Regelungsvorhaben
Suchbox
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
-
Sie können mithilfe von Anführungszeichen Ihre Suchergebnisse auf exakte Treffer beschränken, z. B. "Energie" statt Energie. Mithilfe der booleschen Operatoren UND, ODER, NICHT (in Großbuchstaben) und durch die Verwendung von Klammern () können Sie außerdem Ihre Suchanfrage verfeinern. Weitere Informationen zur Suche.
Wenn Sie eine neue Suche durchführen, werden die Ergebnisse zurückgesetzt.
Anzahl Ergebnisse pro Seite
Gefundene Regelungsvorhaben (1.119)
-
- Angegeben von: Bund der Versicherten e. V. am 29.12.2025
- Beschreibung: Der BdV begrüßt die Reform zu diesem Thema. Wir bewerten Teile des Entwurfs als positiv, dennoch sehen wir noch dringenden Handlungsbedarf: -Der förderfähige Höchstbeitrag sollte auf das Niveau der vorgeschlagenen Regelung im „Ref-E pAV-Reformgesetz“ angehoben werden -Der Wortlaut von § 1 Abs.1 S.1 Nr. 8 AltZertG-E sollte klarstellen, dass sich die vorgeschriebene Kostenverteilung nur auf auf einmalige Kosten bezieht, die als Prozentsatz der vereinbarten Beiträge den Vertrag belasten -Die Effektivkostenberechnung nach der PIA-Methode und die Vorgaben für die Produktinformationsblätter sollte beibehalten werden -Eine digitale Vergleichsplattform sollte eingeführt und getestet werden
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (5):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die aba begrüßt die angestrebte sozialpolitisch notwendige Stärkung der bAV. Sie unterbreitet Vorschläge zur Vermeidung von unnötigem Mehraufwand u.a. bei geplanten Änderungen zur Abfindung (§ 3 Abs. 2 BetrAVG) und zur vorzeitigen Inanspruchnahme (§ 6 BetrAVG). Aus Sicht der aba werden Optionsmodelle unnötigerweise auf Umwandlungen nichttariflichen Entgelts beschränkt. Die aba begrüßt die Änderungen beim Sozialpartnermodell sieht aber Bedarf nach rechtlichen Klarstellungen. Neben weiteren Änderungsvorschlägen zu steuer- und aufsichtsrechtlichen Regelungen enthält die Stellungnahme eine Auflistung notwendiger, aber nicht im RegE adressierte Reformen im Recht der bAV. Details finden sich im Lobbyregister-Eintrag zum RefE mit 32 Einzeleinträgen zu abgegrenzten Regelungsvorhaben.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz)
-
BT-Drs. 21/1859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: In einer Gesamtbetrachtung stellt die aba fest, dass dem Entwurf ein säulenübergreifendes Gesamtkonzept für die Altersvorsorge in Deutschlandfehlt und dass der Vorschlag das Potential hat, die bAV nachhaltig zu schädigen. Der BMF-Referentenentwurf erlaubt es, die Chancen risikoreicher Kapitalanlage und die Kostenersparnis durch einen Verzicht auf Absicherung biometrischer Risiken zu privatisieren. Finanzielle Risiken würden damit, anders als in der bAV, auf die künftigen Steuer- und Beitragszahler übertragen, während nicht verbrauchtes Altersvorsorgekapital, anders als bei der bAV, großzügig vererbt werden kann. Das halten wir bei einer verbreiteten Entscheidung für diese Auszahlungsform für sozialpolitisch kritisch. Altersvorsorge ist für die aba mehr als Vermögensbildung.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: § 82 Abs.5 EStG-E sieht vor, dass ab dem dritten Vertrag Beiträge nicht mehr als Altersvorsorgebeiträge gelten. Nach unserem Verständnis kann dies nur Verträge betreffen, die nach dem 31.12.2026 abgeschlossen wurden. Verträge, die vor 2027 abgeschlossen wurden, sollen keinen Einfluss haben. So könnten neben Altersvorsorgeverträgen mit Vertragsabschluss z.B. in 2020 und 2021 noch zwei weitere förderfähige Altersvorsorgeverträge nach 2026 abgeschlossen werden (bAV-Verträge bleiben grundsätzlich unberücksichtigt). Erst der dritte und weitere nach 2026 abgeschlossene Altersvorsorgevertrag sollten nicht mehr als Altersvorsorgevertrag gelten. Dies sollte klargestellt werden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Die Streichung von „lebenslang“ in § 93 Abs. 2 S. 2 EStG passt nicht zu dem im Entwurf enthaltenen Formulierung von § 82 Abs. 2 S. 2 EStG. Dieser sieht für bAV-Riester nun wieder eine lebenslange Altersversorgung vor. Daher sollte diese Streichung nicht vorgenommen werden (u.E. ist auch die Begründung nicht nachgezogen worden).
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Bei Rentenzahlungen aus Produkten mit abgesenkten Garantierenten nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchstabe a bb AltZertG-E, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, muss noch klarstellt werden, dass die Rente (Garantierente und variable Erhöhung) einheitlich mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a i.V.m. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG besteuert wird. Bei Leistungen, die auf ungeförderten Beiträgen beruhen, müsste ansonsten eine Differenzierung nach § 22 Nr. 5 Satz 2 Buchstabe a und b EStG vorzunehmen sein. Dies wäre nicht sachgerecht und würde unnötige Komplexität schaffen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen, dass in der bAV auch künftig die Förderung ohne Zertifizierung nach dem Altersvorsorge-Zertifizierungsgesetz genutzt werden kann. Das Betriebsrentenrecht und das Aufsichtsrecht der bAV setzen ausreichend qualitative Standards. Im Interesse der Rechtssicherheit sollte zusätzlich klargestellt werden, dass damit auch viele der anderen Vorschriften des Reformpaketes nicht einschlägig sind wie etwa die „Wechseloptionen“. Eine solche können „Kapitalsammelstellen“ wie das Altersvorsorgedepot umsetzen. Bei Angeboten, die z.B. die Langlebigkeit absichern, funktioniert dies nicht ohne weiteres. Einem individuellen Anbieter- und Produktwechsel steht das Dreiecksverhältnis (Arbeitgeber - Altersversorgungseinrichtung - Arbeitnehmer) in der bAV entgegen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: aba Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die neue Fördersystematik, die auch für bestehende bAV-Riesterverträge genutzt werden können soll. Es sollte jedoch klargestellt werden, dass auch in der betrieblichen Altersversorgung Zusagen mit einer 100%- und 80%-Garantie ebenso förderfähig sind wie die reine Beitragszusage. Auch an anderen Stellen würden wir uns mehr Rechtsklarheit wünschen. Unnötige weitere Komplexität in der betrieblichen Altersversorgung sollte vermieden werden. Positiv ist daher, dass im Bereich der bAV auch weiterhin keine Zertifizierung notwendig ist.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Bundesverband Druck und Medien e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Gegenstand der Interessenvertretung ist der Vorschlag der EU-Kommission vom 21.05.2025 zur „Anpassung der Produktvorschriften an das digitale Zeitalter“ (OmnibusIV), mit dem u.a. die Möglichkeit geschaffen werden soll, Gebrauchsanleitungen u. Produktinformationen grundsätzlich nur noch in digitaler Form bereitzustellen. Der BVDM setzt sich im Rahmen des laufenden EU-Gesetzgebungsverfahrens dafür ein, dass betroffene Produkte weiterhin standardmäßig mit gedruckten Gebrauchsanleitungen und Sicherheitsinformationen in Verkehr gebracht werden müssen. Ziel ist es, Produktsicherheit, Verbraucher- und Käuferschutz, gleichberechtigten Zugang zu Informationen (Inklusion) sowie ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten und eine ausschließliche Verlagerung auf digitale Formate zu verhindern.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Wir fordern in unserem Bürokratieabbaupaket Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege, damit Pflegeeinrichtungnen mehr Zeit für die Pflegebedürftigen haben und weniger Aufwand für Dokumentationspflichten entsteht. Wir fordern unter anderem: 1. Einheitliche und digitalisierte Vergütungs- und Vertragsstrukturen schaffen 2. Digitale Bearbeitung von Anträgen auf Hilfe zur Pflege 3. Bündelung der Prüfverfahren auf einen jährlichen Besuch 4. Ergebnisqualität in den Mittelpunkt stellen 5. Einwanderung von Pflegekräften erleichtern 6. Digitale Abrechnung von ambulanten Leistungen ermöglichen 7. Vertragsrecht vereinfachen 8. Antragsverfahren entbürokratisieren
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Wirtschaftsrat der CDU e.V. am 23.12.2025
- Beschreibung: Kritische Überprüfung der Mütterrente und des fixierten Rentenniveaus, Anpassung des Renteneintrittsalters und Förderung der Erwerbsbeteiligung, Rentenanpassung an die Preisentwicklung, Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/1929 - Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten
-
BT-Drs. 21/3112
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Roche Pharma AG am 23.12.2025
- Beschreibung: Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel auf 7% sowie Übernahme der Kosten für versicherungsfremde Leistungen durch den Bund zur Satbilisierung der finanziellen Lage der GKV, um die Versorgung con Patient:innen mit innovativen Arzneimitteln nachhaltig zu sichern.
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. am 22.12.2025
- Beschreibung: Einführung eines Steuerfreibetrags für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei sozialversicherungspflichtigen Einnahmen aus nichtselbständiger Beschäftigung in Höhe von 2.000 Euro monatlich (Aktivrente).
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
-
BT-Drs. 21/2673
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bitkom e.V. am 20.12.2025
- Beschreibung: Der Bitkom fordert, dass alle Medizinregister – unabhängig von Sondergesetzen – langfristig in ein gemeinsames Qualitäts- und Transparenzsystem unter dem MRG integriert werden. Dafür braucht es klare Anreize für Registerbetreibende eine Qualifizierung anzustreben, sowie klar definierte, praxistaugliche Qualitätskriterien. Die künftigen Datennutzer (öffentliche und private Forschung) sollen systematisch in Governance und Ausgestaltung der Kriterien eingebunden werden. Das ZMR am BfArM soll als gut ausgestatteter Service-Partner agieren – nicht als zusätzliche Genehmigungsbehörde. Bitkom fordert klare Fristen, digitale Standards, abgestimmte Prozesse und eine enge Verzahnung mit FDZ und DACO, um Doppelstrukturen zu vermeiden.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (1):
-
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.
- Betroffene Bundesgesetze (4):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband am 19.12.2025
- Beschreibung: Die geplanten Verschärfungen bergen die Gefahr, dass die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick gerät. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 1.Geburtstag eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, wird vor allem den Druck auf Alleinerziehende erhöhen, statt zu mehr Beschäftigung führen. Der VAMV unterstützt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen und einen pauschalierten Mehrbedarf einzuführen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: Bundesverband für strukturierte Wertpapiere (BSW) am 19.12.2025
- Beschreibung: Der derzeit vorliegende Regierungsentwurf lehnt sich stark an den Gesetzentwurf zum „pAV-Reformgesetz“ an, das in der 20.Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden konnte. Der BSW setzt sich dafür ein, dass bei der Zulassung von einzelnen Anlageklassen für ein Altersvorsorgedepot auch Bankschuldverschreibungen einschließlich strukturierten Wertpapieren mit einer hundertprozentigen Kapitalgarantie und einer maximalen Risikoklasse („standard risk indicator – SRI“) von 2 nach oder analog zu der Risikoklassensystematik unter der PRIIPs-Verordnung einbezogen werden. Insbesondere in der Phase vor dem Renteneintritt können solche strukturierten Wertpapiere bei einer attraktiven Rendite zum Erhalt des „angesparten“ Altersvorsorgevermögens beitragen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
-
- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Frühstart-Rente und die Ziele einer besseren Finanzbildung und einer Stärkung des Bewusstseins für privaten Vorsorgebedarf. Positiv sind die geplante freiwillige und privatwirtschaftliche Organisation. Für die Attraktivität der Frühstart-Rente sind eine unbürokratische, einfache und digitale Gestaltung wichtig. Da der diskutierte staatliche Zuschuss allein nicht ausreicht, um eine Altersvorsorge aufzubauen, sollten ergänzende private Einzahlungen und eine Fortführung nach dem 18. Lebensjahr in Form einer privaten Altersvorsorge möglich sein. Die Auszahlung sollte als lebenslange Rente erfolgen, um eine dauerhafte Absicherung des Lebensstandards und Förderzwecks zu gewährleisten. Die Frühstart-Rente kann Reformen in der 2. und 3. Säule der Alterssicherung nicht ersetzen.
-
- Angegeben von: Allianz SE am 19.12.2025
- Beschreibung: Wir begrüßen die Ziele der Bundesregierung, die betriebliche Altersversorgung zu stärken, deren Verbreitung auszuweiten und die Förderung von Geringverdienern zu verbessern. Aus Sicht der Allianz kann dies nur gemeinsam mit den bestehenden Durchführungswegen und Versorgungswerken gelingen. Es ist daher wichtig, dass diese im Interesse der Anwärter und Rentner sowie die der Versorgung zusagenden Arbeitgeber weiterhin gleichberechtigt gefördert werden. Wir setzen uns zudem für die grundsätzlich freiwillige bAV ein. Die angekündigte Digitalisierung und Entbürokratisierung der betrieblichen Altersversorgung sind positiv und können deren Attraktivität noch steigern.
-
- Angegeben von: Verband der Sparda-Banken e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Der Verband setzt sich für eine Reform der Altersvorsorge ein (Rentenpaket II), insbesondere für eine Neuordnung der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge. Ziel ist der Ausbau der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge als notwendige Ergänzung der staatlichen und betrieblichen Altersvorsorge.
-
Zu Regelungsentwurf:
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz)
-
BR-Drs. 768/25
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
Förderung digitaler Auszahlung von Sozialleistungen und Unterstützungsleistungen mittels Bezahlkarte
- Angegeben von: Mastercard am 19.12.2025
- Beschreibung: Mastercard unterstützt die Förderung der Digitalisierung bei der Auszahlung staatlicher Leistungen und Zuschüsse durch digitale Technologien, wie beispielsweise mittels Bezahlkarten. Mastercard bringt technische Expertise ein und stellt Best-Practice-Beispiele bereit.
-
- Angegeben von: Mastercard am 19.12.2025
- Beschreibung: Mastercard unterstützt die Förderung der Digitalisierung bei der Auszahlung staatlicher Leistungen und Zuschüsse, beispielsweise für familien- und alltagsunterstützende Dienstleistungen, als integraler Bestandteil politischer Konzepte etwa im Rahmen der Kindergrundsicherung.
-
- Angegeben von: Deutscher Frauenrat e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Der DF setzt sich für die eigenständige Existenzsicherung von Frauen auch im Rahmen der Grundsicherung ein. Daher fordert der DF insbesondere: - Die Abschaffung der Bedarfsgemeinschaft - Die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe Alleinerziehender - Die Neuberechnung der Regelbedarfe
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
- Angegeben von: evangelische Arbeitsgemeinschaft familie e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die eaf setzt sich im Reformvorhaben zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende dafür ein, dass die besondere Situation von Familien mit Sorgeverantwortung und die Belange von Kindern im Leistungs- und Sanktionsrecht ausdrücklich und systematisch berücksichtigt werden. Ziel der Einflussnahme ist eine Ausgestaltung der Grundsicherung, die Qualifizierung von Leistungsberechtigten stärkt, Sorgearbeit angemessen abbildet und Trennungsfamilien durch einen Umgangsmehrbedarf sowie den Wegfall der temporären Bedarfsgemeinschaft besser absichert.
-
Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMAS): Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
-
- Angegeben von: AWO Bundesverband e.V. am 19.12.2025
- Beschreibung: Die Abschaffung von Sanktionen im SGB II wird von der Arbeiterwohlfahrt (AWO) gefordert, da die aktuellen Regelungen als ein Angriff auf die Würde der Menschen angesehen werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):