Regelungsvorhaben

Gewaltschutz im familiengerichtlichen Verfahren verbessern

Angegeben von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795) am 19.12.2025

Beschreibung:
Das Familienverfahrensrecht setzt bislang darauf, Einvernehmen zwischen den Eltern zu unterstützen und die gemeinsame Sorge zu erhalten. Das widerspricht dem Gewaltschutz. Der VAMV setzt sich für einen umfassenden Gewaltschutz für gewaltbetroffene Elternteile und mitbetroffene Kinder in familiengerichtlichen Verfahren und im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung ein: Bei Verdacht auf Gewalt sind Anordnungen einer gemeinsamer Beratung sowie das Zielen auf Einvernehmen nicht angebracht; ebensowenig ein beschleunigtes Verfahren oder eine gemeinsame Anhörung der Eltern. Eine gesetzliche Fortbildungspflicht, insb. für Familienrichter*innen, soll sicherstellen, dass Dynamiken häuslicher Gewalt erkannt werden können.

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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