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- Registernummer: R001595
- Ersteintrag: 25.02.2022
- Letzte Änderung: 01.07.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 01.07.2025
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Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Alt-Moabit 9610559 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +4930644985590
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E-Mail-Adressen:
- verband@medizinische-fakultaeten.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit, Öffentliche Zuwendungen, Schenkungen und sonstige lebzeitige Zuwendungen
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24170.001 bis 180.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/240,95
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (2):
- Richard Blomberg
- Dr. Frank Wissing
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Gesamtzahl der Mitglieder:
39 Mitglieder am 06.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (7):
- Technologie Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e.V.
- Deutsche Hochschulmedizin e. V.
- Allgemeiner Fakultätentag e. V.
- Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V.
- Nationale Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) e.V.
- Tierversuche verstehen e. V.
- Association of Medical Schools in Europe (AMSE) e. V.
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Interessen- und Vorhabenbereiche (4):
Hochschulbildung; Gesundheitsförderung; Gesundheitsversorgung; Wissenschaft, Forschung und Technologie
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Medizinische Fakultätentag ist ein gemeinnütziger Verein mit aktuell 39 Mitgliedern, bestehend aus Medizinischen Fakultäten und Ausbildungsstätten. Zwecke des Vereins sind die Förderung von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Bereich der Medizin, Zahnmedizin und der weiteren akademisierten Gesundheitsfachberufe. Er ist zentraler Ansprechpartner für Politik, Wissenschaft und Öffentlichkeit zu Themen der medizinischen Forschung und des Medizinstudiums. Dadurch sichert und verbessert er die Rahmenbedingungen für die medizinischen Ausbildungsstätten, damit diese ihre Aufgabe auf höchstem Niveau erfüllen können. Auf diesem Weg wirkt er an der medizinischen Versorgung der Bevölkerung mit. Für seine Mitglieder ist er ein wichtiges Forum für den Informations- und Erfahrungsaustausch. Er bündelt ihre Anliegen, Lehre und Forschung weiterzuentwickeln. Darüber hinaus fördert er die Professionalisierung der Verantwortlichen an den Fakultäten.
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Aktualisierung der Approbationsordnung für Ärzte (Humanmedizin)
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Beschreibung:
Die Approbationsordnung für Ärzte muss an die sich weiterentwickelnde Medizin angepasst werden. Gestärkt werden sollte in der neuen Approbationsordnung z.B. die Wissenschaftlichkeit und Praxisnähe des Studiums. Der NKLM sollte in der neuen Approbationsordnung verbindlich werden. Die Ausfinanzierung und Umsetzbarkeit vor Ort sind die Grundlagen jeglicher Novellierung.
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Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel:
Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung Datum des Referentenentwurfs: 04.12.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Verfahren und Strukturen für klinische Studien in Deutschland verbessern
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Beschreibung:
Die Rahmenbedingungen für klinische Studien, insbesondere der Teilbereich der akademisch initiierten klinischen Studien, muss verbessert werden. Ziel muss es sein, deren Anzahl in Deutschland wieder zu erhöhen. Ein wichtiger Aspekt wird dabei sein, die geplanten Standardvertragsklauseln nah an den zwischen der Akademia und Industrie ausgehandelten Musterverträgen zu orientieren. Insgesamt sollte die Bürokratie, zum Beispiel im Bereich Strahlenschutz, weiter reduziert werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 155/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Medizinforschungsgesetzes 1. Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] 2. Zuständiges Ministerium: BMUV (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 09.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2404180011 (PDF - 17 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 09.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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SG2406050028 (PDF - 16 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 05.06.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Rechtssicherheit im Bereich Tierversuche erhöhen
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Beschreibung:
Die Rechtssicherheit im Bereich tierexperimentelle Forschung muss in Deutschland erhöht werden. In der Praxis bestehet immer wieder ein rechtlicher Graubereich, der zur Verunsicherung bei Wissenschaftler:innen führt und die Forschung in Deutschland schwächt. Klare rechtliche Definition, wie zum Beispiel, wann nicht verwendbare Tiere getötet werden dürfen, würden helfen. Mittelfristig sollte ein eigenes Gesetz für die tierexperimentelle Forschung verabschiedet werden, wie es ähnlich in anderen europäischen Ländern bereits existiert.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 256/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes Zuständiges Ministerium: BMEL (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (3):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 23.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 20.09.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) (20. WP) [alle SG dorthin]
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SG2503170013 (PDF - 18 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 24.02.2025 an:
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Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Anpassung der Befristungsreglungen im Bereich Wissenschaft für die Medizin
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Beschreibung:
Anpassung des ÄArbVtrG auf Grund der Änderungen im WissZeitVG. Die bessere Ermöglichung von wissenschaftlicher Tätigkeit während der ärztlichen Weiterbildung. Eine Klarstellung, dass Wissenschaft als eine wichtige ärztliche Tätigkeit auch in der klinischen Weiterbildung betrieben werden kann. Eine längere Befristungsdauer, wenn Wissenschaft während der Facharztweiterbildung betrieben wird.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 156/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Befristungsrechts für die Wissenschaft Zuständiges Ministerium: BMBF (20. WP) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Hochschulbildung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 11.04.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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maßvolle Anpassung der Studienplatzzahlen im Bereich der Humanmedizin
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Beschreibung:
Eine an tatsächlichen Bedarfen und qualitäts-orientierte, nachhaltige und umsetzbare Studienplatzplanung in der Humanmedizin
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Interessenbereiche:
- Hochschulbildung [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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akademische Ausbildung von Gesundheitsfachberufen an Universitäten stärken
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Beschreibung:
Ein nachhaltiges Finanzierungsmodell für den Aufbau und den Betrieb von universitären Studiengängen für Gesundheitsfachberufe, hohe Qualität des Studiums, Interoperabilität zwischen den Berufsgruppen , wissenschaftliche Weiterentwicklung des Fachs und gute Vorbereitung auf die praktische Arbeit im Gesundheitswesen und Verzahnung zum Medizinstudium sicherstellen.
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Hochschulbildung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Stärkung der Universitätskliniken als Partner der Medizinischen Fakultäten
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Beschreibung:
Universitätskliniken sind die Hauptpartner für die Medizinischen Fakultäten im Bereich hochschulmediznischer Lehre und Forschung. Diese besondere Rolle muss im Gesundheitssystem besser abgebildet werden. Um die nötigen Kapazitäten für Forschung und Lehre bereitstellen zu können, müssen die Universitätskliniken dementsprechend ausfinanziert sein.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11854 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz - KHVVG) Zuständiges Ministerium: BMG [alle RV hierzu] -
Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Hochschulbildung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 29.04.2024 an:
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Aktualisierung der Approbationsordnung für Zahnärzte
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Beschreibung:
Die vorgesehenen Anpassungen im Prüfungsbereich werden zu Schwierigkeiten an den Standorten führen. Sie sind so nicht verhältnismäßig und sollten praxistauglich angepasst werden.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 438/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
Zuvor:
Referentenentwurf (BMG): Verordnungen zur Änderung der Approbationsordnung im Bereich der Heilberufe (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Gesundheitsversorgung [alle RV hierzu];
- Hochschulbildung [alle RV hierzu];
- Wissenschaft, Forschung und Technologie [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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BMBF Bundesministerium für Bildung und Forschung
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 50.001 bis 60.000 EuroZuwendungen für das Haushaltsjahr 2024, für das Vorhaben: "Medizininformatik Koordinationsstelle, Bereich: Lehre und Ausbildung"
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
30.001 bis 40.000 Euro
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Beträge über 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (2):
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Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V.
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroStifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. beteiligt sich hälftig am Ars legendi-Preis für gute Lehre, welcher gemeinsam mit dem Medizinischen Fakultätentag vergeben wird. Der mit 30.000 Euro dotierte Preis soll einen karrierewirksamen Anreiz schaffen, sich in der Hochschullehre zu engagieren und sie über den eigenen Wirkungsbereich hinaus zu fördern. Gleichzeitig soll die Qualität der Lehre als ein zentrales Gütekriterium für Hochschulen etabliert und als strategisches Ziel des Qualitätsmanagements der Hochschulen profiliert werden. -
Verband der Universitätsklinika e.V.
Betrag: 10.001 bis 20.000 EuroDer Verband der Universitätsklinika beteiligt sich hälftig am Preis der Deutschen Hochschulmedizin. Die Deutsche Hochschulmedizin e.V. honoriert mit dem Preis der Deutschen Hochschulmedizin herausragende Teamleistungen im Bereich der medizinischen Grundlagenforschung sowie der klinischen oder translationalen Forschung aus dem Wirkungsfeld der Universitätsmedizin. Ziel der mit 25.000 Euro dotierten Auszeichnung ist die Stärkung der Forschung in der Universitätsmedizin am Wissenschaftsstandort Deutschland.
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1.590.001 bis 1.600.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24