Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (813)
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- Angegeben von: LAG Freiwilligendienste Rheinland-Pfalz am 09.06.2026
- Beschreibung: Die LAG Freiwilligendienste RLP setzt sich für die Stärkung der Freiwilligendienste ein. Auf Bundesebene ist von dem zuständigen Ministerium eine gesetzliche Reform geplant, um die Attraktivität des zivilgesellschaftlichen Engagements zu erhöhen. Wir fordern ein Freiwilligendienst-Stärkungsgesetz.
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- Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung für ein Regelungsvorhaben, das auf die Fortsetzung, Ausweitung und Verstetigung der Bund Länder Vereinbarung zum Startchancenprogramm über die derzeitige Laufzeit hinaus abzielt. Ziel ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel von Bund und Ländern für Entlastungsstunden, ergänzendes Personal insbesondere für Schulsozial und Elternarbeit sowie für Neubau und Sanierung. Zudem soll das Programm auf Kindertagesstätten in sozialen Brennpunkten ausgeweitet und um frühkindliche Sprachförderung ergänzt werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/10968
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Gute Startchancen für mehr Bildungsgerechtigkeit
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BT-Drs. 20/10968
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung für ein Regelungsvorhaben, das die Verstetigung der digitalen Bildungsförderung über das Ende des Digitalpakts 2 hinaus zum Ziel hat. Angestrebt wird eine dauerhafte Finanzierung durch Bund und Länder, um Schulen verlässlich mit digitaler Infrastruktur, Endgeräten, Software und Lizenzen auszustatten sowie die Ausbildung, Fortbildung und Weiterbildung der Lehrkräfte im Bereich der digitalen Bildung sicherzustellen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14680
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 20/14441 - Digitalpakt 2.0
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BT-Drs. 20/14680
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung für ein Regelungsvorhaben, das die zeitnahe Umsetzung des im Koalitionsvertrag 2025 angekündigten Investitionsprogramms zur Sanierung und Substanzerhaltung von Schulen zum Ziel hat. Angestrebt wird die Schaffung eines Bundesprogramms, das über bestehende Mittel, einschließlich Sondervermögen Infrastruktur und Digitalpakt 2, hinausgeht, um die hohe Investitionslücke zu verringern und insbesondere finanzschwache Kommunen beim Schulneubau und bei der Schulsanierung zu unterstützen.
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- Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung für ein Regelungsvorhaben, das darauf abzielt, Online-Plattformen stärker in die Verantwortung zu nehmen, sichere und transparente Nutzungsräume für Jugendliche und Erwachsene bereitzustellen, ohne pauschale Verbote oder starre Altersgrenzen. Ziel ist die Verankerung von Anforderungen an Plattformbetreiber sowie die Entwicklung bundesweiter Konzepte zur Medienbildung und zum souveränen Einsatz von KI in Schulen, einschließlich der Bereitstellung notwendiger Mittel für Lehrkräfteausbildung und Fortbildung sowie für KI-Lizenzen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung für ein Regelungsvorhaben, das darauf abzielt, die Vertrauensarbeitszeit für Lehrkräfte zu erhalten und einer verpflichtenden minutengenauen oder digital gestützten Arbeitszeiterfassung entgegenzuwirken. Ziel ist die Sicherstellung einer gesetzlichen und administrativen Ausgestaltung der Arbeitszeitregelungen, die den besonderen Anforderungen schulischer Arbeit gerecht wird, den pädagogischen Gestaltungsspielraum wahrt und flexible, aufgabenorientierte Arbeitszeitmodelle für Lehrkräfte ermöglicht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMAS): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes und anderer Vorschriften
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Lehrerverband am 05.06.2026
- Beschreibung: Der Deutsche Lehrerverband betreibt Interessenvertretung, um die Einführung eines bundesweiten Bildungsverlaufsregisters in Form einer Schüler‑ID kritisch zu begleiten und datenschutzrechtlich begrenzt und arbeitsaufkommensneutral auszugestalten. Ziel ist, sicherzustellen, dass eine solche ID nur für klar definierte pädagogische Zwecke verwendet wird, keine umfassende personenbezogene Bildungsdatensammlung ermöglicht, nicht mit weiteren Identifikationsnummern verknüpft wird und dass Datenminimierung, Zweckbindung und föderale Zuständigkeiten gewahrt bleiben
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Verband der Kolping-Bildungsunternehmen Deutschland e. V. am 04.06.2026
- Beschreibung: Der Koalitionsvertrag sieht eine Reform der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung) vor. Derzeit sind noch keine Ausgestaltungsdetails bekannt.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. am 03.06.2026
- Beschreibung: Social Media haben die Art und Weise, in der Menschen kommunizieren, interagieren und sich informieren, grundlegend verändert. Der Aktionsrat Bildung vertritt die Position, dass es hierfür einer sozialen und moralischen Integrität bedarf, die verstärkt in Bildungskontexten zu vermitteln und einzuüben ist. Integrität geht weit über die Kompetenz der souveränen Nutzung digitaler Möglichkeiten hinaus und umschließt die damit einhergehende individuelle wie auch gesellschaftliche Verantwortung. Das Gutachten stellt Lösungsansätze vor, wie mediale Integrität im Bildungssystem gelingen kann, und geht auf rechtliche und technische Voraussetzungen dafür ein.
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Deutscher Verband für Kunstgeschichte am 02.06.2026
- Beschreibung: Mit der Änderung des WissZeitVG sollen verlässliche und transparente Rahmenbedingungen für die wissenschaftliche Qualifizierung und die Vielfalt der Karrierewege geschaffen werden.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMFTR): Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Befristungsrechts im Wissenschaftsbereich
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: von Beust & Coll. Beratungsgesellschaft mbH & Co. KG am 26.05.2026
- Beschreibung: Modernisierung/Novellierung des FernUSG zu einem modernen digitalen Bildungsgesetz mit einem konkret definierten Anwendungsbereich, der Integration von KI, moderne Lehr-Lern-Szenarien und Lernerfolgskontrollen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 22.05.2026
- Beschreibung: Keine Einschränkung bei der Teilhabe an Bildung, keine Ausweitung des Poolens und der pauschalen Geldleistung, keine Beschränkung des Wunsch- und Wahlrechts, keine Kürzung bei Hilfsmitteln, Einkommens- und Vermögensheranziehung nicht wieder ausweiten, kein Vorrang der Pflege, Partnerschaft im Leistungserbringungsrecht beibehalten - Pflicht zum Abschluss von Vereinbarungen beibehalten, Schiedsstellenfähigkeit der Leistungsvereinbarung erhalten, keine Belegungsrechte einführen, keine einseitigen Kürzungen, anlassloses Prüfrecht im SGB IX nicht erforderlich -, Entbürokratisierung und Digitalisierung vorantreiben (mit eigenen Vorschlägen)
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Pharmazeut*innen jedes Ausbildungs- oder Berufsstatuses benötigen einen regelmäßiges und aktuelles Weiterbildungsangebot im Bereich der Suizidprävention.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention
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BT-Drs. 20/14987
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Pharmazeut*innen treten im Rahmen der Sterbebegleitung und Sterbehilfe im Zuge der Palliativmedizin und Distribution auf. Hier bedarf es eindeutiger Regelungen bezüglich des Erwerbs und der Strafbarkeit. Im Rahmen der Lehre bedarf es Ausbildungsangebote, die Pharmazeut*innen auf die Beratung zu indiziert todbringenden Arzneimitteln vorbereiten.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Um Sozialpharmazie fest in die Gesundheitsversorgung einzubinden, bedarf es einer geeigneten Ausbildung und einem definierten Rahmen der Berufsausübung. Dieser kann gesetzt werden durch die Einführung von "Amtsapotheker*innen" nach dem Vorbild der Amtsapotheker*innen in Nordrhein-Westfalen.
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Zur Unterstützung und Gesundheitsförderung insbesondere marginalisierter Gruppen bedarf es dem Ausbau digitaler Angebote (z.B. Telepharmazie), um eine adäquate und kontinuierliche Gesundheitsversorgung zu ermöglichen. Pharmazeut*innen sollen hierfür angemessen geschult und ausgebildet werden. Ebenfalls sollen Pharmazeut*innen so ausgebildet werden, dass sie optimal Gesundheitsinformationen kommunizieren können und somit zur Steigerung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung beitragen können.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMG): Entwurf eines Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG)
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- Angegeben von: Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. am 19.05.2026
- Beschreibung: Pharmaziestudierende sollen sozialpharmazeutisch im Studium ausgebildet werden, sodass sie mit ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten Versorgungslücken in der Gesundheitsversorgung im späteren Berufsalltag erkennen, abdecken oder auf diese aufmerksam machen können.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen (IGfH) am 18.05.2026
- Beschreibung: Die Forderung nach der Absenkung der Strafmündigkeit ist von unterschiedlichen Parteien wieder in die Diskussion gebracht worden. Gemäß § 19 Strafgesetzbuch sind Kinder ab einem Alter von 14 Jahren unter bestimmten Umständen strafmündig und können für ihr Handeln strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden. Unterhalb dieser Altersgrenze ist davon auszugehen, dass grundsätzlich eine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des eigenen Handelns und damit eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Anstatt den Fokus auf Bestrafung zu legen, muss stattdessen an den Ursachen angesetzt werden. Kinder und Jugendliche brauchen wirksame Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, um sie in ihrer Entwicklung – und damit auch im Erlangen der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit – zu unterstützen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Triple P Deutschland am 18.05.2026
- Beschreibung: Systematische Stärkung der Elternkompetenz zur altersgerechten Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Umgang mit sozialen Medien durch niedrigschwellige, evidenzbasierte Präventions- und Unterstützungsangebote.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Edunovo e.V. am 14.05.2026
- Beschreibung: Der Übertritt, der in vielen Bundesländern aktuell nach der 4. Klasse vollzogen wird, soll erst später, bspw. nach der 6. Klasse vollzogen werden.
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- Angegeben von: Edunovo e.V. am 14.05.2026
- Beschreibung: Aktuell ist die Förderlandschaft für gemeinnützige Vereine sehr fragmentiert und von starker Konkurrenz um öffentliche Gelder geprägt. Deshalb sollen mehr öffentliche Gelder bereitgestellt werden, um gemeinnützige Organisationen zu unterstützen. Hierbei soll ein Vertrauensvorschuss, insbesondere für kleine, sich im Aufbau befindliche Organisationen gelten.
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- Angegeben von: Bundesvereinigung Lebenshilfe am 22.04.2026
- Beschreibung: Inklusive Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit und ohne Behinderungen, Sicherung individueller Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe trotz des Angebots der infrastrukturellen Bildungsassistenz, verbindliche und konkretere Regelungen für Planung der infrastrukturellen Bildungsassistenz, Wegfall des Wesentlichkeitskriteriums für Anspruch auf Eingliederungshilfe, Anspruch auf Abschluss einer Leistungsvereinbarung für alle Leistungen der Eingliederungshilfe, Sozialgerichtsbarkeit als zuständige Gerichtsbarkeit für das SGB VIII, Befristung der Länderöffnungsklausel, keine Verschlechterung der Rechtsansprüche auf Eingliederungshilfe und bei der Kostenheranziehung durch Übergang ins SGB VIII
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.04.2026
- Beschreibung: Im Gegensatz zu Texten anderer Gesetze und Konventionen enthält das AGG nicht das Diskriminierungsmerkmal "Sprache". Artikel 1 AGG ist entsprechend zu ergänzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband für Kindertagespflege am 22.04.2026
- Beschreibung: Der Bundesverband für Kindertagespflege sieht die Gefahr, dass die Betreuungsform der Kindertagespflege von den geplanten Verbesserungen der Infrastruktur für Kinder mit Behinderungen ausgeschlossen werden könnte.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMBFSFJ): Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe
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- Angegeben von: Laureus Sport for Good Foundation Germany am 21.04.2026
- Beschreibung: Die Laureus Sport for Good Stiftung setzt sich dafür ein, dass die Förderung von Sport for Development, also dem gezielten Einsatz von pädagogischen Sport- und Bewegungsangeboten für Kinder und Jugendliche, als Zweck in den § 52 AO aufgenommen wird. Organisationen aus dem Sport for Development Sektor sind keine Sportorganisationen und werden je nach Bundesland und zuständigem Finanzamt sehr unterschiedlich behandelt. Eine Aufnahme in die AO würde die Neugründung von Vereinen und Organisationen erleichtern und eine Rechtssicherheit für die bestehenden Organisationen ermöglichen.
- Betroffene Bundesgesetze (1):