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- Registernummer: R002795
- Ersteintrag: 03.03.2022
- Letzte Änderung: 19.12.2025
- Letzte Jahresaktualisierung: 30.06.2025
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Tätigkeitskategorie:
Nichtregierungsorganisation (NGO)
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Kontaktdaten:
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Adresse:
Hasenheide 7010967 BerlinDeutschland
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Kontaktinformationen:
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Telefonnummer: +49306959786
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E-Mail-Adressen:
- kontakt@vamv.de
- Webseiten:
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Adresse:
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Hauptfinanzierungsquellen
(in absteigender Reihenfolge):
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24Öffentliche Zuwendungen, Mitgliedsbeiträge
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Jährliche finanzielle Aufwendungen im Bereich der Interessenvertretung:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/2490.001 bis 100.000 Euro
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Vollzeitäquivalent der im Bereich der Interessenvertretung beschäftigten Personen:
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/241,00
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Betraute Personen, die Interessenvertretung unmittelbar ausüben (8):
- Miriam Hoheisel
- Katrin Bülthoff
- Julia Preidel
- Simone Hirsch
- Isolde Wagner-Pohl
- Daniela Jaspers
- Myriam Gros
- Heiko Pache
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Gesamtzahl der Mitglieder:
69 Mitglieder am 31.12.2024, davon:
- 57 natürliche Personen
- 12 juristische Personen, Personengesellschaften oder sonstige Organisationen
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Mitgliedschaften (6):
- Arbeitsgemeinschaft der dt. Familienorganisationen (AGF) e.V.
- Deutscher Familiengerichtstag e.V.
- Deutscher Frauenrat - Lobby der Frauen in Deutschland e.V.
- Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
- Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.
- Europäisches Netzwerk für Einelternfamilien (ENoS)
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Interessen- und Vorhabenbereiche (16):
Arbeitsmarkt; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Schulische Bildung; Vorschulische Bildung; Familienpolitik; Geschlechterpolitik; Kinder- und Jugendpolitik; Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen"; Gesundheitsförderung; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Wohnen; Rechtspolitik; Zivilrecht; Grundsicherung; Rente/Alterssicherung; Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung"
- Die Interessenvertretung wird ausschließlich in eigenem Interesse selbst wahrgenommen.
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Beschreibung der Tätigkeit:
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) vertritt seit 1967 die Interessen der heute 1,7 Millionen Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern. Durch direkte Anschreiben, Positionspapiere oder Stellungnahmen u.ä. wird unmittelbar der Kontakt mit Politiker*innen, insbesondere Mitgliedern des Deutschen Bundestages, gesucht. Auch der Austausch mit relevanten Ministerien wird gesucht, um diese von unseren Positionen zu überzeugen. Der Schwerpunkt der Interessenvertretung liegt darauf, für die Lebenssituation Alleinerziehender zu sensibilisieren, diese als gleichberechtigte Familienform anzuerkennen und hierfür die notwendigen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen zu schaffen. Die Lebensrealität von Familien hat sich in den letzten Jahrzehnten stark verändert. Immer mehr Eltern erziehen ihre Kinder alleine, ohne dass sich diese gesellschaftlichen Veränderungen ausreichend in einer gerechteren Familienpolitik widerspiegeln. Alleinerziehende sind strukturell benachteiligt undt trotz hoher Erwerbstätigkeit überdurchschnittlich von Armut bedroht.Politik für Alleinerziehende geht durch viele Politikfelder: Alleinerziehende wollen eine Arbeit, von der sie leben können, eine gute Kinderbetreuung, die zu ihren Arbeitszeiten passt, ein Steuersystem, das sie nicht länger wie Singles behandelt und familienpolitische Leistungen, bei denen sie nicht länger durchs Raster fallen. Der VAMV setzt sich für ein gutes Leben aller Eltern und ihrer Kinder ein, unabhängig von der Familienform. Das Familienrecht bildet den rechtlichen Rahmen für getrennte Eltern. Der VAMV tritt für eine verantwortungsvolle gemeinsame Elternschaft auch nach Trennung und Scheidung ein sowie für eine konsequente Umsetzung der Istanbulkonvention.
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Steuergutschrift für Alleinerziehende einführen
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Beschreibung:
Der VAMV setzt sich dafür, dass eine Steuergutschrift für Alleinerziehende umgesetzt wird. Denn eine Steuergutschrift kann besser als der jetzige steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) typische Mehrbelastungen ausgleichen, da sie für eine größere Gruppe von Alleinerziehenden eine spürbare Wirkung hat. Mit Geld verdienen, Kinder betreuen, das Familienleben managen und der alltäglichen Hausarbeit stemmen Alleinerziehende überwiegend allein, was sich in Paarfamilien sonst zwei Erwachsene teilen können. Alleinerziehende sparen im Gegensatz zu Paarfamilien nicht durch einen gemeinsamen Haushalt. Stattdessen haben sie oftmals zusätzliche Ausgaben für Kinderbetreuung zu tragen.
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Bundesrats-Drucksachennummer:
BR-Drs. 369/24 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Bundestags-Drucksachennummer:
BT-Drs. 20/12780 (Vorgang) [alle RV hierzu]
Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) Zuständiges Ministerium: BMF [alle RV hierzu]
Zuvor:
Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (Jahressteuergesetz 2024 - JStG 2024) (Vorgang) -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 15.05.2024 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) (20. WP) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Familienbesteuerung und -förderung verbessern
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Beschreibung:
Der VAMV fordert eine Reform der Familien-Förderung und -Besteuerung. Bisher beeinflussen die Familienform und das Einkommen der Eltern, inwieweit Kinder gefördert werden. Familien mit hohen Einkommen erhalten durch die Kinderfreibeträge einen höheren Nachteilsausgleich als Familien mit geringen Einkommen. Mehr Kindergeld führt bei Alleinerziehenden zu keinem Plus, wenn sie z.B. Unterhaltsvorschuss erhalten. Das Ehegattenspliting fördert nicht Familien, sondern eine asymmetrische Arbeitsteilung. Der VAMV fordert eine Systemwechsel hin zu einer direkten Förderung von Kindern durch eine Kindergrundschicherung und zu einer Individualbesteuerung für alle. Das geplante Abschaffen der Steuerklassenkombination III/V als ersten Schritt zu mehr ökonomischer Eigenständigkeit begrüßt der VAMV.
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Betroffenes geltendes Recht:
-
Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.09.2024 an:
-
Bundestag
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Gremien [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
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-
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Beschreibung:
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Koalitionsvertrag bewerten
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Beschreibung:
Der VAMV hat sich zum Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD positioniert und Vorschläge für die Ausgestaltung relevanter Vorhaben gemacht.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Rente/Alterssicherung [alle RV hierzu];
- Schulische Bildung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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SG2506300019 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
-
Versendet am 23.06.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Finanzen (BMF) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
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Versendet am 19.05.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Kinderarmut bekämpfen
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Beschreibung:
Der VAMV setzt sich dafür ein, Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Die Familienförderung muss dafür Familien in ihrer Vielfalt erreichen und unterstützen. Sozialleistungen für Kinder sind an deren tatsächliche Bedarfe anzupassen. Dafür müssen auch Umgangsmehrbedarfe Berücksichtigung finden und soziokulturelle Teilhabe umfasst sein. Auch eine gute soziale Infrastruktur trägt dazu bei, ungleiche Voraussetzungen auszugleichen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass durch das Einführen einer Kindergrundsicherung Kinderarmut wirksam bekämpt wird. Familien mit geringen oder mittleren Einkommen sollen eine höhere Untersützung des Staates bekommen als Familien mit hohen Einkommen. Eine Kindergrundsicherung muss unterschiedliche Familienformen erreichen, insbesondere auch Einelternfamilien.
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Gesundheitsförderung [alle RV hierzu];
- Kinder- und Jugendpolitik [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Schulische Bildung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Gesellschaftspolitik und soziale Gruppen" [alle RV hierzu];
- Vorschulische Bildung [alle RV hierzu];
- Wohnen [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.06.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 26.06.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Reform des Kindesunterhaltsrechts
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Beschreibung:
Der VAMV begrüßt grundsätzlich, Folgen verschiedener Umgangsmodelle auf den Kindesunterhalt gesetzlich zu regeln. Konkret fehlen Regelungen im BGB für erweiterten Umgang und ein paritätisches Wechselmodell. Wichtig hierbei ist, dass ein Kind in beiden Haushalten gut versorgt werden kann und dass keine Interessenkonflikte zwischen Umgang und Unterhalt geschaffen werden. Abbruchkanten zwischen verschiedenen Modellen mit Blick auf die Unterhaltshöhe sollten durch substanzielle Höhen in allen Modellen vermieden werden. Familienbedingte Nachteile im Beruf in der Lebensverlaufsperspektive müssen berücksichtigt werden, etwa durch Übergangsfristen für (erweiterte) Erwerbsobliegenheiten. Der VAMV hat ein eigenes 3-Stufen-Modell vorgelegt.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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SG2512190210 (PDF - 20 Seiten)
Adressatenkreis:
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Versendet am 01.03.2024 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
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Beschreibung:
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Gewaltschutz an der Schnittstelle zum Sorge- und Umgangsrecht verbessern
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Beschreibung:
Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 24.11.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern
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Beschreibung:
Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Rechtspolitik [alle RV hierzu];
- Zivilrecht [alle RV hierzu]
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Beschreibung:
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Reform des Sozialsstaats
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Beschreibung:
Die Kommission zur Sozialstaatsreform soll Empfehlungen zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Sozialstaats vorlegen. Der VAMV setzt sich dafür ein, dass die Belange Alleinerziehender und ihrer Kinder Beachtung finden. Schnittstellenprobleme abzubauen, ist auch ein Anliegen des VAMV, insbesondere zwischen Sozialleistungen und Kindeseinkommen. Konkret muss ein mögliches Zusammenlegen von Kinderzuschlag und Wohngeld allerdings Fallstricke im Detail umgehen. Den Vorschlag, einen Parallelbezug von Unterhaltsvorschuss und Sozialleistungen abzuschaffen, lehnt der VAMV ab, da er für Alleinerziehende Verschlechterungen bedeuten würde. Durch die Reform müssen Leistungen besser und der Zugang leichter werden – lediglich Verwaltungsaufwand zu verringern, greift als Ziel zu kurz.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (2):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 12.09.2025 an:
-
Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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-
Bundesregierung
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Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 19.12.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Unterhaltsvorschuss verbessern
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Beschreibung:
Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, den Unterhaltsvorschuss durch eine Erhöhung zu verbessern: Das Kindergeld soll analog zum Kindesunterhalt hälftig auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden. Bislang erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes vollständig, so dass der Unterhaltsvorschuss systematisch zu niedrig ist. Der VAMV setzt sich dafür, dass diese zentrale Verbesserung für Alleinerziehende umgesetzt wird. Dafür ist eine Priorisierung im Haushalt notwendig. Der VAMV lehnt eine Aushöhlung des Unterhaltsvorschuss ab, wie sie in der Sozialstaatskommission diskutiert wird.
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Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Familienpolitik [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
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Versendet am 13.08.2025 an:
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Bundestag
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Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
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Bundesregierung
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Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
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Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
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Bürgergeldreform
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Beschreibung:
Die geplanten Verschärfungen bergen die Gefahr, dass die besondere Lebenssituation von Alleinerziehenden aus dem Blick gerät. Ihre typische Mehrbelastung im Alltag ist häufig mit eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten verbunden. Sanktionen zu verschärfen, gefährdet die ganze Familie und löst keine strukturellen Barrieren. Auch eine Erwerbsaufnahme ab dem 1.Geburtstag eines Kindes gesetzlich als zumutbar festzulegen, wird vor allem den Druck auf Alleinerziehende erhöhen, statt zu mehr Beschäftigung führen. Der VAMV unterstützt, die temporäre Bedarfsgemeinschaft abzuschaffen und einen pauschalierten Mehrbedarf einzuführen, damit ein umgangsberechtigter Elternteil ein Kind versorgen kann, während der hauptbetreuende Elternteil den vollen Regelbedarf fürs Kind zur Verfügung hat.
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Referentenentwurf:
Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Vorgang) [alle RV hierzu] Datum der Veröffentlichung: 12.11.2025 Federführendes Ministerium: BMAS [alle RV hierzu] -
Betroffenes geltendes Recht:
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Interessenbereiche:
- Arbeitsmarkt [alle RV hierzu];
- Familienpolitik [alle RV hierzu];
- Geschlechterpolitik [alle RV hierzu];
- Grundsicherung [alle RV hierzu];
- Sonstiges im Bereich "Soziale Sicherung" [alle RV hierzu]
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Stellungnahmen/Gutachten (1):
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Adressatenkreis:
-
Versendet am 08.12.2025 an:
-
Bundestag
-
Mitglieder des Bundestages [alle SG dorthin]
-
-
Bundesregierung
-
Bundeskanzleramt (BKAmt) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) [alle SG dorthin]
-
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) [alle SG dorthin]
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Beschreibung:
Die Interessenvertretung wird nicht im Auftrag ausgeübt.
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Zuwendungen oder Zuschüsse über 10.000 Euro (1):
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Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Deutsche Öffentliche Hand – BundBerlinBetrag: 490.001 bis 500.000 EuroIm Rahmen der Familienförderung erhält der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. eine institutionelle Förderung. Diese umfasst seit 2022 auch die beiden langjährigen Projekte 1. Informationsbroschüre "Alleinerziehend - Tipps und Informationen" und 2. die Jahresfachtagung
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Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
0 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24
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Gesamtsumme:
1 bis 10.000 Euro
Geschäftsjahr: 01/24 bis 12/24