Regelungsvorhaben
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Gefundene Regelungsvorhaben (1.968)
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- Angegeben von: Hamburger Sportbund e.V. am 19.10.2026
- Beschreibung: Der HSB sieht Vereine und Verbände durch rechtliche Unsicherheiten bei Honorarkräften und mögliche Einschränkungen bei Minijobs unter Druck - das Herrenberg-Urteil sowie die geplante Rentenreform. Damit könnte der organiserte Sport durch zwei Entwicklungen gleichzeitig in die Zange genommen werden. Forderungen: verlässliche Kriterien für Tätigkeitsformen im Sport, Sicherung nebenberuflicher und geringfügiger Tätigkeiten sowie die Vermeidung pauschaler Zusatzbelastungen für Sportvereine. Der HSB bittet um eine differenzierte, praxistaugliche Lösung und bietet einen Dialog an.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. am 19.10.2026
- Beschreibung: Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e. V. am 15.10.2026
- Beschreibung: Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 15.10.2026
- Beschreibung: Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Die Deutsche Kreditwirtschaft am 15.10.2026
- Beschreibung: Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. (BVR) am 15.10.2026
- Beschreibung: Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Beiersdorf AG am 15.10.2026
- Beschreibung: Beiersdorf setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung von der Einführung einer nationalen Kunststoffverpackungsteuer absieht und stattdessen Anreize für recyclingfähige Verpackungen und Rezyklateinsatz über eine ökologische Modulation der Beteiligungsentgelte nach § 21 VerpackG (Fondsmodell) setzt. Falls eine Abgabe eingeführt wird: Anrechnung von Rezyklateinsatz und Recyclingfähigkeit, keine Doppelbelastung neben PPWR und § 21 VerpackG, Gleichbehandlung inländischer und importierter Produkte.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
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- Angegeben von: VBUW Lebensmittel und Gastronomie e.V. am 15.10.2026
- Beschreibung: Änderung des Einkommenssteuerreformgesetzes, Aufhebung der Anhebung der Pauschsteuer für geringfügig Beschäftigte
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027
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BT-Drs. 21/8235
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 15.10.2026
- Beschreibung: Mit vorliegendem Referentenentwurf zu einem Artikelgesetz sollen die erforderlichen gesetzlichen Regelungen geschaffen werden, ab dem 01.01.2027 Einkünfte aus der Nutzung und Veräußerung von Tauschkryptowerten des Privatvermögen nach § 20 EStG als Einkünfte aus Kapitalvermögen im Rahmen der Einkommensteuer zu besteuern und ab dem 01.01.2028 einem Kapitalertragsteuerabzug durch die auszahlenden Stellen zu unterwerfen. Ziel der Lobbytätigkeit ist es, auf eine praxisgerechte Ausgestaltung hinzuwirken.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Serviceplan Public Affairs GmbH & Co. KG am 14.10.2026
- Beschreibung: Begleitung und Monitoring des parlamentarischen Prozesses zur Änderung des Tabaksteuergesetzes und Hinwirken auf eine wissenschaftlich basierte Besteuerung mit Lenkungswirkung.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes
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BT-Drs. 21/7859
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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- Angegeben von: IHK Nord | Arbeitsgemeinschaft Norddeutscher Industrie- und Handelskammern e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Die IHK Nord lehnt zusätzliche steuerliche Belastungen für Unternehmen in der aktuellen wirtschaftlichen Situation grundsätzlich ab. Die geplante Zuckergetränkesteuer wird dabei als Beispiel für eine neue steuerliche Belastung gesehen, die zusätzliche Bürokratie verursacht und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen kann. Statt neuer Steuern setzt sich die IHK Nord für planbare, investitionsfreundliche und wachstumsorientierte Rahmenbedingungen ein.
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- Angegeben von: Deutscher Anwaltverein e.V. am 14.10.2026
- Beschreibung: Der DAV hält die vorgesehene Regelung des § 146b AO mit einer allgemeinen Kassenpflicht für unverhältnismäßig, da die vorgesehene Angriffsgrenze in Höhe von 100.000 EURO dazu führen würde, dass auch nicht bargeldintensive Geschäftsbereiche erfasst würden. Er fordert, die Kassenpflicht auf 100.000-EURO-Grenze auf Barumsätze zu begrenzen und darüber hinaus die Anwaltschaft in der Verordnung zur Bestimmung von Ausnahmen zur Kassenpflicht aufzunehmen.
- Zu Regelungsentwurf:
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bernd Westphal am 14.10.2026
- Beschreibung: Beendigung der bestehenden steuerlichen Ungleichbehandlung des Einsatzes von Wasserstoff im Verbrennermotor über eine Änderung des §29 des EnergieStG.
- Betroffene Bundesgesetze (2):
- Auftraggeber/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
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Unterauftragnehmer/-innen zu diesem Regelungsvorhaben (1):
- Bernd Westphal
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 13.10.2026
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass die EU-Verordnung über Euro-Banknoten und Euro-Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel [COM(2023) 364 final] geändert wird und die Bundesregierung bei Verhandlungen in Brüssel die besonderen Anforderungen des ÖPNV und Eisenbahnverkehrs berücksichtigt. Hier geht es darum, dass im genannten Verordnungsvorschlag für den Öffentlichen Personenverkehr mit Bussen und Bahnen eine Ausnahme vom Grundsatz der Bargeldannahme festgeschrieben wird. Andernfalls sind Gefahren für die Sicherheit von Fahrerinnen, Fahrern bzw. von Beschäftigten im Öffentlichen Personenverkehr zu befürchten. Auch Rückschritte bei Digitalisierungs- und Effizienzbemühungen im Nah- und Eisenbahnverkehr können die Folge sein.
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BTGA - Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e.V. am 13.10.2026
- Beschreibung: Die geplanten Kürzungen im Bundeshaushalt 2027 bei der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) und der Investitionsförderung der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) sind ein falsches Signal. Der Bundeszuschuss zur ÜLU 2027 soll mindestens auf dem Niveau von 2026 gehalten werden und die Investitionsförderung der überbetrieblichen Bildungsstätten soll wieder auf mindestens 55 Millionen Euro angehoben werden. Darüber hinaus braucht es eine verlässliche mittelfristige Finanzierung. Bildungsstätten benötigen Planungssicherheit, um Werkstätten und technische Ausstattung rechtzeitig an neue Technologien und gesetzliche Anforderungen anpassen zu können.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
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BT-Drs. 21/7300
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Carbon Farming Germany GmbH am 12.10.2026
- Beschreibung: Gemäß dem Expertenrat für Klimafragen (ERK) können Defizite in den Nicht-EU-ETS-Sektoren (wie dem Verkehrssektor) nicht mit Übererfüllungen aus EU-ETS-Sektoren neutralisiert werden. Im Verkehrssektor wird sich die ESR-Zielverfehlung trotz des Klimaschutzprogramms 2026 bis zum Jahr 2030 auf 187 Mio. t CO2-äq aufbauen. Der gemäß EU-Gesetzgebung erforderliche Zukauf von Emissionszuweisungen aus anderen EU-Staaten wird den deutschen Staatshaushalt mit 15 - 38 Mrd. Euro belasten. Außerdem ist die Transformation zur Treibhausgasneutralität bis 2045 massiv gefährdet. Die Versagung der Anrechnung hochwirksamer, zielführender Erfüllungsoptionen auf die THG-Quotenverpflichtung gemäß § 37a BImSchG konterkariert das Ziel der Minderung der THG-Emissionen im Verkehrssektor. Dies darf nicht geschehen.
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Zu Regelungsentwurf:
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BT-Drs. 21/7400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
Bericht über die vom Expertenrat für Klimafragen anhand der Projektionsdaten 2026 festgestellte Überschreitung der Zuweisungen aus der Europäischen Klimaschutzverordnung (EU-ESR) 2021 bis 2030
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BT-Drs. 21/7400
(Vorgang)
[alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (2):
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- Angegeben von: John Richard Eydner – c/o LANGWIESER Rechtsanwälte PartmbB am 12.10.2026
- Beschreibung: Die Regelungen zum öffentlichen Auftragswesen sollen im Lichte der europarechtlichen Vorgaben und vor dem Hintergrund der Ziele eines europäischen Binnenmarkts, des Rechtsstaatsprinzips, des Bürokratieabbaus, der Mittelstandsförderung, der allgemeinen Grundsätze einer guten Verwaltung und der Haushaltsgrundsätze verbessert sowie verlässlicher, effizienter und praktisch handhabbarer gestaltet werden.
- Betroffene Bundesgesetze (7):
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- Angegeben von: Institut für Digitalisierung im Steuerrecht am 09.10.2026
- Beschreibung: Das IDSt setzt sich für eine rechtssichere, digital vollziehbare und praxistaugliche Ausgestaltung der geplanten Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen ein. Angestrebt werden eindeutige gesetzliche Vorgaben für die automatisierte steuerliche Einordnung von Kryptowerten und Transaktionen, standardisierte Datenübermittlungen und Abgleichmöglichkeiten sowie eine angemessene Berücksichtigung der technischen Umsetzbarkeit und des Vollzugsaufwands.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband deutscher Banken e.V. am 09.10.2026
- Beschreibung: Strukturelle Reformen der Unternehmensbesteuerung umfassen die Ablösung der ertragsteuerlichen Organschaft durch ein einfacheres Gruppenbesteuerungssystem, die Vereinfachung des Umwandlungssteuerrechts durch Ersatz der Nachweispflicht bei Beteiligungsverhältnissen durch eine Änderungsmeldung sowie die Aufhebung des § 13 AStG und die Beschränkung der Hinzurechnungsbesteuerung auf das unionsrechtlich erforderliche Maß. Zudem sind Vereinfachungen bei der Lohnsteuer für Sachzuwendungen & Mitarbeiterkapitalbeteiligungen erforderlich. Für effizientere Betriebsprüfungen sollte bei wirksamen Tax Compliance Management Systemen die Prüfungsintensität sinken und der Fokus stärker auf System-, Prozess- und Stichprobenprüfungen liegen. Die bisherige Erprobungsregelung sollte dauerhaft verankert werden.
- Betroffene Bundesgesetze (6):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) am 09.10.2026
- Beschreibung: Die Initiative zielt darauf ab, dass der Entwurf eines Infrastrukturgesellschaftsfinanzierungsänderungsgesetzes (InfrGFinÄndG) angepasst wird. So sollten die damit angedachten Verbesserungen der Finanzierungskreisläufe zunächst nicht auf die Autobahnen beschränkt sein. Vielmehr sollte schnellstmöglich auch der im Koalitionsvertrag angelegte Eisenbahninfrastrukturfonds aufgelegt werden. Kritisch ist darüber die Änderung in §11 MautG, die den Finanzierungskreislauf Straße wieder enger fasst und die keine dezidierte Zuweisung von Mautmitteln in die Schieneninfrastruktur mehr vorsieht.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMV): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzierung der Infrastrukturgesellschaft für Autobahnen und andere Bundesfernstraßen
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft ZAW e.V. am 09.10.2026
- Beschreibung: Durch anlassbezogene Regelung mit Wegfall der Aufzeichnungspflichten und grundsätzlicher Pauschalbesteuerung soll die steuerliche Behandlung von Werbeartikeln/Sachgeschenken an Geschäftskunden vereinfacht werden.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (2):
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- Angegeben von: Verband der Automobilindustrie e.V. am 09.10.2026
- Beschreibung: Der VDA setzt sich dafür ein, von der Einführung einer Kunststoffverpackungsteuer oder vergleichbarer Mehrbelastungen abzusehen. Bereits die bestehende Regulatorik (z.B. EU-Verpackungsverordnung) verpflichtet die Unternehmen, den Verbrauch von Kunststoffverpackungen zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Eine Kunststoffverpackungsteuer würde insbesondere bei industriellen Transport- und Verbundverpackungen zu erheblichen finanziellen und administrativen Mehrbelastungen für die Unternehmen führen, ohne eine nennenswerte ökologische Lenkungswirkung zu erzielen. Die Steuer ist auch abzulehnen, weil die sehr hohen Bürokratiekosten für Wirtschaft und Verwaltung in keinem vertretbaren Verhältnis zu den erwarteten Mehreinnahmen stehen.
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- Angegeben von: Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) am 09.10.2026
- Beschreibung: Das IDW begrüßt einzelne Entlastungen, die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und den besonderen gewerbesteuerlichen Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren. Es fordert jedoch eine weitergehende, investitions- und wachstumsorientierte Steuerreform: vollständiger Ausgleich der kalten Progression, tarifliche Entlastungen sowie bessere Bedingungen für Eigenkapitalbildung, Reinvestitionen und Zukunftsinvestitionen von Personenunternehmen. Weitere Pauschalierungen sollen Steuerpflichtige und Verwaltung entlasten; unterschiedliche Höchstgrenzen für Zuschläge sind zu vermeiden. Der Zerlegungsmaßstab für Rechenzentren muss praktikabel, sachgerecht und technologieoffen sein und darf weder Fehlanreize gegen Energieeffizienz noch neue Abgrenzungsprobleme schaffen.
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Zu Regelungsentwurf:
- Referentenentwurf (BMF): Entwurf eines Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Vorgang) [alle RV hierzu]
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands e.V. am 08.10.2026
- Beschreibung: Es soll eine Verlängerung der Übergangsregelung für die obligatorische Einführung der E-Rechnung (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG, § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG) um ein Jahr auf den 1. Januar 2028 erreicht werden bzw. alternativ die Einführung einer Nichtbeanstandungsregelung für eine Übergangszeit.
- Betroffene Bundesgesetze (1):
- Stellungnahmen/Gutachten (1):
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- Angegeben von: BVI Bundesverband Investment und Asset Management am 06.10.2026
- Beschreibung: Der BVI setzt sich dafür ein, bei der steuerlichen Definition von Tauschkryptowerten nicht allein auf den unionsrechtlichen Kryptowertebegriff abzustellen, sondern auch dessen Anwendungsbereich einschließlich der vorgesehenen Ausnahmen zu berücksichtigen. Das soll der Vermeidung von Abgrenzungsproblemen dienen. Dadurch würde sichergestellt, dass digital dargestellte Finanzinstrumente steuerlich ebenso behandelt werden, wie ihre nicht tokenisierten Pendants und eine kohärente Zuordnung der Erträge zu den jeweils einschlägigen Besteuerungstatbeständen gewährleistet bleibt.
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Zu Regelungsentwurf:
- Vom IV eingegebener Referentenentwurfstitel (BMF): Gesetz zur Reform der Besteuerung bestimmter Kryptowerte im Privatvermögen
- Betroffene Bundesgesetze (1):