Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (890)
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- Angegeben von: DOT Europe AISBL am 18.05.2026
- Beschreibung: Gesetzespaket zur Vereinfachung und Harmonisierung des europäischen Digitalrechtsrahmens
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: DOT Europe AISBL am 18.05.2026
- Beschreibung: Eine wesentliche Ausnahme von der ePrivacy-Richtlinie erlaubt Messengerdiensten und Plattformen das automatisierte Scannen privater Nachrichten zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch. Diese befristete Regelung ermöglicht die Durchleuchtung, um illegale Inhalte zu identifizieren. Zudem sind Ausnahmen für Direktmarketing bei Bestandskunden (ähnliche Produkte) vorgesehen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Infineon Technologies AG am 07.05.2026
- Beschreibung: Infineon unterstützt die Zielsetzung des horizontalen Ansatzes des Cyber Resilience Act (CRA). EU‑weite einheitliche Mindeststandards für Cybersicherheit sind unerlässlich. Für ausgewählte Bestandsprodukte sind die Anforderungen des "security by design" Prinzips äußerst herausfordernd. Dies erfordert einen realistischen Übergangszeitraum und klare Definitionen.
- Zu Regelungsentwurf:
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 05.05.2026
- Beschreibung: Für den Finanzsektor gilt die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) als abschließender, sektorspezifischer Rechtsrahmen für IKT‑Risikomanagement, Vorfallsberichterstattung und Drittparteiensteuerung. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass der Cybersecurity Act 2 keine zusätzlichen oder parallelen Verpflichtungen für DORA‑verpflichtete Institute begründet, weder direkt noch indirekt.
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 04.05.2026
- Beschreibung: Für den Finanzsektor gilt die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) als abschließender, sektorspezifischer Rechtsrahmen für IKT‑Risikomanagement, Vorfallsberichterstattung und Drittparteiensteuerung. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass der Cybersecurity Act 2 keine zusätzlichen oder parallelen Verpflichtungen für DORA‑verpflichtete Institute begründet, weder direkt noch indirekt.
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 04.05.2026
- Beschreibung: Für den Finanzsektor gilt die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) als abschließender, sektorspezifischer Rechtsrahmen für IKT‑Risikomanagement, Vorfallsberichterstattung und Drittparteiensteuerung. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass der Cybersecurity Act 2 keine zusätzlichen oder parallelen Verpflichtungen für DORA‑verpflichtete Institute begründet, weder direkt noch indirekt.
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 04.05.2026
- Beschreibung: Für den Finanzsektor gilt die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) als abschließender, sektorspezifischer Rechtsrahmen für IKT‑Risikomanagement, Vorfallsberichterstattung und Drittparteiensteuerung. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass der Cybersecurity Act 2 keine zusätzlichen oder parallelen Verpflichtungen für DORA‑verpflichtete Institute begründet, weder direkt noch indirekt.
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 04.05.2026
- Beschreibung: Für den Finanzsektor gilt die Verordnung (EU) 2022/2554 (DORA) als abschließender, sektorspezifischer Rechtsrahmen für IKT‑Risikomanagement, Vorfallsberichterstattung und Drittparteiensteuerung. Vor diesem Hintergrund ist sicherzustellen, dass der Cybersecurity Act 2 keine zusätzlichen oder parallelen Verpflichtungen für DORA‑verpflichtete Institute begründet, weder direkt noch indirekt.
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- Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Mafianeindanke schlägt die Reform des §129 StGB durch einen qualifizierten Tatbestand vor, um profitorientierte kriminelle Vereinigungen wie ‘ndrangheta-Clans in DE besser verfolgen zu können u. mafiöse Strukturen sichtbarer zu machen. Konkret fordern wir die Ergänzung des Tatbestands, die charakteristische Merkmale einer profitorientierten Organisation mit hoher Gefahrenintensität erfasst, die wegen ihrer Gefahren für Wirtschaftssystem u. Gesellschaft Verbrechensqualität besitzt u. so neben der TKÜ im Ermittlungsverfahren längere Haftstrafen ermöglicht. Zudem muss die Strafverfolgungsstatistik für §129StGB nach politisch motivierten, machtorientierten und profitorientierten Vereinigungen unterscheiden. Details: www.mafianeindanke.de/de/mafianeindankeschlaegt- neufassung-zu-%c2%a7129-vor
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Wegen der sachlichen Diskontinuität dieses Gesetzgebungsverfahrens muss dieses Petitum in einem eigenständigen Verfahren oder über eine Erweiterung des Referentenentwurfs des BMF für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG verfolgt werden. Die Forderung strebt eine Verbesserung der bisher lückenhaften Transparenz im Immobilienmarkt an. Eine Reihe relevanter Studien macht deutlich, dass in Deutschland im Immobilienbereich ein herausgehobenes Risiko für Geldwäsche existiert. Zur Beschleunigung der Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters zur Erfassung der wirtschaftlichen Eigentümer von Immobilien schlägt mafianeindanke vor, Artikel 18 aus dem o.a. Gesetzesentwurf zu extrahieren und in den Bundestag einzubringen. Details: www.mafianeindanke.de/de/immobilientransaktionsregister-jetzt
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG)
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Organisierte Kriminalität wird mit den bisherigen Instrumenten des Staates nur unzulänglich erfasst. Aus den Antworten der Bundesregierung auf eine Vielzahl Kleiner Anfragen, an denen mafianeindanke mitgewirkt hat, geht hervor, dass verlässliche Daten fehlen. Als zivilgesellschaftliche Organisation, die sich seit 2007 mit dem Thema beschäftigt, wissen wir, dass die OK mit Strafverfolgungsmethoden allein nicht ausreichend bekämpft werden kann. Es braucht eine Zusammenarbeit von Politik und Behörden mit Wissenschaft, Medien und Zivilgesellschaft, um die Kriminalitätsbekämpfung und -prävention effektiver zu gestalten. Deshalb schlagen wir die Schaffung einer zivilgesellschaftlich organisierten Beobachtungsstelle Organisierte Kriminalität (BOK) vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3248
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern
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BT-Drs. 21/3248
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
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- Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Es gibt zwar bereits Maßnahmen der Geldwäschebekämpfung wie die selbständige Einziehung von Vermögenswerten bei Geldwäsche (§ 76a Abs. 4 StGB). Jedoch sind große Erfolge mit diesem Instrument ausgeblieben. Die Hürden für eine Einziehung nach Strafrecht sind zu hoch, eine Umsetzung im Verwaltungsrecht und eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte sind effizienter. Deshalb fordern wir ein Vermögensverschleierungsbekämpfungsgesetz, das einen effektiven Rahmen für eine administrative Einziehung schafft. Der BMF-Referentenentwurf für ein Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz ZFG geht in die richtige Richtung, bedarf aber im Detail der Nachjustierung. EU-rechtskonforme Blaupausen für die deutsche Gesetzgebung gibt es im italienischen “codice antimafia” von 2011.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Finanzkriminalität (Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz - FKBG) -
BT-Drs. 21/3248
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Finanzkriminalität bekämpfen - Geldwäsche und organisierte Steuerhinterziehung effektiv verhindern
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BT-Drs. 20/9648
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (3):
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- Angegeben von: mafianeindanke e.V. am 29.04.2026
- Beschreibung: Mafianeindanke e.V. fordert, die Soziale Wiederverwendung eingezogener Vermögenswerte in diesen Prozess miteinzubeziehen. Eingezogene Vermögensgegenstände (Immobilien) sollten nicht nur von der Staatskasse der Länder einverleibt und ggf. an die Meistbietenden versteigert, sondern auch an Kommunen und Nichtregierungsorganisationen für soziale Zwecke übereignet werden können, wie dies in sieben Ländern der EU bereits der Fall ist. Die eingezogenen Vermögensgegenstände (Immobilien) müssen dafür geeignet sind und einen Bezug zum dahinterstehenden Strafverfahren/Verfahren aufweisen. Dies ist bsp. bei einzelnen vom LG Berlin 2025 eingezogenen Immobilien des sog. Remmo-Clans der Fall. Details: https://mafianeindanke.de/de/soziale-wiederverwendung-vermoegenseinziehung/
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: HateAid gGmbH am 28.04.2026
- Beschreibung: HateAids Publikation zeigt, wie Plattformdesign systematisch Risiken wie digitale Gewalt oder Desinformation verstärkt und welche ganz konkreten technischen sowie regulatorischen Maßnahmen nötig sind, um Nutzende besser zu schützen. HateAid spricht sich dafür aus, dass Produktsicherheit im Internet zentraler Bestandteil der Plattformarchitektur wird. Präventive Sicherheitsmechanismen, Verbrauchersicherheit und nicht der Profit müssen beim Betreiben von Social Media Plattformen im Mittelpunkt stehen. HateAid empfiehlt politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern: 1. Mit dem DSA bestehendes Recht konsequent durchzusetzen. 2. Umsetzbare Sicherheitsstandards einzuführen. 3. Eine Dezentralisierung der Netzwerk-Infrastruktur.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Befugnis zur Online-Durchsuchung informationstechnischer Systeme für das BfV. Gesetzliche Grundlage für aktive digitale Abwehr: Schwächung der Informationsbasis und der Tatmittel angreifender feindlicher Akteure. Die Eingriffsbefugnisse sind entsprechend der Intensität des Eingriffs und der Dringlichkeit der Gefahrenlage zu staffeln, insbesondere unter Berücksichtigung von Richtervorbehalt und parlamentarischer Kontrolle (PKGr).
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Die Formulierung in § 129a Abs. 5 StGB soll durch einen weiteren Satz wie folgt ergänzt werden: Wer für eine in Absatz 1 oder Absatz 2 bezeichnete Vereinigung wirbt, wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht nach §§ 86, 86a strafbar ist; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend. Der § 140 StGB soll durch einen neuen Abs. 2 wie folgt ergänzt werden: Ebenso wird bestraft, wer eine der in § 138 Absatz 2 genannten rechtswidrigen Taten in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) billigt, verherrlicht oder rechtfertigt; § 86 Absatz 4 gilt entsprechend.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: WerteInitiative e.V. am 28.04.2026
- Beschreibung: Wir schlagen vor, öffentliche Aufrufe zur Beseitigung des Staates Israels bzw. das öffentliche Leugnen des Existenzrechts des Staates Israels zum Gegenstand eines speziellen Straftatbestandes zu machen. Ferner schlagen wir die Einordnung des neuen Tatbestandes im systematischen Gesamtrahmen des § 130 StGB bzw. der Straftaten gegen die öffentliche Ordnung vor.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
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BR-Drs. 227/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verein zur Förderung der Steuergerechtigkeit e.V. am 24.04.2026
- Beschreibung: Einsatz für eine operative, behördenübergreifende Zusammenarbeit zur Bearbeitung von komplexen Fällen auf Bundesebene in einer operativen Einheit, Einsatz für eine weitergehende Reform des Transparenzregisters für einfacheren Zugang für Personen mit berechtigtem Interesse und Verbesserung der Datenqualität
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutsche Telekom AG am 24.04.2026
- Beschreibung: Wesentliches Ziel im Rahmen der nationalen Umsetzung ist die Sicherstellung rechtssicherer und praktikabler Rahmenbedingungen, unter anderem durch eine Konkretisierung des Zugangs zum dezentralen IT-System sowie die Klärung von Vergütungseinzelheiten. Gleichzeitig soll die Bundesregierung dazu bewogen werden, keine übermäßigen technischen und juristischen Anforderungen gegenüber den Diensteanbietern festzulegen. Sicherheitstechnische Risiken bei Anfragen müssen ausreichend reduziert werden.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
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BT-Drs. 21/3192
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: AP Sensing GmbH am 23.04.2026
- Beschreibung: Festlegung "Stand der Technik" für KRITIS-Regulierung
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e.V. (BDÜ) am 22.04.2026
- Beschreibung: Im Gegensatz zu Texten anderer Gesetze und Konventionen enthält das AGG nicht das Diskriminierungsmerkmal "Sprache". Artikel 1 AGG ist entsprechend zu ergänzen.
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Zu Regelungsentwurf:
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Referentenentwurf (BMBFSFJ): Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (Vorgang) [alle RV hierzu]
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Referentenentwurf (BMJV):
Zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. am 21.04.2026
- Beschreibung: Das Innenministerium strebt an, die Kompetenzen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik derart zu erweitern, dass es die sich aus dem Cyber Resilience Act (CRA) ergebenen Aufgaben übernehmen kann. Für die wirksame Umsetzung des CRA ist es aus Sicht des BDI zwingend erforderlich, dass jeder Mitgliedstaat mindestens eine Marktüberwachungsbehörde und eine notifizierende Behörde benennt. Den vorliegenden Referentenentwurf begrüßt die deutsche Industrie daher grundsätzlich, da er die Umsetzung des CRA konsequent vorantreibt. Die Stellungnahme enthält konkrete Vorschläge zur Unterlegung der Marktaufsicht mit ausreichender Kapazität, die Gewährleistung einer funktionalen Trennung und Governance im BSI sowie die Implementierung von Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMI): Gesetzesentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der rechtliche Rahmen soll durch mehrere infrage kommender Gesetze insoweit geändert werden, dass es kriminellen Kreisen nicht mehr so leicht gemacht wird, mobile Güter wie Kfz, die ihnen nicht gehören, an ahnungslose Verbraucher zu verkaufen, die es nach den Folgen des Rechtsbegriffes Gutgläubiger Erwerb häufig behalten dürfen. Ca. 190.000 abhanden gekommene Blanko-Zulassungsbescheinigungen sind der Nährboden für ca. 5.000 Unterschlagungsfälle und viele weitere Diebstähle.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Die Einziehung von Tat-Kfz nach kriminellen Handlungen zu erleichtern, wenn diese nicht im Eigentum der Täter sondern von Autovermietungen stehen, soll erleichtert werden. ... soll lt. BR 55/26 erreicht werden durch eine Änderung des § 315f StGB und des § 33 BtMG, um auf einfach fahrlässiges Verhalten des Eigentümers abzustellen anstatt des bisherigen Rechtsbegriffes des leichtfertigen dazu Beitragens des § 74a StGB, das als grobe Fahrlässigkeit interpretiert wird. Wir halten die Gesetzesinitiative des Bunderates zur Schaffung einer Grundlage des Einziehens bei einfacher Fahrlässigkeit des Vermieters jedoch für nicht ausgereift und formulieren konkrete Gründe. Die Gesetzesinitiative ist jedoch mangels Zielgenauigkeit und aufgrund der erheblichen Auswirkungen für Unbeteiligte abzulehnen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Möglichkeiten zur Einziehung von Kraftfahrzeugen, die zur Begehung von Straftaten verwendet werden
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BR-Drs. 55/26
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 20.04.2026
- Beschreibung: Der DAV kritisiert die weitreichende Ausweitung der Befugnisse der Zollverwaltung sowie die geplante Verlagerung zentraler Eingriffsbefugnisse in ein administratives/verwaltungsrechtliches Verfahren. Aus Sicht des DAV führt der Entwurf zu einer problematischen Vermischung von präventiven und repressiven Maßnahmen, senkt die Eingriffsschwellen erheblich ab und schafft unklare sowie weit gefasste Rechtsbegriffe. Besonders kritisch bewertet wird die Einführung eines eigenständigen administrativen Verfahrens zur Ermittlung und Einziehung von Vermögenswerten unklarer Herkunft, das ohne hinreichenden strafrechtlichen Verdacht auskommt und faktisch zu einer Beweislastumkehr zulasten der Betroffenen führen kann.
- Zu Regelungsentwurf:
- Betroffene Bundesgesetze (3):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):