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Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband
Eingetragener Verein (e. V.)
- Registernummer: R002795
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 02.10.2024
- Letzte Jahresaktualisierung: 18.06.2024
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hasenheide 7010967 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49306959786
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@vamv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/2390.001 bis 100.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/231,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Miriam Hoheisel
- Katrin Bülthoff
- Julia Preidel
- Simone Hirsch
- Sonja Orantek
- Daniela Jaspers
- Myriam Gros
- Heiko Pache
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Gesamtzahl der Mitglieder:
69 Mitglieder am 31.12.2023, davon:
- 57 natürliche Personen
- 12 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen (AGF) e.V.
- Deutscher Familiengerichtstag e.V.
- Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
- Europäisches Netzwerk für Einelternfamilien (ENoS)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (20):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Berufliche Bildung; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wohnen; Rechtspolitik; Zivilrecht; Arbeitslosenversicherung; Grundsicherung; Krankenversicherung; Pflegeversicherung; Rente/Alterssicherung
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 2,7 Millionen Alleinerziehenden. Der VAMV fordert die Anerkennung von Einelternfamilien als gleichberechtigte Lebensform und entsprechende gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Die Lebensrealität von Familien hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Immer mehr Eltern erziehen ihre Kinder alleine, ohne dass sich diese gesellschaftlichen Veränderungen ausreichend in einer gerechteren Familienpolitik widerspiegeln. Alleinerziehende sind strukturell benachteiligt undt trotz hoher Erwerbstätigkeit überdurchschnittlich von Armut bedroht. Dies ist auch Ausdruck und Folge der Benachteiligung von Frauen und Eltern in unserer Gesellschaft. Politik für Alleinerziehende geht durch viele Politikfelder: Alleinerziehende wollen eine Arbeit, von der sie leben können, eine gute Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt, ein Steuersystem, das sie nicht länger wie Singles behandelt und familienpolitische Leistungen, bei denen sie nicht länger durchs Raster fallen. Der VAMV setzt sich für ein gutes Leben aller Eltern und ihrer Kinder ein, unabhängig von der Familienform. Das Familienrecht bildet den rechtlichen Rahmen für getrennte Eltern. Der VAMV tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein sowie für eine konsequente Umsetzung der Istanbulkonvention.
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Kindergrundsicherung einführen
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Beschreibung:
Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Es wichtig, dass die Kindergrundsicherung besser als die bisherige Familienförderung unterschiedliche Familienformen erreicht, insbesondere auch Alleinerziehende und ihre Kinder. Negative Wechselwirkungen mit andern Leistungnen für Geringverdiener*innen (bspw. Wohngeld) sind auszuschließen. Verschlechterungen für Alleinerziehende gegebenüber dem Status quo dürfen nicht mit der Kindergrundsicherung verbunden sein. In der Höhe muss die Kindergrundsicherung eine echte Verbesserung bedeuten und soziokulturelle Teilhabe umfassen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9092 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Kindergrundsicherung Zuständiges Ministerium: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406100059 (PDF, 11 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts
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Beschreibung:
Der VAMV begrüßt, dass durch die Neuregelung die Möglichkeiten der Namensgebung erweitert und Namensänderungen erleichtert werden, die eindeutig im Interesse des Kindes sind. Da die Lebensläufe von Familien immer individueller und vielfältiger werden, ist es ein guter Schritt, dass auch das Namensrecht sich dieser Vielfalt durch mehr Flexibilität anpasst. Dies ist nicht zuletzt im Interesse der Kinder, die in diesen vielfältigen Lebensmodellen aufwachsen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/9041 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406110081 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Beibehalten des Verfahrens, wenn Anspruch auf Unterhaltsvorschuss entfällt
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Beschreibung:
Der VAMV lehnt die im 4. Bürokratieentlastungsgesetz vorgesehene Vereinfachung in § 9 Unterhaltsvorschussgesetz ab. Geplant ist, ein vorläufiges Einstellen der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ohne vorherigen Bescheid gesetzlich zu verankern. Diese Regelung würden zu unvorhersehbaren finanziellen Lücken im Haushalt von Alleinerziehenden und zu Problemen beim Beantragen von anderen existenzsichernden Sozialleistungen für den weggefallenen Unterhaltsvorschuss führen.
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Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/11306 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie - (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) Zuständiges Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110109 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 05.06.2024 an:
-
Bundestag
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Fraktionen/Gruppen [alle SG dorthin]
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Organe [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
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Beschreibung:
Der VAMV setzt sich dafür, dass die Koalitionsvertrag verankererte Steuergutschrift für Alleinerziehende tatsächlich mit dem Jahressteuergesetz 2024 umgesetzt wird. Denn eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat. Mit Geld verdienen, Kinder betreuen, das Familienleben managen und der alltäglichen Hausarbeit stemmen Alleinerziehende überwiegend allein, was sich in Paarfamilien sonst zwei Erwachsene teilen können. Alleinerziehende sparen im Gegensatz zu Paarfamilien nicht durch einen gemeinsamen Haushalt. Stattdessen haben sie oftmals zusätzliche Ausgaben für Kinderbetreuung zu tragen.
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Referentenentwurf:
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 17.05.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110111 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 15.05.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Änderung des Unterhaltsrechts
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Beschreibung:
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln, statt der Rechtsprechung zu überlassen. Die Vorschläge des BMJ sieht der VAMV kritisch. Ab mehr als 29 Prozent Mitbetreuung beide Eltern in die Verantwortung für den Barunterhalt zu nehmen, ist zu früh. Erheblichen Unterhaltskürzungen stehen weder erhebliche Entlastungen Alleinerziehender im Alltag noch bessere Erwerbschancen entgegen. Übergangfristen aufgrund familienbedingter Nachteile fehlen wie auch ein angemessene Berücksichtigung von Mehrbedarfen aufgrund erweitereten Umgangs. Ein muss Kind in beiden Elternhaushalten gut versorgt werden können. Eine faire Lastenverteilung wird verfehlt. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
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Referentenentwurf:
Modernisierung des Unterhaltsrechts (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 24.08.2023 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2406110115 (PDF, 10 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Gremien [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
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SG2406120014 (PDF, 20 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
-
Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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-
-
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-
Beschreibung:
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Änderung des Kindschaftsrechts
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Beschreibung:
Mit Eckpunkten für eine Reform des Kindschaftsrechts will das BMJ die Elternnautonomie stärken. Hier sieht der VAMV die Gefahr, dass diese Freiheit zu einem Recht des Stärkeren führen kann, insb. bei asymmetrischen Machtverhältnissen zwischen den Eltern, wie etwa in Fällen häuslicher Gewalt. Eine gesetzliche Verankerung der Anordnung des Wechselmodells sowie das Wechselmodell in den Mittelpunkt der Trennungsberatung zu stellen, lehnt der VAMV entschieden ab, wie auch eine weitere Automatisierung der gemeinsamen Sorge. Neuregelungen zum Schutz vor häuslicher Gewalt begrüßt der VAMV. Insgesamt darf eine weitreichende Autonomie der Eltern, Sorge- und Umgangsrecht eigenständig rechtlich verbindlich zu regeln, jedoch nicht Fortschritte bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention konterkarieren.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406110116 (PDF, 17 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Familienstartzeit einführen
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Beschreibung:
Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Regierung die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit tatsächlich umsetzt. Diese zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – würde Mütter in der Zeit im Wochenbett entlasten und aktive Vaterschaft fördern.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2406110117 (PDF, 2 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 06.06.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Gesundheit (BMG) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gute-Kita-Gesetz verbessern
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Beschreibung:
Kinderbetreuung ist für Alleinerziehende existenziell. Diese muss qualitativ hochwertig und tatsächlich bedarfdeckend sein. Ergänzende Kinderbetreuung zu Randzeiten oder am Wochenende ist gehört zu einem bedarfsdeckendem Angebot. Für eine gute Qualität braucht es bundesweit verbindliche Standards. Perspektisch sollten Kinderbetreungsangebote zudem kostenfrei sein.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Vorschulische Bildung [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410020014 (PDF, 7 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 31.07.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Familienbesteuerung und -förderung verbessern
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Beschreibung:
Der VAMV fordert eine Reform der Familien-Förderung und -Besteuerung. Bisher beeinflussen die Familienform und das Einkommen der Eltern, inwieweit Kinder gefördert werden. Familien mit hohen Einkommen erhalten durch die Kinderfreibeträge einen höheren Nachteilsausgleich als Familien mit geringen Einkommen. Mehr Kindergeld führt bei Alleinerziehenden zu keinem Plus, wenn sie z.B. Unterhaltsvorschuss erhalten. Das Ehegattenspliting fördert nicht Familien, sondern eine asymmetrische Arbeitsteilung. Der VAMV fordert eine Systemwechsel hin zu einer direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundschicherung und zu einer Individualbesteuerung für alle. Das geplante Abschaffen der Steuerklassenkombination III/V als ersten Schritt zu mehr ökonomischer Eigenständigkeit begrüßt der VAMV.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410020013 (PDF, 3 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.09.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern einführen (Gewalthilfegesetz)
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Beschreibung:
Jeden Tag bleibt gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern der Zugang zu Schutz und Unterstützung verwehrt – entweder weil es keine Frauenhausplätze gibt oder weil sie den Frauenhausaufenthalt nicht bezahlen können. Viele Frauen bleiben dadurch anhaltender Gewalt im eigenen zu Hause ausgesetzt und laufen Gefahr, getötet zu werden. Durch einzelfallbezogene Finanzierungsmodelle wird aktuell die Verantwortung für die Finanzierung ihres Schutzes auf die gewaltbetroffenen Frauen abgewälzt. Der VAMV setzt sich dafür ein, einen Rechtanspruch auf Schutz und Beratung zu schaffen. Der Bund muss für einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen sorgen und sich zu einer einzelfallunabhängigen Finanzierung von Frauenhäusern und Beratungsstellen bekennen.
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2406130095 (PDF, 4 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 13.06.2024 an:
-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
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Beschreibung:
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Istanbul-Konvention vorbehaltlos und wirksam umzusetzen. Wenn häusliche Gewalt festgestellt wird, soll dies in einem Umgangsverfahren zwingend zu berücksichtigen sein. Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Hier ergibt sich ein Spannungsverhältnis mit dem Gewaltschutz. Es ist in der Praxis zu beobachten, dass im Rahmen von Sorgerechts- und Umgangsverfahren häusliche Gewalt keine Beachtung findet, sondern im Gegenteil der Gewaltschutz ausgehöhlt wird. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von gewaltbetroffenen Personen im familiengerichtlichen Verfahren, zur Stärkung des Verfahrensbeistands und zur Anpassung sonstiger Verfahrensvorschriften (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 23.07.2024 Federführendes Ministerium: Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
-
SG2410020017 (PDF, 15 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 12.09.2024 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundesministerium der Justiz (BMJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 490.001 bis 500.000 EuroIm Rahmen der Familienförderung erhält der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. eine institutionelle Förderung. Diese umfasst seit 2022 auch die beiden langjährigen Projekte 1. Informationsbroschüre "Alleinerziehend - Tipps und Informationen" und 2. die Jahresfachtagung
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Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23
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Gesamtsumme:
10.001 bis 20.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/23 bis 12/23