Seiteninhalt
ABV - Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V.
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R001025
- Ersteintrag: 23.02.2022
- Letzte Änderung: 19.12.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 03.06.2024
-
Tätigkeitskategorie:
Privatrechtliche Organisation
-
Kontaktdaten:
-
Adresse:
Luisenstraße 1710117 BerlinDeutschland
-
Kontaktinformationen:
-
Telefonnummer: +493080093100
-
E-Mail-Adressen:
- info@abv.de
- Webseiten:
-
-
Adresse:
-
Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Mitgliedsbeiträge, Wirtschaftliche Tätigkeit
-
Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23350.001 bis 360.000 Euro
-
Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/236,60
-
Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (23):
- Stefan Strunk
- Carsten Rothbart
- Jan Wulfetange
- Patricia Köster
- Dr. iur. Martin Delhey
- Nicol Nippen
- Dr. Holger Herold
- Dr. Christoph Dorsel
- Dr. Brigitte Ende
- Dr. Thomas Grammel
- Dr. Liane Hauk-Westerhoff
- Dr. Christoph Meyer-Rahe
- Dr. Hans Jürgen Nonnweiler
- Antje Poppe
- Christian Schmidt
- Dr. Jochim Thietz-Bartram
- Ernst Willi Uhing
- Dr. Antje Conradi
- Dr. Lothar Wittek
-
Rudolf Henke
Tätigkeit bis 10/21:
Mitglied des Deutschen Bundestages - Dr. Eva Hemberger
- Hartmut Rüdiger
- Peter Hartmann
-
Gesamtzahl der Mitglieder:
91 Mitglieder am 25.03.2024, ausschließlich juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
-
Mitgliedschaften (4):
- Europäische Bewegung Deutschland e. V. (EBD)
- Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung e. V. (GVG)
- Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI)
- Wirtschaftsrat der CDU e. V.
-
Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
EU-Binnenmarkt; EU-Gesetzgebung; Institutionelle Fragen der EU; Sonstiges im Bereich "Europapolitik und Europäische Union"; Familienpolitik; Seniorenpolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Öffentliches Recht; Sonstiges im Bereich "Recht"; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"; Öffentlicher Dienst und öffentliche Verwaltung; Staatsorganisation; Verwaltungstransparenz/Open Government; Bank- und Finanzwesen; Versicherungswesen
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
-
Beschreibung der Tätigkeit:
Die ABV – Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen e. V. ist die politische Spitzenorganisation der 91 auf Landesrecht beruhenden berufsständischen Versorgungseinrichtungen der verkammerten Freien Berufe (Ärzte, Apotheker, Architekten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater bzw. Steuerbevollmächtigten, Tierärzte, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer, Zahnärzte sowie Psychotherapeuten und Ingenieure) in der Bundesrepublik Deutschland. Aufgabe der Mitgliedseinrichtungen der ABV ist es, für den ihnen aufgrund landesgesetzlicher Zuweisung als Pflichtmitglied angehörenden Personenkreise die Vorsorge für das Alter, bei Invalidität und für Hinterbliebene sicherzustellen. Satzungsmäßige Aufgabe der ABV ist es, die Interessen ihrer Mitgliedseinrichtungen im Rahmen des gegliederten Systems der Alters- und Hinterbliebenenversorgung gemeinsame Interessen zu wahren, zu fördern und zu vertreten. Im Rahmen dessen gewährt die ABV ihren Mitgliedseinrichtungen in Fragen gemeinsamer Interessen Auskünfte, Rat und Beistand. Politisch wirkt die ABV auf eine Gleichbehandlung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen gegenüber den anderen Altersvorsorgeeinrichtungen der ersten Säule bzw. ersten Schicht des Systems der Altersvorsorge in Deutschland hin. Des Weiteren versucht sie, durch ihr Engagement einen ungefilterten Zugang aller Angehörigen der Berufsstände zu ihren jeweiligen Versorgungseinrichtungen sicherzustellen. Dazu gehört insbesondere eine Sicherstellung des Erhalts des bestehenden Befreiungsrechts von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI. Weitere gemeinsame Interessen betreffen die adäquate Einbindung der berufsständischen Versorgungseinrichtungen in die relevanten elektronischen Melde- und Austauschverfahren im Bereich des Sozialversicherungsrechts, eine grundsätzliche steuerliche Gleichhandlung der Versorgungseinrichtungen im Vergleich zur Gesetzlichen Rentenversicherung, eine faire steuerliche Behandlung der Mitglieder der Versorgungseinrichtungen im Hinblick auf Beiträge und Leistungen sowie sämtliche rechtliche Regelungen auf Bundesebene, welche die berufsständischen Versorgungseinrichtungen binden. Grundlagen der Arbeit der ABV sind der Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter ihren Mitgliedseinrichtungen, die Vernetzung und die Kooperation mit Institutionen der durch die Versorgungswerke abgesicherten Berufsgruppen der verkammerten Freien Berufe, der Austausch mit und in wissenschaftlichen Fachgesellschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Politik. Um ihre Ziele zu erreichen, pflegt die ABV den mündlichen und schriftlichen Austausch mit Politikerinnen und Politikern, deren Fraktionen, Bundesministerien sowie deren Mitarbeitern. Die ABV veranstaltet Fachveranstaltungen, übermittelt und veröffentlicht Stellungnahmen, Positionspapiere, Studien, Regelungsvorschläge und weitere Publikationen.
-
Vermeidung einer doppelten Besteuerung von Renten der Basisversorgung
-
Beschreibung:
In den Entscheidungen des BFH vom 19. Mai 2021 mit den Aktenzeichen X R 33/19 und X R 20/19 wurde festgestellt, dass in Zukunft die Gefahr einer doppelten Besteuerung von Renten aus der Basisversorgung besteht. Mit mehreren gesetzgeberischen Maßnahmen soll dieses verhindert werden. Dabei ist effektiv zu berücksichtigen, dass die Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen teilweise deutlich höhere Eigenbeiträge zu ihren Versorgungseinrichtungen erbringen mussten oder erbracht haben als Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Wahrung des Befreiungsrechts von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung
-
Beschreibung:
Mitglieder der berufsständischen Versorgungseinrichtungen haben gemäß § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VI das Recht, sich unter bestimmten Bedingungen von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien zu lassen. Dieses Recht soll unverändert erhalten bleiben.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Ausnahme der berufsständisch versorgten Selbständigen aus der Altersvorsorgepflicht für Selbständige
-
Beschreibung:
Es soll eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige einführt werden. Die selbständige tätigen Angehörigen der verkammerten Freien Berufe sind allerdings bereits Pflichtmitglieder ihrer berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Es soll sicherstellt werden, dass diese unverändert Mitglied ihrer Versorgungseinrichtungen bleiben und von vornherein von der neuen Altersvorsorgepflicht ausgenommen bleiben.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Faire Teilhabe an den elektronischen Meldeverfahren für Sozialversicherungen
-
Beschreibung:
Berufsständische Versorgungseinrichtungen sind keine Sozialversicherungen im Sinne der Sozialgesetzbücher. Dessen ungeachtet benötigen sie die Möglichkeit, an den elektronischen Meldeverfahren der Sozialversicherungen teilzunehmen, denn sie erbringen vergleichbare Leistungen.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
Richtlinie zur schnelleren und sicheren Entlastung von Quellensteuern (FASTER)
-
Beschreibung:
Die Beteilung Deutschlands an den Arbeiten zu einer Richtlinie zur schnelleren und sicheren Entlastung von Quellensteuern (FASTER) soll genutzt werden, dass auch die Probleme durch ein Infragestellen der Rechtmäßigkeit eines Erstattungsanspruchs durch die zuständigen Behörden in anderen Mitgliedstaaten gelöst werden.
-
Interessenbereiche:
- EU-Gesetzgebung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2405280019 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.05.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
Eigenes Zutrittsrecht der Leistungsempfänger von berufsständischen Versorgungseinrichtungen zur KVdR
-
Beschreibung:
Rentner, die allein eine Rente aus einer berufsständischen Versorgungseinrichtung erhalten, erhalten nach geltendem Recht keinen Zugang zur Pflicht-Krankenversicherung der Rentner (KVdR), obgleich sie die weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Dieses soll sich ändern.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
-
Beschreibung:
-
aba, ABV und AKA: Erweiterung Anlagemöglichkeiten Immobilienfonds gem. § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV & Begrüßung Änderungen InvStG & KAGB
-
Beschreibung:
aba, ABV & AKA begrüßen die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen durch das ZuFinG II für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG. Konkret begrüßen wir angesichts der Einschränkungen der Steuerbefreiungen nach §§ 8 und 10 InvStG die Konkretisierungen der Abgrenzung von vermögensverwaltender und gewerblicher Tätigkeit nach § 6 Abs. 5 / 5a / 5b InvStG. Wir begrüßen auch dass weiterhin Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Gesellschaften mit überwiegend deutschem Immobilienbesitz von der Steuerbefreiung erfasst sind. Wir regen eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV auf Vermögensgegenstände nach § 231 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 8, Abs. 3 & 6 KAGB sowie § 235 Abs. 1 KAGB.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Finanzierung von zukunftssichernden Investitionen (Zweites Zukunftsfinanzierungsgesetz - ZuFinG II) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 27.08.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410090017 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 13.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
aba, ABV und AKA: Abbau der Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen
-
Beschreibung:
BMF Roundtable zu Bürokratieabbau im Steuerrecht am 16. September 2024: Vorschläge von aba, ABV und AKA zu umfassendem Abbau der Steuererklärungs- und Mitwirkungspflichten für steuerbefreite Altersversorgungseinrichtungen. In der Praxis ist dabei unter anderem die Erstellung und Abgabe der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung nach §§ 179, 180 AO für Personengesellschaften und die Abgabe der Feststellungserklärung nach § 51 Investmentsteuergesetz zu nennen, die nach aktueller Rechtslage selbst dann zu erfolgen hat, soweit an diesen Vehikeln steuerbefreite Anleger bzw. juristische Personen des öffentlichen Rechts im Rahmen ihres Hoheitsbetriebs beteiligt sind.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410090019 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 09.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
aba, ABV und AKA: Einschränkung Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene & Anlagemöglichkeiten der Anlageverordnung
-
Beschreibung:
aba, ABV & AKA betonen die Problematik der geplanten Einschränkung der Steuerbefreiung steuerbefreiter Anleger auf Fondsebene in den §§ 8 und 10 InvStG für gewerbliche Einnahmen durch den Diskussionsentwurf zu einem Gesetz zur Förderung von Investitionen von Investmentfonds und regen diesbezüglich einen Bestandsschutz an. Zugleich wird die Schaffung eines abgestimmten Regelungsrahmen für Fondsanlagen in erneuerbare Energien & Infrastruktur sowohl bzgl. des KAGB als auch des InvStG begrüßt. Es wird eine Erweiterung der tauglichen Anlagen für Immobilien-Spezial-AIF nach § 2 Abs. 1 Nr. 14c AnlV und die Schaffung einer 5%-Infrastruktur-Quote angeregt.
-
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410090020 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 18.06.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
-
aba, ABV und AKA: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz)
-
Beschreibung:
Bei der Ermittlung und Abführung kinderzahlbezogener Pflegeversicherungsbeiträge für beitragsabführende Stellen im Allgemeinen und Zahlstellen im Besonderen wurden im Entwurf des Pflegekompetenzgesetz – PKG im Hinblick auf die Einführung dieses Systems Anpassungen an den § 55 SGB XI und § 202 SGB V vorgenommen. Die Verbände aba, ABV und AKA halten die Regelung des § 55 Abs. 3a Satz 3 SGB XI auch im Zeitraum ab 1. Januar 2026 weiterhin für notwendig und empfehlen der Bundesregierung, den heutigen Satz 3 zu erhalten. im Gegensatz zur vorgeschlagenen Gesetzesänderung in § 202 Abs. 1a SGB V wäre aus Sicht der Zahlstellen die ursprünglich im Gesetzeswortlaut vorgesehene Rolle der Zentralen Stelle gem. § 81 EStG als vermittelnde Instanz grundsätzlich vorzugswürdig gewesen.
-
Referentenentwurf:
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz (Pflegekompetenzgesetz - PKG) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 06.09.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu]
-
Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410090023 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 30.09.2024 an:
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
-
-
-
-
Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
Keine Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro erhalten.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
-
Gesamtsumme:
3.160.001 bis 3.170.000 Euro
-
Beitragszahler mit mehr als 10.000 Euro und mehr als 10% der Gesamtsumme (1):
- Bayerische Ärzteversorgung
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23