Stellungnahme/Gutachten

Details zu Stellungnahme/Gutachten
SG2512190215 (PDF - 1 Seite)

Zu Regelungsvorhaben:
Gewaltschutz an der Schnittstelle zum Sorge- und Umgangsrecht verbessern

Um die Istanbul-Konvention umzusetzen, müssen gravierende Schutzlücken im Familienrecht geschlossen werden, der Gewaltschutz muss an der Schnittstelle zum Umgangs- und Sorgerecht Vorrang haben. In Fällen häuslicher Gewalt ist bei einer Umgangsentscheidung durch das Kind miterlebte Gewalt ebenso berücksichtigen wie die zu erwartenden Auswirkungen des Umgangs auf den gewaltbetroffenen Elternteil. Im Familienrecht ist eine zweite Regelvermutung zum Kindeswohl zu etablieren: Umgang mit einem gewaltausübenden Elternteil dient in der Regel nicht dem Kindeswohl. Auch Maßstäbe zu Beschränkung oder Ausschluss des Umgangs sollten gesetzlich verankert werden, um gewaltbetroffene Elternteile und Kinder zu schützen

Bereitgestellt von:
Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Bundesverband (R002795) am 19.12.2025

Adressatenkreis:

Betroffene Interessenbereiche (4)

Betroffene Bundesgesetze (2)

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