Stellungnahmen/Gutachten
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1.262 Stellungnahmen/Gutachten (SG)
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Gefundene Stellungnahmen/Gutachten (1.262)
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Zu Regelungsvorhaben:
Hitzeschutz finanziell absichern und gerecht gestalten
Hitzeschutz muss finanziell abgesichert sein, damit Kommunen und Einrichtungen wirksame Maßnahmen umsetzen können. Deshalb sollte das Förderprogramm "Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen" des Umweltministeriums unbedingt fortgesetzt werden. Außerdem sollten Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Rehakliniken, Medizinische Versorgungszentren und andere Gesundheitseinrichtungen mit den finanziellen Mitteln für investive Hitzeschutzmaßnahmen ausgestattet werden. Dem Mehraufwand von Gesundheits- und sozialen Einrichtungen bei der Umsetzung von Hitzeschutz sollte in Zukunft Rechnung getragen werden. Ökologische Nachhaltigkeit ist daher als übergreifendes Ziel im Sozialrecht zu verankern. Desweiteren sollte allen Kommunen ausreichende Finanzierung für Hitzeschutz bereitgestellt werden.
- Bereitgestellt von: KLUG - Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit am 01.10.2026
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Adressatenkreis:
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03.09.2026
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Bundesregierung:
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Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium des Innern (BMI) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Verkehr (BMV) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker
Die AAppO soll entsprechend der aktuellen Anforderungen an Apotheker*innen zeitgemäß angepasst werden. Teilzeit im Praktischen Jahr Erweiterung Tätigkeitsfelder im Praktischen Jahr Krankheitstage im Praktischen Jahr Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung Interprofessionelle Zusammenarbeit Änderung der Rahmenbedingungen des Pharmazeistudiums, Änderung thematischer Anteile, Einführung wissenschaftlicher Arbeit, Vergleichbarkeit der Lehre und Prüfungen an Standorten sichern (Hauptstudium) Aufnahme weiterer Modellstudiengänge Änderung der Famulaturanforderungen Erhöhung der Abstände zwischen Prüfungstagen Impfen im Praktischen Jahr Digitale Prüfungen Ausweitung der Klinischen Pharmazie und Pharmakologie Mehr interprofessionelle Zusammenarbeit
- Bereitgestellt von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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25.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Arbeits- und Sozialpolitik: Flexible, praxisnahe und bürokratiearme Regelungen umsetzen
Der DRV fordert eine Überprüfung und Überarbeitung der bestehenden arbeits- und sozialrechtlichen Vorgaben sowie das Ausschöpfen europarechtlicher Gestaltungsspielräume für praxisnahe, bürokratiearme und flexible Arbeitsbedingungen. Dazu gehören unter anderem die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Arbeitszeitflexibilisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die Anerkennung der Tarifautonomie oder die geringfügige Beschäftigung bei Saisonarbeitsverhältnissen sowie eine schlanke Umsetzung des EuGH-Urteils zur Arbeitszeiterfassung.
- Bereitgestellt von: Deutscher Raiffeisenverband e.V. am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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13.07.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: argenx Germany GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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03.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Plädoyer für Erhalt der "Minijobs"
Der Minijob ist nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für viele Unternehmen und Wirtschaftsstufen von großer Bedeutung. Er muss daher erhalten werden und darf nicht mit weiteren Kostensteigerungen belastet werden.
- Bereitgestellt von: Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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12.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Der Koalitionsvertrag definiert die Pharmaindustrie als eine Leitwirtschaft für Deutschland. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wurde 2025 der neue Pharma- und Medizintechnikdialog ins Leben gerufen, dessen Ziel u.a. eine Weiterentwicklung des AMNOG ist. Wir setzen uns für eine nachhaltige Weiterentwicklung der bestehenden Regulatorik und eine Anpassung der Evidenzanforderungen ein, damit die Versorgung mit innovativen Therapien und Orphan Drugs weiterhin sichergestellt werden kann.
- Bereitgestellt von: argenx Germany GmbH am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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18.09.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Rechtssichere Cloud-Nutzung im Gesundheitswesen
Klarstellung und Weiterentwicklung der sozial- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von Cloud-Infrastrukturen im Gesundheitswesen, insbesondere durch Anpassung von § 393 SGB V. Ziel ist die Schaffung bundesweit einheitlicher, rechtssicherer Vorgaben für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten in Cloud-Umgebungen, einschließlich konsistenter Regelungen zu internationalen Datentransfers sowie klar definierter technischer und organisatorischer Schutzanforderungen.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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07.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Schaffung von wirksamen Strukturreformen in der GKV
Fresenius setzt sich im Rahmen des GKV-Sparpakets für eine zielgenaue Stabilisierung der GKV-Finanzen ein. Im Fokus stehen der Abbau struktureller Ineffizienzen (insbesondere an den Sektorengrenzen), Bürokratieentlastung sowie der Einsatz von Digitalisierung und KI. Gleichzeitig sollten Regulierungen stärker evidenzbasiert ausgestaltet und Leistungserbringern ausreichend wirtschaftliche Handlungsspielräume eingeräumt werden. Zudem setzt sich Fresenius für wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zur Stärkung der Versorgungssicherheit und der europäischen Produktionsbasis ein. Im Arzneimittelbereich wird eine differenzierte Ausgestaltung von Sparmaßnahmen angestrebt. Konkret wird eine Ausnahme von Arzneimitteln zur parenteralen Ernährung vom Herstellerabschlag angestrebt.
- Bereitgestellt von: Fresenius SE & Co. KGaA am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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24.08.2026
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Bundesregierung:
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Referentenentwurf für eine Verordnung zur Neufassung der BtMVV
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens werden grundsätzlich begrüßt. Insbesondere die Einführung des elektronischen Betäubungsmittelrezepts stellt einen sinnvollen Beitrag zur Weiterentwicklung bestehender Verfahren dar. Die Stellungnahme zielt darauf ab, einzelne Regelungen im Hinblick auf ihre praktische Umsetzbarkeit zu präzisieren und die Anwendung im Versorgungsalltag zu erleichtern.
- Bereitgestellt von: Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf zur Neufassung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung
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Adressatenkreis:
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15.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Ablehnung der Regelungen des Apothekenversorgung -Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG)
Das Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verfolgt das Ziel, die Vor-Ort-Apotheken zu stärken, Bürokratie abzubauen und Apotheken mit neuen Aufgaben in Prävention und Diagnostik zu betrauen. Vorsorglich fordert der BVA für den Bereich der Augenheilkunde , dass das „rote Auge“, die Konjunktivitis oder die Augenentzündungen nicht in den Katalog unkomplizierter Erkrankungen aufgenommen werden, solange keine belastbare Evidenz für eine sichere außerärztliche Triage vorliegt. Zudem lehnt der BVA insgesamt die Abgabe von antibiotischen oder steroidalen Augenpräparaten ohne gesicherte Indikation und ohne klare Differenzialdiagnostik ab.
- Bereitgestellt von: Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) am 30.09.2026
- Zu Regelungsentwurf:
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Adressatenkreis:
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22.07.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
-
03.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
- Die für die Krankenkassen vorgesehene Möglichkeit, Patientendaten in der ePA möglicherweise auch zu Zwecken der Patientensteuerung zu nutzen, wird entschieden abgelehnt, Streichung § 25 b SGB V-E - Regelung in § 31 a Abs. 3 SGV zur Regelung des Datentransfer zu einem Medikationsplan zwischen Leistungserbringern wenn keine ePA zur Verfügung steht - Begrenzung der Kontaktanbahnung nach § 303e Abs. 2 Nr. 11 auf eindeutig gemeinwohlbezogene Fallgruppen - Streichung der Option der Kassen beim digitalen Versorgungseinstieg eine Personalisierung vorzunehmen
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Referentenentwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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Adressatenkreis:
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11.08.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
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23.09.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
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-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BÄK analysiert in ihrem Papier die Auswirkungen der Leistungsgruppenplanung auf die ärztliche Weiterbildung und identifiziert Gebiete, bei denen die Wahrscheinlichkeit, alle Inhalt der Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte zu erwerben, deutlich sinken wird. In diesem Zusammenhang betont die das zunehmende Erfordernis von Weiterbildungsverbünden und schlägt Kriterien vor, die die Ärztekammer in diesem Zusammenhang definieren könnten. Darüber hinaus fordert die BÄK eine stärkere Berücksichtigung der Weiterbildung in der Krankenhausplanung, die rechtliche und organisatorische Stärkung von Weiterbildungsverbünden, die Refinanzierung der Organisation von Weiterbildungsverbünden, arbeitsrechtliche Klarstellungen für Rotationen u. die Berücksichtigung der Weiterbildung bei der Vergütung
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
23.09.2026
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Bundestag:
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Zahlreiche Arzneimittel stehen als zugelassene Fertigarzneimittel nicht, nicht dauerhaft oder nicht in geeigneter Form zur Verfügung. Die gleichwohl notwendige Versorgung erfolgte bislang häufig über Rezepturarzneimittel, die auf Grundlage von Praxis- oder Sprechstundenbedarfsverordnungen hergestellt wurden. Das Urteil des BVerwG lässt dies nicht mehr zu.Vor diesem Hintergrund wird auf die bestehenden Versorgungsrisiken aufmerksam gemacht und darum gebeten, die Auswirkungen des Urteils auf die Versorgungspraxis zeitnah zu prüfen und in geeigneter Weise durch Anpassung des AMG und ggf. weiterer Gesetze zu korrigieren, so dass künftig die Belieferung von Praxis- und Sprechstundenbedarfsverschrei-bungen wieder rechtssicher möglich ist.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Adressatenkreis:
-
10.09.2026
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Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Beibehaltung der Definition personenbezogener Daten in der DSGVO
Die Europäische Kommission schlägt vor, die Definition personenbezogener Daten einzuschränken mit der Folge, dass Patientendaten in der Hand eines Verantwortlichen, der keine Möglichkeit hat, diese Daten bestimmten Personen zuzuordnen, nicht als personenbezogene Daten gelten; dies soll auch dann gelten, wenn diese Person ein Intermediär ist, der die Daten einer weiteren Person mit Zuordnungswissen weitergibt. Diese Änderung lehnt die BÄK ab.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/679, (EU) 2018/1724, (EU) 2018/1725, (EU) 2023/2854 und der Richtlinien 2002/58/EG, (EU) 2022/2555 und (EU) 2022/2557 hinsichtlich der Vereinfachung des digitalen Rechtsrahmens und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2018/1807, (EU) 2019/1150, (EU) 2022/868 und der Richtlinie (EU) 2019/1024 - (Digital-Omnibus-Verordnung)
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BR-Drs. 34/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
15.09.2026
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Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Zusätzlich zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen der Verordnung 2014/536, welche die BÄK bereits kommentiert hat, schlagen die Berichterstatter im Europäischen Parlament für multinationale klinische Prüfungen eine Zentralisierung der Bewertung von Teil I des Antrags, sowie die Einrichtung eines Clinical Trials Expert Committee vor. Diese weitergehenden Änderungen werden von der Bundesärztekammer abgelehnt.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinien 2001/18/EG und 2010/53/EU hinsichtlich des Inverkehrbringens von genetisch veränderten Mikroorganismen und der Aufbereitung von Organen
-
BR-Drs. 93/26
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
-
Adressatenkreis:
-
07.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Auswärtiges Amt (AA) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
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-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
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Zu Regelungsvorhaben:
Nutzung und Schutz von Gesundheits- und Patientendaten einschließlich genetischer Daten
Gegenstand der Interessenvertretung sind die rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung, Nutzung, Weitergabe und den Schutz von Gesundheitsdaten. Dies umfasst insbesondere Patienten-, Gesundheits- und genetische Daten sowie Fragen von Datenschutz, Datensicherheit, ärztlicher Schweigepflicht, Zugriffs- und Berechtigungskonzepten, der Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Qualitätssicherung und Forschung sowie nationale und europäische Regelungsvorhaben zur Datennutzung im Gesundheitswesen. Ziel ist die Gewährleistung eines verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Gesundheitsdaten unter Wahrung von Patientenrechten und ärztlicher Berufsausübung. (GDNG, EHDS, GenDG, ePA-Datenzugriffe, Forschungsdatennutzung, Fragen d. Schweigepflicht)
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
- rechtl., techn. und organisator. Rahmenbedingungen der digitalen Gesundheitsinfrastruktur und der TI - Gesetzl. und regulator. Vorgaben zu TI-Anwendungen und digitalen Gesundheitsdiensten - sichere, stabile und nutzerorientierte Ausgestaltung digitaler Infrastrukturen im Gesundheitswesen - Verfügbarkeit, Ausfallsicherheit, Interoperabilität und Datensicherheit digitaler Anwendungen - ePA, eGK, KIM, sowie weitere Kommunikations- und Identitätsdienste - technische Standards, Sicherheitsanforderungen, digitale Identitäten und Authentifizierungsverfahren - Integration digitaler Anwendungen in die medizinische Versorgung und Versorgungsabläufe
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
11.08.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin];
-
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (2):
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Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
BÄK sieht Anpassungsbedarf bei Reform der ärztlichen Approbationsordnung
Die BÄK setzt sich weiterhin für die Umsetzung der Reform der Approbationsordnung für Ärzte auf der Grundlage des Masterplans 2020 ein und fordert folgende Nachbesserungen: - Faire Fehlzeitenregelung im Praktischen Jahr (PJ) - Einbindung der Ärztekammern in die Rekrutierung von Lehrpraxen - Mindestabstand zwischen dem Ende des PJ und dem Dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung von mindestens vier Wochen - Sicherstellung einer BAföG-äquivalenten Aufwandsentschädigung im PJ - Integration von KI-Lehrinhalten - Verankerung von KI-relevanten Inhalten in den ärztlichen Staatsexamina - Sicherung der Finanzierung internationaler Austauschprogramme für Medizinstudierende Ziel ist die nachhaltige Verbesserung der Qualität der ärztlichen Ausbildung.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMG): Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung (20. WP) (Vorgang) [alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
28.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Bürokratieabbau im Gesundheitswesen
Die Bundesärztekammer setzt sich dafür ein, unnötigen Verwaltungsaufwand im Gesundheitswesen, insbesondere in Praxen und Kliniken, zu reduzieren.
- Bereitgestellt von: Bundesärztekammer - Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern am 30.09.2026
-
Adressatenkreis:
-
23.09.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (5):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
23.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
-
29.07.2026
-
Bundesregierung:
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
Zu Regelungsvorhaben:
-
-
Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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30.07.2026
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben:
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Zu Regelungsvorhaben:
Die BPtK wirbt für die Rücknahme der geplanten Rückführung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV), den Erhalt der Zuschläge zur Kurzzeittherapie, den Erhalt der Vergütungsregelungen für die Terminvermittlungsfälle. Die BPtK lehnt die Änderung des Krankengeldfallmanagements ab.
- Bereitgestellt von: Bundespsychotherapeutenkammer am 30.09.2026
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
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BT-Drs. 21/6130
(Vorgang)
[alle SG hierzu]
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Adressatenkreis:
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05.08.2026
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Bundestag:
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin];
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Bundesregierung:
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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- Betroffene Bundesgesetze (1):
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Zu Regelungsvorhaben: