: 56.310.001 bis 56.320.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Deutsche Öffentliche Hand – LandHegelstraße 40-42, 39104 MagdeburgBetrag: 28.990.001 bis 29.000.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein
Deutsche Öffentliche Hand – LandDüsternbrooker Weg 104, 24105 KielBetrag: 37.600.001 bis 37.610.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen -
Thüringer Staatskanzlei
Deutsche Öffentliche Hand – LandRegierungsstraße 73, 99084 ErfurtBetrag: 29.890.001 bis 29.900.000 EuroZuwendungen der Länder für die institutionelle Förderung, Programmpauschale und zur Projektförderung sowie für die Allgemeine Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln der WGL-Einrichtungen
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
650.001 bis 660.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
Betrag: 580.001 bis 590.000 EuroInstitutionelle Förderung der Wissenschaftsorganisationen
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23